Abschreibung berechnen

Mit dem AfA-Rechner ermitteln Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge von Wirtschaftsgütern. Anschließend erhalten Sie einen detaillierten Abschreibungsplan.

  • Einfach: Mit nur wenigen Angaben direkt zum Ergebnis.
  • Schnell: In Sekundenschnelle liegt der Abschreibungsplan für Sie bereit.
  • Übersichtlich: Erhalten Sie einen Überblick über die jährlichen Abschreibungsbeträge.

Mit dem AfA-Rechner Abschreibungen berechnen

Das Verfahren zur Abschreibung wird als Absetzung für Abnutzung – kurz AfA – bezeichnet. Mit dem AfA-Rechner können Sie schnell und einfach ermitteln, wie hoch die jährlichen Abschreibungsbeträge für die Anlagegüter in Ihrem Unternehmen sind.

Nachdem Sie die entsprechenden Daten in den Abschreibungsrechner eingegeben haben, erhalten Sie den Abschreibungsplan für die nächsten Jahre – inklusive der Restbuchwerte. Um den Abschreibungsbetrag zu berechnen, brauchen Sie nur wenige Daten einzugeben:

  • Zeitpunkt der Anschaffung
  • Kosten der Anschaffung
  • Nutzungsdauer

Info

Abschreibungsrechner arbeitet mit linearer Abschreibung

Um die AfA zu berechnen, nutzt der Online-Rechner die lineare Abschreibung. Das bedeutet, ein Wirtschaftsgut wird gleichmäßig über mehrere Jahre abgeschrieben. Eine degressive Abschreibung ist nur für den Anschaffungszeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2022 möglich. Bei diesem ist der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr am höchsten und zugleich höher als bei der linearen Abschreibung.

Zeitpunkt der Anschaffung

Ein Faktor bei der Berechnung der Abschreibung ist das Anschaffungsdatum. Für die Eingabe im Rechner genügt der konkrete Monat und das Jahr. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmer das Wirtschaftsgut vom Anlagevermögen abschreiben. Dies erfolgt in der Regel linear – so ist es vom Gesetzgeber in Deutschland vorgeschrieben.

Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung aufgeteilt. Dabei wird jedes volle Jahr der gleiche Wert abgeschrieben.

Info

Anteilige Berechnung im ersten und letzten Jahr

Im Anschaffungsjahr sowie im letzten Jahr der Abschreibung wird der Betrag anteilig berechnet. Kaufen Sie im April einen Schreibtisch mit einem Wert von 500 €, ist im ersten Jahr nur ein Abschreibungsbetrag von 24,24 € möglich. In den restlichen 12 Jahren sind es 32,32 €. Im letzten Jahr sind es noch 8,08 €.

Kosten der Anschaffung

Im nächsten Schritt geben Sie an, wie viel das Wirtschaftsgut gekostet hat. Sie haben die Wahl, ob Sie an dieser Stelle den Brutto- oder Netto-Betrag eingeben.

Wenn Sie sich für den Brutto-Betrag entscheiden, werden automatisch 19 % Mehrwertsteuer abgezogen, bevor die Abschreibung der Anlagen berechnet wird. Der Ausgangspunkt bei der Abschreibung ist daher immer der Netto-Betrag.

Die Anschaffungskosten werden nicht in einem Jahr komplett abgeschrieben, sondern auf mehrere Jahre verteilt. Wie viele das sind, geben Sie im letzten Feld mit der Nutzungsdauer an.

Nutzungsdauer

Mit der Nutzungsdauer ist der Zeitraum gemeint, in dem ein Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann. Abhängig davon, in welche Kategorie es fällt, erfolgt die Berechnung der AfA. Ein Notebook können Sie 3 Jahre abschreiben und einen Firmen-PKW sogar 6 Jahre. Für Büromöbel, wie Schreibtische und Bürostühle, gilt ein Zeitraum von 13 Jahren.

Tipp

AfA-Tabellen für verschiedene Branchen

Auf der Website des Bundesfinanzministeriums finden Sie AfA-Tabellen für verschiedene Branchen, an denen Sie sich orientieren können. Aufgeführt sind beispielsweise AfA-Tabellen für das Gastgewerbe, die Forstwirtschaft und den Schiffbau.

Um die Nutzungsdauer zu bestimmen, hilft ein Blick in die AfA-Tabellen. In diesen ist verbindlich festgeschrieben, wie lange die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verschiedener Wirtschaftsgüter ist. Die Grundlage hierfür bilden Erfahrungswerte aus Betriebsprüfungen.

Hier suchen Sie sich das entsprechende Wirtschaftsgut heraus und tragen die Nutzungsdauer in Jahren in den Abschreibungsrechner ein.

Tipp

Kürzere Nutzungsdauer möglich

Möchten Sie von den Werten in den AfA-Tabellen abweichen, ist das nur unter Angabe einer kürzeren Nutzungsdauer möglich. Das gilt auch nur dann, wenn Sie eine solche nachweisen oder glaubhaft machen können. Bei gebrauchten Produkten ist das beispielsweise möglich.

Abschreibung anhand eines Beispiels berechnen

Um Ihnen konkret zu zeigen, wie Sie die Abschreibung berechnen, sehen wir uns ein Beispiel an:

Bleiben wir beim Schreibtisch für 500 € brutto. Diesen müssen Sie laut AfA-Tabelle für 13 Jahre abschreiben. Nehmen wir an, Sie haben ihn im April 2023 gekauft. In dem Fall sieht die Abschreibungstabelle folgendermaßen aus:

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<b>Jahr</b>
JahrAbschreibungRestbuchwert
2023 24,24 € 395,93 €
2024 32,32 € 363,61 €
2025 32,32 € 331,29 €
2026 32,32 € 298,97 €
2027 32,32 € 266,65 €
2028 32,32 € 234,33 €
2029 32,32 € 202,01 €
2030 32,32 € 169,69 €
2031 32,32 € 137,37 €
2032 32,32 € 105,05 €
2033 32,32 € 72,73 €
2034 32,32 € 40,41 €
2035 32,32 € 8,09 €
2036 8,08 € 0,00 €

Wie Sie sehen, wird in jedem Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben – bis auf das erste und letzte Jahr. Der Grund dafür ist, dass Sie den Schreibtisch unterjährig angeschafft haben und der Restwert für die Abschreibung 2036 nur noch 8,08 € beträgt.

Abschreibung mit Formel berechnen

Der Abschreibungsrechner arbeitet auf Grundlage der linearen Abschreibung, wie sie in Deutschland üblich ist. Diese können Sie auch mithilfe einer Formel ermitteln:

Jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer

Mit dieser Formel können Sie auch den Abschreibungssatz berechnen. Liegen die Anschaffungskosten bei 800 € und die Nutzungsdauer bei 10 Jahren, lautet die Rechnung wie folgt:

800 € / 10 Jahre = 80 € pro Jahr

Der Satz für die Abschreibung beträgt in diesem Fall 10 %.