AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung LKW

Lastkraftwagen (LKW) gehören zum Anlagevermögen vieler Betriebe und werden steuerlich über mehrere Jahre abgeschrieben. Die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums gibt für LKW eine Nutzungsdauer von 9 Jahren vor. Diese Abschreibungsdauer gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Beitragsbild zur Abschreibung von LKWs.

Bitte beachte bei der Abschreibung von LKWs:

Die vorgegebene Nutzungsdauer stützt sich auf die Praxiswerte der steuerlichen Betriebsprüfung und dient als Orientierung für den üblichen Zeitraum der wirtschaftlichen Nutzung. Kommt es im betrieblichen Alltag zu überdurchschnittlicher Beanspruchung – beispielsweise durch intensive Fahrleistung oder schwierige Einsatzbedingungen – kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer berücksichtigt werden, sofern sie nachgewiesen wird.

Da die AfA-Tabelle keine gesetzlich verbindliche Vorschrift ist, sondern eine empfohlene Orientierungshilfe, können abweichende Regelungen je nach Branche oder individueller Nutzung sinnvoll sein. Um die Abschreibung korrekt zu gestalten, empfiehlt sich die fachliche Abstimmung mit dem Steuerberater.

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