Wie kannst du als Unternehmer Nachzahlungen bei der Krankenversicherung umgehen?

Als Unternehmer konzentrierst du dich vor allem auf dein Business. Dabei gehen Themen wie die Krankenversicherung oftmals unter. In so einem Fall kann es passieren, dass du Post von der Krankenkasse bekommst und aufgefordert wirst, Beiträge nachzuzahlen. Lies hier, weshalb es dazu kommen kann und erfahre, wie du solch belastende Nachzahlungen an die Krankenversicherung umgehen kannst.

Zuletzt aktualisiert am 10.07.2025
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Wie kommen Nachzahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung zustande?

Wenn du als Selbstständiger gesetzlich versichert bleiben möchtest, dann kannst du dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wie z. B. der AOK, als freiwilliges Mitglied bewerben. Dabei musst du die Höhe deines monatlichen bzw. jährlichen Einkommens als Unternehmer angeben. Anhand deiner Angaben berechnet die gesetzliche Krankenkasse den monatlichen Beitrag. Hast du dein Unternehmen erst gegründet, wirst du in der Regel eher niedrige Einnahmen voraussetzen können. Liegst du dabei unter der sogenannten Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte in der GKV, dann zahlst du der Krankenkasse im Gegenzug auch nur einen Mindestbeitrag.

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Mindestbemessungsgrundlage für 2026

Aktuell hat der Gesetzgeber für Selbstständige eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro (2025: 1.248,33 Euro) pro Monat festgelegt. 

Was haben GKV-Beiträge mit dem Einkommen Selbstständiger zu tun?

Kurz erklärt: Je mehr du mit deinem Geschäftsmodell einnimmst, desto höher fällt dein monatliches bzw. jährliches Einkommen als selbstständiger Unternehmer aus. Das wiederum hat direkte Auswirkungen auf den Krankenversicherungsbeitrag – dieser steigt dann ebenfalls an. Denn GKV-Beiträge orientieren sich immer an der Höhe deines Einkommens. Wenn du am Ende eines Geschäftsjahres deine Steuererklärung einreichst, dann können die gesetzlichen Krankenversicherer sehen, wie sich deine Einkommenshöhe darstellt. Wird hier deutlich, dass deine Beiträge im Vergleich zum tatsächlichen Einkommen zu niedrig angesetzt waren, kannst du eine Nachzahlung an die Krankenversicherung nicht mehr umgehen.

Wie kannst du Nachzahlungen bei der Krankenkasse umgehen?

Um dein Geschäftsmodell im sicheren Fahrwasser zu halten, ist es unumgänglich, dass du für unvorhergesehene Zahlungen jeglicher Art Geld zur Verfügung hast. So bleibst du liquide und vermeidest böse Überraschungen, wenn z. B. ungeplante Betriebsausgaben oder Nachzahlungen für die Krankenversicherung nicht zu umgehen sind. 

Sobald du einen Bescheid über Nachzahlungen von deiner Krankenversicherung erhalten hast, musst du diese zahlen. Um Nachzahlungen zu vermeiden, beherzigst du am besten diese drei Tipps: 

  1. Investiere nie deine gesamten Einnahmen in dein Unternehmen. 

  1. Rücklagen bilden hilft, um mögliche Zahlungen an das Finanzamt oder an die Krankenkasse zu stemmen. 

  1. Mache umgehend Meldung bei der gesetzlichen Krankenkasse, wenn du mehr Einkommen generierst als ursprünglich geschätzt. 

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Weshalb solltest du veränderte Gewinne melden?

Gerade weil das Thema freiwillige Krankenversicherung für selbstständige Unternehmer so wichtig ist, solltest du dich immer um Korrektheit bemühen und der GKV umgehend den Monat nennen, ab dem sich dein Einkommen gesteigert hat. So kann die gesetzliche Krankenkasse deine Beiträge zeitnah anpassen und du kannst eine Nachzahlung umgehen. Zumindest fällt die Nachzahlungssumme dann geringer aus.

Was tun bei Nachzahlungen und Beitragsschulden?

Wenn du Unternehmer und freiwillig gesetzlich krankenversichert bist, dann treffen dich Beitragsschulden oft hart. Dennoch kannst du deine Mitgliedschaft in so einem Fall nicht einfach kündigen. Denn die gesetzliche Krankenkasse kann rückständige Beiträge mahnen, vollstrecken und sogar Säumniszuschläge berechnen. Der Zuschlag beträgt 1 Prozent der Beitragsschulden

Befindest du dich also in solch einer prekären Situation, dann ist es unmöglich, die Nachzahlungen zur Krankenversicherung zu umgehen. Fakt ist, du musst ausstehende Monatsbeiträge nachzahlen - aber nicht immer in der vollen Höhe. Folgendes solltest du wissen: 

  • Ist es dir nicht möglich, deine Beitragsschulden auf einmal auszugleichen, kannst du deine Krankenkasse um eine Ratenzahlung bitten. Einen Anspruch darauf hast du allerdings nicht.
  • Beantrage außerdem, dass deine GKV noch nicht bezahlte Säumniszuschläge rückwirkend auf 1 Prozent reduziert, auch das spart Geld.
  • Erst wenn eine Ratenzahlung rechtsgültig vereinbart ist, hast du wieder Anspruch auf die Versicherungsleistungen deiner GKV. Immer vorausgesetzt, du zahlst die Raten für die Beitragsschuld pünktlich.

Was sind die Folgen von Beitragsrückständen in der GKV?

Wenn du deine Krankenversicherungsbeiträge nicht zahlst, hast du nicht nur ein finanzielles Problem – du erhältst dann auch weniger Leistungen.

Beispiel: Bist du mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand und hast auch nach einer Mahnung nicht bezahlt, dann ruht der Großteil der Versicherungsleistungen. Folgendes gilt: 

  • Du bekommst nur noch Therapien bei Akuterkrankungen und Schmerzzuständen bezahlt. 

  • Die GKV übernimmt allenfalls allgemeine Vorsorgeuntersuchungen wie bei einer Schwangerschaft. 

  • In den Genuss des vollen Leistungsumfangs kommst du erst wieder, wenn du deine Schulden bezahlt hast, wenn eine Ratenzahlung genehmigt ist oder wenn du eine Bedürftigkeit nach SGB II oder XII angezeigt und beantragt hast. 

Wie lange darf die Krankenkasse Beiträge nachfordern?

Für nicht gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Verjährungsfrist. Diese beträgt nach § 25 Sozialgesetzbuch (SGB) IV vier Jahre. Folgendes gilt:

  • Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar des Folgejahres und endet vier Jahre später am 31. Dezember.
  • Für diese Zeit kannst du bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Nachzahlung nicht umgehen. 
  • Leitet deine gesetzliche Krankenversicherung ein gerichtliches Mahnverfahren ein, dann erhöht sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Auch hier startet die Frist am 1. Januar des folgenden Jahres, in dem die Beiträge fällig waren, und endet nach 30 Jahren am 31. Dezember.

Achtung

Verbindliche Versicherungspflicht

Das Wichtigste vorab: Seit 2009 sind in Deutschland alle Bürger per Gesetz verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Das gilt für Arbeitnehmer sowie Rentner genauso wie für Studenten oder Selbstständige. Dennoch gibt es immer wieder Menschen, die schon vor 2009 ohne Krankenversicherung waren oder diejenigen, die aus persönlichen Gründen von der gesetzlichen in die private KV wechselten und seither keine Beiträge mehr entrichten.

Keine Krankenversicherung – ist eine Nachzahlung zu umgehen?

Bürger ohne Krankenversicherung werden – abhängig von der beruflichen Situation – einem der beiden Versicherungssysteme zugeordnet: 

  • Arbeitnehmer sind pflichtversichert und Mitglieder der GKV. 

  • Selbstständige und Einzelunternehmer versichern sich entweder privat oder freiwillig bei der GKV. 

Egal, welche Gründe dazu führten, ohne die Absicherung einer Krankenversicherung (KV) zu leben – bei Rückkehr zu einer der genannten Versicherungsarten können Nachzahlungen fällig werden. Selbst dann, wenn du in der Zeit ohne Versicherung nie beim Arzt warst – also keine Leistungen in Anspruch genommen hast: 

  1. Bei Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gilt
    Bist du selbstständig, musst du Nachzahlungen an die Krankenkasse ab dem ersten Tag ohne KV leisten. Die Verjährungsfrist schränkt dabei die Rückzahlungspflicht ein. Demnach musst du nur die Beiträge der vergangenen 4 Jahre nachzahlen – vorausgesetzt, du hast die Beiträge nicht absichtlich ausgesetzt. Ergeben sich trotzdem hohe Nachzahlungsbeträge, kann dir die GKV auf Antrag einen deutlichen Nachlass gewähren. Davon abgesehen gilt auch hier: Wer wieder in die GKV zurück möchte, muss sein Einkommen nachweisen. Nur dann kann die Kasse den neuen Beitrag berechnen. Kommst du dieser Einkommensanfrage durch die Krankenversicherung nicht nach, dann verlangt sie den Höchstbetrag von dir. 

  2. Bei Rückkehr in die private Krankenversicherung gilt
    Wenn du vorher nicht versichert warst, musst du für den Zeitraum ohne KV einen einmaligen Prämienzuschlag zahlen. Beispiel: Für bis zu sechs unversicherte Monate erhebt die private Krankenversicherung jeweils eine volle Monatsprämie als Zuschlag. Für alle weiteren Monate wird ein Sechstel des regulären Beitrags berechnet. Kannst du die Prämien nicht mehr bezahlen, dann gesteht dir die Versicherung einen sogenannten Notlagentarif mit reduzierter Prämie zu. So bist du zumindest für die Behandlung von Akuterkrankungen versichert. Willst du danach in den Normaltarif zurückkehren, bist du gezwungen, zunächst die offenen Prämienschulden und Säumniszuschläge zu begleichen. 

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Nachzahlungen an die Krankenkasse steuerlich absetzen?

Als Unternehmer kannst du den Beitrag zur Krankenversicherung steuerlich absetzen. Das liegt daran, dass Selbstständige in der Regel oft doppelt so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen als Angestellte. Im Unterschied zu Arbeitnehmern bezahlt dir kein Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung bzw. zur Sozialversicherung im Allgemeinen.

Nachzahlungen umgehen beim Wechsel von der Pflichtversicherung in die freiwillige KV?

Hast du dich als Unternehmer für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, dann gelten für dich die üblichen Basics für die Beitragsberechnung. Die GKV deiner Wahl will Folgendes von dir wissen: 

  • die Höhe deines Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit 

  • mögliche Kapitalerträge 

  • weitere Einkünfte, z. B. aus Vermietung 

  • eventuelle Gründerzuschüsse 

  • aktueller Steuerbescheid 

  • Schätzungen der Einnahmen von Gründern

Unterlaufen dir Fehler bei der Schätzung deines Einkommens oder informierst du die Kasse nicht, wenn deine Gewinne durch die Decke gehen, dann kannst du Nachzahlungen an die Krankenversicherung nicht umgehen. 

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Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bei der GKV bzw. PKV

  1. Arbeitnehmer sind meistens in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Du kannst nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat und sie einen Wechsel formell beantragen. Tust du das nicht, bleiben sie Mitglied in der GKV und zahlen den höchsten Beitrag

  2. Selbstständige können wählen: Du darfst dich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern oder dich für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV bewerben. Einkommensgrenzen spielen hier keine Rolle. 

Zusammenfassung

Alle Infos auf einen Blick

  • Als Unternehmer musst du wie alle Arbeitnehmer, Rentner und Studenten Mitglied in einer Krankenversicherung sein.Das ist seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben. 

  • Dabei hast du die Wahl, ob du Mitglied einer privaten Krankenversicherung wirst oder eine freiwillige Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) eingehst. 

  • Vorteil der GKV ist es, dass du auch Familienmitglieder kostenfrei mitversichern darfst. 

  • Grundlage für die Beitragsberechnung bei der GKV ist dein monatlicher Unternehmensgewinn

  • Um eine Nachzahlung an die Krankenversicherung zu vermeiden, musst du für eine korrekte Beitragsberechnung deine aktuelle Steuererklärung einreichen. 

  • Je geringer dein Einkommen, desto niedriger dein Versicherungsbeitrag. 

  • Steigt dein Gewinn, musst du das der GKV melden, damit die Beiträge angepasst werden können. 

  • Ergeben sich am Jahresende im Vergleich zum tatsächlichen Einkommen zugeringe Beitragssummen, sind Nachzahlungen an die Krankenkasse nicht zu umgehen. 

  • Wer als Unternehmer längere Zeit nicht krankenversichert ist, kann bei der Rückkehr in eine der beiden Versicherungsarten Nachzahlungen nicht vermeiden.