Verlustabzug in der GmbH
Ist die Summe der Ausgaben oder Werbungskosten in Ihrem Unternehmen bei der Steuererklärung am Ende des Steuerjahres größer als Ihre Einnahmen, liegt ein steuerlicher Verlust vor. Um nicht noch mehr Gewinn zu verlieren, können Sie mit einem Verlustabzug Geld sparen.
Definition
Definition: Verlustvortrag und Verlustrücktrag
Die beiden Verlustabzüge zählen als Sonderausgaben und sind für Steuerpflichtige fest nach §10d EstG definiert:
Beim Verlustvortrag wird der Verlust in das nächste Steuerjahr übertragen. Dieser wird mit den Einkünften des folgenden Jahres verrechnet, sodass der Verlustvortrag bei der Steuererklärung einen geringeren zu versteuernden Betrag ergibt.
Der Verlustrücktrag wirkt auf die Einkommensteuer in die entgegengesetzte Richtung. Den Verlust übertragen Sie auf die Steuererklärung des letzten Jahres und senken somit die positiven Einkünfte und folglich die Steuerlast. Seit 2022 greift der Zeitraum für die Verlustverrechnung im Zuge der Corona-Pandemie auf die letzten 2 Jahre.
Verluste der GmbH: Das ist zu beachten
Macht die GmbH Verluste, will man natürlich nicht noch zusätzlich Steuern zahlen. Die steuerliche Verlustberücksichtigung bei Körperschaft- und Gewerbesteuer ist jedoch engen gesetzlichen Vorschriften unterworfen.
Hier eine Zusammenfassung der 3 häufigsten Fallen beim Verlustvortag & Verlustrücktrag für GmbHs:
1. Gesellschafterwechsel gefährden steuerlichen Verlustabzug
Gesellschafterwechsel bei der GmbH führen ganz oder teilweise zum Wegfall bestehender Verlustvorträge und Verlustrückträge für Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer, wenn mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von 5 Jahren wechseln. Besonders hinderlich: Das gilt auch, wenn die Anteile durch Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge übergehen.
2. Nur die GmbH kann Verlustvorträge & Verlustrückträge geltend machen
Entstandene Verluste müssen und können nur bei dem „Verursacher“ geltend gemacht werden. Deshalb ist es nicht möglich, etwaige GmbH-Verluste bei der Einkommensteuer der Gesellschafter geltend zu machen. Lediglich bei der Körperschaftsteuer der Gesellschaft können sie berücksichtigt werden. Bei Unternehmern hingegen greifen sowohl Verlustvortrag und Verlustrücktrag für die Einkommenssteuer.
3. Verluste sind nicht gleich Verluste
Ein Bilanzverlust führt nicht zwangsläufig zu einem steuerlichen Verlustabzug. Maßgebende Größe für den Verlustvor- oder Verlustrücktrag bei der Körperschaftssteuer ist das (negative) Einkommen der GmbH, für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug der (negative) Gewerbeertrag. Beide Größen für den Verlustrücktrag sowie Verlustvortrag der Bilanz ergeben sich aus dem Bilanzergebnis durch Hinzurechnungen und Kürzungen.
Info
Verlustvortrag in der Steuererklärung - Wo wird er eingetragen?
Wollen Sie einen Verlustvortrag beim Finanzamt geltend machen, sollten Sie wissen, wo genau Sie diesen in Ihrer Steuererklärung eintragen können. Zunächst einmal gilt: Die Option eines Verlustvortrags können Sie nutzen, wenn Sie auf einen Verlustrücktrag verzichten wollen. Kreuzen Sie in der Anlage „Sonstiges“ Ihrer Steuererklärung die Zeilen 7 und 8 an.
Im Folgenden muss das zuständige Finanzamt Ihren Antrag annehmen. Ist das der Fall, wird Ihnen die „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ zugesendet. Hiermit können Sie Ihre Verluste auf das kommende Geschäftsjahr übertragen.
Info
Belege für Verlustvortrag und Verlustrücktrag aufbewahren
Verzeichnet Ihr Personenunternehmen hohe Verluste und möchten Sie diese mit einem Verlustabzug abdecken, sollten Sie die Belege jeglicher Ausgaben ordentlich aufbewahren. Das Finanzamt hat das Recht, diese Dokumente bei Zweifeln einzusehen – sammeln Sie deshalb:
- Rechnungen
- Kontoauszüge
- Quittungen
- Lieferscheine
Verlustrücktrag bei GmbHs: Höchstbetrag
Durfte eine GmbH in einem Krisenjahr erzielte Verluste nur in Höhe von 511.500 EUR ins Vorjahr zurücktragen, ist nach dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" ein Verlustrücktrag von 1 Mio. EUR zulässig.
Besonderheiten zum Verlustrücktrag: Der Verlustrücktrag wird automatisch verrechnet, es sei denn, in der Körperschaftsteuererklärung wird mittels Steuersoftware auf der letzten Seite durch ein Häkchen klargestellt, dass kein Verlustrücktrag gewünscht ist.
Wird dagegen ein Verlustrücktrag durchgeführt, führt dieser gemäß Gewerbesteuerrecht im geänderten Steuerbescheid des Vorjahrs nur zu einer Erstattung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. So ist der steuersenkende Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer nicht anwendbar.
Info
Verlustvortrag & Verlustrücktrag für Kapitalerträge
Für Anleger besteht zudem die Möglichkeit, Kapitalerträge zu verrechnen. Die Steuer-Verlustrechnung greift beispielsweise bei ausfallenden Privatdarlehen und stillen Beteiligungen, sowie bei Aktien nach der Insolvenz eines Unternehmens. Seit 2022 lassen sich Verluste mit anderen Kapitalerträgen in Höhe von bis 20.000 EUR im Jahr verrechnen.
Der Verlustrücktrag mit und ohne Antrag
Beim Finanzamt können Sie den Verlustrücktrag beantragen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen, in dem Sie die gewünschte Höhe des Verlustrücktrags angeben - beachten Sie dabei die im HGB festgelegten Fristen.
Beim Verlustrücktrag ohne Antrag übernimmt das Finanzamt die Durchführung des Verlustrücktrags. Die negativen Einkünfte werden dann in das Vorjahr zurückgetragen. Wenn der Verlustrücktrag ohne Antrag erstellt wird, muss das Finanzamt einen korrigierten Steuerbescheid ausstellen - gegen diesen können Sie Einspruch einreichen.
Verlustrücktrag und Verlustvortrag können kombiniert werden: Verluste, die im Verlustrücktrag nicht oder nur teilweise genutzt werden konnten, können im Folgejahr als Verlustvortrag berücksichtigt werden. So lässt sich der steuerliche Vorteil über mehrere Jahre verteilen.
Verlustvortrag: Beschränkung beachten
Betragen die Verluste mehr als 1 Mio. EUR oder wurde in KSt-Erklärung der Verlustrücktrag abgelehnt, können die Verluste der GmbH nach dem Steuerrecht in späteren Jahren mit positiven Einkünften verrechnet werden, um die Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren.
Um die Verluste einer GmbH steuerlich geltend zu machen, muss der Verlustvortrag vorher vom Finanzamt in einer gesonderten Feststellung am Ende des Kalenderjahres festgehalten werden.
Hier gelten jedoch folgende Verlustabzugsbeschränkungen:
- Ohne Beschränkung abziehbar sind stets 1 Mio. EUR.
- Ist der Verlust höher, sind nochmals 60 % des verbleibenden Gesamtbetrags der Gewinneinkünfte abziehbar. Achtung: Für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 wird der Verlustvortrag auf 70 % erhöht.
- Verbleibende Verluste dürfen in den Folgejahren nach demselben Rechenschema verrechnet werden.
Verlustrücktrag Beispiel
Ein Unternehmen hat im Jahr 2024 einen Verlust in Höhe von 5.000 Euro gemacht. Im vorangegangenen Jahr wurde ein Gewinn von 30.000 Euro erwirtschaftet. Dieser Gewinn wurde bereits versteuert. Bei dem Verlustrücktrag wird der Verlust aus dem Jahr 2024 mit dem Gewinn aus dem Jahr 2023 verrechnet. Dadurch wird die Steuerlast für das Jahr 2023 reduziert. Das Finanzamt ändert deshalb rückwirkend den Steuerbescheid für das Jahr 2023 und das Unternehmen erhält eine Steuererstattung.