Industrie- und Handelskammer

Fast alle gewerblichen Unternehmen und Handwerksbetriebe sind entweder Mitglied in einer Industrie- und Handelskammer oder in einer Handwerkskammer. Was Sie deshalb wissen sollten: Nach welchen Kriterien wird über die Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer entschieden? Wann sind Sie als Einzelunternehmer, Selbstständiger oder Freelancer IHK-pflichtig? Und in welchen Fällen ist die Handwerkskammer (HWK) für Sie zuständig? Das alles erfahren Sie hier. Lesen Sie nach, wie sich Ihr IHK-Beitrag berechnet und ob Sie Ihre IHK-Mitgliedschaft kündigen können.

Zuletzt aktualisiert am 05.04.2023
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Zusammenfassung

Industrie- und Handelskammer im Überblick

  • Die Industrie- und Handelskammern sind regionale Organisationen, die sich selbst verwalten.
  • Jede IHK in Deutschland (DIHK) ist unabhängig und arbeitet eigenverantwortlich.
  • Den IHKs kommen verschiedene Aufgaben zu, u. a. im Rahmen der Wirtschaftsförderung und der regionalen Wirtschaftspolitik.
  • Für alle Selbstständigen und gewerbetreibenden Unternehmen ist eine Mitgliedschaft in ihrer regionalen IHK verpflichtend.
  • Zu welcher IHK ein Betrieb gehört, ist abhängig von dessen Firmensitz.
  • Für die IHK-Mitgliedschaft fällt jedes Jahr ein Mitgliedsbeitrag an. Gleichzeitig haben die Mitglieder aber auch Rechte, u. a. können sie an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen.
  • Die Handwerkskammer (HWK) hat ähnliche Aufgaben wie eine IHK.
  • Im Unterschied zu den IHKs vertreten die HWKs Interessen des regional ansässigen Handwerks.
  • Eine Mitgliedschaft in der HWK ist für Handwerksbetriebe ebenfalls verpflichtend.

Definition

Was genau ist die IHK?

Was bedeutet eigentlich IHK? Diese Abkürzung steht für „Industrie- und Handelskammer“. Die Abkürzung für die Deutsche Industrie- und Handelskammer ist „DIHK“.

Laut IHK-Definition ist sie ein Verband. Insgesamt gibt es 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Jede IHK deckt dabei eine bestimmte Region ab. Geführt werden sie von einem Vorstand, der von den Mitgliedern gewählt ist. IHK-Mitglieder sind jeweils regional ansässige Unternehmen und Gewerbetreibende.

Ist die Industrie- und Handelskammer eine Behörde?

Ist die IHK eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Ja, die IHKs in Deutschland (DIHKs) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Denn sie sind regionale Organisationen, die sich selbst verwalten. Die Verantwortlichkeiten und Mitgliedschaft werden im IHK-Gesetz von 1956 geregelt.

Wem ist die IHK unterstellt?

Jede Industrie- und Handelskammer in Deutschland ist unabhängig und arbeitet eigenverantwortlich. Das heißt, öffentliche Stellen haben keine Weisungsbefugnis über eine IHK. Jedoch werden sie von staatlichen Genehmigungsbehörden beaufsichtigt.

Welche IHK ist für mich zuständig?

Zu welcher IHK Ihr Betrieb gehört, ist von Ihrem Firmensitz und Bezirk abhängig. Denn grundsätzlich gilt: Je nachdem, in welcher Region ein Unternehmen seinen Standort hat, ist es Mitglied in der für diesen Bezirk zuständigen IHK.

Für was ist die Industrie- und Handelskammer zuständig?

Was macht die IHK? Sie übernimmt Aufgaben im Rahmen der Wirtschaftsförderung und der regionalen Wirtschaftspolitik.

Die allgemeinen IHK-Aufgaben im Überblick:

  • Sie fördert und unterstützt die regionale Wirtschaft.
  • Sie engagiert sich für die Interessen der Unternehmen.
  • Sie regelt die Berufsausbildung und deren Inhalte.
  • Sie beschließt Meister- und Gesellenprüfungsordnungen.
  • Sie führt Prüfungen durch.
  • Sie berät Existenzgründer.
  • Sie bietet Weiterbildungen und Seminare an.

Wer ist Mitglied in einer IHK?

Deutsche Unternehmen mit Gewerbeanmeldung oder Eintrag im Handelsregister sind Mitglied in der deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). IHK-Mitglieder sind kleine, mittelständische oder große Firmen, aber auch Einzelunternehmer und selbstständige Dienstleister.

Warum gibt es eine verpflichtende IHK-Mitgliedschaft?

Mit dem IHK-Gesetz (Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern) wurde 1956 Folgendes festgelegt: Alle Selbstständigen und Unternehmen, die ein Gewerbe betreiben, müssen in ihrer regionalen Industrie- und Handelskammer Mitglied sein.

Der Grund: Die IHKs unterstützen Unternehmen in zahlreichen Belangen und vertreten deren Interessen gegenüber der Politik. Davon sollen alle regionalen Unternehmen profitieren. Bei der Interessenvertretung soll kein Unternehmen bevorzugt oder benachteiligt werden.

Auch wenn die Zugehörigkeit vorgeschrieben ist und Unternehmen jedes Jahr einen Mitgliedsbeitrag bezahlen müssen, haben die Mitglieder Rechte. Unter anderem können sie an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen.

Weitere Vorteile einer IHK-Mitgliedschaft:

  • Sie stellen Informationen über Marketing, Steuern oder Rechtsthemen bereit.
  • Sie helfen bei Businessplänen oder Förderanträgen für die Existenzgründung.
  • Sie organisieren Netzwerktreffen und Stammtische.

Für wen ist eine IHK-Mitgliedschaft verpflichtend?

Ob Einzelunternehmer, Start-up, Existenzgründer oder kleines bis mittelständisches Unternehmen: Wer Gewerbesteuer zahlt, ist Pflichtmitglied in der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Die Pflichtmitgliedschaft gilt also für gewerblich tätige Unternehmen, wie zum Beispiel Industrie- und Handelsbetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen.

Welche Branchen sind IHK-zugehörig und fallen somit unter die Pflichtmitgliedschaft?

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<b>Bereich</b>
BereichBranchenübersicht IHK
Handel Einzelhändler, Onlinehandel, Großhandel, E-Commerce-Unternehmen etc.
Industrie Produzierende Unternehmen, wie Automobilbranche, Chemieindustrie, Maschinenbau, Elektrotechnik, Metallverarbeitung etc.
Dienstleistungen Gesundheitswesen, Kultur- und Kreativwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe, Tourismus, Bau- und Immobilienwirtschaft, Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Versicherungsdienstleister etc.
Handwerk Ausschließlich Handwerksunternehmen mit einem „nicht handwerklichen Betriebsteil“

Berufsgruppen ohne IHK-Zugehörigkeit

  1. Handwerker, die ausschließlich handwerklich tätig sind
  2. Gesundheitshandwerke laut Handwerksordnung (Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Zahntechniker usw.)
  3. Freie Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Autoren, Lektoren usw.)
  4. Freiberufler ohne Gewerbesteuerpflicht und ohne Eintrag im Handelsregister
  5. Landwirtschaftsbetriebe

Achtung

Sonderfall „Mischbetriebe“

Handwerksbetriebe, die ausschließlich handwerklich tätig sind, sind nicht Mitglied einer IHK, sondern in der Handwerkskammer. Aber Achtung: Handwerksunternehmen mit einem „nicht handwerklichen Betriebsteil“ sind Mischbetriebe, z. B. Garten- und Landschaftsbaubetriebe. Sie sind sowohl in der IHK als auch in der Handwerkskammer Mitglied. Für landwirtschaftliche Berufe und Berufe in der ländlichen Hauswirtschaft sind die Landwirtschaftskammern zuständig.

Der Unterschied zwischen IHK und HWK

Die Handwerkskammer (HWK) hat ähnliche Aufgaben wie eine IHK. Die Mitglieder einer Handwerkskammer sind jedoch zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke sowie handwerksähnliche Gewerbe. HWKs vertreten die Interessen des regional ansässigen Handwerks. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Gehört Ihr Betrieb in die IHK oder HWK?

Die Zugehörigkeit zur IHK oder HWK wird durch das Ausschlussprinzip im IHK-Gesetz festgelegt. Nach diesem Prinzip sind alle Gewerbetreibenden, die nicht der Handwerkskammer angehören, Mitglieder in der Industrie- und Handelskammer.

Das heißt konkret:

  1. Reine Industrie- und Handelsbetriebe sind immer IHK-Mitglied.
  2. Für kaufmännische bzw. nicht handwerkliche Gewerbeberufe sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
  3. Für handwerkliche Berufe, also Berufe nach der Handwerksordnung, sind die Handwerkskammern zuständig, wie z. B. Maurer, Tischler, Änderungsschneider, Brauer/Mälzer, Dachdecker, Uhrmacher, Goldschmied u.v.m.

Nach welchen Kriterien wird die Kammerzugehörigkeit ermittelt?

Ob Ihr Unternehmen zur Handwerkskammer oder zur Industrie- und Handelskammer gehört, hängt von den folgenden Kriterien ab:

  • Tätigkeit (gewerblich/nicht gewerblich bzw. handwerklich/nicht handwerklich)
  • Höhe des handwerklichen bzw. handwerksähnlichen Betriebsteils (i.d.R. Angabe des Jahresumsatzes pro Jahr)
  • Höhe des nicht handwerklichen bzw. nicht handwerksähnlichen Betriebsteils (i.d.R. Angabe des Jahresumsatzes pro Jahr)

Zum nicht handwerklichen Betriebsteil gehören:

  • Umsätze aus der seriellen Produktion
  • Umsätze aus dem Handel
  • Umsätze aus anderen gewerblichen Dienstleistungen

Die Abgrenzung zwischen reinem Handwerk, einem handwerksähnlichen Betrieb oder nicht handwerklichen Tätigkeiten ist nicht immer einfach.

Beispiele: IHK oder HWK?

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<b>Beruf</b>
BerufErklärungIHK oder HWK?
Dachdecker, Maurer, Betonbauer, Schornsteinfeger, Tischler, Stuckateur, Konditor, Zimmerer, Frisör u.v.m. Zulassungspflichtige Handwerke HWK
Uhrmacher, Parkettleger, Raumausstatter, Fotograf, Buchbinder, Geigenbauer, Siebdrucker, Goldschmied u.v.m. Zulassungsfreie Handwerke HWK
Asphaltierer (ohne Straßenbau!), Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten!), Kosmetiker, Maskenbildner, Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration), Rohr- und Kanalreiniger u.v.m. Handwerksähnliche Gewerbe HWK
Asphaltierer mit Straßenbau, Kabelverleger im Hochbau mit Anschlussarbeiten, Dekorationsnäher mit Schaufensterdekoration, Garten- und Landschaftsbau mit Pflaster- oder Maurerarbeiten etc. Nicht handwerklicher Betriebsanteil überwiegt IHK
Bootsbauer mit Serienproduktion, Dachstühle in industrieller Fertigung, Gleisbau etc. Massenfertigung: industrielle oder serielle Produktion IHK

Wie hoch sind die IHK-Beträge?

Die Höhe der Beiträge legen die einzelnen Industrie- und Handelskammern fest. In der Regel setzt sich der IHK-Beitrag aus einem Grundbeitrag und Umlagebeitrag zusammen.

Den Grundbeitrag bezahlen alle IHK-Mitglieder. Dessen Höhe variiert jedoch nach Rechtsform. Der Umlagebeitrag wird anhand des Jahresgewinns oder Gewerbeertrags berechnet.

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<b>IHK-Beitrag für im Handelsregister eingetragene Unternehmen</b>
IHK-Beitrag für im Handelsregister eingetragene Unternehmen Der Grundbeitrag ist für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, häufig höher als für Kleingewerbetreibende.
IHK-Beitrag Kleingewerbe Für Kleingewerbe, die nicht im Handelsregister stehen, gibt es häufig einen Freibetrag. Wenn der Umsatz unter einer festgelegten Grenze liegt, können sie vom Mitgliedsbeitrag befreit sein.
IHK-Beitrag Existenzgründer Existenzgründer sind ggf. in den ersten zwei Jahren vom IHK-Grundbeitrag und in den ersten vier Jahren vom Umlagebeitrag befreit, wenn sie nicht im Handelsregister stehen und der Gewinn eine festgelegte Höhe nicht übersteigt.

Die IHK-Mitgliedschaft kündigen

Die IHK-Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden, da sie eine Pflichtmitgliedschaft für alle Unternehmen und Selbstständige ist, die Gewerbesteuer zahlen. Sogar Unternehmen, die einen Insolvenzantrag stellen oder ihren Betrieb auflösen (liquidieren), bleiben zunächst weiterhin IHK-Mitglied und fallen unter die Pflichtmitgliedschaft.

Die IHK-Mitgliedschaft endet deshalb nur in diesen Fällen:

  1. Die gewerbliche Tätigkeit wurde offiziell abgemeldet.
  2. Der Eintrag eines Unternehmens wurde aus dem Handelsregister gelöscht.

Achtung

Mitgliedsbeiträge bei Austritt aus der IHK

Mit dem Austritt aus der Industrie- und Handelskammer werden einem Unternehmen fehlende Mitgliedsbeiträge nicht erlassen. Ein Unternehmen ist dazu verpflichtet, alle Beiträge für die Jahre nachzuzahlen, in denen es gewerblich tätig war.