Unternehmens­beteiligungen

Sie sind mit Ihrem Unternehmen seit einigen Monaten oder bereits mehrere Jahre auf dem Markt und die Geschäfte entwickeln sich gut. Sie überlegen dennoch, wie Sie das Wachstum steigern können und Know-how in die Firma bringen? Dann sollten Sie eine Unternehmensbeteiligung in Erwägung ziehen. Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema wissen müssen.

Zuletzt aktualisiert am 25.02.2025

Zusammenfassung

Unternehmensbeteiligung im Überblick

  • Bei Unternehmensbeteiligungen handelt es sich um eine Art der Finanzierung von Gründern, Unternehmen und Start-ups.
  • Investoren sind dabei partielle Anteilhaber an Unternehmen.
  • Die Beteiligung an einem Unternehmen kann unterschiedliche Formen annehmen: Gesellschafts- oder Genossenschaftsanteile, Aktien, Anteile an geschlossenen Fonds.
  • Bei Unternehmensbeteiligungen haben Anleger Rechte und Pflichten.
  • Der Erwerb der Kapitalbeteiligung kann auf verschiedene Arten erfolgen: offene Unternehmensbeteiligung, stille Beteiligung, direkte Unternehmensbeteiligung, indirekte Beteiligung.

Definition

Was sind Unternehmensbeteiligungen?

Grundsätzlich handelt es sich bei Firmen- bzw. Unternehmensbeteiligungen um eine übliche Art der Finanzierung von Gründern, Unternehmen und Start-ups. Laut Definition geht es bei Unternehmensbeteiligungen oder auch Kapitalbeteiligungen darum, dass Investoren partielle Anteilhaber an Unternehmen sind. Damit Anteilseigner Firmenbeteiligungen in Unternehmen  kaufen können und so Mitspracherecht in der Firma haben, erhalten Firmengründer von ihnen Kapitaleinlagen. Diese Geld- oder Sacheinlagen zählen dann zu dem Eigenkapital des Gründungsvorhabens. Sie können diese Firmenanteile entweder an private Anleger oder an professionelle Investoren verkaufen. Die rechtliche Grundlage für Kapitalbeteiligungen ist das Unternehmensbeteiligungsgesetz.

Die Beteiligung an einem Unternehmen kann unterschiedliche Formen annehmen:

  • Gesellschafts- oder Genossenschaftsanteile
  • Aktien
  • Anteile an geschlossenen Fonds, z.B. Private Equity Fonds
  • Einen Sonderfall bildet die Beteiligung an einem Einzelunternehmen. Diese ist nicht direkt möglich, da das Einzelunternehmen keine eigene juristische Person ist. Durch eine Umwandlung in eine Personengesellschaft (z.B. GbR oder KG) kann eine Gewinnbeteiligung auch bei Einzelunternehmen stattfinden. 

Was sind die Aufgaben einer Unternehmensbeteiligung?

Werden für ein Unternehmen oder Start-up Unternehmensbeteiligungen verkauft , erwerben die Anleger einerseits Rechte, andererseits Pflichten:

  • Stimmrecht: Investoren sind befugt, bei bestimmten Entscheidungen oder Gesellschaftsbeschlüssen im Unternehmen ihre Stimme abzugeben.
  • Informationsrecht: Es steht den Gesellschaftern zu, dass sie regelmäßig Auskunft über Firmenabläufe erhalten.
  • Gewinnbezugsrecht: Anleger haben das Recht auf einen Anteil des Profits, den die Firma erwirtschaftet.
  • Treuepflicht: Indem Kunden Unternehmensbeteiligungen kaufen, binden sie sich auch an das Unternehmen und müssen der Firma loyal bleiben.

Info

Was ist der Unterschied zwischen Anteilen und Beteiligung?

Beide Begriffe werden meist synonym verwendet, haben aber in bestimmten Kontexten unterschiedliche Bedeutungen. Anteile beziehen sich auf den Bruchteil oder die Einheit, die eine Person an einer Gesellschaft oder einem Vermögen besitzt. Hierbei handelt es sich um konkrete Werte, die in einem Verhältnis zum Gesamtvermögen stehen.

Eine Beteiligung hingegen beschreibt die rechtliche und wirtschaftliche Teilhabe an einer Organisation oder einem Unternehmen. Sie umfasst mehr als nur den Besitz von Anteilen und kann auch Rechte und Pflichten mit sich bringen.  

Welche Arten der Firmenbeteiligung gibt es?

Der Erwerb einer Kapitalbeteiligung bei einem Unternehmen oder jungen Start-up kann auf verschiedene Arten erfolgen:

1. Offene Unternehmensbeteiligung kaufen

Bei offenen Firmenbeteiligungen geht es um Investitionen, die in das Eigenkapital einer Gesellschaft fließen und deshalb auch ins Handelsregister einzutragen sind. Informieren Sie sich daher, was bei einer Handelsregistereintragung wichtig ist. Außerdem besteht bei dieser Art der Unternehmensfinanzierung die Möglichkeit Finanzierungen und Kapitalanlagen im Jahresabschluss einer Firma einzusehen. Gesellschafter einer offenen Beteiligung stehen Gewinn- und Verlustbeteiligungen zu und sie profitieren vom Mitspracherecht.

2. Stille Beteiligungen

Stille Teilhaber sind sowohl im Jahresabschluss als auch im Handelsregister nicht zu finden. Zudem richtet sich deren Haftung nach der Höhe ihrer Kapitaleinlage. Letztlich verfällt für sie das Recht der Mitsprache. Die stillen Unternehmensbeteiligungen finden mit einer Mischform aus Eigen- und Fremdkapital statt. Hier ist der Gesellschafter am Gewinn des Unternehmens beteiligt, jedoch nicht am Vermögen. Nach § 15 EstG ist der stille Beteiligte kein Mitunternehmer.

3. Die atypisch stille Beteiligung

Bei einer atypisch stillen Beteiligung ist der Gesellschafter nicht nur am Gewinn des Unternehmens, sondern auch am Unternehmensvermögen beteiligt. Diese Art führt zu einer Mitunternehmerschaft, wenn der stille Gesellschafter aktiv am Geschäft mitwirken kann und ein Mitunternehmerrisiko trägt. Das bedeutet, dass er am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und dem Geschäftswert beteiligt ist. Wenn es sich um ein gewerbliches Unternehmen handelt, wird der stille Gesellschafter gemäß § 15 EStG als Mitunternehmer betrachtet und erzielt Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb.

4. Partiarisches Darlehen

Hierbei handelt es sich um die Sonderform des Darlehens. Der Darlehensgeber ist am Gewinn beteiligt und er erhält regelmäßige Einkünfte aus Kapitalvermögen. 

5. Direkte Unternehmensbeteiligung

Wenn sich Anleger dazu entscheiden, Firmenanteile auf direktem Weg zu kaufen, handelt es sich um Investitionen in GmbH-Anteile. Vor allem in der Wagnis-Kapital-Branche ist dies die beliebteste Version von Investoren. Dies gilt auch für professionelle Finanziers wie Business-Angels (BAs) oder Venture-Capital-Gesellschaften (VCs), die in erster Linie in Eigenkapital, d.h. GmbH-Anteile investieren. Das liegt daran, dass die meisten Jungunternehmen nach wie vor die Rechtsform der GmbH wählen.

6. Indirekte Beteiligung an einem Unternehmen

Neben der direkten gibt es auch die indirekte Variante der Kapitalbeteiligung. Bei dieser Version geht es um Investitionen in Fondsanteile. Der Punkt ist, dass Anleger auf diese Weise nicht selbst in das Unternehmen investieren, weshalb ihnen auch das Mitsprache- oder Profitbeteiligungsrecht nicht zusteht. Der indirekte Gewinn besteht darin, dass das Unternehmen durch die Fonds-Beteiligung an der Börse gut dasteht, was sich auf die Höhe der Ausschüttungen auswirkt. In diesem Fall erhält der Fondsmanager repräsentativ für seine Investoren das Mitspracherecht bei der Aktionärsversammlung, wenn Stammaktien der Gesellschaft Teil des Fonds sind.

Fonds-Methode reduziert Investitionsrisiko

Grundsätzlich sind Fonds in Deutschland eine sehr beliebte Art, Geld anzulegen. Die Fonds-Methode reduziert das Investitionsrisiko für Anleger, da hiermit in unterschiedliche Investmentziele eingezahlt wird.

Unmittelbare und mittelbare Beteiligung

Die Definition der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung bezieht sich auf den direkten oder indirekten Einfluss, den eine Person auf eine andere Gesellschaft oder deren Entscheidungen hat.

  • Bei einer unmittelbaren Beteiligung besitzt eine Person direkte Anteile an einer anderen Gesellschaft und hat somit Einfluss auf die Entscheidungen dieser Gesellschaft (Stimmrecht).
  • Eine mittelbare Beteiligung liegt vor, wenn eine Person nicht direkt, sondern über eine andere Gesellschaft Anteile an einer Gesellschaft hält. Hier hat der Beteiligte keine direkte Kontrolle, sondern übt seinen Einfluss über die Zwischengesellschaft aus.

Die Bilanzierung von Beteiligten an Kapitalgesellschaften

Der handelsrechtliche Jahresabschluss umfasst alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge. Auch Beteiligungen an anderen Unternehmen sind darin enthalten, unabhängig von deren Gesellschaft. Wenn eine Beteiligung langfristig dazu gedacht ist, dem Unternehmen eine dauerhafte Verbindung zu einem anderen Unternehmen zu ermöglichen, wird sie als Finanzanlage im Anlagevermögen aufgeführt. Dabei werden Beteiligungen, Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, separat dargestellt. Zudem gehören auch Wertpapiere des Anlagevermögens und andere Ausleihungen zu den Finanzanlagen. 

Die Einkommensteuer einer Beteiligung

Im Steuerrecht wird zwischen Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften unterschieden. Während Beteiligungen im Handelsrecht oft als Finanzanlagen gelten, sind sie steuerlich nicht gesondert definiert, sondern orientieren sich an der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung. Wenn eine Beteiligung dauerhaft dem Betrieb dient, wird sie als nicht abnutzbares Anlagevermögen klassifiziert.

  • Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann als Betriebs- oder Privatvermögen gelten.  
  • In einer GmbH & Co. KG gehören die Anteile des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen, wenn die GmbH hauptsächlich für die Geschäftsführung der KG zuständig ist.
  • Für Freiberufler gehört die Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie eine Geschäftsbeziehung zu der Gesellschaft aufbauen. 

Beispiele: Wann gehört die Beteiligung zum Betriebsvermögen?

Die Beteiligung an einer Personengesellschaft kann im Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen zugeordnet werden, wenn sie dazu dient, den Geschäftsbetrieb zu fördern. Folgende Beispiele dienen der Verdeutlichung:

  • Ein Gesellschafter einer OHG oder KG hält Anteile an einer GmbH, die eng mit den Aufgaben der Personengesellschaft verbunden ist.
  • Ein Malermeister beteiligt sich an einer Wohnungsbau-GmbH, um Aufträge zu sichern.

Es handelt sich um ein nicht notwendiges Betriebsvermögen, wenn kein direkter Bezug zur Förderung der betrieblichen Tätigkeiten besteht. Das kann sein:

  • Ein Steuerberater erwirbt Anteile an einer GmbH, die nicht zur Steuerberatung passt, auch wenn dies Mandatsgewinne einbringen könnte (wesensfremde Tätigkeiten).
  • Aktien, die aus der Verschmelzung einer GmbH mit einer AG resultieren, zählen nicht als Betriebsvermögen, wenn kein direkter Nutzen für den Betrieb besteht (Kapitalanlagen ohne direkte Verbindung)

Definition

Was ist eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft?

Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) ist ein Unternehmen, das rein auf Firmenbeteiligungen spezialisiert ist. Die Arbeit einer solchen Firma besteht ausschließlich darin, Kapitalbeteiligungen einzukaufen, diese zu verwalten und wieder zu verkaufen. Ein solches Unternehmen finanziert sich nicht, wie andere, durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen. Der Profit von UBGs entsteht durch Minderheitsanteile. Das bedeutet, der Gewinn solcher Firmen entsteht durch die Geldanteile, die sie von anderen Unternehmen erhalten.

Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter

Die Unternehmensbeteiligung ist nicht nur für externe Investoren möglich. Als Chef eines Start-ups oder Unternehmens können Sie auch Unternehmensbeteiligungen für Ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Dieses Verfahren bietet sich an, wenn Sie Ihren Angestellten keine hohen Vergütungen auszahlen können, diese aber trotzdem an Ihr Unternehmen binden möchten. Indem die Angestellten zu Teilhabern werden, haben sie die Chance, einen Anteil vom Kapitalbesitz Ihrer Firma zu erhalten.

Bewertung einer Beteiligung

  • Die Anschaffungskosten und der Zugang zu einer Beteiligung:
    Beteiligungen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bewertet, einschließlich der Anschaffungsnebenkosten (z.B. Maklergebühren). Mögliche Anschaffungspreisminderungen, die direkt dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können, werden von den Anschaffungskosten abgezogen.
  • Zeitwert:
    Finanzdienstleistungsinstitute müssen Finanzinstrumente im Handelsbestand mit ihrem Zeitwert bewerten, abzüglich eines Risikoabschlags. Dies gilt auch für steuerliche Zwecke. In diesen Fällen ist eine Bewertung zum Teilwert ausgeschlossen.
  • Gewinnbezugsrecht:
    Beim Erwerb eines GmbH-Anteils ist ein gesondertes Gewinnbezugsrecht nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut zu betrachten. Alle zukünftigen Gewinne sind im Kaufpreis der Beteiligung enthalten und erhöhen den Wert der Beteiligung.
  • Steuerliche Wahlrechte: 
    Seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilRUG) muss eine steuerlich abweichende Ausübung von Bilanzierungswahlrechten nicht mehr im handelsrechtlichen Abschluss dargestellt werden. Steuerpflichtige müssen jedoch diese Abweichungen in einem gesonderten Verzeichnis dokumentieren.
  • Bewertung und Wertänderungen:
    Beteiligungen gelten als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter. Bei einer dauerhaften Wertminderung kann oder muss der niedrigere Teilwert angesetzt werden. Bei einer späteren Werterholung ist eine entsprechende Aufholung fällig.
  • Latente Steuern:
    Für die Geschäftsjahre ab 2016 sind latente Steuern bei der handelsrechtlichen Bewertung von Beteiligungen gemäß BilRUG zu berücksichtigen. 

Kann man einen Kredit für Unternehmensbeteiligung aufnehmen?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Interessenten einen Kredit aufnehmen, um sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Welche Konditionen sie hier beachten müssen, hängt von der Bank ab, bei der sich Anleger informieren. Bei manchen Krediten muss es sich bei der Beteiligung zum Beispiel um eine dauerhaft etablierte Vollexistenz handeln. Andere Banken setzen voraus, dass Investoren dennoch einen bestimmten Betrag an Eigenkapital mitbringen Wieder andere Kreditinstitute gewähren nur einen bestimmten Kreditumfang bzw. maximalen Kreditbetrag, wenn es sich um Firmenbeteiligungen handelt. Zuletzt kann der Kredit auch an eine bestimmte Anzahl von Jahren gebunden sein.

Wie werden Erträge aus den Beteiligungen erfasst?

Im Handelsrecht erfassen die Beteiligungserträge unter anderem Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften wie Dividenden, Gewinnanteile von Personengesellschaften und andere Erträge, die aus Beteiligungen entstehen. Die Erfassung erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den Vorschriften des HGB. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens müssen diese Erträge mit einem Hinweis auf den Anteil der Erträge aus verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden.  

Im Steuerrecht hat die Beteiligung keine eigenständige Bedeutung für die Gewinnermittlung. Die Besteuerung erfolgt durch eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Gewinnausschüttungen, die auf GmbH-Anteile im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters entfallen, sind als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen.

Für eine natürliche Person, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen hält, erfolgt die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren. Dabei sind 40 % der Beteiligungserträge steuerfrei.  

Abschreibung von Beteiligung an Personengesellschaften

Die steuerliche Abschreibung von Beteiligungen an einer Personengesellschaft ist von mehreren Faktoren abhängig. Wesentliche Aspekte sind:

  • Absetzung für Abnutzung: Beteiligungen an Personengesellschaften werden in der Regel nicht planmäßig abgeschrieben, da sie keine abnutzbaren Wirtschaftsgüter darstellen. Stattdessen erfolgt eine Anpassung des Buchwerts durch die Gewinn- oder Verlustanteile des Gesellschafters.
  • Sonderbetriebsvermögen: Anteile, die zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters gehören, können auch einer sogenannten Teilwertabschreibung unterzogen werden. Typische Fälle sind hier Beteiligungen, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Personengesellschaft stehen.  

Info

Die Teilwertabschreibung auf Beteiligungen an Personengesellschaften

Die Teilwertabschreibung ist ein Instrument der steuerlichen Gewinnermittlung. Sie erlaubt es, den Wert einer Beteiligung steuerlich zu mindern, wenn der Teilwert der Beteiligung zum Bilanzstichtag dauerhaft unter die Anschaffungskosten gefallen ist. Wenn in einem Jahr steuerlich eine Teilwertabschreibung vorgenommen wird und im Folgejahr auf den Nachweis der dauerhaften Wertminderung verzichtet wird, könnte dies als willkürlich angesehen werde. Daher ist eine sorgfältige Prüfung notwendig.

  • Handelsbilanz: Nach § 253 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 HGB muss eine dauerhafte Wertminderung zwingend in der Bilanz berücksichtigt werden.
  • Steuerbilanz: Die Teilwertabschreibung ist nicht zwingend steuerlich vorzunehmen. Es kann Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz geben, die dokumentiert werden müssen.

Eine Teilwertabschreibung unterliegt der Dokumentationspflicht. Steuerprüfer verlangen hier meist umfassende Nachweise. 

Die Körperschaftssteuer

Ist eine GmbH an einer Personengesellschaft beteiligt, unterliegt ihr Gewinnanteil den Regelungen der Körperschaftssteuer. Da die GmbH als juristische Person nicht einkommensteuerpflichtig ist, wird ihr Anteil am Gewinn der Personengesellschaft als Teil ihres steuerpflichtigen Einkommens behandelt. Die Besteuerung erfolgt zum Körperschaftssteuersatz von derzeit 15 % Solidaritätszuschlag

Besonderheiten bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Es gibt einige Regelungen, die sicherstellen, dass die Vermögenswerte und Kosten korrekt den jeweiligen betrieblichen Sphären zugeordnet werden.

  • Ergänzungsrechnung: Wenn ein Gesellschafter eine Beteiligung an einer Personengesellschaft erwirbt, müssen die dafür gezahlten Anschaffungskosten in einer separaten Ergänzungsrechnung erfasst werden. Dies ist nötig, da diese Kosten in der normalen Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht berücksichtigt werden können.
  • Einbringung eines Betriebs in eine GbR: Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb in eine neu gegründete GbR ein und leistet ein neuer Gesellschafter eine Zahlung für seinen Anteil, wird dies steuerlich als Erwerb eines Mitunternehmeranteils erachtet.
  • Gewillkürtes Betriebsvermögen: Auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG kann ein Wirtschaftsgut als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Wirtschaftsgut mindestens zu 10 % betrieblich genutzt wird und diese klar, zeitnah und unwiderruflich dokumentiert wird. 

Was geschieht bei Veräußerungen oder Entnahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften?

Gehören Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen, werden Gewinne oder Verluste aus deren Verkauf in die Berechnung des Gewinns einbezogen. Bei Veräußerung von Anteilen durch Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind 40 % des Erlöses steuerfrei (Teileinkünfteverfahren).

Bei Körperschaften ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerfrei, allerdings müssen Sie hier 5 % des Erlöses als Gewinn berücksichtigen. Werden Anteile verkauft, die nicht Teil des Betriebsvermögens sind und der Steuerpflichtige besitzt davon mindestens 1 % der Anteile, wird der Gewinn als Einkunft aus Gewerbebetrieb besteuert. 

Vorteile der Unternehmensbeteiligung

Vorteile einer Unternehmensbeteiligung bestehen sowohl auf Seite des Unternehmens als auch auf Seite der Anteilseigner:

Vorteile für Unternehmen:

1. Durch die Unternehmensbeteiligung sind die Anteilseigner zu Loyalität gegenüber dem Unternehmen verpflichtet. Sollte ein Unternehmen in einer bestimmten Situation haftbar gemacht werden, hat er durch die Beteiligung der Gesellschafter eine finanzielle Absicherung.

2. Durch die Unternehmensbeteiligungen erhöht sich das Eigenkapital des Unternehmens und daraus folgt, dass sich der komplette Wert deiner Firma vergrößert. Daher eignet sich die Kapitalbeteiligung als gute Förderung für Existenzgründer.

3. Die Unternehmensbeteiligung ist zudem profitabler als ein klassischer Bankkredit. Da die Firmenbeteiligung zum Eigenkapital zählt, ist die Bilanz des geförderten Unternehmens nicht belastet.

Vorteile für Anteilseigner:

1. Ein Vorteil für Anteilseigner hat einen rein finanziellen Hintergrund. Kann das geförderte Unternehmen einen hohen Gewinn erzielen, haben alle Teilhaber ein Recht darauf, einen Betrag von diesem Profit zu erhalten.

2. Ein zweiter Vorteil ist das Mitspracherecht. Anteilseigner haben die Erlaubnis, bei Abläufen im Unternehmen mitzureden. Sie erhalten wichtige Informationen über wirtschaftliche Entwicklungen und können Kunden- oder Produktentwicklungen mitverfolgen. Als Investor wissen sie also gut über die Firma Bescheid. Geht es bei einem Betrieb um die Unternehmensnachfolge, kommen dafür auch aktive Anteilseigner infrage. Langjährige Gesellschafter haben also auch die Möglichkeit, in die Geschäftsführung überzugehen.

Fazit zur Unternehmensteilhaberschaft

Unternehmensbeteiligungen sind eine gute Investment-Form sowohl aus Sicht des Unternehmens als auch aus Sicht der Investoren. Durch die Kapitalbeteiligungen wächst Ihr junges Unternehmen einerseits, bei hohem Gewinnzuwachs profitieren andererseits Ihre Anteilseigner vom Ertrag. Neu-Gründer sollten wissen, dass Investoren ihnen gegenüber eine Treuepflicht eingehen, gleichzeitig haben sie ein Recht auf Informationen über das Unternehmen und ein Mitspracherecht. Letztlich können Investoren frei entscheiden, ob sie sich offen oder still, direkt oder indirekt an einer Firma beteiligen wollen.