AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Folienschweißgerät

Folienschweißgeräte gehören zu den abnutzbaren Anlagegütern, die man nach den Vorgaben der AfA-Tabelle AV über eine Nutzungsdauer von 13 Jahren abschreibt. Diese Tabelle wird vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und gilt für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.01.2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Folienschweißgeräten:

Die angegebene Nutzungsdauer für Folienschweißgeräte basiert auf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Orientierung bei der AfA-Berechnung.
Wenn man nachweisen kann, dass ein Gerät kürzer genutzt wird, darf man auch eine verkürzte Nutzungsdauer ansetzen. Die tatsächliche Lebensdauer kann branchenabhängig variieren.

Um steuerliche Risiken zu vermeiden, sollte man sich bei Unsicherheiten unbedingt mit seinem Steuerberater abstimmen.

Überblick zur Abschreibung von Folienschweißgeräten:

  • AfA-Tabelle: AV (allgemein verwendbare Anlagegüter)
  • Nutzungsdauer: 13 Jahre
  • Anwendungsbereich: für Anschaffungen oder Eigenherstellungen ab dem 01.01.2001
  • Abschreibungsart: linear über die Nutzungsdauer

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