AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Stapler
Stapler sind in vielen Unternehmen unverzichtbar – ob im Lager, in der Produktion oder auf dem Betriebshof. Als abnutzbare Wirtschaftsgüter werden sie über mehrere Jahre steuerlich abgeschrieben. Laut AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Stapler bei 8 Jahren. Diese Tabelle gilt für alle Flurförderzeuge, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Staplern:
Die angegebene Nutzungsdauer basiert auf den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung und dient als allgemeiner Richtwert für den Zeitraum der wirtschaftlichen Nutzung. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass ein Stapler – etwa durch Schichteinsatz, schwere Lasten oder Außeneinsatz – deutlich stärker beansprucht wird. In solchen Fällen ist auch eine kürzere Nutzungsdauer zulässig, wenn sie nachvollziehbar begründet wird.
Da die AfA-Tabelle keine rechtlich verbindliche Vorgabe darstellt, sondern als Verwaltungshilfe dient, sind abweichende Nutzungszeiträume – je nach Branche, Einsatzbereich oder technischer Ausstattung – möglich. Für eine rechtssichere Anwendung empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.
Die Abschreibung für deinen Stapler kannst du dabei ganz einfach mit dem AfA-Rechner von Lexware berechnen.
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