Was ist ein Reisegewerbe?
Das Reisegewerbe übt seine Tätigkeit ohne festen Standort, ohne Geschäftsräume aus. Reisegewerbetreibende kommen zu ihren Kunden, nicht umgekehrt. Typische Reisegewerbe sind zum Beispiel „Haustürgeschäfte“, wie sie Vertreter ausüben. Allerdings ist es Reisegewerbetreibenden verboten, mit Wertpapieren, Edelsteinen, giftigen Stoffen, Waffen oder Lotterielosen zu handeln. Der Standverkauf an der Straße, die Tätigkeit von Schaustellern und Handwerkern zählen ebenfalls zum Reisegewerbe. Die Gewerbeanmeldung eines Reisegewerbes gibt diesen Berufsgruppen die Möglichkeit, ihr Gewerbe ohne Meisterbrief selbstständig auszuüben. Ausgenommen davon sind Gesundheitsberufe sowie Gold- und Silberschmiede.
Wer darf ein Reisegewerbe anmelden?
Prinzipiell darf jeder ein Reisegewerbe anmelden. Wichtig ist, dass Inhaber die gesetzlichen Voraussetzungen und folgende Punkte erfüllen:
- Zuverlässigkeit: Ein polizeiliches Führungszeugnis ist genauso wichtig wie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, wenn du ein Reise-Gewerbe anmelden willst.
- Erlaubnis: Eine Reisegewerbekarte der zuständigen Behörde ist unerlässlich vor dem Start der Geschäftstätigkeit.
Antragstellung: Der Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Du kannst auch ein Reisegewerbe online anmelden, indem du die Reisegewerbekarte auf der Website der zuständigen Behörde online beantragst. - Erforderliche Unterlagen: Neben dem Führungszeugnis und dem korrekt ausgefüllten Formular, benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um ein Reisegewerbe anzumelden.
Schausteller, Markthändler, mobile Verkaufsstände, Handwerker und sonstige mobile Dienstleister wie beispielsweise Tätowierer profitieren von der Möglichkeit, ein Reisegewerbe anmelden zu können, das ihnen unabhängiges, flexibles Arbeiten erst möglich macht.
Was ist der Unterscheid zwischen einem Reisegewerbe und einem Kleingewerbe?
Der Fokus zwischen Kleingewerbe und Reisegewerbe liegt auf verschiedenen Dingen. Während es beim Kleingewerbe eher um buchhalterische Pflichten, wie die vereinfachte Buchführung, geht, nutzen Gewerbetreibende ohne festen Standort die Möglichkeit, ein Reisegewerbe anzumelden.
Die Gemeinsamkeit: Wie ein Kleingewerbe, kann auch ein Reisegewerbe nebenberuflich betrieben werden, solange man über die Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamts verfügt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Reisegewerbe und einem stehenden Gewerbe?
Wie der Name schon sagt, differenzieren sich beide Gewerbearten durch den Ort der Geschäftsausübung. Während das stehende Gewerbe eine feste Niederlassung hat, die Kunden aufsuchen, kommen die Dienstleister eines Reisegewerbes meist zum Kunden, beispielsweise bei Haustürgeschäften oder auch Wochen- und Weihnachtsmärkten.
Welche Vorteile hat das Reisegewerbe
Warum möchten so viele Gewerbetreibende ein Reisegewerbe anmelden? Der größte Vorteil gilt für Handwerker: Selbstständigkeit ohne Meisterbrief. Diese 7 Vorteile hat das Reisegewerbe:
- Flexibilität und Mobilität: Reisegewerbetreibende sind flexibel, nicht an einen Standort gebunden.
- Geringere Fixkosten: Du sparst die Kosten für feste Büros, Werkstätten, Lagerhallen.
- Anpassung an die Nachfrage: Du bist nicht an eine enge, ortsfeste Zielgruppe gebunden.
- Standortunabhängigkeit: Du gehst dahin, wo deine Kompetenz benötigt wird.
- Kurzfristige Reaktion: Du musst nicht auf Kunden warten, sondern Interessenten kommen selbst zu dir. Zudem hast du die Möglichkeit, überregional tätig zu werden.
- Gründungsvorteile: Willst du ein Reisegewerbe anmelden, profitierst du von geringerem bürokratischem Aufwand und geringeren Anfangsinvestitionen.
- Stabilisierung des Umsatzes: In Krisenzeiten kannst du mittels Reisegewerbe unabhängig von einer festen Niederlassung Umsatz generieren.
Die Attraktivität eines Reisegewerbes liegt besonders in der hohen Flexibilität und Mobilität, die es ermöglichen, Waren und Dienstleistungen überall dort anzubieten, wo Nachfrage besteht.
Welche Nachteile hat das Reisegewerbe?
Der Vorteil kann auch ein Nachteil sein: kein Büro, keine feste Werkstatt, kein festes Lager. Vor allem Handwerker müssen als Reisegewerbetreibende erfinderisch und ordnungsliebend sein. Das ständige Unterwegssein ist ein Stressfaktor. Reisegewerbetreibende sind auf ein verlässliches Fahrzeug angewiesen und verschleißen es schnell. Die Zeit des Unterwegsseins ist für sie ein Verdienstausfall.
Wie kann ich ein Reisegewerbe anmelden?
Du möchtest ein Reisegewerbe anmelden und stehst vor den vielfältigen Herausforderungen zwischen Formularen und der notwendigen Erlaubnis der zuständigen Behörde. Und wie sieht es eigentlich mit einer Haftpflichtversicherung für dein Geschäft aus? Im folgenden Abschnitt erfährst du alles über das Thema Reisegewerbe anmelden bis zu den Kosten.
Das wichtigste Dokument, wenn du ein Reisegewerbe anmelden willst, ist der Reisegewerbeschein, auch Reisegewerbekarte genannt. Das ist deine behördliche Erlaubnis, die du immer mit dir führen musst. Andernfalls drohen Strafgelder. Das Gewerbeamt stellt den Reisegewerbeschein aus. Er gilt meist unbefristet und kann auf Mitarbeiter übertragen werden. Planst du, einen Verkaufsstand zu eröffnen, benötigst du die Zustimmung (Standerlaubnis) des Ordnungsamtes. Eventuell musst du auch das Bauamt kontaktieren.
Welche Kosten entstehen durch den Reisegewerbeschein?
Die Kosten für die Reisegewerbekarte schwanken je nach Gewerbe und Stadt/Landkreis. Allgemein gesprochen belaufen sich die Reisegewerbe Kosten zwischen 30 und 400 Euro. In Hamburg beispielsweise liegen die Gebühren zwischen 155 und 255 Euro (Stand 2025), während du in Dresden 210 Euro für eine unbefristete Reisegewerbekarte zahlen musst. Zu der einmaligen Verwaltungsgebühr können weitere Kosten für die notwendigen Formulare und Unterlagen zur Zuverlässigkeitsprüfung anfallen. Für eine kurzfristige oder temporäre Erlaubnis kann die Gebühr unter Umständen ermäßigt werden.
Info
Reisegewerbe anmelden: Diese Unterlagen sind notwendig
Für die Beantragung des Reisegewerbescheins beim Gewerbeamt brauchst du folgende Dokumente:
- Gültigen Personalausweis oder ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
- Führungszeugnis
- Handelsregisterauszug (falls das Reisegewerbe im Handelsregister eingetragen ist)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Arbeitest du mit Lebensmitteln, ist eventuell eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz nötig
- Lichtbild
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Betriebe
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis für Schausteller
Die benötigten Unterlagen für die Anmeldung eines Reisegewerbes variieren nach Art und Umfang des Gewerbes. Zuständig ist deine Gemeinde- oder Stadtverwaltung, an die du dich mit deinen Fragen wenden kannst. Der Antrag selbst ist online erhältlich. Willst du ein Reisegewerbe online anmelden, musst du lediglich die Website deiner zuständigen Gemeinde aufrufen.
Wie schnell ist der Reisegewerbeschein fertig?
Das mag von Amt zu Amt unterschiedlich sein. Generell gilt: Sobald du alle Unterlagen eingereicht und die Verwaltungsgebühr entrichtet hast, stellt das Gewerbeamt die Reisegewerbekarte aus.
Wer braucht keinen Reisegewerbeschein?
Es gibt auch Ausnahmen bei Reisegewerben, die ohne eine Reisegewerbekarte auskommen. Aber der Personenkreis wird eng definiert:
- Hausgemachte Lebensmittel: Produkte aus der Imkerei, Obst, Gemüse, Geflügel sowie Gejagtes und Gefischtes
- Milchwaren: Erzeugnisse aus der Milch
- Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs: Wenn diese Artikel vom immer gleichen, nicht ortsfesten Stand verkauft werden
- Versicherungen: Darunter fallen auch Bausparverträge; gültig sowohl für Abschlüsse als auch für beratende Tätigkeiten
- Drucke: Dürfen an öffentlichen Wegen, Straßen und auf Plätzen verteilt werden
Informiere dich vorab gut bei deiner zuständigen Behörde, ob für dein Geschäft ein Reisegewerbeschein notwendig oder empfehlenswert ist.
Welches Gewerbeamt ist für die Ausstellung des Reisegewerbescheins zuständig?
Zuständig für die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist das Gewerbeamt oder die Gemeinde, in deren Verwaltungsbereich der Wohnsitz des Beantragenden liegt.
Für welches Gebiet gilt der Reisegewerbeschein?
Der Reisegewerbeschein gilt für das Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Wie sind Tätigkeiten im Ausland zu beantragen?
Willst du als Reisegewerbetreibender außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik arbeiten, besteht die Möglichkeit, beim Gewerbeamt eine Gewerbelegitimationskarte zu beantragen.
Was ist Handwerkern im Reisegewerbe erlaubt?
Handwerker als Reisegewerbe müssen keine Qualifikation nachweisen – weder als Meister noch als Geselle. Im Unterschied zum stehenden Gewerbe suchen solche Reisegewerbetreibende die Kunden auf und fragen nach, ob Arbeiten anliegen. Diese Haustürgeschäfte haben eine lange Tradition. Sie sind schon in der ersten Gewerbeordnung von 1853 legalisiert worden.
Reisegewerbetreibende sind keine gesetzlichen Mitglieder von Kammern wie der IHK. Ihr einziger notwendiger Berechtigungsnachweis ist der Reisegewerbeschein. Als Handwerker mit Reisegewerbekarte kannst du nahezu alle Tätigkeiten ausüben – auch solche, die laut Handwerksordnung (HwO) nur von eingetragenen Meisterbetrieben durchgeführt werden dürfen. Ein Beispiel dafür sind Dachdeckerarbeiten. Allerdings gibt es noch eine weitere wichtige Voraussetzung für das Reisegewerbe. Anbieter der handwerklichen Dienstleistung müssen in der Lage sein, diese Leistung sofort zu erbringen. Das setzt in vielen Handwerksbranchen eine perfekt organisierte Logistik voraus.
Welche zusätzlichen Auflagen gibt es für ambulante Verkaufsstände und Warenauslagen?
Wer als Reisegewerbetreibender einen Stand im Fußgängerbereich aufbaut, muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Das gilt auch für Warenauslagen, Kleinkunst-Darbietungen oder den Handel aus Bauchläden oder Fahrzeugen ohne festen Standort. Die Sondernutzungserlaubnis, auch Standschein genannt, kannst du bei der Gemeinde oder dem Stadtbezirk beantragen, auf dessen Gebiet der Verkaufsstand stehen soll. Nimmst du für dein Reisegewerbe Teile des öffentlichen Straßenlandes in Anspruch, benötigst du außerdem eine Straßenverkehrserlaubnis. Die Behördenzuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnort.
Wie haben sich Angestellte im Reisegewerbe auszuweisen?
Wenn du als Selbstständiger mit Reisegewerbeschein tätig bist, musst du für deine Angestellten keinen eigenen Schein beantragen. Es genügt, wenn du selbst im Besitz dieser Berechtigung bist. Allerdings musst du alle Angestellten, die Kundenkontakt haben, mit einer Zweitschrift oder beglaubigten Kopie deiner Reisegewerbekarte ausstatten.
Diese zusätzlichen Vorschriften müssen Reisegewerbetreibende beachten
Die Gewerbeordnung legt fest, dass dein Eigenname (Vor- und Zuname) oder der Name deiner Firma an allen Autos, Ständen, Tischen und anderem größerem Equipment angebracht ist. Die Belehrung über Tätigkeitsverbote für Reisegewerbetreibende muss alle zwei Jahre erneuert und diese Neubelehrung dokumentiert werden. Die Bescheinigungen darüber sind von dir mitzuführen. Diese Mitführungspflicht gilt auch für das Umsatzsteuerheft.
Welche Reisegewerbetreibenden müssen ein Umsatzsteuerheft führen?
Grundsätzlich sind alle Angehörigen des Reisegewerbes zur Umsatzsteuerheft-Führung verpflichtet. Das ist ein amtlicher Vordruck, in den du alle Umsätze und Vorsteuern einträgst. Das gilt auch für Kleinunternehmer, obwohl sie von der Umsatzsteuer befreit sind. Ein paar Befreiungen von der Heftführungspflicht gibt es allerdings. Dazu zählen Unternehmer, die ohnehin gesetzlich dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen. Auch reisegewerbliche Händler mit Zeitungen und Zeitschriften müssen kein Umsatzsteuerheft anlegen.
Wo bekommst du ein Umsatzsteuerheft?
Das Umsatzsteuerheft bekommst du bei dem Finanzamt, das für deinen Wohnort zuständig ist. Du kannst es nur persönlich beantragen und musst dich mit deinem Personalausweis identifizieren. Wer keinen deutschen Pass besitzt, legt dem Finanzamt eine gültige Meldebescheinigung vor.
Wie lange ist das Umsatzsteuerheft aufzubewahren?
Ganz gleich, ob du dein Reisegewerbe noch betreibst oder bereits eingestellt hast: Du musst dein Umsatzsteuerheft einschließlich aller Belege zehn Jahre lang aufbewahren.
Wenn du ein Reisegewerbe anmelden willst, ist also der erste Schritt, der Download des Formulars online, ehe du mit den ausgefüllten Unterlagen samt Personalausweis und aller erforderlichen Dokumente zu deiner zuständigen Behörde gehst, um dir die Erlaubnis für dein Reisegewerbe erteilen zu lassen. Dieses bietet dir die Vorteile maximaler Flexibilität und Kundennähe für sehr geringen Anmelde-Aufwand.
