Zusammenfassung
Eröffnungsbilanz – das Wichtigste in Kürze
Unternehmer müssen unter bestimmten Bedingungen eine Eröffnungsbilanz erstellen. Das gilt beispielsweise bei der Gründung oder Umwandlung eines Betriebs, beim Zusammenschluss zweier Unternehmen oder zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres. Diese Verpflichtung betrifft Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform oder Größe eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen müssen. Auch Unternehmen, die freiwillig bilanzieren, sind dazu verpflichtet.
Die Eröffnungsbilanz dient als Grundlage für die gesamte Buchführung des Unternehmens und muss daher auch Geschäftsvorfälle erfassen, die vor der offiziellen Eintragung in das Handelsregister stattgefunden haben. Dafür müssen alle Vermögensgegenstände und Schuldenpositionen aufgeführt werden, die zum Stichtag Eigentum des Unternehmens sind.
Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen?
Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform oder Größe zu einer doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen auch eine Eröffnungsbilanz erstellen. Dies betrifft:
- Einzelunternehmen, darunter eingetragene Kaufleute und Kleingewerbetreibende
- Personengesellschaften wie Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG)
- Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (UG)
Trifft einer der folgenden Punkte zu, sind Unternehmer von der doppelten Buchführung befreit und müssen daher auch keine Eröffnungsbilanz erstellen:
- Unternehmen, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von weniger als 800.000 Euro und einen Jahresabschluss von weniger als 80.000 Euro aufweisen
- Freiberufler
Wann wird die Eröffnungsbilanz erstellt?
Die Eröffnungsbilanz wird zum einen bei der Gründung eines Unternehmens als Grundlage für die künftige Buchführung erstellt.
Zum anderen sind alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres zur Erstellung verpflichtet. Die Eröffnungsbilanz ist immer identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres. Das wird auch als formelle Bilanzkontinuität, Bilanzzusammenhang oder Bilanzidentität bezeichnet.
Außerdem gibt es noch weitere Fälle, in denen eine Eröffnungsbilanz erstellt werden muss:
- Umwandlung eines Unternehmens
- Fusion zweier Unternehmen
- Wechsel der Rechtsform
Definition
Die Bilanzidentität
Die Eröffnungsbilanz eines Unternehmens sollte stets mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. Wenn die Vermögenswerte auf der Aktivseite und das Kapital auf der Passivseite identisch sind, spricht man von der Bilanzidentität. Diese sorgt dafür, dass keine Gewinne oder Verluste unbemerkt aus dem alten Geschäftsjahr ins neue übernommen werden.
Der Eröffnungsstichtag
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie vor der Erstellung den Stichtag für die Bilanzerstellung festlegen. Spätestens zum Eintrag in das Handelsregister ist es erforderlich, dass Sie eine entsprechende Eröffnungsbilanz erstellen. Meist wurde bei einer Gesellschaft die Geschäftstätigkeit bereits vorher aufgenommen, in diesem Fall gilt dieses Datum als Stichtag.
Hinweis: Die Fristen für die Einreichung der Eröffnungsbilanz beim Finanzamt sind gesetzlich nicht genau festgelegt, es ist jedoch üblich, dass mittlere bis große Unternehmen eine Frist von drei Monaten nach Gründung haben, während kleinere Unternehmen und Einzelunternehmen in der Regel sechs Monate nach Eintragung im Handelsregister Zeit haben.
Tipp
So gliedern Sie die Eröffnungsbilanz
Es gibt genaue Regeln, die die Gliederung der Eröffnungsbilanz vorgeben. Diese finden Sie unter § 266 HGB.
Aktiva und Passiva
Nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Bilanzierung sowie den Vorschriften in den §§ 246 bis 251 HGB müssen in der Eröffnungsbilanz alle Vermögensgegenstände gelistet sein, die zum Stichtag zum Eigentum des Unternehmens zählen. Die Liste muss vollumfänglich und abschließend sein. Die Aktivseite (Aktiva) zeigt auf, welches Vermögen vorliegt und die Passivseite (Passiva) gibt Aufschluss darüber, wie das Vermögen finanziert wurde. Beide Seiten müssen zum Stichtag bestimmt werden.
Auf der Aktivseite wird eine Unterteilung in Anlagevermögen und Umlaufvermögen vorgenommen:
- Zum Anlagevermögen werden alle Posten gezählt, die für einen längeren Zeitraum im Unternehmen bleiben, dazu zählen beispielsweise Maschinen, Büromöbel oder Computer. Auch Vermögensgegenstände, wie Gebäude oder Fahrzeuge, zählen zum Anlagevermögen.
- Zum Umlaufvermögen gehören alle Posten, die kurzfristig im Unternehmen genutzt werden, beispielsweise Druckerpapier oder Rohstoffe.
- Weitere Inhalte der Aktivseite sind Rechnungsabgrenzungsposten, also Einnahmen und Ausgaben, die noch nicht verbucht wurden (z. B. Mieten) und aktive latente Steuern: Das sind Ansprüche auf zukünftige Steuerrückzahlungen aufgrund von Verlusten oder Abschreibung.
Auf der Passivseite werden folgende Posten eingetragen:
- Eigenkapital: Das Eigenkapital besteht aus allen Einlagen und Gewinnen, die nicht von Gläubigern stammen. Ein wichtiger Bestandteil des Eigenkapitals ist das Stammkapital. Bei der Gründung eines Unternehmens entspricht das Stammkapital dem Eigenkapital, das die Gesellschafter selbst aufbringen.
- Rückstellungen: Bei Rückstellungen handelt es sich um voraussichtlich entstehende Kosten, deren genaue Höhe zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz noch nicht feststeht. Ebenso werden die Gründungskosten auf der Passivseite vermerkt, sofern diese im Gesellschaftsvertrag festgehalten sind.
- Verbindlichkeiten: Hierbei handelt es sich um Schulden und Verpflichtungen, die Ihr Unternehmen gegenüber Dritten, wie zum Beispiel Lieferanten oder Banken, hat.
- Passive latente Steuern
Aktiva und Passiva werden auf dem Eröffnungsbilanzkonto nach dem Prinzip der doppelten Buchführung unter Soll und Haben verbucht. Das Eröffnungsbilanzkonto ist ein Hilfsmittel zwischen den Bestandskonten und der Eröffnungsbilanz. Es beinhaltet zudem alle Anfangsbestände und Buchungssätze. Zwar ist dies nicht zwingend erforderlich, vereinfacht aber die Buchhaltung erheblich.
Info
Soll und Haben, Aktiva und Passiva
Ob ein Zugang bzw. Abgang im Soll oder Haben gebucht wird, hängt von der Kontenart ab:
- Bei Aktivkonten werden Zugänge im Soll und Abgänge im Haben gebucht.
- Bei Passivkonten werden Zugänge im Haben und Abgänge im Soll gebucht.
Aktiva und Passiva bilden die zwei Seiten einer Bilanz. Aktivseite umfasst alle Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Maschinen oder Geldmittel) und Passivseite stellt die Finanzierungsquellen dar. Dazu zählen Eigenkapital sowie Schulden gegenüber Banken, Lieferanten oder Dienstleister.
Mindestangaben einer Eröffnungsbilanz
In der Eröffnungsbilanz müssen die Vermögensgegenstände des Unternehmens aufgeführt sein. Zusätzlich sind noch weitere Mindestangaben erforderlich:
- Name des Unternehmens
- Ort und Datum der Gründung
- Namen und Unterschriften aller Geschäftsführer
Unterschied zwischen Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz
Die Eröffnungsbilanz wird zu Beginn eines Geschäftsjahres erstellt und zeigt die finanzielle Lage des Unternehmens zu diesem Zeitpunkt. Sie stellt die finanzielle Ausgangssituation dar und bildet die Grundlage für die laufende Buchführung sowie den Jahresabschluss.
Die Schlussbilanz hingegen wird am Ende eines Geschäftsjahres erstellt und zeigt die finanzielle Situation des Unternehmens nach Abschluss aller relevanten Geschäftsvorfälle des Jahres. Sie baut auf der Eröffnungsbilanz auf und zeigt die finanziellen Veränderungen während des Geschäftsjahres. Dazu zählen unter anderem Investitionen, Geschäftsvorfälle und Abschreibungen. Die Schlussbilanz bildet die Grundlage für die Ermittlung des Jahresergebnisses und -abschlusses sowie für die Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres.
Beispiel für eine Eröffnungsbilanz
Bilanzen unterscheiden sich je nach Unternehmensart, Branche und Struktur. Daher lässt sich keine einheitliche Vorlage für eine Eröffnungsbilanz erstellen. Dennoch zeigt dieses Beispiel, wie Sie eine Eröffnungsbilanz buchen können:
- Aktiva:
- Bankguthaben: 70.000 Euro
- Büromöbel: 10.000 Euro
- Lagerbestand: 30.000 Euro
- Offene Forderungen: 50.000 Euro
- Passiva:
- Eigenkapital: 80.000 Euro
- Verbindlichkeiten bei Banken: 20.000 Euro
In 5 Schritten zur Eröffnungsbilanz
Das Erstellen einer Eröffnungsbilanz ähnelt dem des Jahresabschlusses. Diese 5 Schritte erläutern den Vorgang:
- Eröffnungsstichtag festlegen: Dieser markiert den Beginn des Geschäftsjahres. Das Datum ist nicht frei wählbar, sondern entspricht dem Tag, an dem Ihr Unternehmen offiziell seine Tätigkeit aufgenommen hat.
- Vermögenswerte erfassen: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Vermögensgegenstände, dazu gehören Bargeld, Bankguthaben, offene Forderungen, Maschinen, Möbel und Grundstücke. Dies erfolgt im Rahmen einer Inventur. Notieren Sie sich den Wert.
- Einordnung in Aktiva und Passiva: Sortieren Sie die Vermögenswerte gemäß den Vorgaben des HGB. Aktiva sind Ihre Besitztümer und Passiva die Finanzierungsquellen. Buchen Sie dann die Aktiva im Haben und die Passiva im Soll auf das Eröffnungsbilanzkonto.
- Bilanz abschließen: Fügen Sie die grundlegenden Angaben hinzu (Unternehmensname, Gründungsdatum und Ort). Geschäftsführer müssen die Bilanz unterzeichnen. Je nach Rechtsform kann eine notarielle Beglaubigung erforderlich sein.
- Einreichung beim Finanzamt: Im letzten Schritt reichen Sie die Eröffnungsbilanz beim Finanzamt ein, um den Prozess abzuschließen.
Übrigens: Mit einer Buchhaltungssoftware wie Lexware Office gelingt Ihnen eine unkomplizierte und fristgerechte Erstellung der Eröffnungsbilanz.