AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Bauwagen

Bei der Abschreibung (AfA) gibt man für einen Bauwagen in der Regel eine Nutzungsdauer von 12 Jahren an. Diese Angabe stammt aus der AfA-Tabelle AV des Bundesfinanzministeriums. Die Tabelle gilt für allgemein verwendbare Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Beitragsbild zur Abschreibung von stationären Aufzügen.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Bauwagen:

Die angegebene Nutzungsdauer für Bauwagen basiert auf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese ergibt sich aus den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung und dient als Orientierung für die Berechnung der AfA.
In bestimmten Fällen kann man eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen – zum Beispiel, wenn man diese nachvollziehbar belegen kann. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann abhängig von der Branche variieren.
Kläre eine abweichende Nutzungsdauer vorab immer mit deinem Steuerberater ab, um mögliche Rückfragen durch das Finanzamt zu vermeiden.

Typische Eckpunkte zur Abschreibung von Bauwagen:

  • AfA-Tabelle: AV (allgemein verwendbare Anlagegüter)
  • Nutzungsdauer: 12 Jahre
  • Geltung: für Anschaffungen ab dem 01.01.2001
  • Abschreibungsmethode: linear über die Nutzungsdauer

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