Gläubiger

Ob als Privatperson oder Unternehmen: ausstehende Forderungen, wie Geld oder Waren, können die eigene Bonität beeinträchtigen und die finanzielle Sicherheit gefährden. Daher ist es wichtig, Rechte und Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Schuldnern zu kennen. Lesen Sie hier eine Begriffsdefinition sowie alle wichtigen Fakten rund um das Thema Gläubiger.

Zuletzt aktualisiert am 19.08.2024
© style67 - stock.adobe.com

Zusammenfassung

Gläubiger im Überblick

  • Als Gläubiger gelten private oder juristische Personen, die im Zuge eines Schuldverhältnisses das Recht haben, von einem Schuldner eine Leistung einzufordern.
  • Mit Hilfe einer Gläubiger-Identifikationsnummer können durch das europaweiten SEPA-Einzugsverfahren Forderungen gegenüber einem Schuldner von dessen Konto eingezogen werden.
  • Es gibt verschiedene Arten von Schuldverhältnissen zwischen Gläubigern und Schuldnern, die zum Beispiel auf einem Vertrag oder auf Recht basieren.
  • Neben dem außergerichtlichen Mahnwesen können Gläubiger weitere Schritte gegen Schuldner einleiten, wie ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zivilklage.
  • Mit Hilfe eines Vollstreckungstitels haben Gläubiger das amtliche Recht, durch einen Gerichtsvollzieher oder ein Vollstreckungsgericht zum Beispiel eine Konto- oder Lohnpfändung beim Schuldner durchzusetzen.
  • Ein Insolvenzverfahren muss bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingeleitet werden.
  • Generell sind bei einem Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichgestellt, was den Anspruch auf Ausgleich ihrer Forderungen angeht. Ausnahme: Massegläubiger sowie aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger haben eine privilegierte Stellung.

Allgemeine Informationen zum Gläubiger

Definition

Was versteht man unter einem Gläubiger?

Nach demBürgerlichen Gesetzbuch (BGB §241) ist ein Gläubiger, im Zuge eines Schuldverhältnisses derjenige, der das Recht hat, von einem Schuldner eine Leistung (Forderung) zu verlangen. Diese Forderung kann zum Beispiel eine Ware, Dienstleistung oder Geld sein. Gläubiger können sowohl natürliche als auch juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Stiftungen, etc.) sein.

Infografik von Lexware zur Darstellung von "Gläubiger"

Was ist ein Debitor und ein Kreditor?

Die Bedeutung des Wortes Gläubiger stammt aus dem Lateinischen (lat. N. creditor, V. credere = glauben). Der Begriff Kreditor wird typischerweise in der Buchhaltung verwendet und bedeutet, dass man seinem Schuldner bzw. Debitor (lat. N. debitor, V. debere = schulden) glaubt, dass er seine Schuld erbringen wird.

Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?

Viele Unternehmen vereinbaren mit ihren Kunden als Zahlungsweise das SEPA-Lastschriftverfahren. Das bedeutet, dass der Kunde (Schuldner) sein Einverständnis dazu gibt, dass das Unternehmen (Gläubiger) den fälligen Rechnungsbetrag zu einem angegebenen Zeitpunkt vom Konto einzieht. Um bei der Bank des Schuldners das Lastschriftmandat ausführen zu dürfen, muss der Lastschriftempfänger (Gläubiger) eine Gläubiger-Identifikationsnummer vorweisen. Diese Gläubiger-ID benötigt jeder Lastschrift-Einreicher in der EU als eindeutige Kennung zur Identifizierung. In Deutschland müssen Gläubiger diese Identifikationsnummer (ID) mit einer gültigen IBAN bei der Deutschen Bundesbank beantragen.

Welche Schuldverhältnisse gibt es zwischen Gläubiger und Schuldner?

Als Schuldverhältnis wird ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen betrachtet. Dieses Schuldverhältnis kann zum Beispiel auf einem Vertrag (Beispiel Kaufvertrag) oder auf Recht (Gesetz) basieren. Im Allgemeinen unterscheidet man Schuldverhältnisse zunächst wie folgt:

  • Schuldverhältnis im engeren Sinne
  • Schuldverhältnis im weiteren Sinne

Schuldverhältnis im engeren Sinne

Bei einem Schuldverhältnis, das auf Basis eines Vertrages geschlossen wurde, sind die jeweiligen Vertragspartner dazu verpflichtet, eine Leistung laut vertraglichen Voraussetzungen zu erfüllen. So hat bei einem Kaufvertrag der Käufer einen Anspruch auf Übereignung der Kaufsache, beispielsweise einer Waschmaschine. Im Gegenzug hat der Verkäufer einen Anspruch auf Zahlung. Beide Forderungen sind getrennte Schuldverhältnisse und stellen jeweils ein eigenes Schuldverhältnis im engeren Sinne dar.

Schuldverhältnis im weiteren Sinne

Als Schuldverhältnis im weiteren Sinne bezeichnet man das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, das bei einem Vertrag entsteht. Die gegenseitigen Ansprüche – zum einen Übereignung der Kaufsache und zum anderen Zahlung der Kaufsache – stellen in ihrer Gesamtheit ein Schuldverhältnis im weiteren Sinne dar.

Die 3 Arten von Schuldverhältnissen

Weiterhin kann man zwischen drei verschiedenen Arten von Schuldverhältnissen differenzieren, die sich durch ihre Entstehungsweise unterscheiden:

  • Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse
  • Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse

Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

Diese Art des Schuldverhältnisses basiert auf einem Vertrag mit mindestens zwei Vertragspartnern und jeweils gegenseitigen Ansprüche zwischen Gläubiger und Schuldner, zum Beispiel einem Kaufvertrag.

Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

Auch als vertragsähnliches Schuldverhältnis bezeichnet, entsteht diese Form zum Beispiel durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder eine Anbahnung eines Vertrages. Ebenso kann ein solches Schuldverhältnis zu Personen entstehen, die nicht unmittelbarer Vertragspartner sind, aber die die Vertragsverhandlungen maßgeblich beeinflussen.

Gesetzliche Schuldverhältnisse

Schuldverhältnisse können auch auf Basis des Gesetzes entstehen und haben zum Ziel einer benachteiligten oder geschädigten Person zum Ausgleich zu verhelfen. Die drei wichtigsten Schuldverhältnisse dieser Form sind:

  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Unerlaubte Handlung

Info

Wann erlischt ein Schuldverhältnis?

Ein Schuldverhältnis erlischt dann, wenn die gegenseitigen Ansprüche von Gläubiger und Schuldner beglichen wurden, eine der Parteien einen Rücktritt oder einen Widerruf erklärt oder die Parteien die gegenseitigen Forderungen aufrechnen.

Welche Schritte können Gläubiger gegen Schuldner einleiten?

Die erste Stufe zur Zahlungsaufforderung eines säumigen Schuldners ist das außergerichtliche Mahnwesen. Meist werden bis zu drei Mahnungen an den Schuldner verschickt, wobei jeweils Mahngebühren für die zusätzlich entstandenen Aufwendungen berechnet werden können. Sollte auf die Mahnungen kein Ausgleich der offenen Forderungen von Seiten des Schuldners erfolgen, so gilt es, in einem nächsten Schritt folgende Optionen abzuwägen:

  • Zivilklage (Zahlungsklage)
  • gerichtliches Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht

Als Gläubiger sparen Sie sich mit einem Mahnverfahren die aufwendige Erhebung einer Zivilklage, denn Sie können einen Antrag zum Erlass eines Mahnbescheids einfach online einreichen. Sollte Ihr Schuldner jedoch Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, verwandelt sich das Mahnverfahren in ein zivilgerichtliches Verfahren. Dann brauchen Sie Unterstützung durch einen Anwalt, denn Sie müssen eine Klageschrift einreichen und es kommt voraussichtlich zu einer mündlichen Verhandlung.

Achtung

Korrekte Anschrift des Gläubigers

Bevor Sie ein Mahnverfahren beantragen, vergewissern Sie sich als Gläubiger, dass Sie die richtigeAnschrift des Schuldners haben. Nicht zustellbare Mahnbescheide sind wirkungslos.

Was ist ein Vollstreckungstitel?

Ein Vollstreckungstitel ist eine amtliche Urkunde, die den Anspruch eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner bestätigt und ihn zur Zwangsvollstreckung berichtigt. Ein Vollstreckungstitel oder auch Vollstreckungsbescheid kann über verschiedene Wege erlangt werden:

  • Endurteil eines Zivilprozesses
  • Vollstreckungsbescheid eines gerichtlichen Mahnverfahrens (letzte Stufe eines Mahnverfahrens)
  • Prozessvergleich
  • Kostenfestsetzungsbeschluss
  • Anwaltsvergleich
  • Urkunde über Schuldeingeständnis eines Schuldners
  • Zuschlagsbeschluss einer Zwangsversteigerung

Mit einem Vollstreckungstitel können Gläubiger je nach Art der Pfändung einen Gerichtsvollzieher oder ein Vollstreckungsgericht beauftragen, ihren Anspruch gegenüber dem Schuldner durchzusetzen. Im Rahmen der Möglichkeiten des Schuldners sind Konto- oder Lohnpfändungen die häufigsten Maßnahmen zur Durchsetzung eines Anspruchs.

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Sowohl natürliche als auch juristische Personen können ein Insolvenzverfahren beantragen. Das Insolvenzverfahren juristischer Personen, zum Beispiel einer GmbH oder AG, wird eröffnet, wenn ein Unternehmer den Forderungen seiner Gläubiger nicht mehr nachkommen kann. Laut Insolvenzordnung gibt es drei Gründe für eine solche Regelinsolvenz:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Lediglich bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden, in den beiden anderen Fällen muss ein Unternehmer eine Insolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden.

Ziel einer Insolvenz ist die Sanierung (Wiederherstellung) oder Liquidierung (Verkauf) eines Unternehmens, um somit einen finanziellen Neuanfang nach circa drei bis sechs Jahren zu ermöglichen. Mit Hilfe eines Insolvenzverwalters wird in dieser Zeit das Unternehmen geleitet. Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden (Gläubigerliste bzw. Forderungsverzeichnis), der einen Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens erstellt. Lehnen die Gläubiger den Insolvenzplan ab, so wird die Insolvenzmasse während einer Unternehmensliquidierung zu Geld umgewandelt und an die Gläubiger verteilt.

Info

Was ist ein Gläubigerinformationssystem?

Über ein Gläubigerinformationssystem können Gläubiger ihre Ansprüche in einem Insolvenzverfahren anmelden und sich regelmäßig über den Stand der Forderung informieren. Im Zuge der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren können Gläubiger, die sich danach melden, keine Forderungen mehr geltend machen.

Welche Rechte hat ein Gläubiger bei einer Insolvenz?

Grundsätzlich haben alle Gläubiger die gleichen Rechte während eines Insolvenzverfahrens, um ihre Ansprüche erstattet zu bekommen. Allerdings wird zwischen folgenden Gläubiger-Gruppen unterschieden:

  • Massegläubiger
  • Aussonderungsberechtigte Gläubiger
  • Absonderungsberechtigte Gläubiger
  • Insolvenzgläubiger
  • Nachrangige Insolvenzgläubiger

Massegläubiger

 

Als Massegläubiger bezeichnet man Gläubiger, die bevorzugt behandelt werden, da sie vorrangig vor allen anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse ihre Ansprüche tilgen dürfen. Dazu zählen vor allem Gläubiger, die mit dem Insolvenzverfahren an sich betraut sind, zum Beispiel Insolvenzgericht oder Insolvenzverwalter.

Aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger

 

Aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger werden ebenfalls bevorzugt behandelt, da ihnen Eigentumsrechte an bestimmten Vermögensteilen des insolventen Unternehmens gehören. Sie können auf die Herausgabe ihres Eigentums bestehen und es somit der Insolvenzmasse entziehen.

Insolvenzgläubiger und nachrangige Insolvenzgläubiger

 

Insolvenzgläubiger sind alle übrigen Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung eine Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen. Jeder Insolvenzgläubiger erhält im Laufe des Verfahrens den prozentual gleichen Anteil zur Tilgung seiner Forderung, unabhängig von der tatsächlichen Höhe seines angemeldeten Anspruchs. Nachrangige Insolvenzgläubiger werden als letztes aus der Insolvenzmasse bedient. Ihre Forderungen entstehen meistens während des laufenden Insolvenzverfahrens, zum Beispiel Zinsforderungen, Geldstrafen oder Säumniszuschläge.

Info

Was macht ein Insolvenzverwalter?

Im Zuge eines Insolvenzverfahrens ist eine der Hauptaufgaben eines Insolvenzverwalters, die Interessen der Gläubiger durchzusetzen. Im Sinne des Gläubigerschutzes kann ein Insolvenzverwalter zum Beispiel eine Insolvenzanfechtung durchführen, um Vermögensverschiebungen, die der Schuldner noch vor der Anmeldung der Insolvenz vorgenommen hat, nachträglich der Insolvenzmasse zurückzuführen.

Welchen Sinn hat das Saldierungsverbot?

Das Saldierungsverbot oder auch Verrechnungsverbot dient der Transparenz von Bilanzen und Jahresabschlüssen. Würde statt der Einzelposten der Aktivseite und der Einzelposten der Passivseite lediglich der Saldo angegeben, so würde eine Bilanz keine aussagekräftige Auskunft über den Stand des Unternehmens geben und wäre nicht transparent. 
Hat beispielsweise ein Unternehmen Forderungen in Höhe von 1.000.000 Euro und gleichzeitig Schulden in Höhe von 500.000 Euro, so würde bei einer Saldierung dieser Positionen die Bilanz lediglich eine Forderung in Höhe von 500.000 Euro ausweisen. Dies könnte über die wahre finanzielle Lage des Unternehmens hinwegtäuschen, wenn zum Beispiel die Millionenforderung des Unternehmens nichts wert wäre, weil der Schuldner der Forderung nicht zahlungsfähig ist. Das Saldierungsverbot ist international unter dem Begriff „Offsetting“ anerkannt. 

Definition

Was ist ein Saldierungsverbot?

Das Saldierungsverbot betrifft die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung von wirtschaftlichen Unternehmen und Kaufleuten. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB dürfen Einzelposten der Aktivseite der Bilanz nicht mit Posten der Passivseite verrechnet, sondern müssen einzeln aufgeführt werden. Besitzt eine Gesellschaft ein Grundstück, das mit einer Hypothek belastet ist, so ist der volle Bruttowert des Grundstücks auf der Aktivseite anzusetzen, der Bruttowert des hinter der Hypothek stehenden Darlehens als selbständiger Posten auf der Passivseite. Dies bezeichnet man auch als Bruttoprinzip.

Ausnahmen vom Saldierungsverbot

Ausnahmen vom Saldierungsverbot existieren in den Fällen, in denen der saldierte Wert den wirtschaftlichen Gehalt eines wirtschaftlichen Vorgangs bereits ausreichend widerspiegelt. So lässt § 246 Abs. 2 HGB eine Ausnahme bei bestimmten Vermögensgegenständen zu, die dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind. Dies betrifft zweckbestimmte Verpflichtungen aus der Altersversorgung sowie vergleichbare, langfristig fällige Verpflichtungen wie Pensionsrückstellungen und bestimmte Finanzanlagen. Auch im Fall einer Aufrechnungslage gemäß § 387 BGB besteht eine Ausnahme, weil der Gläubiger durch einfache Aufrechnungserklärung seine Forderung durchsetzen kann.  

Info

Sonderbestimmungen für KMU und für die Verrechnung von Steuern

§ 276 Satz 1 HGB gestattet kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften die Saldierung von Bestandserhöhungen und Bestandsminderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Rohergebnis“. Auch dürfen gemäß § 274 Abs. 1 HGB unter bestimmten Voraussetzungen aktive und passive latente Steuern gegeneinander saldiert werden. Nach dieser Vorschrift können unter bestimmten Voraussetzungen Erlösschmälerungen mit Umsatzerlösen und einzelne Steuererstattungen mit Steuernachzahlungen verrechnet werden.

Notwendiger Inhalt eines Schuldenbereinigungsplans

Der Schuldenbereinigungsplan sollte enthalten: 

  • ausführliche Beschreibung der eigenen wirtschaftlichen Situation  
  • vollständige Informationen zur eigenen Einkommens- und Vermögenssituation 
  • Namen der Gläubiger und die Höhe der bestehenden Forderungen 
  • Angaben zu laufenden unabdingbaren Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen, Miete u.ä. 

Definition

Was ist ein Schuldenbereinigungsplan

Ein Schuldenbereinigungsplan ist rechtlich als Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger einzuordnen, der eine Einigung über die Modalitäten und den Zeitraum der Schuldenabtragung enthält. Ist ein Schuldner nicht in der Lage, die Forderungen seiner Gläubiger zu erfüllen, so besteht die Möglichkeit der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (Regelinsolvenzverfahren bei Unternehmen). Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. Hierzu erstellt der Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan, in dem er seinen Gläubigern einen Vorschlag unterbreitet, über welchen Zeitraum und in welcher Weise er die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen versucht. Darin können auch Vorschläge an die Gläubiger enthalten sein, ihm einen Teil seiner Schulden zu erlassen.

Kein Insolvenzverfahren bei erfolgreichem Schuldenbereinigungsplan

Stimmen nicht alle Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ausdrücklich zu, so gilt dies als Ablehnung. Wird Einvernehmen zwischen den Beteiligten erzielt, so erübrigt sich die Einleitung eines Insolvenzverfahrens. 

Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens

Schlägt der Einigungsversuch fehl, so legt der Schuldner die Bescheinigung einer berechtigten Stelle (Rechtsanwalt oder Schuldnerberatung) über das Scheitern des Einigungsversuchs dem Insolvenzgericht vor und stellt Antrag auf Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Dazu reicht er den Schuldenbereinigungsplan bei Gericht ein. Dieses übersendet den Schuldenbereinigungsplan bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen erneut an die Gläubiger mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Äußern sich einzelne Gläubiger gegenüber dem Gericht nicht, so gilt dies in dieser Phase als Zustimmung. Stimmen nicht alle Gläubiger zu oder hält das Gericht eine Mehrheit für die vorgeschlagene Schuldenbereinigung für aussichtslos, so kommt es zur Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit der Möglichkeit einer Schuldbefreiung (nur auf ausdrücklichen Antrag) nach dessen Ende.