Zusammenfassung
Gewerbeamt im Überblick
- Das Gewerbeamt ist die wichtigste Anlaufstelle für Gewerbetreibende.
- Das Gewerbeamt dient zur Erledigung folgender Aufgaben:
- An-, Ab- oder Ummeldung,
- Prüfung der beruflichen Eignung und der gesetzlichen Voraussetzungen oder
- Beantwortung Ihrer Fragen rund um Gewerbe in Deutschland: Das Gewerbeamt hilft Ihnen weiter.
- In Deutschland wird zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gewerben unterschieden
- Um alle Anforderungen erfüllen zu können ist es sinnvoll, einen Termin vor der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt zu vereinbaren. Vor der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde müssen Sie einige Informationen und Unterlagen zusammentragen. Es hängt von der Art des Gewerbes ab, welche das sind.
Definition
Was ist ein Gewerbe?
Was genau ein Gewerbe ist, ist in der Gewerbeordnung (kurz: GewO) geregelt. Laut Definition ist ein Gewerbetreibender, wer eine auf lange Sicht angelegte, selbstständige Tätigkeit ausführt mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Ausgenommen hiervon sind freie Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Tierärzte, Architekten, Apotheker etc.) sowie Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Sobald Sie eine solche Tätigkeit aufnehmen, ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt fällig.
Wenn Sie ein Gewerbe anmelden wollen, müssen Sie zuerst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Hier wird Ihr Gewerbe in das sogenannte Gewerberegister eingetragen. Sie erhalten einen Gewerbeschein.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Gewerbe anzumelden, aber noch offene Fragen haben und sich Ihrer Entscheidung nicht sicher sind, kann Ihnen das Gewerbeamt ebenfalls weiterhelfen. Auf Wunsch informiert es Sie über alle Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um einen Gewerbeschein zu erhalten.
Je nach Branche gibt es in Deutschland erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Gewerbe. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Anforderungen, die das Gewerbeamt an Antragsteller stellt. Damit Sie genau wissen, welche Gewerbeart für Ihre Tätigkeit in Frage kommt und was Sie tun müssen, um den Gewerbeschein zu erhalten, bietet es sich also an, im Voraus einen Termin mit dem Gewerbeamt zu beantragen.
Wo finden Sie das Gewerbeamt?
In den meisten Städten finden Sie das Gewerbeamt im Rathaus, im Landratsamt bzw. in der Nähe des Ordnungsamtes, da sich die Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche der beiden Behörden überschneiden. Außerdem kann sich das Gewerbeamt im Bürgerzentrum befinden. Genauere Informationen zum zuständigen Gewerbeamt, seinem Sitz und den Öffnungszeiten finden Sie auf der Website Ihrer Kommune.
Die Gewerbeämter unterstehen den Ländern. Entsprechend gibt es regionale Unterschiede, wenn es um die Anmeldung beim Gewerbeamt geht. Zwar ist der zugrundeliegende Gesetzestext derselbe, doch die Organisation der Ämter ist keinesfalls standardisiert. In manchen Bundesländern ist es möglich, einen Gewerbeschein online zu beantragen, andernorts muss man persönlich bei der Behörde vorstellig werden. Ist das der Fall, sollten Sie immer auch Ihren Personalausweis mitführen.
In der Regel ist das Gewerbeamt für die Anmeldung eines Gewerbes zuständig. Die Ausnahmen haben wie im Folgenden aufgelistet.
Berlin: Sämtliche Zuständigkeiten des Gewerbeamtes übernimmt das Ordnungsamt.
Hamburg: Die Handelskammer übernimmt die Aufgaben des Gewerbeamtes, da es in Hamburg kein Gewerbeamt gibt.
Generell: In der Regel müssen Sie Ihr Gewerbe in dem Ort anmelden, an dem Ihr Unternehmen seinen Standort hat. In größeren Städten gibt es meist ein Gewerbeamt. Sollte es kein Gewerbeamt geben, ist das lokale Ordnungsamt für Gewerbeanmeldung & Co. zuständig. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie zunächst online über www.gewerbeanmeldung.de oder im Rathaus herausfinden, welches Gewerbeamt für Ihr Unternehmen zuständig ist. Sowohl das Bezirks-, als auch das Ordnungs- und Gewerbeamt befinden sich oft im Rathaus.
Was macht das Gewerbeamt?
Dass das Gewerbeamt, auch Gewerbemeldeamt genannt, für die Anmeldung gewerblicher Tätigkeiten zuständig ist, ist selbsterklärend. Eine solche Anmeldung bedarf allerdings mehr als nur einem Schritt. So übernimmt das Gewerbeamt viele Aufgaben, die bei einer Gewerbeanmeldung darüber hinaus anfallen, wie zum Beispiel:
- Das Gewerbeamt informiert die Gewerbeaufsicht über neue Gewerbe in der Region
- Es meldet neue Gewerbe beim Finanzamt an und
- trägt sie ins Gewerberegister der Stadt ein
- Es verarbeitet Gewerbeanmeldungen weiter
- Es stellt die Einhaltung der Gewerbeordnung sicher
- Es benachrichtigt das statistische Bundesamt
- Das Gewerbeamt informiert die Gewerbetreibenden über aktuelle Vorschriften
- Das Gewerbeamt berät zu den Verordnungen der einzelnen Gewerbe
- Es stellt Dokumente für Gewerbeerlaubnisse und Konzessionen aus
- Es verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Gewerbe zutragen
- Es gibt – ausschließlich bei begründetem Interesse - Auskunft über Daten aus dem Gewerberegister
- Das Gewerbeamt verlängert Gewerbescheine
- Es bewerkstelligt die Abmeldung von Gewerben
- Es übermittelt Daten an Behörden und Finanzämter
Ist das Gewerbeamt ein wichtiger Bestandteil der Kommunen, zählt auch die Organisation von Wochenmärkten oder Volksfesten zu seinen Aufgabenbereichen. Das ist daher sinnvoll, weil Marktstände ebenfalls Gewerbe sind.
Das Gewerbeamt ist nicht zu verwechseln mit der Gewerbeaufsicht. Letztere arbeitet zwar eng mit dem Gewerbeamt zusammen, ist aber dafür zuständig, bereits angemeldete Gewerbe daraufhin zu überprüfen, ob sie ihre unternehmerischen Pflichten bezüglich des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes erfüllen.
Wie läuft eine Anmeldung beim Gewerbeamt ab?
Wenn die Planungsphase abgeschlossen ist und Sie bereit sind, eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen, ist es Zeit, sich beim Gewerbeamt anzumelden. Doch wie läuft eine solche Anmeldung beim Gewerbeamt ab?
Zunächst einmal müssen Sie herausfinden, welches Gewerbeamt zuständig ist. Darüber informiert die Kommune online.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wenn es in Ihrem Bundesland möglich ist, eine Gewerbeanmeldung online vorzunehmen, füllen Sie die entsprechenden Formulare aus, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden.
- Müssen Sie jedoch persönlich vorstellig werden, sollten Sie einen Termin vereinbaren. Auch das funktioniert in den meisten Kommunen ganz einfach online.
Für den Termin brauchen Sie alle relevanten Unterlagen. Für eine Gewerbeanmeldung bedeutet das:
- Ihren Personalausweis
- Das ausgefüllte Formular für eine Gewerbeanmeldung (zumeist online als Download zu finden)
- Einen Auszug aus dem aktuellen Handelsregister
- Bei Gründung durch eine juristische Person einen notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag. Alternativ benötigen Sie – ebenfalls bei der Anmeldung einer juristischen Person wie etwa einer GmbH - eine Satzung
Im Folgenden prüft das Gewerbeamt Ihren Antrag und fordert, wenn nötig, weitere Unterlagen ein. Wird Ihr Antrag bestätigt, erhalten Sie einige Tage später Ihren Gewerbeschein per Post. Er gilt als offizielle Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung und sollte in jedem Fall sicher aufbewahrt werden. Die Kosten für einen solchen Gewerbeschein sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch, belaufen sich aber im Allgemeinen auf 20 bis 60 Euro. Die genauen Kosten können Sie bei Bedarf direkt beim Gewerbeamt erfragen.
Im Falle einer erfolgreichen Gewerbeanmeldung und eines Eintrags ins Gewerberegister, übermittelt das Gewerbeamt Ihre Informationen an folgende Ämter und Behörden:
- Finanzamt
- Statistische Landesamt
- Industrie- und Handelskammer (bei Bedarf auch Handwerkskammer)
- Gewerbeaufsicht
Anschließend werden Ihre Informationen von den Ämtern und Behörden entsprechend verarbeitet. Das Finanzamt verwendet die erhaltenen Informationen beispielsweise zur korrekten Besteuerung Ihres Unternehmens.
Ein Gewerbe abmelden
Auch für die Abmeldung von Gewerben ist das Gewerbeamt zuständig. Die Abmeldung eines Gewerbes bedeutet nicht gleich eine Geschäftsaufgabe: Unter Umständen ändert sich einfach die Rechtsform einer Unternehmung, die eine Eintragung als Gewerbe überflüssig macht.
Die gute Nachricht ist: Eine Gewerbeabmeldung ist relativ formlos möglich und schnell gemacht. Die meisten Gewerbeämter stellen ein entsprechendes Formular online zum Download zur Verfügung. Das müssen Sie einfach ausfüllen und ans Gewerbeamt senden. Das Amt meldet sich dann mit etwaigen Rückfragen oder der Bestätigung Ihrer Abmeldung bei Ihnen.
Ein Gewerbe beim Gewerbeamt ummelden
Wenn sich Ihre Geschäftsadresse ändert, weil Ihr Betrieb oder eine Zweigstelle Ihres Gewerbes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, müssen Sie dem örtlichen Gewerbeamt die Adressänderung mitteilen. Gesetzlich ist festgelegt, dass eine solche Ummeldung zum Zeitpunkt des Umzugs zu erfolgen hat. In der Praxis hat sich aber eine ungefähre Frist von 4 Wochen eingestellt. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Dienstleistungs- oder Warenangebot erweitern oder verändern.
Info
Wo muss ich mein Gewerbe ummelden?
Ummeldungen erfolgen immer beim zuständigen Gewerbeamt, also dort, wo Sie Ihr Gewerbe auch angemeldet haben. Auch hier gilt: In manchen Bundesländern ist eine solche Ummeldung online möglich. Prüfen Sie daher den Internetauftritt der Stadt oder Ihrer Kommune bzw. des für Sie zuständigen Gewerbeamtes.
Beim Gewerbeamt ein Kleingewerbe anmelden
Ein Betrieb gilt dann als Kleingewerbe, wenn es eine unternehmerische Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausführt, ohne, dass es die Voraussetzungen erfüllt, um in das Handelsregister eingetragen zu werden. Entsprechend ist es zwar simpler, ein Kleingewerbe anzumelden, jedoch muss dies dennoch beim Gewerbeamt erfolgen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie ihr Kleingewerbe abmelden.
Info
Ausnahmefall Selbständige
Freiberufler und Selbstständige sind keine Gewerbetreibende und müssen sich daher nicht beim Gewerbeamt anmelden.
Möchten Sie ein Kleingewerbe anmelden, bieten sich Ihnen zwei Möglichkeiten:
- Sie können Ihr Gewerbe entweder als Einzelperson oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR) anmelden, wenn es sich um ein Team von mehr als einer Person handelt. Der Anmeldebogen des Gewerbeamtes fragt grundsätzliche Daten zu Ihrer Person und Ihrem Unternehmen ab. Auch hier bietet es sich an, sich im Voraus über etwaige Sonderregelungen zu Ihrem Gewerbe zu informieren und notwendige Genehmigungen mitzubringen.
- Wenn Ihr Kleingewerbe zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllt, um in das Handelsregister eingetragen werden zu können, müssen Sie das Unternehmen beim örtlichen Gewerbeamt ummelden.