Sonderabschreibung

Die Sonderabschreibung, auch Sonder-AfA genannt, ist eine steuerliche Maßnahme, die zusätzlich zur regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden kann. Sie basiert auf besonderen gesetzlichen Vorschriften und besitzt einen subventionierenden Charakter. Im Gegensatz zur normalen Abschreibung steht sie nicht im direkten Zusammenhang mit einer tatsächlichen Wertminderung eines Wirtschaftsguts.

Zuletzt aktualisiert am 17.07.2025
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Zusammenfassung

Sonderabschreibung im Überblick

  • Sonderabschreibungen sind steuerliche Vorteile, die zusätzlich zur normalen Abschreibung gelten.
  • Sie basieren auf § 7g Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) und gelten für bestimmte Investitionsgüter.
  • Voraussetzungen sind an den Betrieb, das Wirtschaftsgut und dessen Nutzung geknüpft.
  • Maximal 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten können innerhalb der ersten fünf Jahre nach Anschaffung/Herstellung abgesetzt werden.
  • Sonderabschreibungen sollen insbesondere kleine und mittlere Betriebe fördern.

Definition

Sonderabschreibung

Eine Sonderabschreibung ist eine steuerliche Vergünstigung, die es ermöglicht, neben der normalen Abschreibung zusätzliche Abschreibungsbeträge für bestimmte Wirtschaftsgüter vorzunehmen. Diese Maßnahme dient der Förderung vonInvestitionen und kann genutzt werden, um die Steuerlast in gewinnstarken Jahren zu senken. Die Sonderabschreibung ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebunden und besitzt eine stark unternehmerische Ausrichtung.

Gesetzliche Regelung zur Sonderabschreibung

Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Nach § 7g EStG gibt es zwei Formen der steuerlichen Begünstigung:

  • Investitionsabzugsbetrag: Kann im Jahr vor der Investition geltend gemacht werden.
  • Sonderabschreibung: Kann innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums nach der Anschaffung genutzt werden.

Die reguläre Abschreibung wird durch die Sonderabschreibung nicht ersetzt, sondern bleibt bestehen.

Voraussetzungen für die Sonderabschreibung

Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung erfordert die Erfüllung spezifischer Kriterien in drei Bereichen:

Betriebseigenschaften

Seit 2020 gilt folgende Regelung: Die Sonderabschreibung kann nur genutzt werden, wenn der Gewinn des Vorjahres der Anschaffung 200.000 Euro nicht überschreitet.

Merkmale des Investitionsobjekts

Das Wirtschaftsgut muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es muss neu und beweglich sein (z. B. Fahrzeuge, Maschinen).
  • Immobilien oder immaterielle Güter sind ausgeschlossen.
  • Das Wirtschaftsgut muss dem Anlagevermögen zugeordnet sein.

Nutzung des Investitionsobjekts

  • Das Wirtschaftsgut muss mindestens im Anschaffungsjahr und im Folgejahr im Betrieb genutzt werden.
  • Eine private Nutzung von bis zu 10 % ist zulässig.
  • Bei Fahrzeugen ist ein Fahrtenbuch empfehlenswert, um die betriebliche Nutzung problemlos nachzuweisen. Es gibt zwar Rechtsprechungen, dass auch plausible Aufzeichnungen genügen würden. Doch das Finanzamt ist hier ziemlich streng. Gut zu wissen: Wird ein Firmenwagen gekauft und einem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, wird automatisch eine 90%-ige Privatnutzung unterstellt. 

Hinweis: Wird das Wirtschaftsgut innerhalb der Bindungsfrist veräußert oder ins Ausland verlagert, muss die Sonderabschreibung rückgängig gemacht werden.

Eigenschaften des BetriebsEigenschaften des AnschaffungsobjektsNutzung des Anschaffungsobjekts
Der Gewinn darf im Wirtschaftsjahr, das der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. 200.000 € nicht überschreiten. Das Anschaffungsobjekt muss beweglich sein (Fahrzeuge oder Maschinen). Das Anschaffungsobjekt muss mindestens im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und dem folgenden Jahr in der inländischen Betriebsstätte verbleiben und betrieblich genutzt werden.
Das Anschaffungsobjekt muss dem Anlagevermögen zurechenbar sein.

Höhe der Sonderabschreibung

  • Maximal 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten können über fünf Jahre verteilt abgesetzt werden.
  • Die reguläre Abschreibung bleibt parallel bestehen.
  • Bei vorheriger Nutzung eines Investitionsabzugsbetragsreduziert sich die Bemessungsgrundlage entsprechend.

Rechenbeispiele zur Sonderabschreibung

Anhand eines Firmenwagens mit einem Anschaffungswert von 42.000 Euro und einer Nutzungsdauer von 6 Jahren wird der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung inklusive Sonderabschreibung verdeutlicht:

JahrLineare AfA/degressive Abschreibung ab 1. Juli 2025SonderabschreibungRestwertlinearRestwert degressiv
Anschaffungsjahr 7.000 €/12.600 € 16.800 € 18.200 € 12.600 €
2. Jahr 7.000 €/3.780 € 0 € 11.200 € 8.820 €
3. Jahr 7.000 €/2.646 € 0 € 4.200 € 6.174 €

Hinweis: Für Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Juli 2025 gekauft werden, kann alternativ eine degressive Abschreibung genutzt werden bei der die Sonderabschreibung den Restwert mindert. (Die degressive Abschreibung kann das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes betragen, maximal jedoch 30 Prozent des Anschaffungs- bzw. Restbuchwerts).Mit welchen Abschreibungssätzen die Sonderabschreibung in den ersten fünf Jahren pro Jahr geltend gemacht wird, kann jeder Unternehmer eigenständig entscheiden.

Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen reaktiviert:

  • Förderzeitraum: Bauanträge zwischen 31.12.2022 und 1.1.2029.
  • Maximale Kosten: 5.200 €/m² Wohnfläche (neu).
  • Abschreibung: Bis zu 20 % der Kosten (max. 5 % pro Jahr).

Hinweis: Diese Regelung unterstützt insbesondere Projekte mit hohen energetischen Standards.

Turboabschreibung für Elektro-Fahrzeuge

Die schwarz-rote Bundesregierung hat ein Paket mit verschiedenen Steuererleichterungsmaßnahmen umgesetzt, die zu mehr Investitionen in Deutschland führen sollen. Bestandteil dieses „Investitionsboosters“ ist auch eine Turboabschreibung für Elektro-Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 gekauft werden. Es handelt sich dabei um eine arithmetisch-degressive Abschreibung mit festen Abschreibungssätzen, die sich auf den Anschaffungspreis beziehen.

Abschreibungsjahr Abschreibungssatz
Jahr des Kaufs 75 %
2. Jahr 10 %
3. Jahr 5 %
4. Jahr 5 %
5. Jahr 3 %
6. Jahr 2 %

Wichtig: Die Torboabschreibung ist nicht mit der 40%-igen Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EstG kombinierbar

Fazit zur Sonderabschreibung

  • Sie dient der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen.
  • Unternehmer können flexibel entscheiden, ob und wann sie die Sonderabschreibung nutzen.
  • Die Steuerlast wird in die Zukunft verlagert, was Wachstumsmöglichkeiten schafft.