- Einfach: Du gibst die richtigen Daten ein und die Lohnsteuer wird berechnet.
- Schnell: Innerhalb weniger Sekunden zeigt dir der Lohnsteuerrechner das Ergebnis.
- Übersichtlich: Du erhältst einen Überblick der Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer und den Arbeitgeberanteil.
Warum du die Lohnsteuer berechnen solltest
Die Lohnsteuerberechnung für 2025 ist aus mehreren Gründen sinnvoll und notwendig. Arbeitnehmer erhalten einen Überblick, wie viel Nettogehalt vom Bruttoeinkommen nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge übrigbleibt und wie viel Einkommensteuer einbehalten wird. Doch auch für Unternehmen kann es wichtig sein, die Höhe der Steuern und Abgaben mit dem Lohnsteuer-Rechner zu ermitteln. Die folgenden zwei Gründe sprechen dafür:
- Du als Arbeitgeber musst die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Um sicherzugehen, dass du die Lohnsteuer in der richtigen Höhe übermittelst, kannst du den smarten Rechner für die Lohnsteuer im Jahr 2025 nutzen.
- Auch wenn du neue Mitarbeiter einstellen möchtest, kann sich die Lohnsteuer-Berechnung lohnen. Du erhältst einen Überblick darüber, wie hoch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist, sodass du deine Finanzen besser planen kannst. Du weißt genau, was dich ein Mitarbeiter kostet.
Mit unserem digitalen Lohnsteuer-Rechner musst du lediglich einige Daten eingeben und erhältst nach wenigen Klicks dein Nettoeinkommen.
Lohnsteuer online berechnen: So funktioniert es
Um die korrekte Lohnsteuer ermitteln zu können, benötigst du eine Reihe von Angaben deines Arbeitnehmers. Zur Berechnung der Lohnsteuer für 2025 brauchst du z. B. die Steuerklasse, den Brutto-Lohn und Angaben zur Sozialversicherungspflicht. Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerklassen und liegt bei 12.348 Euro. Dieser Betrag ist Teil des Einkommens, auf den keine Steuern anfallen und er wird automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.
Allgemeine und steuerliche Angaben
Zunächst musst du in den Lohnsteuer-Kalkulator allgemeine Daten über den Arbeitnehmer eintragen. Zudem sind einige steuerrelevante Daten wichtig, um die abzuführende Einkommensteuer korrekt zu berechnen. Die folgenden Angaben solltest du machen:
- Steuerjahr: An dieser Stelle hast du die Wahl zwischen dem aktuellen Jahr und dem Vorjahr. Wähle aus, für welchen Zeitraum du die Lohnsteuer berechnen möchtest.
- Brutto-Gehalt: Im nächsten Schritt wählst du aus, ob du das Brutto-Gehalt pro Jahr, Monat, Woche oder Tag angeben möchtest. Anschließend trägst du das entsprechende Einkommen in den Lohnsteuerrechner ein.
- Geburtsjahr: Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kalenderjahres 64 Jahre oder älter sind, haben Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Trifft das auf dich zu, solltest du unbedingt das Geburtsjahr eintragen. Für alle anderen Personen trifft die Auswahl nach 1958 zu.
- Kinderfreibeträge: Steht einem Arbeitnehmer ein solcher Freibetrag zu, gib diesen im Lohnsteuerrechner an. Die Kinderfreibeträge werden allerdings nur für die Solidaritätssteuer und ggf. die Kirchensteuer berücksichtigt.
- Steuerklasse: Hier gibst du an, in welcher Lohnsteuerklasse sich der Arbeitnehmer befindet. Im Lohnsteuerrechner stehen dir die Steuerklassen von 1 bis 6 zur Auswahl. Beispielsweise werden Ledige und Geschiedene in Steuerklasse I eingeordnet. Verheiratete Arbeitnehmer können hingegen Steuerklasse III – V haben - anhängig vom Einkommen des Ehepartners.
- Arbeitsstelle: In diesem Feld gibst du an, in welchem Bundesland sich der Arbeitsort befindet. Davon hängt ab, wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung ist.
- Kirchensteuer: Ist ein Arbeitnehmer kirchsteuerpflichtig, gib das an dieser Stelle des Lohnsteuerrechners an. Die Kirchensteuer beträgt in fast allen Bundesländern 9 %. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %.
Tipp
Altersentlastungsbetrag für Personen ab 64 Jahren
Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, können im Jahr 2025 vom Altersentlastungsbetrag profitieren. Dieser wurde über die Jahre schrittweise reduziert. Im Jahr 2025 beträgt der Altersentlastungsbetrag 13,2 % der begünstigten Einkünfte, maximal jedoch 627 Euro. Ursprünglich lag er im Jahr 2005 noch bei 40 % bzw. maximal 1.900 Euro. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2024 wird der Entlastungsbetrag nun langsamer abgebaut – er entfällt erst im Jahr 2058 vollständig.
Beiträge zur Sozialversicherung berechnen
Neben den Steuern müssen Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Diese Beträge fließen in eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer ein. Auch du als Arbeitgeber trägst deinen Teil dazu bei. Zur vollständigen Ermittlung musst du folgende Angaben in den Jahreslohnsteuerrechner für 2025 eintragen:
- Rentenversicherungspflicht: Wie hoch der Anteil zur Rentenversicherung ist, wird bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern nach der allgemeinen Tabelle bestimmt. Für Personen, die dieser Pflicht nicht unterliegen, gilt die besondere Tabelle. Hierbei wird eine geringere Vorsorgepauschale berücksichtigt. Du als Arbeitgeber brauchst in dem Fall auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.
- Arbeitslosenversicherungspflicht: Normalerweise sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer auch verpflichtet Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Nur bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte und Anwälte, sind von der Rentenversicherungspflicht befreit, müssen aber in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
- Krankenversicherung: Gib hier an, welchem Beitragssatz der Arbeitnehmer unterliegt bzw. ob er privat krankenversichert ist. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 %. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag, der durchschnittlich 1,6 % beträgt. Sollte ein Arbeitnehmer privat versichert sein, trägst du den monatlichen Beitrag und Basisbeitrag ein. Zudem gibst du an, ob es einen Arbeitgeberzuschuss gibt. Das trifft in aller Regel zu.
Abgesehen von den Sozialversicherungsbeiträgen musst du bei der Lohnsteuerberechnung angeben, ob ein Arbeitnehmer mindestens 23 Jahre alt und kinderlos ist. Trifft beides zu, muss er einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten.
Info
Umlagen des Arbeitgebers
Als Arbeitgeber musst du zusätzlich angeben, ob Umlagen auf dich zutreffen. Ist das der Fall, wählst du “Ja” aus, sodass du die entsprechenden Werte eintragen kannst. Du hast die Möglichkeit, die Umlagen U1 bei Krankheit, U2 bei Mutterschaft und U3 bei Insolvenz in Prozent anzugeben.
Weitere Einkünfte von Arbeitnehmern
Hat ein Arbeitnehmer weitere Einkünfte, musst du diese im Lohnsteuerrechner ebenfalls angeben. Die folgenden Felder kannst du ausfüllen:
- Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit
- Jahresfreibeträge aus der Lohnsteuerkarte
- Hinzurechnungsbeträge
Bei Vergütungen aus mehrjähriger Tätigkeit wird bei der Lohnsteuerermittlung nur ein Fünftel aller Einnahmen versteuert. Der Steuermehrbetrag, der sich daraus ergibt, wird mit 5 multipliziert.
Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 gibt es die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelmethode nur, wenn für 2025 eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird. Der Arbeitgeber darf die ermäßigte Besteuerung bei Ermittlung der Lohnsteuerabzüge erstmals ab 2025 nicht mehr anwenden.
Bestehende Hinzurechnungsbeträge findest du auf der Lohnsteuerkarte. Liegen mehrere Arbeitsverhältnisse vor, sind die auf der ersten Lohnsteuerkarte hinterlegt.