Zusammenfassung
Die Kapitalgesellschaft im Überblick
- Eine Kapitalgesellschaft kann eine AG, GmbH, UG, KGaA, SE oder e.G. sein.
- Gesellschafter haften nur mit dem in das Unternehmen eingebrachten Kapital.
- Kleinen Kapitalgesellschaften wird das Erstellen des Jahresabschlusses erleichtert.
- Kleine Kapitalgesellschaften sind nicht prüfungspflichtig.
- Solo-Selbstständige können eine Ein-Personen-GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (UG) mit einem Euro Grundkapital gründen.
Definition
Was ist eine Kapitalgesellschaft?
Der Begriff Kapitalgesellschaft bezeichnet diejenigen Handelsgesellschaften, zu deren Wesensmerkmalen – anders als bei Personengesellschaften – eine Kapitaleinlage gehört. Wie für die Personengesellschaft ist auch für die Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsvertrag konstitutiv. Die Kapitalgesellschaft existiert in verschiedenen Rechtsformen: als AG, GmbH, UG, KGaA, SE oder e.G. Es gibt eine Haftungsbeschränkung, das heißt, die Gesellschafter haften nur mit ihrem investierten Anteil. Die Teilhaber der Kapitalgesellschaft werden als Gesellschafter oder Anteilseigner bezeichnet. Die Gesellschaftsanteile sind in der Regel übertragbar. Kapitalgesellschaften besitzen nach § 1 HGB immer Kaufmannseigenschaft.
Was sind Personengesellschaften und was Kapitalgesellschaften?
Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in diesen Punkten voneinander:
Kapitalgesellschaft | Personengesellschaft | |
---|---|---|
Rechtsfähigkeit | Juristische Person | Natürliche Person |
Rechtsform | AG, GmbH, UG, KGaA, SE oder e.G. | GbR, PartG, OHG oder KG |
Geschäftsführung | Kapitalgesellschafter arbeiten i.d.R. nicht im Unternehmen | Gesellschafter arbeiten im Unternehmen |
Finanzierung | Kapitaleinlage | Keine Kapitaleinlage |
Besteuerung | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragssteuer | Gesellschafter zahlen jeweils Einkommenssteuer |
Haftung | Beschränkte Haftung (nur mit Gesellschaftsvermögen) | Unbeschränkte Haftung mit Privat- und Gesellschaftsvermögen |
Beteiligung am Gewinn | Ausschüttung von Dividenden (AG), auf Basis der Geschäftsanteile (GmbH) | Gewinn wird anteilsmäßig auf alle Gesellschafter aufgeteilt |
Merkmale von Kapitalgesellschaften:
- Mindestens eine juristische Person oder zwei natürliche Personen gründen eine Kapitalgesellschaft.
- Für die Gründung ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig.
- Als eigenständige juristische Person kann die Kapitalgesellschaft deshalb unter ihrem Firmennamen klagen und verklagt werden.
- Die Kapitalgesellschaft gilt als Formkaufmann. Sie entsteht erst mit ihrem Eintrag ins Handelsregister.
- Die Gesellschafter sind an der Kapitalgesellschaft finanziell beteiligt. Entsprechend ihrer Einlage steht ihnen eine Beteiligung am Gewinn zu.
- Die Gesellschafter führen nicht zwingend die Geschäfte der Kapitalgesellschaft. Sie arbeiten daher nicht unbedingt im Unternehmen mit. Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann jedoch Gesellschafter sein.
- Es gibt je nach Gesellschaftsform verschiedene Organe der Geschäftsführung: General- oder Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Vorstand und/oder Aufsichtsrat.
Hinweis: Per Definition bestehen Gesellschaften regelmäßig aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen. Einpersonengesellschaften sind die Ausnahme. Gemäß § 1 GmbHG kann eine GmbH allerdings auch durch eine Person allein errichtet werden. Dies gilt auch für die UG. Gemäß § 2 AktG ist auch die Einpersonen-AG möglich, wenn eine Person alle Aktien übernimmt.
Merkmale von Personengesellschaften:
Eine Personengesellschaft wird von mindestens zwei natürlichen Personen gegründet und kann kann je nach Gestaltung eine juristische Person sein. Es muss keine Kapitaleinlage geleistet werden. Es wird ein Gesellschaftsvertrag geschlossen, der formfrei (z. B. mündlich) sein kann. Die Gesellschafter haften sowohl mit ihrem Gesellschafts- als auch Privatvermögen. Alle Gesellschafter arbeiten persönlich im Unternehmen mit.
Welche Kapitalgesellschaften gibt es?
Welche Rechtsform haben Kapitalgesellschaften? Es gibt mehrere Typen von Kapitalgesellschaften. Dabei sind drei Gesellschaftsformen in Deutschland besonders häufig:
1. Aktiengesellschaft (AG)
Bei einer Aktiengesellschaft ist das Kapital in Aktien aufgeteilt. Für die Gründung wird gemäß § 7 AktG ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro benötigt. Jede Person, die eine Aktie dieser AG besitzt, wird so zum Kapitalgesellschafter und Anteilseigner. Die AG ist die geeignete Gesellschaftsform für größere Unternehmen, die sich über den Kapitalmarkt finanzieren wollen. Die AG hat drei Organe: die Hauptversammlung der Aktionäre, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die Anteilseigner haben in der Hauptversammlung Mitbestimmungsrechte: Je mehr Anteile ein Gesellschafter besitzt, desto stärker kann er Einfluss nehmen.
2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist in Deutschland sehr beliebt, da die Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Stattdessen ist die Haftung auf das in die GmbH eingebrachte Kapital begrenzt. Die GmbH verfügt über drei Organe: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat. In der Praxis fehlt allerdings häufig der Aufsichtsrat, da dieser nach dem sogenannten Drittelbeteiligungsgesetz erst ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als 500 obligatorisch ist, es sei denn die Satzung sieht bereits bei weniger Mitarbeitern einen Aufsichtsrat vor.
Info
Was ist eine Ein-Personen-GmbH?
Eine Ein-Personen-GmbH (auch Einmanngesellschaft oder Ein-Mann-GmbH) wird von einer Person gegründet und als alleiniger Gesellschafter geführt. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht notwendig, eine notariell beglaubigte Erklärung genügt. Das Haftungsrisiko ist wie bei jeder GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Wenn der Gesellschafter beschließt, seine Ein-Mann-GmbH aufzulösen, genügt eine notarielle Erklärung zur Auflösung.
3. Gesellschaftsrechtliche Mischformen
Mischformen mit Elementen der Kapitalgesellschaft und der Personengesellschaft sind die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die GmbH & Co. KG. Rechtlich handelt es sich hierbei um Personengesellschaften mit persönlicher Haftung der beteiligten Komplementäre. In der Praxis ist die Haftung dennoch regelmäßig beschränkt, wenn es sich bei den Komplementären ausschließlich um in der Haftung beschränkte juristische Personen handelt.
4. Unternehmergesellschaft (UG)
Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Sie eignet sich für Gründer kleiner gewerblicher Unternehmen. Gegründet werden kann eine UG von einem Gesellschafter mit einem Grundkapital ab einem Euro. Sie wird daher auch als 1-Euro-GmbH bezeichnet. Die persönliche Haftung ist begrenzt. 25 Prozent des Gewinns müssen laut gesetzt in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis ein Betrag von 25.000 € erreicht ist. Das ist das Stammkapital für eine GmbH. Es steht dem Gesellschafter aber frei, ob er die UG dann in eine GmbH umwandeln möchte.
Weitere mögliche Rechtsformen von Kapitalgesellschaften:
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Im Vergleich zu anderen Rechtsformen der Kapitalgesellschaft ist die KGaA in Deutschland wenig verbreitet.
- Europäische Gesellschaft (SE): Diese Gesellschaftsform ermöglicht es Firmen, in europäischen Ländern Geschäfte zu tätigen. Sie wird hauptsächlich von Konzernen und mittelständischen Unternehmen genutzt.
- Eingetragene Genossenschaft (e.G.): Sie benötigt eine Satzung, mit der die Einberufung der Generalversammlung und die Höhe der von den Mitgliedern zu zahlenden Genossenschaftsanteile festgelegt sind. Typische Beispiele für eine e.G. sind Bau-, Kredit- und Verkehrsgenossenschaften.
Größenklassen von Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften werden in Größenklassen eingeteilt. Ob es sich um eine kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft handelt, ist im Handelsgesetzbuch genau definiert:
Bilanzsumme | Umsätze | Arbeitnehmer (Durchschnitt pro Jahr) | |
---|---|---|---|
Kleinste Kapitalgesellschaft | 35.000 € max. | 700.000 € max. | Max. 10 |
Kleine Kapitalgesellschaft | 6.000.000 € max. | 12.000.000 € max. | Max. 50 |
Mittelgroße Kapitalgesellschaft | 20.000.000 € max. | 40.000.000 € max. | Max. 250 |
Große Kapitalgesellschaft | Über 20.000.000 € | Über 40.000.000 € | Mehr als 250 |
Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie laut HGB:
- zwei von drei Größenklassenmerkmalen einer Kleinstkapitalgesellschaft überschreitet und
- mindestens zwei der drei Schwellenwerte einer kleinen Kapitalgesellschaft nicht übersteigt.
Ab wann ist man eine große Kapitalgesellschaft? Von „groß“ spricht man, wenn sie mindestens zwei der drei Werte einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft überschreitet.
Vorteile und Nachteile einer Kapitalgesellschaft
Vorteile:
- Sie haften nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Sie können Ihre Geschäftsanteile übertragen. Das Gestalten der Gesellschaftsstruktur ist dadurch flexibel.
- Sie können von Nicht-Gesellschaftern geführt werden.
- Kapitalgesellschaften sind generell hoch angesehen. Das kann in bestimmten Branchen vorteilhaft sein.
Nachteile:
- Damit Sie eine Kapitalgesellschaft gründen können, brauchen Sie eine Kapitaleinlage. Diese kann je nach Rechtsform hoch sein.
- Sie erhalten keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer.
- Als sogenannter Formkaufmann ist die Kapitalgesellschaft zur doppelten Buchführung verpflichtet. Sie haben eine Publikationspflicht. Beides ist kosten- und arbeitsintensiv.
Warum ist ein Mindestkapital bei Kapitalgesellschaften nötig?
Das Mindestkapital reduziert die finanziellen Risiken, die mit der Unternehmensgründung einhergehen. Das Mindeststammkapital ist ein bestimmter Betrag, den die Kapitalgesellschafter als Einlage leisten müssen, wenn sie eine Kapitalgesellschaft gründen.
Die Höhe des Mindestkapitals nach Art der Kapitalgesellschaft:
Rechtsform | Benötigtes Kapital |
---|---|
Aktiengesellschaft (AG) | 50.000 € Grundkapital |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | 25.000 € Stammkapital |
Unternehmergesellschaft (UG) | 1 € Mindestkapital |
Europäische Gesellschaft (SE) | 120.000 € Mindestkapital |
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | 50.000 € Kapitaleinlage |
Sind alle Kapitalgesellschaften zur doppelten Buchführung verpflichtet?
Für kleinste und kleine Kapitalgesellschaften gibt es Erleichterungen:
- Eine verkürzte Bilanz genügt.
- Die Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang des Jahresabschlusses darf entfallen.
- Wird eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt, reicht eine vereinfachte GuV aus.
- Die Prüfungspflicht durch einen Abschlussprüfer entfällt.
- Statt einer Offenlegung können Kleinstkapitalgesellschaften eine Hinterlegung wählen.
Achtung
Freiberufler: Keine Pflicht zur doppelten Buchführung!
Sollten Freiberufler, wie Architekten, Fotografen, Lektoren, Steuerberater oder Ingenieure, eine Kapitalgesellschaft gründen, sind sie von der doppelten Buchführung befreit. Der Grund: Freiberufler gelten nicht als Kaufleute. In diesem Fall haben sie auch keine Publikationspflicht.
Welche Kapitalgesellschaften sind prüfungspflichtig?
Wie bereits erwähnt, sind Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften nicht prüfungspflichtig.
Aber bei großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften kontrolliert ein Wirtschaftsprüfer:
- Jahresabschluss (Bilanz)
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Lagebericht
- Konzernabschluss/Jahresabschlussprüfung (falls börsennotiert)
Sie müssen außerdem ihre Jahresabschlüsse in elektronischer Form im Bundesanzeiger (Unternehmensregister) bekanntmachen.
Verteilung von Gewinn und Verlust
Die Gewinnverteilung erfolgt in Kapitalgesellschaften grundsätzlich anteilsmäßig, d. h. in Abhängigkeit von dem eingebrachten Kapital der Gesellschafter. Eine asymmetrische Gewinnverteilung kann allerdings im Gesellschaftervertrag vereinbart werden. Verluste gehen ausschließlich zulasten der Gesellschaft als juristischer Person. Im Falle eines Verkaufs von Gesellschaftsanteilen und bei einer Liquidation der Gesellschaft können die Gesellschafter Verluste jedoch steuerlich geltend machen.