Steuerarten und Steuerbelastung im Vergleich: Welche Unternehmensform zahlt welche Steuern?

Steuern generieren Einnahmen für den Staat und die Länder. Diese fließen in den Haushalt und finanzieren öffentliche Leistungen sowie staatliche Aufgaben. In Deutschland hängt es von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab, welche der verschiedenen Steuerarten Sie an das Finanzamt abführen müssen. Was für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften gilt und was Sie zu den einzelnen Steuerarten und Abgaben wissen sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

Zuletzt aktualisiert am 21.08.2024
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Die Steuerarten Lohnsteuer und Körperschaftsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung und den Einbehalt der Lohnsteuer auf den Arbeitslohn von Arbeitnehmern. Zur Lohnsteuer als Steuerart sind folgende Infos für Unternehmen von besonderem Interesse:

  • Der Betrieb muss für jeden Beschäftigten ein Lohnkonto führen.
  • Die monatlichen Anmeldungen sind grundsätzlich in elektronischer Form ans Finanzamt zu übermitteln.
  • Die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer richtet sich nach den Lohnsteuertabellen und nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge etc.).
  • Bei Zweifeln rund um die Lohnsteuer kann der Betrieb beim Finanzamt eine kostenlose Auskunft einholen.
  • Sollten aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe bestehen, kann für die Lohnsteuer leider keine Stundung beim Finanzamt beantragt werden.

Die Körperschaftsteuer zählt wie die Grundsteuer zu den Besitzsteuern wird auf das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften fällig. Diese Steuerart für Unternehmen beträgt derzeit 15 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Zur Körperschaftsteuer ist Folgendes erwähnenswert:

  • Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften setzt sich aus dem Steuerbilanzgewinn und zahlreichen außerbilanzmäßigen Korrekturen zusammen.
  • Ist der Gesellschafter oder die Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft eine natürliche Person, die ihre Beteiligung im Privatvermögen hält, unterliegen Gewinnausschüttungen einer 25-prozentigen Abgeltungsteuer.
  • Der bei der Einkommensteuer zum Großteil 2021 abgeschaffte Solidaritätszuschlag wird bei der Körperschaftsteuer weiterhin erhoben.
Grafik zur Veranschaulichung, welche Steuern Unternehmer in Deutschland zahlen müssen

Rechtsform: Einzelunternehmen

Einzelunternehmer sind Sie, wenn Sie keine spezielle Gesellschaftsform gewählt haben. Ohne beteiligten Partner üben Sie eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aus.

Rechtsform: Personengesellschaft

Schließen sich mindestens zwei Personen oder Unternehmen zusammen, entsteht die Rechtsform einer Personengesellschaft. Personengesellschaften sind beispielsweise: die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Für alle Personengesellschaften sind folgende Steuerarten relevant:

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Gewerbesteuer

Die Gewinne einer Personengesellschaft werden den Gesellschaftern (auch „Mitunternehmer“ oder „Mitunternehmerin“ genannt) je nach Höhe ihrer Beteiligung zugerechnet. Wenn der Mitunternehmer oder die Mitunternehmerin eine natürliche Person (also ein Mensch) ist, muss er auf diese Gewinne Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Falls es sich bei dem Mitunternehmer um eine juristische Person (z.B. eine Kapitalgesellschaft) handelt, werden Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag fällig.

Rechtsform: Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist steuerlich gesehen wohl die schwierigste Rechtsform. Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG – haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG).

Eine Kapitalgesellschaft muss als Unternehmen folgende Steuerarten entrichten:

Ist der Gesellschafter oder die Gesellschafterin eine natürliche Person (ein Mensch), muss er auf alle Auszahlungen (z.B. Gehaltszahlungen, Ausschüttungen) Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Falls es sich bei dem Mitunternehmer um eine juristische Person (z.B. eine Kapitalgesellschaft) handelt, fallen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag an.

Info

Besteuerung durch Optionsmodell wie bei Kapitalgesellschaft möglich

Ab dem Jahr 2022 können Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass sie wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden (sog. Optionsmodell). Der Antrag dazu muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden, ab dem eine Besteuerung nach dem KStG erfolgen soll.

Relevante Steuerarten

Die Umsatzsteuer

Das Umsatzsteuergesetz verrät Ihnen, ob Ihre Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen (7 % oder 19 %) oder ob sie umsatzsteuerfrei sind. Folgende Infos sollten Sie rund um die Steuerart Umsatzsteuer kennen:

  • Müssen Sie Umsatzsteuer abführen, sind Sie in aller Regel auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Unter dem Vorsteuerabzug versteht man die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer durch das Finanzamt.
  • Liegen Ihre Umsätze in einem Jahr nicht über 22.000 Euro und im nächsten Jahr voraussichtlich bei maximal 50.000 Euro, können Sie sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer einstufen lassen. Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer für Ihre Leistungen in Rechnung stellen, können im Gegenzug aber natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.
  • Bei der Umsatzsteuer gilt grundsätzlich die Soll-Versteuerung. Das bedeutet: Sobald ein Umsatz ausgeführt ist, ist die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Das gilt sogar dann, wenn Ihr Kunde die Rechnung noch gar nicht beglichen hat.
  • Unternehmer, deren Vorjahresumsätze unter 800.000 Euro lagen, profitieren auf Antrag von der Ist-Versteuerung. Im Gegensatz zur Soll-Versteuerung muss die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt überwiesen werden, wenn die Rechnung bezahlt wurde.
  • Unternehmer müssen je nach Höhe ihrer Umsätze vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Am Jahresende muss jeder Unternehmer eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt abgeben.

Die Einkommensteuer

Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer. Das Finanzamt rechnet dabei die Einnahmen aller Einkunftsarten (Lohn, Einnahmen aus Miete, Dividenden etc.) zusammen und zieht individuelle Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen ab. Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen. Es wird entweder nach der Grundtabelle (Ledige) oder nach der Splittingtabelle (zusammenveranlagte Ehegatten) besteuert. Zusätzlich zur Einkommensteuer werden ab 2021 nur noch bei Besserverdienenden der Solidaritätszuschlag und bei Kirchenmitgliedern auch Kirchensteuer fällig. Folgende Besonderheiten sollten Unternehmer zur Einkommensteuer kennen:

  • Das Finanzamt setzt vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen fest, die stets am 10.3/10.6./10.9./10.12. zur Zahlung fällig werden.
  • Die Besteuerung beginnt erstmals, wenn im Jahr 2022 der Grundfreibetrag von 10.347 EUR (Ledige) bzw. 20.694 EUR (Verheiratete) überschritten ist. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei hohen Einkommen bei 42 Prozent.
  • Bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 277.826 EUR/555.652 EUR (ledig/zusammen veranlagte Ehegatten) steigt der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent.
  • Bilanzierende Einzelunternehmen und Personengesellschaften können nicht entnommene Gewinne pauschal mit 28,25 Prozent versteuern. Werden diese Gewinne jedoch in den darauffolgenden Jahren entnommen, droht eine Strafsteuer, durch die eine Steuerbelastung von 48 Prozent entstehen kann.

Die Gewerbesteuer

Wer gewerbliche Einkünfte hat, unterliegt der Gewerbesteuer. Die Vorarbeit für die Festsetzung der Gewerbesteuer leistet das Finanzamt. Zu dieser Steuerart sollten Sie Folgendes wissen:

  • Gewerbetreibende müssen beim Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
  • Das Finanzamt bearbeitet die Erklärung und erlässt einen Gewerbesteuermessbescheid mit dem Gewerbesteuermessbetrag.
  • Diesen Bescheid erhält auch die Gemeinde. Sie wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Gewerbesteuermessbetrag an (dieser wird auf Basis Ihres Gewerbeertrags berechnet). Daraus erstellt sie den Gewerbesteuerbescheid. Der Gewerbesteuerbescheid legt die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer fest.
  • Ist ein Unternehmer also mit der festgesetzten Gewerbesteuer nicht einverstanden, muss er oder sie gegen den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts Einspruch einlegen und nicht gegen den Gewerbesteuerbescheid.
  • Auch Herabsetzungsanträge für die laufenden Vorauszahlungen an die Gemeinde müssen an das Finanzamt gestellt werden.
  • Die Gewerbesteuer darf seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe vom Gewinn abgezogen werden.

Weitere Steuerarten für Unternehmen

Neben den bereits erwähnten Steuerarten können je nach Branche, angebotenen Dienstleistungen und Produkten noch weitere Steuerarten auf Unternehmen zukommen:

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: Diese Steuerarten sind relevant, wenn Unternehmensanteile vererbt oder verschenkt werden.
  • Kapitalertragsteuer: Diese wird auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen erhoben. Unternehmen, die in Kapitalanlagen investieren, müssen diese Steuer berücksichtigen, da sie über die Abgeltungsteuer hinausgeht.
  • Grunderwerbsteuer: Diese Steuer fällt an, wenn Unternehmen Immobilien kaufen oder verkaufen. Sie ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien anfällt.
  • Verbrauchsteuern: Dazu gehören Steuern wie die Energiesteuer, Kaffeesteuer oder Alkoholsteuer, die für Unternehmen in bestimmten Branchen relevant sein können. Diese Steuern werden auf den Verbrauch bestimmter Güter erhoben.
  • Ökosteuer: Diese ist relevant für Unternehmen, die Energie verbrauchen, und umfasst Steuern auf den Verbrauch von Energie, um umweltfreundliches Verhalten zu fördern.
  • Kraftfahrzeugsteuer: Sollte Ihr Unternehmen über eigene Fahrzeuge verfügen, so muss das Unternehmen dafür Kraftfahrzeugsteuer zahlen.