Mindestlohn-Rechner

Damit Ihnen bei der monatlichen Lohnabrechnung keine Fehler unterlaufen, helfen smarte Tools wie der Mindestlohn-Rechner von Lexware. Mit ihm gelingt es Ihnen, Mindestlohn bzw. Monatsgehalt sowie Stundenlohn Ihrer Arbeitnehmer mit wenigen Eingaben exakt zu ermitteln.

  • Schnell: Berechnung mit nur wenigen Angaben
  • Hilfreich: Zum Überblick für die Personalplanung
  • Sicher: Gesetzlich korrekt dank aktueller Datenbasis

Smarten Mindestlohn-Rechner im Unternehmen einsetzen

Wenn Sie als Unternehmer Personal beschäftigen, müssen Sie gesetzliche Bestimmungen beachten. Das gilt auch für die Entlohnung Ihrer Mitarbeiter. Denn als Arbeitgeber sind Sie in Deutschland verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt hierfür feste Bruttostundenlöhne fest. In den letzten Jahren ist der Mindestlohn je Arbeitsstunde kontinuierlich gestiegen und beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Erfahren Sie hier, wie Ihnen der smarte Rechner zu mehr Sicherheit im Umgang mit den aktuellen Erhöhungen des Mindestlohns verhilft.

Fester Stundenlohn als gesetzlicher Mindestlohn

Grundsätzlich dürfen Sie als Arbeitgeber Gehälter und Löhne selbstständig mit Ihren Mitarbeitern aushandeln. Dabei bleibt es Ihnen als Unternehmer überlassen, ob Sie Ihrem Personal ein 13. Monatsgehalt und Sonderboni anbieten oder den Lohn bzw. Stundenlöhne erhöhen. Dennoch gibt es gesetzlich vorgeschriebene Lohnbegrenzungen, die weder von Arbeitgeberseite noch von Arbeitnehmern unterschritten werden dürfen. Gemeint ist hier das Thema „Gesetzlicher Mindestlohn“, dessen Höhe in Deutschland von der Bundesregierung für mehr soziale Gerechtigkeit fest definiert ist. Alle zwei Jahre wird der Mindestlohn für eine 40-Stunden-Woche durch eine Kommission geprüft und mit Blick auf gestiegene Lebenshaltungskosten angepasst.

Tipp

Kontinuierliche Erhöhung des MIndestlohns

Seit dem 1. Januar 2015 schreibt das Mindestlohngesetz (MiLoG) für alle Arbeitnehmer einen allgemein geltenden gesetzlichen Mindestlohn vor. Dieser ist seit seiner Einführung stetig gewachsen. So betrug die Höhe des Mindestlohns beispielsweise zu Beginn von 2021 brutto 9,50 Euro und stieg ab dem 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro je Stunde Arbeitszeit

Mit der Anhebung zum 1. Juli 2022 überschritt der Mindestlohn mit 10,45 Euro zum ersten Mal die 10-Euro-Grenze und erreichte im Oktober 2022 12 Euro. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro und soll ab 1. Januar 2025 nochmal steigen auf 12,82 Euro. In Deutschland kontrolliert das Zollamt, ob Unternehmer die Vorschriften zum Mindestlohn einhalten. Wenn Sie dagegen verstoßen, drohen Ihnen laut § 21 MiLoG Geldbußen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro.

Gesetzlicher Mindestlohn – Ausnahmen

Wenn es um den Mindestlohn geht, gibt es feste Vorgaben. Eine davon ist, dass Sie für Arbeitnehmer nur dann Mindestlohn bezahlen müssen, wenn diese das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben. Davon abgesehen gibt es per Gesetz noch weitere Einschränkungen. Folgende Gruppen haben beispielsweise keinen Anspruch auf Mindestlohn:

  • Schüler oder Studenten im Rahmen von Pflichtpraktika
  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Ehrenamtliche
  • Teilnehmer an einer Maßnahme zur Arbeitsförderung
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst leisten
  • Selbstständige
  • Langzeitarbeitslose innerhalb des ersten halben Jahres nach Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

Mindestlohn erhöht sich auch für Minijobs

In Deutschland steigt nicht nur für Vollbeschäftigte der Mindestlohn pro Stunde, sondern auch der Stundenlohn für Minijobs. Arbeitnehmer in Teilzeit und aus dem Ausland profitieren ebenfalls von der Erhöhung des Mindestlohns. Allerdings hat die Erhöhung des Stundenlohns beim Minijob Auswirkungen auf die Arbeitszeit Ihrer geringfügig Beschäftigten. Deren Arbeitsentgelt ist – seit der Erhöhung im Januar 2024 – auf 538 Euro monatlich begrenzt.

Wenn Sie neben dieser Vergütungsgrenze künftig weitere Erhöhungen des Mindestlohns bei der Lohnabrechnung einhalten müssen, haben Sie 2 Möglichkeiten:

  • Sie melden Ihre Minijobber sozialversicherungspflichtig an, sodass aus dem Minijob z. B. ein Midijob wird.
  • Sie passen die Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter an und verkürzen deren Arbeitszeit für Ihr Unternehmen.

Mindestlohn-Rechner: Diese Angaben sind relevant

Mit unserem Mindestlohnrechner berechnen Sie einfach und schnell entweder den Stundenlohn mithilfe der Eingabe des gezahlten Monatsgehalts bzw. Jahresgehalts oder ermitteln das Monatsgehalt bzw. Jahresgehalt anhand der Eingabe des Stundenlohns. Um einen Vergleich mit dem aktuell geforderten Mindestlohn zu erhalten, können Sie die Zahlenwerte in den jeweiligen Eingabefeldern über Pfeile nach oben und unten steuern. Klicken Sie in das Feld, ist es auch möglich, die Zahlen direkt einzutippen. Folgendes müssen Sie vor Eingabe der Daten bedenken:

  • Berechnungsgrundlage für den Rechner sind die Wochenarbeitsstunden und das Bruttomonatsgehalt bzw. das Bruttojahresgehalt, das Sie Ihren Arbeitnehmern laut Lohnabrechnung zahlen.
  • Das Bruttomonatsgehalt können Sie ermitteln, indem Sie den Stundenlohn und die wöchentliche Arbeitszeit eintippen. Weil Monate aber unterschiedlich viele Arbeitstage haben können, macht hier die Eingabe eines verstetigten, das heißt festen Monatsgehalts Sinn. Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich ergibt sich laut Rechner ein verstetigtes monatliches Mindestgehalt von 2.151,07 Euro. Das sind 12,41 € × 173,33 Stunden pro Monat. So laufen Sie nicht Gefahr, den Mindestlohn in manchen Monaten zu unterschreiten.

Tipp

Mindestlohnrechner und Besonderheiten

Es gibt Besonderheiten im Bereich der Gehaltsabrechnung bzw. Arbeitszeiterfassung, die ein Mindestlohn-Rechner nicht berücksichtigen bzw. differenzieren kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der errechnete Stundenlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegt, weil Sie finanzielle Zulagen nicht berücksichtigt haben. Bestimmte Zuschläge müssen Sie bei der Berechnung des Brutto-Stundenlohns jedoch erfassen, damit ein Rechner exakte Zahlen als Vergleich zum Mindestlohn liefern kann. Es gibt aber auch Zulagen, die Sie nicht mitberechnen dürfen. Hierfür sollten Sie sich gut mit dem Arbeitsrecht auskennen bzw. einen Experten um Rat fragen. Bedenken Sie auch, dass Sie immer den Mindestlohn zahlen müssen, wenn Sie Ihren Mitarbeitern kein verstetigtes Monatsgehalt für geleistete Arbeitszeit anbieten. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass für einige Branchen höhere Mindestlöhne gelten als diejenigen, die der Gesetzgeber vorschreibt. Dabei handelt es sich um sogenannte Branchenlöhne bzw. vereinbarte Gehälter und Bruttolöhne nach Tarifvertrag. Das kann der Rechner nicht differenzieren.