Gründung

Genehmigungen für Gründer: ein Überblick

Wenn du dich mit deinem Geschäftsmodell erfolgreich selbstständig machen möchtest, gilt es hierfür alle relevanten Risiken und Problematiken zu identifizieren. Gemeint sind zum Beispiel branchenspezifische Zulassungen, fachliche Qualifikationen oder Genehmigungen, die du nachweislich vor Geschäftseröffnung besitzen musst. Wichtiger Ansprechpartner in allen Fragen zu diesem Thema sind beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HK) in deinem Bezirk. Bei uns verschaffst du dir ganz leicht einen Überblick zu den wichtigsten Genehmigungen für Gründer.

Zuletzt aktualisiert am 20.07.2023
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Genehmigungspflichtiges oder genehmigungsfreies Gewerbe?

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben darf. Gründer können sich somit mit ihrer Geschäftsidee hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig machen und benötigen hierfür keine Zulassung. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel und so mussst du als Existenzgründer wissen, ob dein zukünftiges Unternehmen bzw. deine Tätigkeit genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Dafür hilft dir ein Blick in die Gewerbeordnung, sie definiert im § 29 ff., ob du eine amtliche Erlaubnis und/oder Genehmigungen für dein Gewerbe brauchst. Je nach Tätigkeit geht es dabei um Nachweise, die folgendes betreffen:

  • fachliche Voraussetzungen
  • sachliche Voraussetzungen
  • persönliche Zuverlässigkeit

Im Einzelhandel sind zum Beispiel für bestimmte Bereiche Sachkundenachweise erforderlich. Auch die Beförderung von Personen ist stets genehmigungspflichtig. Ganz genau sind die Behörden, wenn du eine Gründung im Bereich der Gastronomie planst. Hierfür musst du unter anderem die Teilnahme an einer sogenannten Belehrung durch das Gesundheitsamt zum Schutz der Allgemeinheit nachweisen. Am besten ist es, du informierst dich frühzeitig bei der IHK oder der HK, welche Erlaubnisregeln für dich und die Ausübung deiner Geschäftsidee gelten und welche nicht. 

Diese Branchen sind genehmigungspflichtig

Folgende Geschäftsmodelle gehören auf jeden Fall zu den genehmigungspflichtigen Branchen: 

  • Reisegewerbe,
  • Spielhallen und Casinos,
  • Pfandleihen,
  • Versicherungsvertretungen,
  • Immobilien,
  • Anlageberatung,
  • Durchführen von Versteigerungen,
  • Fahrschulen.

Unterliegt deine Branche bzw. Geschäftstätigkeit nachweislich keiner Genehmigungspflicht, kannst du laut § 14 der Gewerbeordnung deine Selbstständigkeit direkt beim Gewerbeamt deines künftigen Standortes anmelden

Tipp

Gewerbeanmeldung online ausfüllen

Wenn du magst, kannst du die Formulare zur Gewerbeanmeldung online downloaden und bereits vor dem Termin beim Gewerbeamt ausfüllen. Die wichtigsten Angaben betreffen dich als Gründer mit Anschrift des Unternehmensstandortes sowie eine Beschreibung deiner Wunschtätigkeit.

Wichtige Genehmigungen für Gründer: Branchenbeispiele

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für einige Branchen und Berufe mit besonderen Hürden gepflastert. Der Vorschriftendschungel in Deutschland sieht in vielerlei Hinsicht den Nachweis notwendiger Kenntnisse für die angestrebte Tätigkeit vor oder verlangt sogar einen konkreten Bildungsabschluss, wenn du ein Unternehmen gründest. Auch Genehmigungen wie Sachkundenachweise oder die Teilnahme an zertifizierten Unterrichtungen werden von Behörden mitunter verlangt. Im Folgenden erklärt dir eine Übersicht, worauf in den jeweiligen Branchen mit Blick auf Genehmigungen für Gründer zu achten ist.

Genehmigungen für die Gastronomie

Immer dann, wenn es um den Verkauf von Lebens- und Genussmitteln geht, schauen öffentliche Stellen genauer hin. Falls du also ein Restaurant eröffnen und Alkoholika anbieten möchtest, brauchst du eine sogenannte Gaststättenkonzession. Zu diesem Zweck musst du dich bei deinem zuständigen Gewerbeamt melden. Dort wirst du informiert, was weiter zu tun ist. Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen: 

  • Teilnahme an Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften durch die IHK
  • Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt
  • Erwerb einer Unbedenklichkeitsbescheinigungdurch das Finanzamt
  • Ein Führungszeugnis 
  • Nachweis der Eignung der gekauften bzw. gemieteten Räumlichkeiten für gastronomische Zwecke – z. B. müssen diese über die geforderten sanitären Anlagen verfügen

Tipp

Wann entfällt die Gaststättenkonzession?

Wenn du keine alkoholischen Getränke ausschenkst, weil du zum Beispiel ein Café eröffnen möchtest, reicht eine Anmeldung deines Gewerbes. Hier entfällt die Gaststättenkonzession. Trotzdem ist es wichtig, alle lebensmittelrechtlichen und gesundheitsrelevanten Regelungen zu kennen und einzuhalten. Schließlich steht das Allgemeinwohl der Gäste an erster Stelle.

Genehmigungen im Handwerk

Wenn du dich in einem handwerklichen Beruf selbstständig machen bzw. einen Handwerksbetrieb gründen möchtest, solltest du wissen, dass hierfür meistens der Nachweis eines Meistertitels Pflicht ist. Falls du selbst noch kein Meister bist, kannst du dir behelfen, in dem du einen Fachmann mit Meistertitel einstellst. Betroffen sind von dieser Regelung zum Beispiel Gerüstbauer, Bäcker, Maurer, Optiker und Steinmetz sowie Metzger. Zur Sicherheit solltest du dich immer bei der zuständigen Handwerkskammer informieren, denn es gibt Berufe, die von der Meisterpflicht befreit sind. Dazu gehören z. B. der Berufsstand des Schornsteinfegers, Zahn- und Orthopädietechnikers sowie des Uhrmachers. Für Letztere reicht eine Gewerbeanmeldung

Bewachungsgewerbe

Das sogenannte Bewachungsgewerbe bietet seine Dienstleistungen als Pförtner und Wachdienst großen Betrieben sowie öffentlichen Einrichtungen an. Wenn du dich hierin selbstständig machen willst, brauchst du neben deinem Antrag auf Gewerbeerlaubnis eine spezielle Haftpflichtversicherung, einen Nachweis der IHK über die Teilnahme an einer Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe sowie ein aktuelles Führungszeugnis.

Info

Gebühren für die spezielle Gewerbeerlaubnis

Für die Erteilung dieser speziellen Gewerbeerlaubnis verlangt das Gewerbe- oder Ordnungsamt eine höhere Gebühr. Du solltest mit mindestens 500 Euro rechnen.

Beförderungsgewerbe

Du planst die Gründung einer Spedition oder möchtest Personen befördern? Dann benötigst du jeweils eine spezielle Konzession dafür. Erteilungsberechtigte Behörden sind entweder das zuständige Gewerbeamt oder das Regierungspräsidium. Als Taxifahrer musst du beispielsweise eine besondere Prüfung ablegen bzw. brauchst eine sogenannte Taxigenehmigung, die du in bestimmten Zeitfenstern immer wieder neu beantragen und einholen musst. Weitere Genehmigungen für Gründer werden nach Art des Unternehmens erteilt. Unterschieden wird zwischen:

  • Güterkraftverkehr
  • Straßenpersonenverkehr
  • Taxi- und Mietwagengewerbe

Versicherungsberatung

Auch wenn du als Versicherungsvermittler selbstständig arbeiten möchtest, brauchst du eine Erlaubnis. Das gilt für:

  • unabhängige Versicherungsmakler
  • Versicherungsvertreter

Den Antrag für die Erlaubnis stellst du bei der IHK deiner Region. Dort musst du einen sogenannten Sachkundenachweis ablegen, indem du bei der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung bestehst. Anerkannt werden dir in diesem Zusammenhang einschlägige Berufsqualifikationen bzw. -erfahrungen. Am besten du vereinbarst vorab einen Termin und sprichst mit dem zuständigen IHK-Sachbearbeiter. Er wird dir über relevante Anforderungen und Möglichkeiten zur Ausübung deiner zukünftigen Arbeit Auskunft geben können.

An Baugenehmigungen denken und Antrag stellen

Existenzgründungen gehen häufig mit der Anmietung oder sogar mit dem Kauf von Immobilien einher. Nicht immer entsprechen Grundrisse bzw. Gebäudeausstattung deinen oder den behördlichen Anforderungen. Wenn du also Gebäude oder Teile davon umbauen möchtest, musst du daran denken, eine Baugenehmigung einzuholen. Vergisst du diese, dann kann es wegen nachträglicher Antragstellung zu Verzögerungen bzw. Ärger mit dem zuständigen Bauamt deiner Stadt kommen. Eine Erlaubnispflicht gilt für folgende bauliche Änderungen: 

  • Umbau des Gebäudebestands
  • Neubau eine Gebäudes
  • Nutzungsänderungen von bestehenden Räumen
  • Vergrößerung eines Gebäudes unter Einbeziehung angrenzender Grundstücksflächen

Fazit: Zeitmanagement und Formalitäten

Egal in welcher Branche du dich selbstständig machen möchtest: Es ist immer ratsam, dich rechtzeitig über eventuell geforderte Genehmigungen vor Existenzgründung zu informieren. Erfrage bei den Ämtern zusätzlich deren Bearbeitungszeit sowie Gebühren, so kannst du realistisch einschätzen, wann du mit den wichtigen Genehmigungen für Gründer rechnen kannst und was sie dich kosten. Denn klar ist: Erst wenn die letzte Genehmigung bei dir eingetroffen ist, darfst du deine geplante Gründertätigkeit starten. Vergiss nicht: Auch einen Firmennamen finden braucht Zeit und gehört auf deine To-do-Liste. Mitunter ist der eigene Namensfavorit für die Produktmarke oder die Internet-Domain schon vergeben und dann ist guter Rat teuer. IHK bzw. das Deutsche Patent- und Markenamt kann dir vorher helfen. So sparst du Zeit, Geld und Nerven.

Gewerbeamt informiert die Finanzbehörde

Wenn du dich beim Gewerbeamt erfolgreich angemeldet und deine Tätigkeit durch entsprechende Genehmigungen auf sichere Beine gestellt hast, musst du dich in der Regel um nichts mehr kümmern. Denn das Gewerbeamt informiert Finanzbehörde, IHK bzw. HK über deine Anmeldung. Allerdings musst du vorher als Gründer Versicherungen abschließen. Das heißt, melde dich bei der Krankenversicherung deiner Wahl, der Rentenversicherung sowie bei der Berufsgenossenschaft und besprich dort deine geplante Selbstständigkeit als Gründer.