Die Unternehmergesellschaft (UG) – alles zu dieser Form der Gesellschaft

Selbstständige haben viele Möglichkeiten, ihr Unternehmen, gleich welcher Größe, zu führen. Die verschiedenen Rechtsformen sind allerdings sehr unterschiedlich und bringen verschiedene Anforderungen sowie Pflichten mit sich. Diese betreffen beispielsweise die Höhe des Startkapitals, die persönliche Haftung, die Buchführung und Besteuerung, aber auch einige formale Fragen, beispielsweise bei der Gründung. Alles was Sie in Bezug auf die Unternehmergesellschaft (UG), wissen sollten, erfahren Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 09.02.2024
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Zusammenfassung

Unternehmergesellschaft (UG) im Überblick

  • Die UG ist ein einfacher, günstiger Einstieg in die eigene Firmengründung.
  • Hauptvorteil der Unternehmergesellschaft ist das geringe Mindeststammkapital von nur 1 Euro.
  • Anstelle eines eigenen Gesellschaftervertrags können Sie das Musterprotokoll der GmbH nutzen.
  • Die Haftungsbeschränkung der UG ist für junge Gründer vorteilhaft.
  • Über die Ansparpflicht können Sie die UG in eine GmbH umwandeln.
  • Für die Umfirmierung der Unternehmergesellschaft in eine GmbH entstehen Kosten.

Definition

Was ist eine Unternehmergesellschaft (UG)?

Die Unternehmergesellschaft, kurz „UG (haftungsbeschränkt)“, ist eine Unterform der GmbH.

Die UG ist wie eine GmbH auch eine Kapitalgesellschaft. Die UG kann mit allerdings nur einem symbolischen 1 Euro Eigenkapital gegründet werden. Man bezeichnet die Unternehmergesellschaft daher auch als „1 Euro GmbH“ oder „Mini-GmbH“.

Deshalb ist die Unternehmergesellschaft bei Gründern so beliebt

Bei Gründern und Start-ups ist die UG als Rechtsform sehr beliebt, da die finanzielle Einstiegshürde so niedrig liegt.

Das Besondere an Kapitalgesellschaften ist, dass sie als juristische Person gilt, bei der die Unternehmer nicht persönlich haften. Sie können nur mit dem bei ihrer Gründung eingebrachten Kapital belangt werden, dem so genannten Stammkapital. Wie alle Kapitalgesellschaften muss auch die Unternehmergesellschaft (UG) ins Handelsregister eingetragen werden.

Info

Wieso gibt es die Unternehmergesellschaft (UG)?

Die Gesellschaftsform Unternehmergesellschaft gibt es seit 2008. Sie wurde als Alternative zur GmbH eingeführt, ist aber, anders als diese, keine eigenständige Rechtsform. Für die UG gelten die Regelungen der GmbH.

Welche Besonderheiten hat die UG?

Ein wesentlicher Vorteil der Unternehmergesellschaft ist die für sie geltende Haftungsbeschränkung, die den Vorgaben der GmbH-Regelungen entspricht.

Die UG ist eine Gesellschaft, bei der Geschäftsführer und Gesellschafter mit dem von ihnen eingebrachten Gesellschaftsvermögen haften, nicht mit ihrem privaten Vermögen.

Info

Ausnahmen der Haftungsbeschränkung

Allerdings gibt es auch Ausnahmen bei der Haftungsbeschränkung, wie beispielsweise bei der Aufnahme von Krediten oder im Falle von Bürgschaften.

Wie gründet man eine UG?

Für die Gründung der UG ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich. Es können allerdings auch mehrere Personen sein. Als Gründer kommen sowohl natürliche Personen als auch andere Unternehmen in Frage. Als Mindeststammkapital für die Unternehmergesellschaft genügt 1 Euro. Dieser ist auf ein eigens für die neue Firma eröffnetes Geschäftskonto einzuzahlen. Sacheinlagen zählen hierbei nicht.

Für die Gründung können Sie das Musterprotokoll der GmbH nutzen, da hierfür die gleichen gesetzlichen Bestimmungen gelten. Das Protokoll hat den großen Vorteil, dass Sie den Gesellschaftsvertrag für die UG selbst aufsetzen können. Rechtshilfe ist hierfür nicht unbedingt notwendig und so sparen Sie sich Kosten.

Achtung

Ausnahme bei mehr als drei Gesellschaftern

Wenn eine UG mehr als drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat, genügt das Musterprotokoll nicht.

Gründung der Unternehmergesellschaft (UG) mit dem Musterprotokoll

Um die UG mit dem Musterprotokoll zu gründen, sind folgende Angaben erforderlich:

  1. Ein- oder Mehrpersonengesellschaft
  2. Höhe des Stammkapitals
  3. Gegenstand der Unternehmung
  4. Sitz des Unternehmens
  5. Name des Geschäftsführers

Außerdem ist Folgendes zu beachten, um die Gültigkeit des Musterprotokolls sicherzustellen:

  1. Korrekte Benennung der Firma:
    Der Firmenname der UG muss den Hinweis auf die Rechtsform durch den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ enthalten.
  2. Firmennamen müssen einzigartig sein:
    Im deutschen Handelsregister können Sie überprüfen, welche Firmennamen bereits vergeben sind.
  3. Genaue Bezeichnung des Unternehmensgegenstands:
    Der Unternehmensgegenstand wird auch im Handelsregister genannt, daher ist es wichtig, eine möglichst präzise Beschreibung der Unternehmenstätigkeit einzutragen.
  4. Gesellschaftssitz in Deutschland:
    Der Verwaltungssitz einer UG muss sich in Deutschland befinden. Der tatsächliche Sitz des Betriebs kann jedoch auch in einem anderen Land sein.

Zweck des Musterprotokolls ist eine Kombination aus:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Gesellschafterliste
  • Bestellung des Geschäftsführers

Wo meldet man eine Unternehmergesellschaft an?

Für die Anmeldung der UG geht ein Exemplar des Musterprotokolls an die Körperschaftssteuerstelle des Finanzamts. Eine beglaubigte Kopie erhält das Registergericht.

Jede UG muss zudem im Handelsregister angemeldet werden. Dazu ist die Vorlage des beurkundeten Musterprotokolls erforderlich. Die Beurkundung der Unternehmergesellschaft nimmt ein Notar vor. Bei der örtlichen Meldebehörde, also der Gemeinde oder Stadt, ist zudem das eigene Gewerbe anzumelden.

Für wen ist die Gründung einer UG sinnvoll?

Die UG gilt als günstigste Form einer Unternehmensgesellschaft für Gründer. Für Start-ups oder Selbstständige mit geringem Startkapital ist sie daher der ideale Einstieg. Allerdings von ist auch die UG nicht kostenlos.

Mit folgenden Kosten zum Gründen der UG sollte man mindestens kalkulieren:

  1. Eintragung ins Handelsregister: ca.150 Euro
  2. Anmeldung beim Gewerbeamt: ca. 30 Euro
  3. Notarkosten: variabel

Vorteile und Nachteile der UG

Vor der Entscheidung für eine Gesellschaftsform ist es in jedem Fall sinnvoll, sich mit den verschiedenen Vor- und Nachteilen der Unternehmergesellschaft auseinanderzusetzen.

Vorteile der UG

  1. Geringes Mindeststammkapital von nur 1 Euro.
  2. Für alle Arten von Dienstleistungen und Gewerben geeignet.
  3. Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Gesellschaft.
  4. Gründung ist mit einer oder mehreren Personen möglich.
  5. Geringere Steuerlast als andere Rechtsformen durch Körperschaftssteuerbelastung mit niedrigeren Sätzen.
  6. Steuerminderung durch Absetzbarkeit der Personalkosten als Betriebsausgabe.
  7. Unkomplizierter Verkauf der UG an Dritte durch Veräußerung von Anteilen.

Nachteile der UG

  1. Ansparpflicht: Gewinne dürfen nicht voll ausgeschüttet werden, sondern erst bei Erreichen der Ansparsumme von 25.000 Euro.
  2. Bei der UG (haftungsbeschränkt) kann keine Sacheinlage vorgenommen werden; die Stammeinlage muss in bar erfolgen.
  3. Die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft haften nur mit ihrem eigenen Vermögen, deshalb wird die UG auf dem Markt und bei Banken häufig als weniger kreditwürdig eingestuft.
  4. Aufgrund des fehlenden Stammkapitals genießt die UG oft ein geringeres Ansehen am Markt.
  5. Da häufig nur minimales Kapital vorhanden ist, ist die UG häufiger von Überschuldung und Insolvenz bedroht.

Was sind die Unterschiede zwischen einer GmbH und der UG?

  1. Der wichtigste Unterschied zwischen der UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH ist die Höhe des Stammkapitals: Für die Gründung der UG reicht ein Stammkapital von nur 1 Euro. Für die Gründung einer GmbH sind 25.000 Euro Stammkapital notwendig.
  2. Der zweite Hauptunterschied besteht darin, dass die UG (haftungsbeschränkt) 25 % des Jahresgewinns als Rücklage zurückbehalten muss. Wenn diese Rücklage eine Höhe von mindestens 25.000 Euro erreicht, muss die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Die 25.000 Euro bilden dann das Stammkapital der GmbH.

 

Wie funktioniert die Gewinnverteilung in der Unternehmergesellschaft (UG)?

Infografik von Lexware zur Darstellung von Gewinnverteilung UG

Die Gewinne einer UG werden regulär anteilig unter den Gesellschaftern verteilt. Abweichungen müssen im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Die Ausschüttung der Gewinne ist auf 25 % limitiert. Für die Gewinnausschüttung in der UG ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich.

Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (UG) in eine GmbH

Eine erfolgreiche UG, der es gelingt, ihr Stammkapital auf 25.000 Euro zu erhöhen, wird in eine GmbH umgewandelt, mit all ihren Vorzügen. Allerdings gibt es auf dem Weg dorthin – auch bei gutem Geschäftsverlauf – eine wesentliche Hürde zu nehmen: die vom Gesetzgeber vorgeschriebene „Ansparpflicht“.

Info

Was ist die Ansparpflicht?

Die Ansparpflicht legt fest, dass die Gewinne der UG nicht in voller Höhe an ihre Anteilseigner ausgeschüttet werden dürfen. 25 Prozent des Gewinns fließen in eine Rücklage, bis das Mindeststammkapital für eine GmbH erreicht ist.

Wozu dient die Ansparregelung?

Mit der Einführung der UG sollte für kleinere Unternehmer und Start-ups die Möglichkeit geschaffen werden, auch mit minimalem Startkapital eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Allerdings sollte die UG nur als Einstiegslösung genutzt werden, daher erfolgt ab einem Stammkapital von über 25.000 Euro die Umwandlung in eine GmbH.

Alternative Gründungsformen zur Unternehmergesellschaft

Alternativ zur UG gibt es weitere günstige Gesellschaftsformen, wie beispielsweise die Limited.