Das kleine 1x1 der Fördermittel für Gründer
Damit aus deinen Visionen echte Perspektiven werden und du ein Unternehmen gründen kannst, brauchst du Liquidität und Partner, die an dich und deine Geschäftsidee glauben. Reicht dein Eigenkapital nicht aus, kannst du als Existenzgründer Förderungen und Finanzhilfen beanspruchen. Bund, Land und EU bieten dir als Gründer Unterstützung bzw. Förderungen in Form von Zuschüssen zur Existenzgründung. Zum Teil handelt es sich dabei sogar um Fördermittel für Gründer ohne Rückzahlung. Ein solides Finanzpolster ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Im Idealfall verfügst du bei deinem Start in die Selbstständigkeit über ausreichend finanzielle Eigenmittel.
Damit kannst du
- ein Sicherheits- und Risikopolster aufbauen, um finanzielle Engpässe aufzufangen.
- deine Kreditwürdigkeit innerhalb der Bank steigern, weil du bereit bist, Eigenkapital in dein Geschäft einzubringen.
Expertentipp: Unter 20-25 Prozent sollte der Anteil deines Eigenkapitals am Gesamtkapitalbedarf nicht liegen. Darum solltest du alle Geldquellen identifizieren, die du für dich nutzen kannst:
- private Bargeldreserven
- Sachmittel für deinen geplanten Betrieb
- Eigenleistungen
- Kapitalbeteiligungen privat
- Kapitalbeteiligungen durch Investoren
Allerdings kann nicht jeder Gründer seine Geschäftsidee mithilfe eigener Finanzkraft über Jahre hinweg am Leben erhalten. In der Regel braucht es deshalb zusätzliche Fördermittel für Gründer, also Darlehen oder Förderungen durch Dritte. Wichtig für dich als Existenzgründer ist es, die geeignete Art der Förderung zu finden. Suche dir darum Unterstützung und lass dich im Rahmen einer Beratung z. B. bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei der Bank deines Vertrauens aufklären über
- Förderungen durch Zuschüsse zur Existenzgründung für Jungunternehmen
- EU-Fördermittel für Gründer
- spezielle Förderprogramme vom Staat
- Produkte der KfW zur Förderung von Existenzgründer
Du solltest dich frühzeitig mit Programmen zur finanziellen Förderung beschäftigen und prüfen, welche Gründungsfinanzierung zu dir und deinem Unternehmen passt.
Finde heraus, welche Möglichkeiten dir offen stehen
Als Existenzgründer musst du in viele Bereiche investieren. Das können bei deiner Selbstständigkeit beispielweise Maschinen, Geräte, Immobilien und Personal sein. Je nachdem musst du auch Material und Waren beschaffen und bezahlen. Auch private Kosten für deinen Lebensunterhalt solltest du für die Finanzplanung erfassen, um eine realistische Aussage über die Höhe deines Kapitalbedarfs treffen zu können. Denke auch immer an deine private Absicherung und investiere in eine Berufsunfähigkeits-, eine gewerbliche Haftpflicht- und eine Krankenversicherung. Kalkuliere genau und erfasse alle Daten und Zahlen in einem übersichtlichen Businessplan. Er wird deine Visitenkarte sein, wenn du bei der Bank deinen Antrag auf Förderung als Existenzgründer einreichst.
Weil deine Firmengründung Kapital verschlingt, musst du dich intensiv mit unterschiedlichen Fördermitteln und Zuschüssen für Gründer auseinandersetzen. Tatsächlich gibt es eine große Vielfalt an staatlichen Wirtschaftsförderprogrammen zur Finanzierung. Einen aktuellen Überblick über Zuschüsse für Gründer bietet dir die Förderdatenbank des Bundes (Förderdatenbank-Startseite). Dort kannst du dich umfassend informieren zum Beispiel zu
- ERP-Gründerkredit -StartGeld
- ERP-Förderkredit KMU
- Bürgschaften
- Existenzgründungsdarlehen aus der Wirtschaft (EXIST)
- Hightech-Gründerfonds
- Zuschuss für Wagniskapital - INVEST
- Mikromezzaninfonds Deutschland
- Mikrokreditfonds Deutschland
Recherchearbeit sparst du dir, indem du dich von deiner Bank und/oder Fördermittelberater beraten und dir Förderprogramme sowie diverse Fördermittel für Gründer bzw. Gründerzuschüsse empfehlen lässt. Achte darauf, dass diese zu deinem Kapitalbedarf und deiner Branche passen.
Wie erhalte ich überhaupt Zuschüsse und Co. als Existenzgründer?
Als Antragsteller musst du für einen öffentlichen Gründungszuschuss folgende Bedingungen erfüllen:
- Nachweis ausreichender fachlicher sowie kaufmännischer Qualifikationen,
- Wille zur selbstständigen Vollexistenz im Sinne einer Haupterwerbstätigkeit,
- Ausnahmen bilden der KfW-Gründerkredit – StartGeld; hier kannst du dein Unternehmen zunächst im Nebenerwerb führen.
Bund und Länder unterstützen Existenzgründungen durch verschiedene Fördermittel für Gründer in Form von Zuschüssen mit Förderkonzepten zur Unternehmensgründung. Die praktische Antragstellung für einen Existenzgründerzuschuss geht jedoch immer über deine Geschäftsbank z. B. die Sparkasse. Ausnahmen bilden Anträge auf Mikrodarlehen, Beratungskostenzuschüsse, EXIST und Zuschüsse zur Firmengründung von Arbeitsagenturen.
Staatliche Fördermittel für Gründer mit den ERP-Gründerkrediten der KfW-Förderbanken
Förderdarlehen des Bundes und der Länder bieten im Gegensatz zu Geschäftsbanken günstigere Konditionen. Die Zinsen sind niedriger und meist zwischen 2 und 20 Jahren festgeschrieben. Manche Förderprodukte und Zuschüsse erlauben dir sogar, mit der Rückzahlung der Tilgungsrate erst nach zwei Jahren zu beginnen. Das ist eine große Erleichterung, gerade in der Wachstumsphase deiner Neugründung und deiner Selbstständigkeit. Damit schützt du deine Liquidität.
Erleichtert wird dir der Zugang zu bestimmten ERP-Förderprodukten zusätzlich, weil sie keine oder nur geringe Sicherheiten verlangen. Bekannt sind mittlerweile Fördermittel für Gründer wie zum Beispiel der Förderkredit für KMU und das ERP StartGeld, welche du bei deiner Existenzgründung beantragen kannst. Beide haben sich als effiziente Förderangebote des Bundes im Mittelstand einen guten Ruf erworben. Unterstützt werden damit Start-ups bzw. junge Unternehmen in der Selbstständigkeit bis fünf Jahre nach deren Unternehmensgründung mit zinsgünstiger Förderung. Die Höhe der Fördersumme reicht, je nach ERP-Kreditprodukt, von 125.000 Euro bis höchstens 25 Millionen Euro.
Mikromezzaninfonds aus der EU und dem ERP-Sondervermögen des Bundes
Der Mikromezzaninfond wird aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens des Bundes sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und richtet sich an dich, wenn du Kleinunternehmer bzw. junger Gründer bist. Möchtest du zum Beispiel in deinem Betrieb ausbilden, so kannst du dich für dieses Fördermittel für Gründer bewerben.
Einen Antrag auf Förderung für Existenzgründer kannst du ebenfalls stellen, wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchtest oder deinen Betrieb als Person mit Migrationshintergrund führst. Antragsteller aus gewerblich ausgerichteten Sozialunternehmen und umweltorientierten Betrieben zählen auch zum Personenkreis berechtigter Antragsteller. Sanierungsfälle oder Unternehmer in Schwierigkeiten werden daraus nicht unterstützt. Die Förderung erfolgt als „Stille Beteiligung“ durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in dem jeweiligen Bundesland, in dem du als Antragsteller aktiv bist.
Info
Sachsicherheiten
Wichtig: Du musst keine Sachsicherheiten stellen. Deinen Antrag musst du über die im jeweiligen Bundesland ansässigen "Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften" stellen. Eine Übersicht findest du u.a. hier.
Förderung für Existenzgründer durch die Bundesländer
Bist du auf der Suche nach einem Zuschuss für deine Selbstständigkeit bzw. deiner Existenzgründung, dann wirst du vielleicht zuerst versuchen, deine Finanzierungslücke mithilfe von Bankkrediten zu schließen. Schwierig wird es, wenn Geschäftsbanken im Gegenzug bankübliche Sicherheiten oder Bürgschaften verlangen. Sie gewähren nämlich nur dann Darlehen, wenn sie erwarten können, dass sie das geliehene Geld innerhalb eines bestimmten Zeitfensters verzinst zurückerstattet bekommen. Schaffst du die Rückzahlung deines Darlehens für die Selbstständigkeit nicht, verkaufen sie beispielsweise das, was du der Bank für die Kreditlaufzeit als Sicherheit gewährt hast, z. B. eine Immobilie oder eine Lebensversicherung. Eine besondere Form von Sicherheiten sind Bürgschaften. Dabei garantieren Dritte die Rückzahlung deines Darlehens, sobald du es allein nicht mehr leisten kannst.
Fehlen dir „nur“ noch Sicherheiten für die Kreditvergabe, kommen die 16 Bürgschaftsbanken des Bundes ins Spiel. Gemeinsam mit der Hausbank deines Vertrauens stellst du bei der Bürgschaftsbank deines Bundeslandes den Antrag für eine sogenannte „Ausfallbürgschaft“. Die Bürgschaftsbank prüft deinen Antrag – folglich auch deinen Businessplan und andere aussagekräftige Daten – und übernimmt bei positiver Beurteilung die Bürgschaft für dich und deine Unternehmens- bzw. Existenzgründung.
Info
Bürgschaften
Bürgschaften dieser Art decken maximal 80 Prozent des Kreditrisikos bei deiner Bank ab. Die restlichen 20 Prozent gehen zulasten deiner Bank die dann die Haftung dafür übernimmt. Du verantwortest natürlich 100 Prozent, wenn deine Gründungsidee erfolglos bleibt.
Hilfe von der Bundesregierung – das effektive Fördermittel: Mikrokredite
Bist du Jung- oder Kleinunternehmer und hast dich erfolglos bei deiner Geschäftsbank um ein Bankdarlehen für deine Geschäftsidee beworben, hilft dir der Bund mit dem Angebot eines spezifischen Fördermittels für Gründer - dem Mikrokreditfond Deutschland. Jene Kreditart wendet sich prinzipiell an alle Personengruppen, aber besonders an Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund sowie an kleinere Betriebe, die ausbilden möchten.
Diese Art der Fördergelder wird in Form eines Darlehens vergeben. Solch ein Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu vier Jahren. Die Kreditaufnahme soll dabei in kleinen Schritten erfolgen. Je nach Situation kannst du zum Beispiel mit 1.000 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro beginnen. Läuft die Rückzahlung dieses Erstkredits reibungslos ab, kannst du anschließend einen zweiten Kredit beantragen. Das gesamte Kreditvolumen darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
Voraussetzungen zur Antragstellung des Darlehens als Zuschuss für Gründer:
- Du musst nachweisen, dass du für die Umsetzung deiner Gründeridee auf Fremdkapital angewiesen bist.
- Deine Gründeridee muss überzeugen und ein solides Konzept vorweisen.
- Du darfst den Mikrokredit nur für deine Firma verwenden und nicht privat z. B. zur Schuldentilgung nutzen.
- Deinen Antrag kannst du ausschließlich an ein akkreditiertes Mikrofinanzinstitut (MFI) richten. Es ist alleiniger Ansprechpartner. Kreditgeber ist die GRENKE Bank AG in Zusammenarbeit mit den MFIs.
Gründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen
Bist du arbeitslos und möchtest die Situation nutzen, um dich endlich selbstständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen, dann kannst du einen Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit beantragen..
Wichtig: Du hast auf dieses Fördermittel für Gründer keinen Rechtsanspruch. Die Mitarbeiter des Jobcenters prüfen von Fall zu Fall, ob dir eine Förderung für Existenzgründer für dein Unternehmen gewährt werden kann. Das Recht auf diesen Zuschuss gibt es seit 2011 nicht mehr. Damals hieß die staatliche Hilfe noch Überbrückungsgeld und wurde ohne große Hürden vergeben. Damit du diesen Gründerzuschuss beim Arbeitsamt beantragen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du übst die geplante Selbstständigkeit und die Existenzgründung hauptberuflich aus und beendest dadurch deine Arbeitslosigkeit.
- Bei Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit hast du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Du musst mithilfe einer „fachkundigen Stelle“ (z. B.IHK, Handwerkskammer, Fachverbände, Unternehmensberater oder Banken) nachweisen, dass deine Geschäftsidee sowie deine persönliche Expertise ausreichen, um langfristig als Selbstständiger erfolgreich zu sein.
Dein Berater im Arbeitsamt wird in einem persönlichen Gespräch mit dir klären, ob er deine Kompetenzen mit Blick auf Förderung einer Unternehmensgründung für ausreichend erachtet. Dazu zählen deine bisherige Berufserfahrung, aber auch die Mentalität, welche für die Selbstständigkeit entscheidend ist. Je besser du darauf vorbereitet bist, desto höher sind die Chancen auf entsprechendes Fördermittel für Gründer. Folgende Tipps können bei der Vorbereitung auf den Antrag helfen:
- Erstellung eines Konzepts: Ein durchdachtes Konzept, am besten ein Businessplan, ist der erste Schritt für die Präsentation beim Arbeitsamt. Eine bloße Idee genügt nicht, um die Sachbearbeiter zu überzeugen. Ohne ein solches Konzept wird meist nicht einmal das Beratungsgespräch gewährt.
- Art der Gründung definieren: Es ist wichtig, zu wissen, welche Art von Gründung du anstrebst. Du kannst ein Start-up ins Leben rufen, gemeinsam mit anderen eine Unternehmensgesellschaft gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder auf Franchising setzen. Dazu gehört auch die Wahl der Unternehmensform (z. B. Klein- oder Einzelunternehmen oder Gewerbe).
- Externe Gründungsberatung: Du kannst deine Erfolgschancen steigern, indem du dir bereits im Vorfeld eine externe Gründungsberatung suchst. Das kann zwar kostspielig sein, wird aber möglicherweise vom Arbeitsamt übernommen. Dadurch bekommst du Hilfe bei der Erstellung eines Businessplans.
- Aussagen proben: Versuche vor Beginn des Gesprächs zu überlegen, wie du deine Standpunkte übermitteln willst. Eine klare Strategie kann dir für ein erfolgreiches Gespräch helfen.
Wenn ja, dann erhältst du dieses Fördermittel für Gründer zunächst für sechs Monate für dein Vorhaben. Wie hoch der Existenzgründerzuschuss ausfällt, hängt von der Höhe deines Arbeitslosengeldes ab. Dabei gilt: Der Gründungszuschuss pro Monat entspricht der Höhe des zuletzt gewährten Arbeitslosengeldes plus 300 Euro.
Nach einem halben Jahr kannst du den Gründerzuschuss verlängern und weitere neun Monate jeweils 300 Euro erhalten. Dafür musst du nachweisen, dass du deiner selbstständigen Tätigkeit hauptberuflich nachkommst. Den Antrag auf Gründerzuschuss kannst du nur persönlich bei deiner für dich zuständigen Bundesagentur für Arbeit stellen. Scheitert deine Existenzgründung, kannst du erst nach Ablauf von 24 Monaten einen neuen Gründerzuschuss für deine Selbstständigkeit beantragen.
Gibt es Alternativen zum Existenzgründerzuschuss?
Falls du die Anforderungen nicht erfüllst oder dieses Fördermittel für dich als Gründer keine Option ist, gibt es weitere Fördergelder, die du als Arbeitsloser nutzen kannst. Auch hier gibt es keine Garantie auf Bewilligung, aber ein Versuch lohnt sich. Dazu zählen auch Förderprogramme für Angestellte, die ihren Job kündigen und gründen möchten.
Ein Beispiel ist der IHK Existenzgründerzuschuss. Die konkreten Angebote variieren je nach Bundesland oder Region und richten sich an Gründer aus Berufen, die durch die IHK vertreten werden. Die Voraussetzung ist meist, dass das Unternehmen im jeweiligen Bundesland gegründet wird.
Auch für diese Anträge benötigst du einen Businessplan und ein Konzept, um einen Termin bei der IHK zu beantragen.
Antrag auf Existenzgründungszuschuss aus der Anstellung heraus?
Wenn du dich als Angestellter mit einer eigenen Geschäftsidee selbstständig machen möchtest oder vielleicht sogar musst, kannst du dieses Fördermittel für Gründer beim Arbeitsamt trotzdem beantragen. Wichtig ist die Frage, ob du eine Ruhe- bzw. eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt fürchten musst. Wenn nicht, dann kannst du bereits zwei Tage nach deinem letzten Arbeitstag gründen.
Nach welchen Kriterien dein Antrag auf Gründerzuschuss bewilligt wird, ohne dass eine Arbeitslosigkeit vorliegt, ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich. Hier lohnt es sich, vor Kündigung deines Arbeitsplatzes, mit einem Gründerberater der Arbeitsagentur zu sprechen. Er kennt die Situation in deinem Bundesland und kann dir Tipps geben, wie du deinen Gründungswunsch als Antragsteller am besten erklärst.
Gründerzuschuss: Auswirkungen auf die Steuererklärung
Prinzipiell wird der Gründungszuschuss für deine Existenzgründung steuerfrei ausgezahlt. Das heißt für dich, dass Fördergelder als besondere Art der Einnahmen keine Auswirkungen auf deine Steuerlast haben. Deshalb musst du eine Gründerförderung auch nicht in deiner Steuererklärung angeben. Folglich ist deshalb auch keine Steuernachzahlung wegen jenes Gründerzuschusses zu fürchten.
Wichtig: Der Fördermittel für Gründer ist eine Leistung des Staates zur Förderung deiner Selbstständigkeit und muss nicht zurückgezahlt werden.
Tipp
Gründerzuschuss ist nicht sozialversicherungspflichtig
Hat dein zuständiges Arbeitsamt einen Gründerzuschuss bewilligt, bist du nicht automatisch pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb fallen keine zwangsläufigen Sozialversicherungsabgaben an. Nutze die 300 Euro vom Staat sinnvoll: Investiere den monatlichen Gründerzuschuss vom Jobcenter in eine Krankenversicherung. So sicherst du deine Lebensbasis.