Zusammenfassung
Kapitalertragsteuer im Überblick
- Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, die sowohl natürliche als auch juristische Personen betrifft.
- Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sind ebenfalls von der Steuer für den Kapitalertrag betroffen, es gelten jedoch bestimmte Freibeträge und Sonderregelungen.
- Der Steuersatz für Kapitalerträge liegt in der Regel bei maximal
25 Prozent plus ggf. Kirchensteuer. - Auf Kapitalerträge wird weiterhin der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuerlast von 25 Prozent erhoben.
- Zur Kapitalertragsteueranmeldung: Um die Kapitalertragsteuer in der Steuererklärung anzugeben, müssen Sie die Anlage KAP ausfüllen. Die Kapitalertragsteueranmeldung sollten Sie fristgerecht bis zum 10. des folgenden Monats erledigen.
- Grundsätzlich ist die Kapitalertragsteuer mit dem Einbehalt und der Abführung durch die Depotbank bereits abgegolten. Das betrifft auch Steuerausländer, die keine weiteren steuerlichen Verpflichtungen im Inland haben.
Definition
Was ist Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer bezeichnet eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Geldanlagen. Sie ist Teil der Einkommensteuer und wird auf Erträge aus Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Beteiligungen und Immobilien erhoben.
Während Arbeitseinkommen direkt besteuert werden, sind Teile der Kapitalerträge für Sparer oft steuerfrei. Durch die Kapitalertragsteuer werden auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie durch Aktien und Investmentfonds) besteuert und somit die Steuerlast gerechter verteilt.
Entstehung der Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, an dem Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen und der Schuldner der Kapitalerträge, also meist das Kreditinstitut, den Steuerabzug vornimmt.
Wer bezahlt Kapitalertragsteuer?
Schuldner der Kapitalertragsteuer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Natürliche Personen müssen als Anleger die Kapitalertragsteuer auf ihre Einkünfte aus Geldanlagen zahlen, wie z. B. Fonds. Juristische Personen (z. B. Kapitalgesellschaften) sind ebenfalls steuerpflichtig.
Info
Kapitalertragsteuer für Steuerausländer
Steuerausländer unterliegen der Kapitalertragsteuer nur, wenn ihre Kapitalerträge unter § 49 EStG fallen. Hierbei erfolgt kein Steuerabzug für Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG.
Kapitalertragssteuer für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
Ob kleine GmbH, Selbstständige oder Freiberufler: Sie sind immer dann von der Kapitalertragsteuer betroffen, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen. Für sie gelten jedoch bestimmte Freibeträge und Sonderregelungen beim Steuerabzug.
Grundsätzlich sind folgende zwei Bereiche zu betrachten, wenn es um die Kapitalertragsbesteuerung bei Selbstständigen und Kleinunternehmern geht:
- Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen
Zinsen und Dividenden aus Kapitalanlagen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Erträge aus Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen sind ebenfalls steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt in der Regel durch Abzug der Kapitalertragsteuer direkt durch die Bank oder den Broker. - Besteuerung von Kapitalerträgen aus unternehmerischen Tätigkeiten
Kapitalerträge aus unternehmerischen Tätigkeiten, wie zum Beispiel der Vermietung von Immobilien, sind ebenfalls steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragssteuer. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen aus unternehmerischer Tätigkeit komplex sein kann. Lassen Sie sich daher am besten von einem Steuerberater individuell beraten.
Welche Höhe hat die Kapitalertragsteuer?
In Deutschland sind Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer (auch bekannt als Abgeltungssteuer) unterworfen. Diese Steuerart ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, ähnlich der Lohnsteuer. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass der Steuersatz für Kapitalerträge in der Regel bei maximal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer liegt.
Ausnahmen bilden ältere Aktiendepots. Voraussetzung ist, dass sie vor 2009 erworben wurden. Dann können Sie diese auch heute noch frei von Kapitalertragssteuern veräußern.
Definition
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer, die in Deutschland auf sämtliche Kapitalerträge erhoben wird. Diese pauschale Steuer wurde im Jahr 2009 eingeführt und beträgt in der Regel
25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Im Unterschied zur Einkommensteuer wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle einbehalten, also beispielsweise von Banken oder Brokerfirmen.
Die Kapitalerträge in der Steuererklärung
Um die Kapitalertragsteueranmeldung in der Steuererklärung vorzunehmen, müssen Sie die Anlage KAP ausfüllen.
Die relevanten Zeilen sind Zeile 7 für inländische Einkünfte nach § 20 EStG und Zeile 16 für den Sparerpauschbetrag. Letzterer allerdings nur, wenn Sie diesen noch nicht ausgeschöpft oder auf verschiedene Institute verteilt haben.
Tipp
Steuerbescheinigung für Kapitalerträge
Die Jahressteuerbescheinigung enthält eine Aufstellung aller steuerpflichtigen Kapitalerträge, die Sie im Verlauf eines Jahres durch Konten und Depots erzielt haben. Diese Bescheinigung hilft Ihnen, die Einkommensteuererklärung und die Anlage KAP auszufüllen.
Auf Seite zwei der Anlage KAP müssen Sie in der Regel nur noch die Zeilen 43 bis 45 ausfüllen, in denen Sie die einbehaltene Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer auf Kapitalerträge eintragen.
Definition
Was ist der Sparerfreibetrag?
Der Sparerfreibetrag ist ein Freibetrag, bis zu dessen Höhe Kapitalerträge steuerfrei sind. Derzeit beträgt der Freibetrag auf die Kapitalertragssteuer für Singles 1.000 Euro (bis 2022: bis 801 Euro) im Jahr je Person und für Ehepaare bzw. Lebenspartner 2.000 Euro. Kapitalerträge, die diesen Pausch-Betrag nicht überschreiten, sind von der Kapitalertragsteuer befreit.
Kapitalertragssteuer zurückholen
Grundsätzlich ist die Kapitalertragsteuer mit dem Einbehalt und der Abführung durch die Depotbank abgegolten und Sie müssen diese nicht in der Steuererklärung angeben. Allerdings können Sie bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent die einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückholen.
Wenn Sie Ihren persönlichen Steuersatz nicht kennen, reichen Sie die Anlage KAP trotzdem mit der Steuererklärung ein und beantragen eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt.
Achtung
Fälligkeit der Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist monatlich fällig und bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige und Freiberufler gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Durch eine gezielte Steuerplanung, etwa durch Freistellungsaufträge oder einen Verzicht auf den Kapitalertragsteuerabzug, lässt sich die Steuerlast weiter senken. Zu den weiteren Möglichkeiten zählen beispielsweise:
- Verlustverrechnung
- Wahl der Anlageformen
- Betriebsausgaben
- Abschreibungen
1. Verlustverrechnung
Selbstständige haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast in Bezug auf die Kapitalertragssteuer zu optimieren. Eine Möglichkeit besteht darin, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen, um so die Steuerlast zu reduzieren. Wichtig: Sie müssen Verluste im selben Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind.
2. Anlageform
Die Besteuerung von Kapitalanlagen hängt auch davon ab, wie Sie diese halten. Als Selbstständiger können Sie zum Beispiel eine Holdinggesellschaft gründen oder steuerlich begünstigte Anlageformen, wie betrieblicher Altersvorsorge, nutzen, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu optimieren.
3. Betriebsausgaben
Sie können Ihre Steuerlast auch senken, wenn Sie Ihre Betriebsausgaben gezielt gestalten. Achten Sie hierbei auf die geltenden steuerlichen Vorschriften und ziehen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater hinzu.
4. Abschreibungen
Im Rahmen der Kapitalertragssteuer können Sie auch mit Abschreibungen Ihre Steuerlast reduzieren. Die Idee. Sie verteilen den Wert von Vermögensgegenständen auf mehrere Jahre und senken so Ihren steuerpflichtigen Gewinn
Wenn Sie Aktien im Betriebsvermögen halten, können Sie diese über einen bestimmten Zeitraum abschreiben, um den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens zu reduzieren. Dabei wird der Wert der Aktien jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Abschreibungssatz) reduziert, der sich aus der voraussichtlichen Nutzungsdauer ergibt.
Die Abschreibung auf Aktien im Betriebsvermögen erfolgt meist linear. Das heißt, der Abschreibungsbetrag ist jedes Jahr gleich hoch.
Beispiel: Kaufen Sie als Selbstständiger oder Unternehmer Maschinen, Gebäude oder andere Kapitalanlagen, können Sie diese in der Regel nicht sofort als Betriebsausgaben geltend machen. Stattdessen müssen Sie den Wert dieser Vermögensgegenstände über einen bestimmten Zeitraum abschreiben und können so jedes Jahr einen Teil des Anschaffungspreises als Betriebsausgabe verrechnen. Hierdurch sinkt der Gewinn, auf den die Kapitalertragsteuer erhoben wird, und somit auch die zu zahlende Steuerlast.
Wichtig: Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten hängen immer von der individuellen Situation ab. Lassen Sie sich deshalb gut beraten, um keine steuerlichen Risiken einzugehen oder sich ungünstiger zu positionieren.
Tipp
Steuern sparen mit dem Freistellungsauftrag
Nutzen Sie einen Freistellungsauftrag, um Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten. Reichen Sie diesen bei dem Kreditinstitut ein, das Ihr Vermögen verwaltet. Haben Sie mehrere Depots, können Sie auch mehrere Freistellungsaufträge stellen. Allerdings dürfen diese in der Summe nicht höher als der Freibetrag sein. Alternativ können Sie auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung direkt beim Finanzamt beantragen.
FAQ
Kann ich mir die Kapitalertragssteuer zurückholen?
Ja, über Ihre Steuererklärung können Sie sich zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zurückholen. Das gilt zum Beispiel, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt oder Sie keinen Freistellungsauftrag genutzt haben.
Gibt es Möglichkeiten, Kapitalertragssteuer zu sparen?
Ja, Sie können Kapitalertragssteuer sparen. Zum Beispiel über den Sparerpauschbetrag beim Freistellungsauftrag. Prüfen Sie außerdem die Günstigerprüfung in der Steuererklärung, wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist. Unter bestimmten Voraussetzungen hilft auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung, damit Ihre Erträge gar nicht erst besteuert werden.
Werden Kapitalerträge immer mit 25 % versteuert?
Nein, Kapitalerträge werden nicht immer mit 25 Prozent besteuert. Die Abgeltungsteuer beträgt zwar 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz jedoch darunter, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen und einen niedrigeren Satz anwenden lassen.
Wie lange kann man die Kapitalertragssteuer zurückfordern?
Sie können die Kapitalertragssteuer normalerweise bis zu vier Jahre rückwirkend über die Steuererklärung zurückfordern. Maßgeblich ist die jeweilige Abgabefrist beim Finanzamt. Reichen Sie Ihre Erklärung rechtzeitig ein, damit Ihr Anspruch nicht verfällt.