Was ist eine Globalabtretung (Globalzession)?
Bei der Globalabtretung (synonym Globalzession) handelt es sich um eine Abtretung von Ansprüchen eines Schuldners zugunsten eines Gläubigers. Häufig handelt es sich dabei um die Sicherung eines bestehenden Anspruchs, wie einer Darlehensforderung. Kann zum Beispiel bei einer Globalzession ein Unternehmen aufgrund eines Verfahrens zur Insolvenz den Forderungen zur Tilgung des Darlehens nicht nachkommen, erfolgt die Abtretung von Rechten des Schuldners gegenüber Dritten an den Gläubiger (etwa das Finanzamt, die Bank etc.).
Der Begriff stammt aus dem Lateinischen, wobei Zession für Abtretung steht und global dafür, dass eine Vielzahl von Forderungen an Dritte für diese Abtretung gültig wird. Indem also ein Unternehmen als Kreditnehmer durch eine Globalabtretung Rechte an die Bank abtritt, kann es sich auch in Krisenzeiten wichtige Darlehen sichern, die sein Überleben in wirtschaftlichen Notzeiten absichern.
Vor- und Nachteile der Sicherungsabtretung
Die Globalabtretung ist auch eine hilfreiche Alternative,
- wenn für die GmbH keine anderen verwertbaren Sicherheitenmehr vorhanden sind (Immobilien, Anlagevermögen, Vorräte)
- wenn ausstehende Forderungen nicht unter Wert verkauft werden sollen (Factoring)
- wenn der Gesellschafter -Geschäftsführer selbst keinen Kredit mehr erhält, mit dem er seine GmbH in Form eines Gesellschafter-Darlehens finanzieren kann.
Info
Wie unterscheiden sich Factoring und Globalzession?
Beim Factoring handelt es sich um eine Maßnahme, um den Absatz zu finanzieren. Es ist eine Kombination aus Forderungsabtretung und Forderungsverkauf. Die Voraussetzung für die Forderungsabtretung ist, dass ein Unternehmen seine Forderungen aus Warenlieferungen an ein Finanzinstitut verkauft. Im Gegenzug übernimmt dieses das volle Kreditrisiko.
Bei der Globalabtretung werden durch einen Globalzessionsvertrag nicht nur Forderungen aus Warenlieferungen, sondern bspw. auch aus Immobilien, Anlagevermögen und Vorräten abgetreten.
In der Praxis gelingt es so in vielen Fällen, eine kurze wirtschaftliche Krise oder den Ausfall eines Großkunden zu überbrücken.
- Nachteil der Globalabtretung: Die Bank hat vollen Zugriff auf alle eingehenden Zahlungen und auf ausstehende zukünftige Forderungen. Das kann z. B. dazu führen, dass Ihnen Liquidität fehlt und Sie die fälligen Steuer-Vorauszahlungen (hier: Umsatzsteuer) nicht leisten können.
- Vorteil der Globalzession: Die Bank macht u. U. auch eine „riskantere“ Finanzierung mit, weil die Zahlungen und Verrechnungen insolventfest sind. Das bedeutet: Auch in der Insolvenz kann die Bank eingehende Zahlungen mit ausstehenden Forderungen z. B. für die Tilgung und die Zinsen für Kredite verrechnen (so zuletzt BGH, Urteil vom 26.6.2008, IX ZR 47/05).
Nach demUrteil des Finanzgerichts Saarbrücken, das Sie als Geschäftsführer unbedingt zur Kenntnis nehmen müssen, gilt: "Allein in der Vereinbarung einer Globalzession zwischen der Gesellschaft und einem Kreditinstitut außerhalb einer Krise liegt kein schuldhaftes Verhalten, das zu einer Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft führt" (Finanzgericht Saarbrücken, Urteil vom 21.5.2014, 2 V 1032/14).
Beispiel: Die Bank hatte das Kontokorrent gekündigt und eingehende Zahlungen mit ausstehenden Forderungen der Bank verrechnet. Folge: Die Einzugsermächtigung des Finanzamts für die Umsatzsteuer lief ins Leere und wurde von der Bank nicht beglichen. Das Finanzamt wollte dafür den Geschäftsführer persönlich in die Haftung nehmen. Das geht aber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Geschäftsführers. In der Einräumung der Globalabtretung liegt aber kein schuldhaftes Verhalten, das zu einer Pflichtverletzung führen würde. Es gilt: Im vergleichbaren Fall ist das Finanzamt nicht berechtigt, ausstehende Umsatzsteuer beim Geschäftsführer persönlich einzutreiben. Hier haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich gegen entsprechende Finanzamts-Forderungen gegen den Geschäftsführer zu wehren.
Info
Haftung für ausbleibende Umsatzsteuer bei Forderungsabtretung
Nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 13c UStG) haftet nach Abtretung nicht der Sicherungsgeber bei einer Globalabtretung für die in der Forderung noch nicht abgeführte Umsatzsteuer, sondern der Abtretungsempfänger, und zwar ab dem Fälligkeitszeitraum der festgesetzten Steuer.
Achtung: Kritisch wird es, wenn Sie nach der Kündigung des Kontokorrents durch die Bank nichts unternehmen und untätig bleiben. Ist absehbar, dass Sie Steuern (hier: Umsatzsteuer) nicht zahlen können, müssen Sie Liquidität schaffen oder Sie müssen umgehend innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 3-Wochen-Frist einen Insolvenzantrag stellen (vgl. § 64 Abs. 1 GmbH-Gesetz).
Spätestens mit der Kündigung haben Sie nämlich „Kenntnis“ davon, dass die GmbH zahlungsunfähig ist (§ 17 InsO) bzw. dass Zahlungsunfähigkeit droht (§ 18 InsO). Nur wenn Sie rechtzeitig handeln, ist sichergestellt, dass eine persönliche Haftung für die ausstehende Steuer (hier: Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; auch: Fällige Steuern aus anderen Steuerbescheiden) gegen den Geschäftsführer – also gegen Sie – vom Finanzamt nicht so einfach durchgesetzt werden kann.
Wann ist die Globalzession unzulässig bzw. unwirksam?
- Eine Globalzession ist dann unzulässig, wenn die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Schuldners so stark eingeschränkt wird, dass kaum mehr freie Tätigkeiten möglich sind.
- Eine Globalabtretung ist auch dann unwirksam, wenn ein Missverhältnis zwischen der restlichen Darlehenssumme und der abgetretenen Forderungssumme bereits bei Vertragsabschluss besteht. Das Verhältnis zwischen Forderungs- und Darlehensbetrag muss stimmig sein, damit die Globalabtretung wirksam ist.
- Eine Globalzession ist außerdem sittenwidrig, wenn sie Forderungen umfasst, die der Schuldner seinen Lieferanten aufgrund verlängerten Eigentumsvorbehalts künftig abtreten muss und abtritt. Hier ist eine dingliche Teilverzichtsklausel notwendig, die im Globalzessionsvertrag festgehalten werden muss. Der Eigentumsvorbehalt nach dem BGB bedeutet nämlich, dass die Ware dem Käufer als Eigentum gehört, sobald dieser den ausstehenden Kaufbetrag vollständig beglichen hat.