Jobticket und Deutschlandticket: Mitarbeiterbindung nachhaltig gestalten

Immer mehr Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern ein Jobticket. Das entlastet Beschäftigte nicht nur, es ist auch besser für die Umwelt. Welche Möglichkeiten Sie haben, was Sie steuerlich beachten müssen und wie Sie das Deutschlandticket als Jobticket einsetzen, lesen Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 31.10.2024
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Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pendeln täglich zur Arbeit. Doch durch die gestiegenen Energiepreise wird auch das Tanken immer teurer. Die Inflation verstärkt die Kostenbelastung zudem insgesamt. Mit Bus und Bahn zu fahren, bietet deshalb zumindest beim Pendeln eine bequeme Alternative.

Das 49 Euro-Ticket (sog. Deutschlandticket) hat für viele Pendler die Entscheidung, öffentliche Verkehrsmittel zu wählen, noch attraktiver gemacht. Das Abo des Tickets ermöglicht es, in ganz Deutschland in der zweiten Klasse mobil den Nahverkehr nutzen. Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer außerdem unterstützen und ein Jobticket gewähren. Doch was ist das überhaupt? Und wie funktioniert das Jobticket in Zeiten des Deutschlandtickets? 

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Deutschlandticket wird 2025 teurer

Ab dem Jahr 2025 soll das Deutschlandticket 9 Euro teurer werden. Der Preis soll somit von 49 Euro auf 58 Euro steigen.

Was versteht man unter einem Jobticket?

Arbeitgeber können Fahrkarten, wie Jahres- oder Monatskarten, bei Verkehrsverbünden erwerben und diese unentgeltlich oder vergünstigt ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen. Häufig erhalten Arbeitgeber dabei besonders attraktive Konditionen von den Verkehrsunternehmen.

Bei der Überlassung des Jobtickets an Arbeitnehmer handelt es sich aus lohnsteuerlicher Sicht um einen Sachbezug. Grundsätzlich sind auch Sachbezüge steuer- und sozialversicherungspflichtig. Doch im Falle von Jobtickets können diese steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Weitere Infos hierzu finden Sie weiter unten im Artikel.

Was sind die Vorteile eines Jobtickets?

Firmentickets sind aus verschiedenen Gründen attraktiv:

  • Arbeitgeber können mithilfe von Gehaltsextras wie Jobtickets, die Mitarbeiterbindung positiv beeinflussen.
  • Ein Jobticket kann für beide Seiten die günstigere Variante zu einer direkten Gehaltserhöhung sein.
  • Pendler werden bei ihren Fahrtkosten erheblich entlastet, im Nahverkehr auch für private Fahrten.
  • Die vermehrte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist klimafreundlich. Arbeitgeber tragen also auch zur Nachhaltigkeit bei, wenn sie mehr Arbeitnehmer mithilfe von Jobtickets motivieren, auf Bus und Bahn umzusteigen. Eine weitere nachhaltige Möglichkeit ist z. B. das Leasing von Fahrrädern als Dienstrad.

Jobtickets sind in der Praxis sehr beliebt. Auch verschiedene Bundesländer nutzen als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst diese Möglichkeit, um ihre Angestellten in Tarifzonen zu unterstützen. Hier einige Beispiele:

  • Im Land Hessen gibt es das sog. LandesTicket Hessen.
  • In Baden-Württemberg gibt es das JobTicket BW.
  • In einigen Bundesländern änderten sich die früheren Konditionen der Tarife zu den Jobtickets zum 30. April 2023, so beispielsweise im Saarland zum Job-Ticket Plus.

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Rahmenvertrag mit Verkehrsbetrieb abschließen

Arbeitgeber, die bisher keinen Rahmenvertrag mit einem Verkehrsbetrieb zu Jobtickets haben, sollten prüfen, ob dies nun nachgeholt werden sollte. Gerade im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket können sich auf diese Weise Zusatzrabatte ergeben.

Jobticket vs. Deutschlandticket: Was ist der Unterschied?

Nicht zu verwechseln ist der Begriff Jobticket mit dem sog. Deutschlandticket. Beim Deutschlandticket handelt es sich um ein Ticket, dass seit Mai 2023 im Einsatz ist und bundesweit für den öffentlichen Nahverkehr gilt. Es ist für 49 Euro erhältlich und für einen Kalendermonat gültig. Dabei handelt sich um ein Abonnement, das sich automatisch verlängert und monatlich kündbar ist.

Auch in Kombination mit dem Deutschlandticket können Arbeitgeber ein Jobticket für ihre Arbeitnehmer beantragen und eine attraktive Variante bieten. Wie das funktioniert, erfahren Sie im nachfolgenden Abschnitt.

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Wo finden Unternehmen weitere Informationen zum Deutschlandtickets als Jobticket?

Auf der Seite der Deutschen Bahn finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle notwendigen Informationen zum Deutschland-Ticket sowie das Formular zum Abschließen eines Rahmenvertrags.

Deutschlandticket als Jobticket: Was kostet es den Arbeitgeber?

Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer auch beim Deutschlandticket unterstützen. Denn dieses kann ebenfalls als Firmenticket beantragt werden. Ein Abkommen mit der Deutschen Bahn als Vertragspartner kann sogar zu weiteren Ersparnissen führen: Leistet der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent auf den Preis pro Monat und Jobticket, dann kann das Deutschlandticket mit einem Rabatt von maximal 5 Prozent (also 2,45 Euro) auf den Ausgabepreis (49 Euro) ausgegeben werden.

Wenn also Arbeitgeber den Mindestzuschuss von 25 Prozent auf den Ausgabepreis an die Mitarbeiter gewähren, dann kostet das Deutschlandticket den Arbeitnehmer einen Mitarbeiteranteil von maximal 34,30 Euro. Wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Deutschlandticket Jobticket komplett übernimmt, dann liegen diese durch den Rabatt bei einem Vertrag mit der Deutschen Bahn bei 46,55 Euro.

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Werden Jobtickets mit öffentlichen Geldern bezuschusst?

Beim Deutschlandticket mit der Bahn gilt der Rabatt für Firmen bei einem Rahmenvertrag bis 31. Dezember 2024 und wird vom Bund bezuschusst.

Steuerliche Vorteile durch das Deutschlandticket

Damit das Deutschlandticket als Jobticket steuerfrei ist, muss dieses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (verbilligt oder unentgeltlich) gewährt werden. Zudem muss ein gültiges Arbeitsverhältnis bestehen.

Bei Tickets, die für den Personennahverkehr gelten, wird nicht geprüft, ob das Ticket nur für den Arbeitsweg genutzt wird. Es kann daher von Arbeitnehmer:innen auch für Privatfahrten genutzt werden, ohne dass die Steuerfreiheit gefährdet ist. Anders ist dies beim Personenfernverkehr: Hier sind nur Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich begünstigt.

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Ausnahme: Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

Das BMF-Schreiben vom 7. November 2023 sieht eine Ausnahme vor: Arbeitgeberzuschüsse für Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr, wie beispielsweise das Deutschlandticket, sind auch dann steuerfrei, wenn sie für bestimmte Fernzugverbindungen verwendet werden können.

Beachten Sie als Arbeitgeber: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern bei Arbeitnehmern die als Pendlerpauschale abziehbaren Werbungskosten. Sie als Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, die steuerfreien Leistungen in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Der 5-Prozent-Zuschuss des Bundes und der Länder führt hingegen nicht zur Kürzung der Werbungskosten bei Arbeitnehmern.

Eine Kürzung der Pendlerpauschale muss nicht vorgenommen werden, wenn Sie als Arbeitgeber das Jobticket bzw. Zuschussleistungen zum Deutschlandticket pauschal mit 25 Prozent versteuern.

Deutschlandticket im Rahmen der Entgeltumwandlung

Auch die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung bietet sich für Arbeitnehmer an. Erhalten Mitarbeiter das 49-Euro-Ticket als Gehaltsumwandlung, können sie Steuern sparen. Arbeitgeber nehmen in diesem Fall eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent vor. Sie sparen dann im Gegensatz ca. 21 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen.

Arbeitnehmer verzichten auf die 49 Euro brutto an Gehalt und erhalten das Ticket abgabenfrei, da der Arbeitgeber bereits eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent vorgenommen hat. Würden die 49 Euro auf das Bruttogehalt entfallen, müssten Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben entrichten und hätten von den 49 Euro nur etwa 30 Euro netto.

Deutschlandticket als Selbstständiger absetzen

Sind Sie selbständig tätig und nutzen das Deutschlandticket, ist es möglich, dieses von der Steuer abzusetzen. Da das Deutschlandticket zu den Betriebsausgaben zählt, können Sie es als solche in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen und Ihre ausstehende Steuerlast reduzieren.

Pendlerpauschale oder Ticketkosten absetzen?

Um zu entscheiden, ob Sie als selbstständige Unternehmer oder Freiberufler die Pendlerpauschale oder die Ticketkosten als Betriebsausgaben absetzen sollen, lohnt es sich, auszurechnen welche Kosten höher ausfallen.

Beispiel

Deutschlandticket (absetzbare Kosten):
49 Euro x 12 Monate = 588 Euro.

Pendlerpauschale (absetzbare Kosten):
Ihr einfacher Weg beträgt 15 Kilometer zur Betriebsstätte. Diesen legen Sie an 180 Tagen im Jahr zurück. Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Cent pro

Kilometer (ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro):
(180 Tage x 0,30 Euro) x 15 Kilometer = 810 Euro.

Hier lohnt es sich, die Fahrtkosten statt der Ticketkosten in der Steuererklärung als Betriebsausgaben abzusetzen.