Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und greift im Fall der Pflegebedürftigkeit. Sie sind in der Regel bei der Krankenkasse pflegeversichert, bei der Sie auch krankenversichert sind. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Zuletzt aktualisiert am 02.04.2025

Zusammenfassung

Wichtige Informationen zur Pflegeversicherung

  • Die Pflegeversicherung gehört zur Sozialversicherung und sichert im Pflegefall finanzielle Unterstützung zu.
  • Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.
  • Die Leistungen umfassen finanzielle Unterstützung für ambulante, stationäre und häusliche Pflege.
  • Der allgemeine Beitragssatz liegt 2024 bei 3,4 Prozent, mit einem zusätzlichen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent.
  • Sachsen hat eine abweichende Regelung für die Beitragshöhe.

Definition

Was ist eine Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland und Teil der Sozialversicherung. Sie deckt die finanziellen Risiken im Fall der Pflegebedürftigkeit ab. Jeder Arbeitnehmer ist automatisch bei der Krankenkasse pflegeversichert, bei der auch seine Krankenversicherung besteht. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt in Deutschland 3,4 Prozent des Bruttogehalts (Stand 2024), wobei der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten übernimmt. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozent, womit der gesamte Betrag für Kinderlose bei 4,0 Prozent liegt. In Sachsen gibt es abweichende Regelungen für die Beitragsverteilung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern: Arbeitnehmer tragen einen höheren Anteil von 2,2 Prozent, während der Arbeitgeber nur 1,2 Prozent übernimmt.

Rechtliche Grundlagen

Die Pflegeversicherung ist im XI. Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert.

  • § 14 SGB XI: Definition der Pflegebedürftigkeit
  • § 15 SGB XI: Festlegung der Pflegegrade

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet Unterstützung in Form von finanziellen Mitteln und Sachleistungen für die Pflege, die ambulant, stationär oder zu Hause erbracht werden kann. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Die folgende Tabelle zeigt die Leistungen nach Pflegegrad:

<b>Pflegegrad</b>
PflegegradAmbulante Pflege (Sachleistungen)Stationäre PflegePflegegeld
1 125 € 125 € -
2 752 € 830 € 332 €
3 1.298 € 1.262 € 572 €
4 1.612 € 1.775 € 764 €
5 1.995 € 2.005 € 946 €

Sachleistungen

Sachleistungen umfassen alle Hilfen, die nicht in Geld ausgezahlt werden, wie Unterstützung beim An- und Auskleiden, der Körperpflege oder der Medikamenteneinnahme. Diese Leistungen müssen von Pflegekräften erbracht werden, die entweder bei einem Pflegedienst angestellt sind, der einen Vertrag mit der Pflegekasse hat, oder direkt bei der Pflegekasse angestellt sind. Diese Sachleistungen sind nur für Pflege zu Hause verfügbar.

Pflege zu Hause, im Heim und alternative Wohnformen

Die Pflege zu Hause umfasst auch alternative Wohnformen wie betreutes Wohnen, wo eine weitgehende Selbstständigkeit erhalten bleibt. Ein Pflegeheim hingegen bietet eine rund-um-die-Uhr-Betreuung. Bei der häuslichen Pflege kommt der Pflegedienst nach Bedarf, während im Heim ständig Pflegekräfte zur Verfügung stehen.

Wie erhalten Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegestufe bei Ihrer Krankenkasse stellen. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, um den Pflegegrad festzulegen. Die Einstufung entscheidet darüber, welche Leistungen Ihnen zustehen. Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.

Beiträge zur Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen 2024 3,4 Prozent des Bruttogehalts. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen Beitrag jeweils zu 1,7 Prozent. Für kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren kommt ein Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent hinzu, den sie vollständig selbst tragen. In Sachsen weicht die Regelung ab: Dort zahlen Arbeitnehmer 2,2 Prozent, während der Arbeitgeber nur 1,2 Prozent übernimmt. Rentner tragen sowohl den Beitrag als auch den Kinderlosenzuschlag vollständig selbst.

Private Pflegeversicherung

Eine private Pflegeversicherung bietet zusätzliche Leistungen über die gesetzliche Pflegeversicherung hinaus, wie etwa eine vollständige Versorgung und höhere Abdeckung der Pflegekosten. Bei der Wahl einer privaten Pflegeversicherung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Zeitpunkt des Versicherungsschutzes (Sperrzeit)
  • Karenzzeit (Zeitraum zwischen Versicherungsanspruch und Auszahlung)
  • Berücksichtigung von Demenz
  • Anerkennung der Pflegebedürftigkeit
  • Abdeckung der häuslichen Pflege
  • Gültigkeit im Ausland

Wann sollten Selbstständige eine Zusatzversicherung abschließen?

Für Selbstständige kann eine private Pflegeversicherung besonders wichtig sein, da deren Einnahmen direkt einbrechen, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen geringen Teil der Kosten ab, weshalb eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist. Besonders bei Einzelunternehmern kann die finanzielle Belastung im Pflegefall existenzbedrohend sein, da das Einkommen unmittelbar wegfällt.