Inhalt: Das erwartet Sie im eBook zur DSGVO
Datenschutz ist nicht erst seit der Einführung der DSGVO ein zentrales Thema für Unternehmen und Selbständige. Dennoch besteht oft Unsicherheit darüber, wie die Regelungen konkret umzusetzen sind – insbesondere bei personenbezogenen Daten, Dokumentationspflichten und der praktischen Anwendung im Alltag. Unser eBook „DSGVO für Unternehmen“ bietet Ihnen fundiertes Fach- und Praxiswissen, das Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung unterstützt:
- Fachwissen zur DSGVO: Erfahren Sie alles Wichtige rund um die Datenschutz-Grundverordnung, welche Rechte betroffene Personen haben und welche Pflichten Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten erfüllen müssen.
- Praxiswissen von Experten: Profitieren Sie von einem exklusiven Interview mit dem erfahrenen Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragten Michael Rohrlich, der praxisnahe Tipps zur rechtssicheren Umsetzung der DSGVO im Geschäftsalltag gibt.
- Fragen & Antworten zur DSGVO: Lesen Sie kompakte und verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen, die Unternehmen und Selbständige im Zusammenhang mit der DSGVO beschäftigen – von der Einwilligung bis hin zur Datenlöschung.
- Muster & Vorlagen zum Download: Nutzen Sie hilfreiche Mustervorlagen zur direkten Anwendung, darunter eine Datenschutzerklärung für (Klein-)Unternehmer, eine Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit sowie ein Muster für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Verantwortliche.
Das eBook „DSGVO für Unternehmen“ ist für Firmen und Selbständige geeignet und kann als Praxis-Leitfaden genutzt werden.
Inhaltsverzeichnis aus dem eBook „DSGVO für Unternehmen“:
- Das umfasst der Begriff „personenbezogene Daten“
- Diese Rechte haben Personen in Bezug auf ihre Daten
- Richtig auf Datenschutzverletzungen reagieren
- Diese Konsequenzen können auf einen Verstoß folgen
- Wer trägt die Verantwortung für den Datenschutz im Unternehmen?
- Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
- Schutz der Daten von Mitarbeitern und Bewerbern
- Schutz von Kundendaten
- Verwendung von Daten für Marketing und Werbe-Maßnahmen
- Lieferanten und Outsourcing: Der richtige Umgang mit Dienstleister-Daten
- Fazit
- Experteninterview mit Michael Rohrlich
- DSGVO 6-Punkte-Maßnahmenplan
- Fragen und Antworten zur DSGVO
- Tabelle mit einer Übersicht der Aufsichtsbehörden beim Datenschutz
- Muster & Vorlagen
Info
Vorteile des eBooks zur DSGVO in Unternehmen
- Rechtssicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten gewinnen
- Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO in Unternehmen
- Typische Fehler im Datenschutz frühzeitig erkennen und vermeiden
- Expertenwissen verständlich und praxisnah aufbereitet
- Mustervorlagen sofort im eigenen Betrieb nutzbar
- Überblick über Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten im Datenschutz
- Geeignet für alle Branchen: vom digitalen Startup bis zum etablierten KMU
Weshalb Sie auch als Kleinunternehmer die DSGVO kennen und umsetzen sollten
Auch wenn einige DSGVO-Ausnahmen für kleine Betriebe gelten, entbinden diese nicht grundsätzlich von der Verantwortung. Unser eBook „DSGVO für Unternehmen“ zeigt, warum Kleinunternehmen ebenso verpflichtet sind, die wichtigsten Anforderungen zu erfüllen. Darunter finden Sie Informationen zu Datenschutzhinweisen, der Verarbeitung personenbezogener Daten oder der Meldepflicht bei einer Datenpanne.
- Vermeiden Sie Bußgelder, Reputationsverlust und rechtliche Unsicherheit
- Sorgen Sie für einen rechtssicheren und digital dokumentierten Datenschutzprozess.
Unser kostenloser Leitfaden unterstützt Sie bei der rechtlich korrekten Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung mit aktuellen Anforderungen, verständlichen Erklärungen und sofort einsetzbaren Vorlagen.
Praxiswissen: Datenschutz-Experten geben Rat zur DSGVO
Zwei anerkannte Experten teilen ihr Fachwissen im eBook:
Rechtsanwalt Michael Rohrlich, Datenschutzbeauftragter, gibt praxisnahe Einblicke in typische Stolperfallen und Umsetzungsstrategien für kleine Unternehmen.

Die DSGVO sieht drastische Bußgelder vor - je nach Verstoß - bis zu 10 bzw. 20 Mio. Euro mit sich. Zusammen mit der Nachweispflicht ergibt sich daraus für Unternehmen die Verpflichtung, klare Regelungen für Datenschutz im Unternehmen zu treffen.
Michael Rohrlich, Rechtsanwalt, TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV), Fachautor und Dozent
Fachanwalt Dr. Martin Schirmbacher beantwortet zentrale Leserfragen von der Einwilligung über DSGVO-Meldepflichten bis zur Auswahl eines Datenschutzbeauftragten.

Die DSGVO ist ein bürokratisches Monster, an das man sich schrittweise annähern muss. Das heißt vor allem Paperwork und Dokumentation. Für die Bürger ist sie dennoch gut, müssen sich doch jetzt alle Unternehmen mit den Datenverarbeitungsvorgängen in ihrem Unternehmen auseinandersetzen.
Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht
Diese DSGVO-Pflichten müssen Sie erfüllen
Laut DSGVO sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und umzusetzen. Die Wichtigsten sind darunter:
- ein Verfahrensverzeichnis nach DSGVO, in dem alle Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert sind
- eine Datenschutzerklärung, auch für Websites von kleinen Unternehmen
- der Umgang mit Betroffenenrechten
- Vorkehrungen zur Einhaltung der Meldepflicht bei Datenpannen
- die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, auch in kleinen Unternehmen
Welche weiteren Vorgaben zu erfüllen sind, erfahren Sie in unserem kostenlosen eBook zur DSGVO.
So erstellen Sie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Jedes Unternehmen muss ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten – auch Verfahrensverzeichnis genannt – führen. Zwar sieht die DSGVO eine Ausnahme von dieser Pflicht für kleinere Unternehmen vor. Die Rückausnahmen, die die gleiche Vorschrift enthält, sind jedoch so weitreichend, dass selbst Kleinstunternehmen von der Ausnahme nicht profitieren können. In dem Verzeichnis müssen alle Datenverarbeitungsvorgänge aufgelistet und insbesondere der Zweck der Verarbeitung und die Löschfristen genannt werden. Das Verzeichnis kann auch elektronisch, etwa in einer Excel-Tabelle, geführt werden, und muss auf Anfrage der Behörde jederzeit vorgelegt werden können.
Rechte der Betroffenen laut DSGVO anschaulich erklärt
Ein wichtiger Teil der DSGVO sind die Rechte der Betroffenen, darunter das Recht auf Auskunft, auf Löschung oder Widerspruch. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die Speicherung seiner Daten verlangen. Diese Auskunft muss unverzüglich erteilt werden. Dies bedeutet, dass in jedem Unternehmen ein Prozess geschaffen werden muss, der den Umgang mit Auskunftsansprüchen regelt. Unser DSGVO-eBook zeigt, wie Sie diese Anforderungen sicher und rechtskonform in der Praxis abbilden, unabhängig davon, ob Sie Kundendaten, Bewerberdaten oder Mitarbeiterdaten verarbeiten.
Datenschutzinformationen verständlich aufbereitet
Ob online oder offline: Jeder, der personenbezogene Daten erhebt, muss gemäß DSGVO über den Zweck und Umfang der Datenverarbeitung informieren. Unser eBook erläutert, wie Sie eine Datenschutzerklärung rechtssicher erstellen und anpassen.
Meldepflicht bei Datenpannen
Die Pflichten zur Meldung von Datenpannen sind umfangreich. Früher war eine Meldung nur im Ausnahmefall erforderlich. Im Fall eines Datenlecks oder Datenmissbrauchs schreibt die DSGVO nun eine schnelle Reaktion vor: grundsätzlich muss jede Datenschutzverletzung binnen 72 Stunden der Behörde – unter Umständen auch den Betroffenen – gemeldet werden. Aus dieser Pflicht folgt letztlich die Notwendigkeit, einen unternehmensinternen Prozess zu schaffen, der im Falle von Datenlecks oder Datenpannen greift. Im eBook erfahren Sie, wie Sie einen sicheren Prozess für die DSGVO-Meldepflicht aufbauen, um im Ernstfall schnell und gesetzeskonform zu handeln.
Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht dann, wenn sich mehr als 20 Mitarbeiter im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Weil das auf sehr viele Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern zutrifft, müssen viele deutsche Unternehmen prüfen, ob sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen und einen solche benennen.