Darf es etwas mehr sein: Welche Lohnnebenkosten gibt es?
Definition
Was sind Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten (auch Personalnebenkosten) sind zusätzliche Kosten, die ein Arbeitgeber neben dem Grundgehalt eines Arbeitnehmers zu tragen hat. Weil der Arbeitnehmer diese nicht ausgezahlt bekommt, gelten die Lohnnebenkosten als indirekte Arbeitskosten. Lohnnebenkosten fallen nicht nur bei Vollzeitbeschäftigten an, sondern auch bei Mini- und Nebenjobs.
Die Lohnnebenkosten bestehen vor allem aus Sozialabgaben beziehungsweise Beiträgen der verschiedenen Sozialversicherungen. In Deutschland sind dies:
- Rentenversicherung (RV): Die RV ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer. Sie sichert unter anderem die Rentenzahlungen im Ruhestand sowie bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Für Selbstständige ist die RV nicht verpflichtend, sie können sich jedoch freiwillig versichern lassen.
- Krankenversicherung (KV): Auch bei der KV handelt es sich um eine Pflichtversicherung – jedoch nicht nur für Arbeitnehmer, sondern grundsätzlich für alle Menschen. Die KV regelt die Versorgung der Versicherten im Krankheitsfall.
- Pflegeversicherung (PV): Bei körperlicher oder auch geistiger Beeinträchtigung (beispielsweise im Alter) und damit einhergehender Pflegebedürftigkeit greift die PV. Sie ist ebenfalls eine Pflichtversicherung für alle Personengruppen.
- Arbeitslosenversicherung (AV): Die AV dagegen ist nur für Arbeitnehmer Pflicht und soll diese im Falle von Arbeitslosigkeit finanziell unterstützen. Selbstständige können sich freiwillig versichern.
- Unfallversicherung (UV): Vor Berufsunfällen und -krankheiten schützen kann die UV zwar nicht, jedoch in entsprechenden Fällen für die Unterstützung der Betroffenen sorgen. Die UV ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Selbstständige können sich unter bestimmten Umständen versichern, müssen dies jedoch vorab beantragen.
Neben den Sozialversicherungsbeiträgen umfassen die Lohnnebenkosten außerdem:
- Kosten für Aus- und Weiterbildung: Bilden Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter durch Schulungen, Kurse oder andere Bildungsprogramme fort oder aus, fallen hierfür Kosten an – beispielsweise für die Teilnahme an Kursen, die Kosten für Lehrmaterialien, die Gehälter der Ausbilder oder Trainer und die Kosten für die Bereitstellung von Schulungsräumen und -ausrüstung.
- Sonstige Aufwendungen: Darunter fallen Anwerbungskosten, Kosten für vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung, eventuelle Erstattungen von Umzugskosten oder Einrichtungsbeihilfen (Leistungen, die ein Arbeitgeber einem neuen Mitarbeiter gewähren kann, um ihm den Einstieg in den neuen Job zu vereinfachen).
- Steuern auf die Lohnsumme oder Beschäftigtenzahl: Hierbei handelt es sich um Abgaben, die Ihr Unternehmen entweder bezogen auf die Summe aller gezahlten Löhne oder als Festbetrag pro Arbeitnehmer zahlen muss.
Nicht ganz dasselbe: Definition von Lohnnebenkosten und Personalzusatzkosten
Die Lohnnebenkosten sind allerdings nicht die einzigen Kosten, die Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttoentgelt zahlen. Die sogenannten Personalzusatzkosten beziehen sich auf bestimmte Zuwendungen, mit welchen ein Arbeitgeber die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter fördern und eine gute Arbeitsumgebung schaffen möchte. Dabei kann es sich zum Beispiel um Prämien, Gehaltszulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge und andere Zusatzleistungen handeln.
Während die Lohnnebenkosten vor allem in Form der Sozialabgaben verpflichtend sind, können Arbeitgeber über die Personalzusatzkosten selbst entscheiden. Es liegt daher im Ermessen des Arbeitgebers, ob er entsprechend in seine Mitarbeiter investieren möchte. Da sowohl Lohnnebenkosten als auch Personalzusatzkosten eine beträchtliche Summe ausmachen, sind sie ein bedeutender Kostenpunkt bei der Budgetierung eines Unternehmens.
Info
Der Nachteil hoher und niedriger Lohnnebenkosten
Sind die Lohnnebenkosten sehr hoch, verteuert das auch die Einstellung neuer Mitarbeiter. Das wiederum kann Arbeitgeber dazu bringen, weniger Arbeitsplätze anzubieten oder ihre Mitarbeiterzahl zu reduzieren. Niedrige Lohnnebenkosten fördern zwar unter Umständen die Beschäftigung und beleben den Arbeitsmarkt – sie wirken sich dafür jedoch negativ auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer aus.
Höhe der Lohnnebenkosten: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil
Wie hoch die Lohnnebenkosten tatsächlich ausfallen, hängt vom Bruttoentgelt des Arbeitnehmers ab. Der Beitragssatz für die jeweilige Sozialversicherung wird prozentual anhand des Einkommens berechnet. Vielverdiener können jedoch aufatmen: Dank der Beitragsbemessungsgrenze ist der Arbeitnehmeranteil gedeckelt. 2024 liegt die Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Jahresgehalt von 62.100 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei einem Monatsverdienst von 7.450 Euro (in den neuen Bundesländern) beziehungsweise 7.550 Euro (in den alten Bundesländern).
Die letztendlichen Beitragssätze variieren teilweise leicht nach Versicherungsträger, Branche und Alter. Im Folgenden finden Sie jedoch Durchschnittswerte und ungefähre Spannen für die Lohnnebenkosten rund um gesetzliche Sozialversicherungen.
Rentenversicherung
- Gesamthöhe in Prozent: 18,6 Prozent
- Arbeitnehmeranteil: 9,3 Prozent
- Arbeitgeberanteil: 9,3 Prozent
Krankenversicherung
- Gesamthöhe in Prozent: Etwa 16,3 Prozent (14,6 Prozent + Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 Prozent)
- Arbeitnehmeranteil: 7,3 Prozent (+ die Hälfte des jeweiligen Zusatzbeitrags)
- Arbeitgeberanteil: 7,3 Prozent (+ die Hälfte des jeweiligen Zusatzbeitrags)
Pflegeversicherung
- Gesamthöhe in Prozent: 3,4 Prozent
- Arbeitnehmeranteil: 1,525 Prozent (in Sachsen: 2,20 Prozent)
- Arbeitgeberanteil: 1,525 Prozent (in Sachsen: 1,2 Prozent)
Arbeitslosenversicherung
- Gesamthöhe in Prozent: 2,6 Prozent
- Arbeitnehmeranteil: 1,3 Prozent
- Arbeitgeberanteil: 1,3 Prozent
Unfallversicherung
- Gesamthöhe in Prozent: durchschnittlich 1,6 Prozent (abhängig vom Unfallsrisiko)
- Arbeitnehmeranteil: Kein Arbeitnehmeranteil
- Arbeitgeberanteil: 1,6 Prozent
Info
Lohnnebenkosten bei Minijobbern
Falls Sie Minijobber in Ihrem Unternehmen beschäftigen, fallen die Lohnnebenkosten ein wenig anders aus. Bei Minijobs zahlen die Arbeitnehmer nämlich in den meisten Fällen keine Beiträge. Lediglich bei der RV wird ein Beitrag in Höhe von 3,6 Prozent fällig, von dem sich Arbeitnehmer jedoch befreien lassen können. Arbeitgeber sind dagegen verpflichtet Ihre Anteile für die KV (13 Prozent) sowie die RV (15 Prozent) abzuführen.
Zusätzliche Prozente: So können Sie die Lohnnebenkosten berechnen
Sie sind Arbeitgeber und möchten ausrechnen, wie hoch die Lohnnebenkosten für einen Mitarbeiter ausfallen? Das ist grundsätzlich nicht kompliziert, sofern Ihnen folgende Informationen vorliegen:
- Die aktuellen Beitragssätze (diese können Sie der Tabelle oben entnehmen)
- Versicherungsträger und Steuerklasse des betreffenden Betriebsangehörigen
- Die Beschäftigungsart des Mitarbeiters (festangestellt, Minijob usw.)
Anschließend gehen Sie folgendermaßen vor:
- Errechnen Sie mithilfe des monatlichen Bruttogehalts die jeweiligen Versicherungsbeiträge.
- Zählen Sie die Beiträge zusammen.
- Fügen Sie weitere Kosten hinzu, beispielsweise für Fortbildungen, und Sie erhalten die Summe der Lohnnebenkosten.
- Addieren Sie alles mit dem Bruttogehalt. Das Ergebnis ist die Gesamtbelastung für Sie als Arbeitgeber.
Ein Beispiel: Angenommen ein Arbeitnehmer in Bayern mit einem Kind verdient im Monat 5.000 Euro brutto. Seine Versicherungsbeiträge entsprechen denen der obigen Tabelle. Damit ergeben sich folgende Kosten für Sie als Arbeitgeber.
- RV: 465 Euro
- KV: 407,50 Euro
- PV: 76,25 Euro
- AV: 65 Euro
- UV: 80 Euro
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge beläuft sich damit auf 1093,75 Euro. Für die Fortbildung des Mitarbeiters haben Sie in diesem Jahr 1.200 Euro ausgegeben, was auf den Monat heruntergerechnet 100 Euro ergibt. Insgesamt ergeben sich so monatliche Lohnnebenkosten in Höhe von 1193,75 Euro. Die Gesamtbelastung für Sie als Arbeitgeber liegt dann bei:
5.000 Euro + 1093,75 Euro + 100 Euro = 6193,75 Euro
Tipp
Lohnnebenkosten mit wenigen Klicks berechnen
Sie können es sich auch besonders einfach machen und Lohnnebenkosten mit einem Lohnnebenkostenrechner oder einem Gehaltsrechner ermitteln. Nutzen Sie dazu clevere Software wie beispielsweise Lexware lohnauskunft: Mit dem Programm berechnen Sie Brutto- und Nettobezüge sicher und immer gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben – auch ohne buchhalterische Vorkenntnisse.
Effektiv senken: Tipps zu den Lohnebenkosten
Für Unternehmen und Arbeitgeber sind Lohnnebenkosten eine gewisse Zusatzbelastung. Mit unseren Tipps können Sie diese Last zumindest ein wenig senken
- Setzen Sie als Unternehmer Lohnnebenkosten wie auch Gehälter von der Steuer ab.
- Bevorzugen Sie flexible Arbeitsmodelle und Beschäftigungsformen mit geringen Lohnnebenkosten.
- Bieten Sie Ihren Mitarbeitern statt Gehaltserhöhungen Sachwertbezüge wie einen Dienstwagen an, um die Lohnnebenkosten niedrig zu halten.
- Lagern Sie bestimmte Dienstleistungen aus, um sich zusätzliche Einstellungen und damit einhergehenden Lohnnebenkosten zu sparen.
Achtung
Lohnebenkosten bei Selbstständigen und Freiberuflern
Selbstständige und Freiberufler haben normalerweise keine Lohnebenkosten, da sie für ihre eigenen Versicherungen und Vorsorgepläne verantwortlich sind und die entsprechenden Beiträge selbst leisten. Für Unternehmen und Arbeitgeber sind sie daher eine attraktive Alternative zu Festangestellten. Vermeiden Sie jedoch in jedem Fall Scheinselbstständigkeiten: Diese bieten nur auf den ersten Blick kurzfristige Vorteile und können stattdessen empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.