Definition
Was bedeutet GmbH?
Wenn du vor einer Gründung stehst, fragst du dich bestimmt, was eine GmbH ist? Eine GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine Unternehmensform und gehört zur Kategorie der Kapitalgesellschaften. Du kannst schon allein eine Ein-Personen GmbH gründen. In der Regel gründen jedoch mehrere Gesellschafter zusammen eine GmbH. Diese Gesellschaftsform ist eine juristisch eigenständige Person, das heißt, sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Zudem kann die Gesellschaft unter eigenem Namen Verträge abschließen und unterzeichnen. Wichtig bei dieser Rechtsform ist der Zusatz „mit beschränkter Haftung“ (oder eben “mbH”). Solch eine Haftungsbeschränkung meint, dass die Gesellschafter einer GmbH für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern zur Haftung wird nur das Firmenvermögen herangezogen. Dies macht die Gründung einer GmbH für Neugründer besonders ansprechend. Es kann also ein Vorteil sein, sich für die Rechtsform einer GmbH bei Neugründung zu entscheiden.
Weitere Formen der Kapitalgesellschaften sind:
- die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt UG) – ein Sonderfall der GmbH.
- die Aktiengesellschaft (AG).
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Die gesetzlichen Regelungen einer GmbH findest du im GmbH-Gesetz. Da eine GmbH zudem als Handelsgesellschaft gilt, ist als zweite Rechtsgrundlage das Handelsgesetzbuch (HGB) maßgeblich. Verschaffe dir eine Übersicht der Rechtsformen, damit du auch die anderen Unternehmensformen kennst und dich dann für eine Rechtsform entscheiden kannst.
Vor- und Nachteile einer GmbH
Eine GmbH bringt einige Vorteile mit sich.
- Die Gesellschafter haften bereits bei der Gründung nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern mit dem Vermögen des Unternehmens, wenn die Gesellschaft später ins Handelsregister eingetragen wird.
- Du kannst eine GmbH alleine gründen. In dem Fall bist du eine Ein-Personen GmbH und benötigst keine weiteren Gesellschafter.
- Du musst selbst nicht zwingend eine geschäftsführende Tätigkeit ausüben. Du kannst auch rein als Investor Teil der GmbH sein. Dann bestellst Du für die GmbH einen sog. Fremdgeschäftsführer.
- Du kannst dir Investoren holen, die sich haftungsbeschränkt beteiligen. Dies ist gerade für dich als Start-Up interessant und Teil deiner Finanzierungsstrategie.
- Die GmbH ist international gut angesehen.
- Du kannst die Gehälter deiner Geschäftsführer als Betriebsausgaben absetzen.
Und die Nachteile:
- Du brauchst in der Regel mindestens 25.000 Euro Stammkapital, wovon du bei Gründung die Hälfte, also 12.500 Euro einzahlen musst. Das kann für kleinere GmbH-Gründer eine Hürde sein.
- Auf dich kommen Kosten für notarielle Beurkundung, Eintragung ins Handelsregister und weitere Gebühren zu.
- Du unterliegst strengen Buchführungsvorschriften (doppelte Buchführung, Jahresabschlüsse) und Veröffentlichungspflichten.
Info
GmbH nicht als Freiberufler
Als Freiberufler ist die Gründung einer GmbH keine geeignete Lösung. Sie zählt als Gewerbe und deshalb zahlst du für diese Unternehmensform Gewerbesteuer. Diese Kosten willst du als Freiberufler jedoch umgehen. Daher ist für Selbstständige der freien Berufe die Rechtsform der GbR oder der Partnergesellschaft besser geeignet.
Ab wann lohnt sich eine GmbH?
Eine GmbH lohnt sich, wenn du dein Privatvermögen durch Haftungsbeschränkung schützen möchtest, dein Unternehmen größere Umsätze oder Gewinne erzielt und du von steuerlichen Vorteilen profitieren kannst. Sie bietet zudem einen professionellen Marktauftritt, der bei Geschäftspartnern und Kunden Vertrauen schafft. Besonders bei wachstumsorientierten Unternehmen oder Investitionsplänen ist die GmbH attraktiv, da sie klare Strukturen und die Möglichkeit der Kapitalbeteiligung (nahezu) ohne Haftung der Investoren bietet.
GmbH gründen: Was sind Voraussetzungen?
Du weißt nun, was eine GmbH ausmacht und welche Vorteile du aus dieser Unternehmensform ziehst. Damit du deine Gesellschaft ordnungsgemäß gründest, musst du einige Gründungsvoraussetzungen der GmbH klären. Um eine GmbH zu gründen, kannst du eine Checkliste abarbeiten oder dir diese Fragen hierfür beantworten:
- Mit wem willst du deine GmbH gründen? Wie viele Gesellschafter vereinigen sich?
Eine Bedingung der GmbH: Du musst mindestens eine Person sein. Eine maximale Gründeranzahl der GmbH gibt es nicht.
- Verfügst du über das vorausgesetzte Stammkapital?
Für die Gründung muss mindestens ein Stammkapital in bar von 25.000 Euro im Gesellschaftsvertrag ausgewiesen sein. Von diesem Betrag muss die Hälfte bei Gründung auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt sein. Alternativ kannst Du Sachen oder Rechte in die GmbH einbringen, wenn diese mindestens den Wert des Stammkapitals aufweisen, was durch ein Gutachten einer geeigneten, sachverständigen Stelle nachgewiesen werden muss.
- Wer wird der Geschäftsführer deiner GmbH? Übernimmt einer der Gesellschafter diese Funktion oder soll diese ein “fremder Dritter” ausüben?
Gemäß § 35 GmbH HG lenkt der Geschäftsführer den Betrieb und präsentiert die GmbH nach außen. Er ist zudem für den Jahresabschluss zuständig. Die Gründungsgesellschafter entscheiden, wen sie als Geschäftsführer einsetzen. Diese und weitere Formalitäten, werden im Gesellschaftervertrag (auch Gesellschaftsvertrag oder Satzung genannt), festgelegt.
- Mit welchem Gesellschaftsvertrag willst du arbeiten? Mit einer individuellen Satzung oder mit einem standardisierten Musterprotokoll bzw. Mustervertrag? Ein Mustervertrag senkt zwar die Kosten, ist aber nicht immer erlaubt.
Wichtig ist auch, dir über die entscheidenden Fragen und Themen der Zusammenarbeit in der Gesellschaft klar zu werden (wie z.B. Kontrolle, Eintritt neuer Gesellschafter, Ausscheiden von Gesellschaftern, Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung, Haftung und Gewinnbeteiligung, etc.) und entsprechende Bestimmungen in deiner Satzung zu treffen.
Kosten der GmbH-Gründung
Planst du die Gründung einer GmbH, musst du vor allem über die Kosten Bescheid wissen. Dies kann dir bei der Gründung einer GmbH als Checkliste dienen.
- Wichtig bei der Gründung einer GmbH ist das Stammkapital. Gesetzlich sind hierfür mindestens 25.000 Euro festgelegt. In diesem Zusammenhang müssen die Gesellschafter klären, wie hoch die Anteile für jeden einzelnen Teilhaber sind. Diese Einteilung regelt die Höhe der Stammeinlage für jeden einzelnen Mitgründer. Diese prozentuale Unterteilung gibt auch vor, wie sich der erwirtschaftete Gewinn aufteilt.
- Das Stammkapital muss mindestens zur Hälfte bei der Gründung eingezahlt sein; jeder Gesellschafter muss dabei mindestens 25 % seines Anteils einzahlen – oder durch Sacheinlagen erbringen. Insgesamt müssen aber mindestens 12.500 Euro bei der Gründung nachgewiesen sein.
Tipp
Jeder Gesellschafter muss zum Stammkapital beitragen
Egal, wie hoch euer Stammkapital ist – jeder Gesellschafter muss zumindest 25 % seiner vereinbarten Stammeinlage investieren.
- Hast du mit deinem Gründungsteam in der Gründungsphase auch keine 12.500 Euro, kannst du eine GmbH mit mindestens 1 Euro pro Gesellschafter gründen. Dieser Vorgang läuft, nicht juristisch ausgedrückt, auch unter der Bezeichnung Mini-GmbH. Diese Ausnahme ermöglicht dir, nach § 5a GmbHG eine GmbH ohne Stammkapital zu gründen, aber dennoch von den Vorzügen dieser Unternehmensform zu profitieren. Es handelt sich dabei dann um eine sog. „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, abgekürzt auch „UG (haftungsbeschränkt)“.
Info
Schulden der Gesellschafter an die GmbH
Die Gesellschafter schulden der GmbH ihre anteiligen Stammeinlagen so lange, bis das vollständige Gründungskapital eingezahlt ist und in voller Höhe auf dem Geschäftskonto erscheint. Kann – zum Beispiel im Falle einer Insolvenz – die vollständige Einzahlung des Stammkapitals nicht nachgewiesen werden, kann die Gesellschaft – und im Falle der Insolvenz der Insolvenzverwalter – die erneute Erbringung der nicht nachgewiesenen Stammeinlage verlangen.
- Neben dem Stammkapital kommen noch weitere Gründungskosten auf dich zu und bewegen sich in einem Rahmen zwischen 500 und 1.000 Euro. Bei der Gründung einer GmbH solltest du mindestens folgende Ausgaben einplanen:
- Gewerbeanmeldung: 10-60 Euro
- Beurkundung des Gesellschaftervertrags durch den Notar: Ca. 250 Euro
- Geschäftsführerbestellung: Ca. 130 Euro
- Erstellung der Gesellschafterliste: Ca. 100 Euro
- Notarielle Überwachung der Stammkapital-Einzahlung: Ca. 60 Euro
- Handelsregisteranmeldung: Ca. 65 Euro
- Handelsregistereintrag: Ca. 150 Euro
Info
Wer darf eine GmbH gründen?
Grundsätzlich kann jede natürliche und geschäftsfähige Person über 18 Jahre eine GmbH gründen. Bereits minderjährige ab 7 Jahren bedürfen bei Zustimmung der Eltern und der Genehmigung durch das Familiengericht eine GmbH zu gründen. Auch juristische Personen, wie z.B. eine GbR, aber auch eine GmbH oder AG, können an einer Gründung beteiligt sein.
Vorgehensweise: Wie gründet man eine GmbH?
Du weißt, welche Voraussetzungen du für eine GmbH erfüllen musst und welche Kosten auf dich zukommen. Hast du diese Dinge im Vorfeld geklärt, musst du weitere Schritte beachten, um eine GmbH zu gründen. Hier haben wir die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst:
Finde den richtigen Firmennamen für deine GmbH
Für dein Start-up solltest du in der Gründungsphase der GmbH einen überzeugenden Firmennamen finden, wenn du ein neues Produkt oder eine innovative Dienstleistung auf den Markt bringst.
Ein markanter Firmenname bietet dir diese Vorteile:
- Grenzt du dein Unternehmen von der Konkurrenz ab.
- Du machst deine GmbH für deine Kunden interessant.
- Mit einem kreativen Namen sicherst du deine Individualität.
- Ein überzeugender Firmenname steht für Qualität.
Tipp
Markenanmeldung
Lasse dir den wiedererkennbaren Namen als Marke anmelden.
Wähle zwischen Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag
Wichtig bei der GmbH-Gründung ist, dass du dich mit deinen Gesellschaftern vertraglich einigst und dies auch in einem niedergeschriebenen Abkommen (dem Gesellschaftsvertrag - der „Satzung“) festhältst. Um eine GmbH zu gründen, kannst du entweder ein Musterprotokoll (auch Mustervertrag genannt) verwenden, das ein standardisiertes Gründungsformular darstellt, oder einen individuell erstellten Gesellschaftervertrag. Ein Mustervertrag fällt zwar deutlich günstiger aus, genügt aber oftmals nicht. Reicht dir dieser Standard-Vertrag nicht aus, musst du einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen. Das Musterprotokoll kannst du nur dann anwenden, wenn du eine idealtypische GmbH ohne Ausnahmen gründest.
Treffen folgende Abweichungen auf deine GmbH zu, musst du automatisch einen Gesellschaftsvertrag zusammenstellen:
- Du gründest eine GmbH mit mehr als drei Gesellschaftern.
- In deiner GmbH gibt es mehr als einen Geschäftsführer.
- Das Geschäftsjahr deiner GmbH weicht ab vom Kalenderjahr.
- Deine Regelungen im Gesellschaftsvertrag unterscheiden sich von der Grundlage des GmbH-Gesetzes, wie zum Beispiel bei Gewinnverteilung oder Anteilsverkauf.
- Du beziehst Sacheinlagen in das Stammkapital mit ein. Hierbei handelt es sich um Gegenstände wie zum Beispiel Gebäude oder Maschinen. Bringt ein Gesellschafter eine Maschine im Wert von 5.000 Euro mit in die GmbH, so zählt dieser Betrag in das Stammkapital mit hinein.
All diese Aspekte setzen voraus, dass du bei der Gründung einer GmbH einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellst. Hierbei hast du die Freiheit, alle Innenverhältnisse deiner GmbH selbst zu definieren. Diesem Vertrag musst du auch eine Gesellschafterliste beifügen.
Diese beinhaltet sämtliche Informationen zu den einzelnen Teilhabern:
- Vollständigen Namen
- Geburtsdaten
- Anschrift
- Prozentualer Beitrag zum Stammkapital
- Geschäftsanteile
Info
Rechtsformzusatz muss im Firmennamen stehen
Bei deinem Firmennamen (also der Firma) muss unbedingt die Abkürzung „GmbH” oder die Ergänzung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung” stehen.
Vereinbare einen Notartermin
Der nächste Punkt auf der Checkliste deiner GmbH-Gründung ist der Notartermin. Nach deutscher Bürokratie ist dein Gesellschaftsvertrag erst gültig, wenn ein Notar diesen beurkundet und damit für rechtskräftig befindet. Bisherige organisatorische Aufgaben waren nur die Vorarbeit für deine Gründung. Erst wenn sich alle Gesellschafter und Geschäftsführer beim Notar zusammenfinden, erfolgt die Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Der Notar prüft, ob alle Unterlagen vollständig gültig sind (Ausweise, Musterprotokoll oder Satzung, Gesellschafterliste).
- Der Geschäftsführer und der Notar unterzeichnen die Anmeldung im Handelsregister. Zudem führt der Notar die Eintragung im Handelsregister weiterhin durch.
- Der Notar beglaubigt die Gründungsurkunde und den Gesellschaftsvertrag.
Nachdem der Gesellschaftervertrag unterschrieben und beglaubigt wurde, entsteht eine Vorgesellschaft. – Diese Vorgesellschaft wird als GmbH in Gründung (GmbH i. G.) bezeichnet. Handlungen der Geschäftsführer begründen in dieser Zeit bereits Verbindlichkeiten für die GmbH, wenn und soweit diese später tatsächlich ins Handelsregister eingetragen wird. Wird sie dies nicht (z.B., weil das Registergericht Mängel in der Satzung oder im Geschäftszweck sieht), so haften die Handelnden (Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer) privat und unbeschränkt.
Eröffne das Geschäftskonto
Eröffne das Geschäftskonto deiner GmbH innerhalb der Gründungsphase so bald wie möglich, nachdem der Notartermin und die Beglaubigung des Gesellschaftervertrags stattgefunden hat. Der Geschäftsführer muss auf jeden Fall anwesend sein, um das Konto für die GmbH zu eröffnen. Bei bestimmten Banken sollen auch alle Gesellschafter an diesem Termin teilnehmen. Hier bringen alle Gesellschafter ihre Stammeinlage vollständig oder anteilig in bar mit, um das Geld auf das Geschäftskonto einzuzahlen. Danach musst du den Einzahlungsbeleg des Stammkapitals so schnell wie möglich zu deinem Notar bringen. Denn nur hiermit kann er dein Unternehmen im Handelsregister eintragen und die Gründung der GmbH ist erst dann offiziell.
Wichtig für den Ablauf der GmbH-Gründung ist, dass die Kontoeröffnung kurz nach dem Notartermin stattfindet, da der Einzahlungsbeleg zurück zum Notar muss. Erst danach ist der Handelsregistereintrag möglich. Bis diese Registrierung abgeschlossen ist besteht die Vorgesellschaft. Daher befindet sich die GmbH „in Gründung“ ("GmbH i.G."). Bis der Eintrag im Handelsregister erfolgt, musst du diesen Zusatz auf Geschäftsbriefen oder auf deiner Firmenhomepage angeben.
Die Eintragung ins Handelsregister
Nachdem der Notar alle notwendigen Unterlagen zusammen hat, setzt er sich mit dem Handelsregisters in Verbindung. Du wirst per Brief benachrichtigt, sobald deine GmbH registriert ist. Im gleichen Zug erhältst du die Rechnung für die Eintragung ins Handelsregister. Denke daran, dass die Rechnung an die Unternehmensadresse geht. Mit der ordnungsgemäßen Erfassung im Handelsregister ist deine GmbH rechtskräftig und geschäftsfähig. Ab jetzt muss der Zusatz „i.G.“ (bzw. „in Gründung“) entfallen.
Führe die Gewerbeanmeldung durch
Als Gesellschafter einer GmbH treffen einige Kriterien auf dein Unternehmen zu:
- Deine Tätigkeit ist auf Dauer angelegt.
- Für deine Firma besteht die Absicht der Gewinnerzielung.
- Bei deinem Betrieb handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit.
Mit diesen Merkmalen erfüllt deine GmbH die Anforderungen an ein Gewerbe. Deshalb bist du dazu verpflichtet, mit deiner GmbH eine Gewerbeanmeldung durchzuführen. Diese erfolgt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, wo dein Firmensitz ist. Der Geschäftsführer fordert die Registrierung der GmbH mit einem einfachen Antrag an. Die Bearbeitungsgebühren hierfür belaufen sich in der Regel auf um die 10 bis 65 Euro.
Melde deine GmbH beim Finanzamt an
Als weiterer Punkt auf der Checkliste zur GmbH-Gründung muss deine GmbH nach der Gewerbeanmeldung auch steuerlich erfasst sein. Den notwendigen Fragebogen übermittelst du dem Finanzamt innerhalb von vier Wochen nach dem Gewerbeeintrag. Sobald die Finanzbehörde alle Informationen und Dokumente für deine GmbH geprüft hat, kannst du für dein Unternehmen eine Steuernummer beantragen.
Info
Gründungsstadien einer GmbH
Die Entstehung einer GmbH durchläuft in der Regel drei Phasen:
- Vorgründungsgesellschaft: Erste Planung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und Kapitalaufbringung.
- Vor-GmbH: Nach der notariellen Beurkundung geschäftsfähig, aber noch keine vollwertige GmbH. Anmeldung beim Handelsregister wird vorbereitet.
- GmbH: Mit der Eintragung ins Handelsregister wird die Vor-GmbH zur rechtlich eigenständigen GmbH mit Haftungsbeschränkung.
Woran Sie bei der Gründung einer GmbH denken müssen: Ein Überblick
- Gesellschaftsvertrag
- Bestellung Geschäftsführer
- Notarielle Beurkundung Gesellschaftsvertrag
- Geschäftskontoeröffnung
- Stammkapitaleinzahlung
- Eintragung ins Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Aufnahme Geschäftsbetrieb
Beispiel aus der Praxis: GmbH gründen
1. Erste Idee:
Paul und Hans treffen sich regelmäßig in ihrer Lieblingskneipe. Beide sind unzufrieden mit ihrer aktuellen beruflichen Situation und kommen ins Gespräch darüber, sich selbstständig zu machen. Paul, ein Kfz-Mechatroniker, und Hans, ein Ingenieur mit kaufmännischem Hintergrund, entwickeln gemeinsam die Vision, eine Werkstatt zu eröffnen. Dabei denken sie über die Rechtsform einer GmbH nach.
Stand der Dinge:
Die Idee bleibt zunächst auf einer theoretischen Ebene. Weder wurden konkrete Pläne ausgearbeitet, noch finanzielle oder organisatorische Details geklärt. Da keine verbindlichen Schritte unternommen wurden, liegt rechtlich noch keine Vorgründungsgesellschaft vor.
2. Konkretisierung der Planung:
In weiteren Treffen arbeiten Paul und Hans ihre Vorstellungen weiter aus. Sie diskutieren Aufgabenverteilungen, kalkulieren die benötigten finanziellen Mittel und überlegen, welche Werkzeuge und Maschinen notwendig sind. Erste Überlegungen zu potenziellen Kunden und Umsätzen werden ebenfalls angestellt. Schließlich entscheiden sie sich, ihr Projekt in Angriff zu nehmen.
Fortschritt:
Die Gespräche entwickeln sich von unverbindlichen Überlegungen hin zu einer ernsthaften Planung. Damit haben Paul und Hans die erste Phase der Unternehmensgründung erreicht.
3. Umsetzung der Gründung:
Paul und Hans arbeiten immer enger zusammen und stellen fest, dass ihre Zusammenarbeit harmonisch ist. Sie einigen sich auf alle wesentlichen Punkte, unterschreiben einen Gesellschaftsvertrag beim Notar und kündigen ihre bisherigen Jobs, um sich ganz auf das neue Unternehmen zu konzentrieren.
Fazit:
Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist der Grundstein für ihr Unternehmen gelegt und die Vor-GmbH errichtet. Sobald alle danach notwendigen Anmeldungen abgeschlossen und die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist, wird ihre Vor-GmbH zur rechtsgültigen GmbH.
FAQ: Diese Fragen zum Gründen einer GmbH könnten dich noch interessieren
Was ist bei der Gründung einer gGmbH besonders?
Die Abkürzung GmbH steht für gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auf diesem Weg gründest du eine gemeinnützige Gesellschaft und profitierst im gleichen Zug von den Steuervorteilen. Voraussetzung ist, dass in deiner Satzung der/die gemeinnützigen Zweck/e klar bestimmt sind.
Was ist der Unterschied zur Gründung einer GmbH und Co. KG?
Gründest du eine GmbH mit dem Zusatz & Co. KG (Compagnie Kommanditgesellschaft), baust du dir eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) auf. Der Unterschied zwischen beiden Unternehmensformen ist, dass es sich bei der GmbH & Co. KG um eine Personengesellschaft handelt und nicht wie bei der reinen GmbH um eine Kapitalgesellschaft. Die GmbH & Co. KG erfüllt zwar weitgehend die Bedingungen und Anforderungen einer KG, die eigentlich unbeschränkt-persönliche Haftung des Gesellschafter „Komplementär“ ist aber auf das Stammkapital der GmbH beschränkt. Bei der Gründung der KG sind in der Regel keine Formvorschriften zu beachten, bei der Komplementär-GmbH gelten hingegen die gleichen Gründungsanforderungen wie bei jeder anderen GmbH auch.
Kann ich eine GmbH online gründen?
Bislang war es so, dass du eine GmbH nicht online gründen konntest. Seit dem 1. August 2022 ist die digitale Gründung einer GmbH weitgehend möglich. Der Notartermin wird dann zum Beispiel virtuell ausgeführt. In Bezug auf das Stammkapital heißt das jedoch, dass bei der Online-Gründung nur Bargründungen möglich sind, Sacheinlagen sind nicht zugelassen.
Ist es möglich, eine GmbH rückwirkend zu gründen?
Eine rückwirkende Gründung ist nicht möglich. Allerdings kannst du dein Unternehmen in den meisten Fällen bis zu acht Monate rückwirkend in eine GmbH durch Einbringung umwandeln.
Fazit: GmbH gründen
Eine GmbH zu gründen ist nicht schwer. Im Vergleich zu den Unternehmensformen der Personengesellschaften ist die Gründung einer GmbH aber trotzdem mit mehr Aufwand verbunden. Wichtig ist, dass du im Vorfeld einige Voraussetzungen klärst. Unterstützend dazu kannst du eine Checkliste nutzen, um eine GmbH zu gründen. Maßgebend ist, ob du allein oder im Team eine GmbH gründest und ob das Kapital vorhanden ist. Sei dir aber bewusst, dass zur Stammeinlage noch weitere Kosten für Notar, Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag in der Gründungsphase hinzukommen. Beachte auch den Ablauf: Erst lässt du deinen Gesellschaftsvertrag beglaubigen, dann eröffnest du das Geschäftskonto und abschließend nimmst du die Gewerbeanmeldung vor. Hast du alle einzelnen Schritte gemacht, bist du stolzer Gesellschafter einer GmbH.