Zusammenfassung
Zuschläge im Überblick
- Unter Zuschlägen versteht man den Ausgleich für besondere Belastungen während der Nachtarbeit oder an Sonn- sowie Feiertagen.
- Steuerfreie Zuschläge sind vor allem im Bereich der sfn-Zuschläge relevant.
- Der Lohnzahlungszeitraum spielt eine zentrale Rolle für die steuerliche Bewertung und Abrechnung.
- Zulagen und Zuschläge unterscheiden sich steuerlich und sozialversicherungsrechtlich.
- Ein Urteil des Bundesfinanzhof erfordert nachvollziehbare Einzelrechnung und saubere Dokumente.
- Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag können steuerfrei sein, sofern gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
- Veröffentlichungen im Bundessteuerblatt (bstbl) enthalten wichtige Leitsätze für die praktische Umsetzung.
Definition
Was sind Zuschläge?
Zuschläge sind zusätzliche Vergütungen, die für besondere Arbeitsbedingungen oder Leistungen gezahlt werden. Zu den typischen Zuschlägen zählen Zahlungen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, Überstunden sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (z. B. Schmutz- oder Gefahrenzulagen). Steuer- und beitragsfrei bleiben nur echte Zeitzuschläge, die für tatsächlich geleistete Arbeiten innerhalb gesetzlicher Grenzen gewährt werden. Die genaue Regelung hängt von den zugrunde liegenden arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben ab.
Was ist für die Zahlung von Zuschlägen ausschlaggebend?
Für die Zahlung von Zuschlägen gibt es nicht nur einen einzigen Auslöser. Entscheidend ist meist eine Kombination aus Arbeitszeit, rechtlichen Regelungen und vertragliche Vereinbarungen. Zuschläge werden im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum ausgewiesen. Die entsprechenden Leitsätze wurden im bstbl veröffentlicht.
Arten von Zuschlägen
Zuschläge werden in der Regel gezahlt, wenn besondere Arbeitsbedingungen vorliegen.
Beispiele für Zuschläge sind:
- Sonntagsarbeit: Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen
- Feiertagsarbeit: Zuschläge für Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen
- Nachtarbeit: Zuschläge für Arbeiten zwischen 20 Uhr und 6 Uhr
- Überstunden: Zusatzstunden über die geregelte Arbeitszeit hinaus
Steuerfreie Zuschläge sind gemäß § 3b EstG geregelt, sofern sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und gesetzliche Höchstgrenzen einhalten.
Neben den klassischen Zeitzuschlägen gibt es weitere Zuschläge für besondere Belastungen. Dazu zählen Mehrarbeitszuschläge, Schmutz- und Gefahrenzulagen sowie Wasser- und Hitzezuschläge. Diese sind in der Regel steuerfreie Zuschläge.
Arbeitsrechtliche Grundlagen
Ob Zuschläge gezahlt werden müssen, hängt von einer verbindlichen Regelung ab. Wichtig ist dabei, dass es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf etwa Sonntagszuschläge gibt.
Ein Arbeitnehmeranspruch auf Zuschläge ergibt sich meist aus folgenden Regelungen:
- Gesetzliche Vorschriften (z. B. Ausgleich bei Nachtarbeit)
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsverträge
- Betriebliche Übung
Anrechnung von Zuschlägen
Für viele Zuschläge gelten entsprechende Regelungen, besonders für steuerfreie Zuschläge gilt:
- Bezahlung erfolgt für real geleistete Stunden
- Problematik bei pauschalen Zahlungen ohne konkreten Arbeitsnachweis
Widerruf und Freiwilligkeitsvorbehalt
Ein Arbeitgeber kann freiwillige Zuschläge widerrufen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (§ 315 BGB). Freiwilligkeitsvorbehalte sind jedoch unwirksam, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).
Achtung
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei übertariflichen Zuschlägen, etwa bei deren Einführung, Anrechnung oder Widerruf.
Steuerliche Behandlung von Zuschlägen
Damit Zuschläge steuerlich korrekt behandelt werden können, sind wichtige Leitsätze zu beachten.
Zu den steuerpflichtigen Zuschlägen gehören unter anderem:
- Schmutz-, Wasser-, Hitze- oder Gefahrenzulagen
- Zuschläge für Überstunden
- Leistungs- und Funktionsanlagen
Diese Zuschläge werden als Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns behandelt.
Unter steuerfreie Zuschläge fallen zusätzlich zum Grundlohn gezahlten Gelder, wie etwa für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Höchstgrenzen für die Steuerfreiheit:
- Nachtarbeit: 25 % (40 % – 0–4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat)
- Sonntagsarbeit: 50 %
- Feiertagsarbeit: 125 %
- Arbeiten am 24.12. ab 14 Uhr, am 25. Und 26 sowie am 1. Mai: 150 %
Berechnung der Steuerfreiheit
Der Grundlohn, auf den sich die Steuerfreiheit bezieht, darf maximal 50 EUR pro Stunde betragen. Eine häufig genannte Orientierungsgrenze ist ein Monatslohn von 8.000 EUR und ergibt sich rechnerisch aus 50 EUR × ca. 160 Stunden/Monat.
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Zuschlägen
Steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind ebenso sozialversicherungsfrei, sofern folgender Leitsatz eingehalten wird:
- der Stundengrundlohn maximal 25 EUR beträgt
- die Zuschläge zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden
Achtung
Besonderheiten der Unfallversicherung
Die Unfallversicherung rechnet Zuschläge unabhängig von Steuer- oder Sozialversicherungsfreiheit vollständig an.
Grundlohn und Beitragsfreiheit
Die Beitragsfreiheit wird anhand des Stundengrundlohns berechnet:
Beispielrechnung: Ein Arbeitnehmer bekommt 30 EUR Stundengrundlohn. Dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und demnach beitragspflichtig ist nur der Teil der Zuschläge, der auf einem den Grundlohn von 25 Euro übersteigenden Betrag beruht.
Berechnung des Grundlohns
Der Stundengrundlohn wird durch Division des monatlichen Arbeitsentgelts durch die monatlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet (wöchentliche Arbeitszeit x 4,35).
Info
Wichtige Hinweise zur Sozialversicherung
Es gibt Unterschiede zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht: Nicht alle steuerfreien Zuschläge sind sozialversicherungsfrei. Pauschale Zuschläge sind nur dann beitragsfrei, wenn sie tatsächlich geleistete Arbeiten vergüten.
Zuschläge: Das Wichtigste zum Schluss
Unter Zuschlägen versteht man zusätzliche Vergütungen für besondere Arbeitszeiten und Belastungen. Sie können entweder steuerpflichtig oder steuerfrei sein – abhängig von Art, Höhe und Lohnzahlungszeitraum.
Wichtige Punkte auf einen Blick:
- Zuschläge belohnen besondere Arbeitszeiten
- Steuerfreie Zuschläge gelten für Sonn-, Feiertags- sowie Nachtarbeit
- Steuerpflichtige Zuschläge behandeln Schmutz-, Wasser-, Hitze- oder Gefahrenzulagen
- Beitragsfreie Zuschläge beziehen sich auf einen Stundengrundlohn höher als 25 Euro
- In der Unfallversicherung rechnet man Zuschläge unabhängig von steuerfrei oder sozialversicherungsfrei an
- Der Bundesfinanzhof betont Urteile und Leitsätze im bstbl
FAQ: Zuschläge und steuerfreie Zuschläge
Was sind steuerfreie Zuschläge?
Steuerfreie Zuschläge sind Zusatzzahlungen, die nicht der Lohnsteuer unterliegen. Dabei müssen gesetzliche Höchstgrenzen eingehalten werden.
Welche Zuschläge sind steuerpflichtig?
Steuerpflichtige Zuschläge umfassen alles beim Thema Gefahren, egal ob Schmutz, Wasser, Hitze oder sonstige Funktionszulagen.
Sind Zuschläge sozialversicherungsfrei?
Unter bestimmten Bedingungen sind diese beitragsfrei, wenn der Stundenlohn von 25 Euro nicht überschritten wird. Zuschläge werden für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden gezahlt.