AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Schornsteine aus Metall
Schornsteine aus Metall zählen zu den abnutzbaren Anlagegütern. Für die Abschreibung wird eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angesetzt. Grundlage ist die AfA-Tabelle AV des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter. Die Tabelle gilt für alle Anschaffungen oder Eigenherstellungen, die nach dem 31.12.2000 erfolgt sind.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Schornsteinen aus Metall
Die genannte Nutzungsdauer basiert auf der betriebsgewöhnlichen Lebensdauer, die sich aus den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung ergibt. Sie dient als Orientierung für die Bemessung der Abschreibung.
Sofern man nachweisen kann, dass der Schornstein kürzer genutzt wird, darf man eine verkürzte Nutzungsdauer ansetzen. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann je nach Einsatzbereich und Branche variieren.
Kläre Abweichungen von der Standardnutzungsdauer stets vorab mit deinem Steuerberater, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Wesentliche Angaben zur Abschreibung von Schornsteinen aus Metall:
- AfA-Tabelle: AV (allgemein verwendbare Anlagegüter)
- Regelmäßige Nutzungsdauer: 10 Jahre
- Gültig für: Anschaffungen oder Eigenherstellungen ab dem 01.01.2001
- Abschreibungsmethode: lineare AfA über die Nutzungsdauer
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