Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten treten nicht nur in Hochgefahrenjobs auf: Selbst bei der Büro- und Schreibtischarbeit kann es zu entsprechenden Schädigungen kommen. Damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in solchen Fällen abgedeckt sind, greift hier die gesetzliche Unfallversicherung. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie das der Fall ist und erhalten Informationen, inwiefern Unternehmer wie Angestellte von der gesetzlichen Unfallversicherung profitieren.

Zuletzt aktualisiert am 05.08.2024
© style67 - stock.adobe.com

Zusammenfassung

Gesetzliche Unfallversicherung im Überblick

  • Die gesetzliche Unfallversicherung (GuV) ist eine Pflichtversicherung, die Gesundheitsschäden ausgleicht.
  • Die GuV gehört zur gegliederten Sozialversicherung.
  • Angestellte sind nicht beitragspflichtig – Arbeitgeber und freiwillig Versicherte hingegen schon. 
  • Die gesetzliche Unfallversicherung tritt immer in Kraft, wenn die Gesundheit durch die Arbeit beeinträchtigt wird.
  • Um einen Versicherungsfall zu melden, sollten sie immer folgendermaßen vorgehen:
    • Arbeitgeber informieren
    • Versicherungsträger kontaktieren
    • medizinische Meinung eines Arztes einholen

Gemeinsam stark: Aufbau der gesetzlichen Unfallversicherung

Definition

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist eine Pflichtversicherung, die bestimmte Personengruppen vor beziehungsweise bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützt und deren Leistungsfähigkeit langfristig sicherstellt.

Als Zweig der gegliederten Sozialversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Sie betrifft eine vielfältige Gruppe an Personen und eine große Bandbreite an Branchen, Unternehmen und Institutionen.

Entsprechend divers ist sie organisiert: Zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zählen neun gewerbliche Berufsgenossenschaften wie die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen. Diese sind gemeinsam im Spitzenverband DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.) organisiert.

Info

Alle Unfallversicherungsträger auf einen Blick

Die vollständige Übersicht der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie § 114 Abs. 1 SGB VII entnehmen. Diese wurde nach einer umfassenden Versicherungsreform im Jahr 2008 zuletzt 2011 angepasst.

Die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung läuft über die Beiträge der Unternehmen, die bei ihr versichert sind. Somit sind Angestellte nicht beitragspflichtig – Unternehmer und freiwillig Versicherte hingegen schon. Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt einerseits vom Arbeitsentgelt ab. Andererseits ordnet die gesetzliche Unfallversicherung jedes Unternehmen einer Gefahrenklasse zu, die sich auf den Beitragssatz auswirkt. Im Sonderfall der landwirtschaftlichen Unfallversicherung kommen als Grundlage zur Berechnung noch Faktoren wie die Anzahl gehaltener Tiere oder die Größe der bewirtschafteten Fläche hinzu.

Gute Leistung: Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wichtiges Instrument mit dem Zweck, die dauerhafte Verfügbarkeit von Arbeitskräften zu garantieren und gleichzeitig Betroffene zu unterstützen. Zu ihren Zuständigkeiten gehört, Unternehmen und Beschäftigte zu ...

  • unterstützen: Kommt es zu einem Versicherungsfall, gewährt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen, um die Gesundheit und Einsatzfähigkeit wieder herzustellen – beispielsweise im Rahmen von ärztlicher Behandlung oder Rehabilitation
  • beraten: Präventive Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu Versicherungsfällen kommt. Dazu gehört auch, Unternehmen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Unfallverhütung zu beaufsichtigen. Hierzu arbeitet die gesetzliche Unfallversicherung bei Bedarf mit Behörden und Gewerbeaufsicht zusammen.
  • entlasten: Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen besteht die Pflicht zur Beitragszahlung im Falle der gesetzlichen Unfallversicherung nur für das Unternehmen. Dafür ist dieses nur beschränkt haftbar, so dass Betroffene bei Versicherungsfällen keinen Schadenersatz gegenüber ihrem Arbeitgeber erheben können. Eine Ausnahme besteht zum Beispiel, wenn das Unternehmen einen Unfall mutwillig verursacht hat.

Umfassend geschützt: Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Damit Sie Ihre Aufgaben optimal erfüllen kann, bietet die gesetzliche Unfallversicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen. So ist gewährleistet, dass Betroffene die bestmögliche Lösung für ihren individuellen Versicherungsfall erhalten.

  • Anstelle der Krankenkasse übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Dazu zählen neben der ärztlichen Behandlung auch Arznei- und Verbandsmittel sowie Psycho- und Physiotherapie. 
  • Wer verletzt ist, kann oft nicht arbeiten. Das Verletztengeld gleicht zu 80 Prozent und für bis zu 78 Wochen Einkommensausfälle aus.
  • Das Pflegegeld gleicht die Kosten für Pflege zu Hause oder im Heim aus. Darauf haben Sie ein Anrecht, wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit pflegebedürftig werden.
  • Sollte Ihr Gesundheitsschaden mehr als 26 Wochen andauern und Ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert sein, steht Ihnen eine Unfallrente zu. Deren Höhe bemisst sich an Ihrem bisherigen Einkommen sowie dem Grad Ihrer Beeinträchtigung.
  • Im schlimmsten Fall führt ein Versicherungsfall zum Ableben der betroffenen Person. Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner erhalten dann im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung eine Hinterbliebenenrente, die für zwei Jahre ausgezahlt wird und zwei Dritteln (in den ersten drei Monaten) beziehungsweise 30 Prozent Ihres letzten Jahresbruttogehalts entspricht.

Normalerweise ist es nicht nötig, dass Sie Leistungen beantragen. Die gesetzliche Unfallversicherung entscheidet eigenständig, welches geeignete Mittel für Sie infrage kommt.

Tipp

Was tun, wenn Leistungen abgelehnt werden?

Es kann allerdings vorkommen, dass die GUV einzelne Maßnahmen oder ganze Versicherungsfälle nicht anerkennt und ablehnt. Dann sollten Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und sich am besten professionelle Unterstützung durch einen Sozialverband oder Fachanwalt holen.

Personengruppe: Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung?

Seit ihrer Einführung im Jahr 1884 hat der Gesetzgeber den Versicherungsschutz regelmäßig auf weitere Personengruppen ausgedehnt. Aktuell betrifft die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland: 

  • Beschäftigte und wie Beschäftigte Tätige
  • Auszubildende und Lernende bei beruflicher Fortbildung 
  • Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie deren mitarbeitende Partner und Familienangehörige 
  • Landwirte sowie deren Partner und Familienangehörige, wenn sie im Betrieb mitarbeiten 
  • Personen, die ehrenamtlich in der Landwirtschaft tätig sind 
  • Menschen mit Behinderung in Behindertenwerkstätten 
  • Kinder in der Tagespflege
  • Schüler allgemeiner und berufsbildender sowie Studierende 
  • bestimmte selbständig oder ehrenamtlich tätige Personen 
  • Unterstützer öffentlicher Einrichtungen und Zeugen 
  • Hilfeleistende in Not- und Unglücksfällen 
  • Blut- und Organspender
  • Bezieher von Arbeitslosengeld und ähnlichen Leistungen 
  • Teilnehmer an von der Renten- oder Krankenversicherung gewährten Maßnahmen 
  • nicht erwerbsmäßig tätiges Pflegepersonal 

Von der Versicherungspflicht befreit sind dagegen unter anderem:

  • Beamte
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften
  • Ärzte
  • Apotheker
  • Therapeuten

Selbstständige können sich und ihre Ehegatten oder Lebenspartner (sofern diese im Unternehmen mitarbeiten) freiwillig versichern beziehungsweise ist der Eintritt in eine Berufsgenossenschaft möglich. Dasselbe gilt für ehrenamtliche Mitglieder sozialer bzw. gemeinnütziger Organisationen, von Gewerkschaften und Parteien.

Info

Unterschiede gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Eine Alternative zur gesetzlichen Unfallversicherung stellt vor allem für Selbstständige die private Unfallversicherung dar. Doch auch andere können von ihr profitieren, da die private Unfallversicherung nicht nur bei Unfällen während der versicherten Tätigkeit greift, sondern ebenso im Privatbereich. Außerdem ist die private Versicherung weltweit gültig und zeitlich uneingeschränkt. Dafür müssen Versicherte die Beiträge selbst zahlen.

Wegeunfall und Homeoffice: Wann die gesetzliche Unfallversicherung greift

Vereinfacht gesagt tritt die gesetzliche Unfallversicherung immer in Kraft, wenn Ihre Gesundheit durch die Arbeit beeinträchtigt wird. Das kann sowohl ein plötzlicher Arbeitsunfall sein als auch eine sich langsam anbahnende Berufskrankheit. Diese müssen allerdings mit Ihrer Arbeit zusammenhängen. Einen Schlaganfall, der zufällig während der Arbeitszeit auftritt, deckt die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise nicht ab. Auch Vorkommnisse bei privaten Aktivitäten oder Haus- und Familienarbeit sind keine Fälle für die GUV.

Anders sieht es aus bei Veranstaltungen, die mit Ihrer Arbeit zusammenhängen: zum Beispiel Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung, ebenso wie bei Fort- und Weiterbildungen. Darüber hinaus ist auch der Weg zur Arbeit versichert. Bei einem sogenannten Wegeunfall deckt die gesetzliche Unfallversicherung Schäden ab, sofern Sie keine Umwege zum privaten Vergnügen nehmen. Auch der Weg in die Mittagspause ist versichert, die Zeit in der Pause selbst jedoch nicht.

Info

Gilt die gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice?

Bei Heim- und Telearbeit – wenn z.B. Ihr Arbeitsplatz das Homeoffice ist – können Sie sich ebenfalls auf den Versicherungsschutz verlassen. Sogar der Weg vom Bett zum Schreibtisch, zur Toilette oder in die Küche ist versichert.

Schutz in 3 Schritten: einen Versicherungsfall melden

Um Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Versicherungsfall ordnungsgemäß melden. Dies ist ganz einfach.

  1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber!
    Kommt es zu einem Unfall oder wird eine Berufskrankheit festgestellt, sollten Sie zuerst Ihren Arbeitgeber benachrichtigen. Er ist verpflichtet, den Vorfall dem jeweiligen Versicherungsträger zu melden.
  2. Kontaktieren Sie den Versicherungsträger!
    Zwar meldet Ihr Arbeitgeber Ihren Versicherungsfall, Sie können zur Sicherheit aber auch selbst noch einmal Kontakt mit Ihrem Versicherungsträger aufnehmen und eventuelle Fragen klären.
  3. Holen Sie sich die Meinung eines Arztes!
    Vor allem bei vermuteten Berufskrankheiten ist es sinnvoll, sich ausführlich untersuchen zu lassen. Stellt der Arzt fest, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt, meldet er dies dem Versicherungsträger.

Einfach sicher: gesetzliche Unfallversicherung und Software

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wichtiges Instrument für den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern und die finanzielle Entlastung von Arbeitgebern. Damit Sie sämtliche organisatorische Aufgaben rund um die GUV unkompliziert erledigen können, ist der Einsatz cleverer Software sinnvoll. Mit dieser können Sie zum Beispiel bequem Ihre Berufsgenossenschaft erfassen und einen digitalen Lohnnachweis für dieselbe erstellen. So sind Sie nicht nur im Hinblick auf den Arbeitsschutz auf der sicheren Seite, sondern auch bei allen Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung.