Fahrtkostenpauschale

Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann mit der Fahrtkostenpauschale – auch Entfernungspauschale genannt – seine beruflich veranlassten Wege steuerlich geltend machen. Dadurch lassen sich Fahrtkosten absetzen und die Einkommensteuer senkt sich. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige profitieren von dieser steuerlichen Regelung.

Zuletzt aktualisiert am 26.05.2026

Zusammenfassung

Fahrtkostenpauschale im Überblick

  • Die Fahrtkostenpauschale gilt für den regelmäßigen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beziehungsweise Betriebsstätte.
  • Gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Betriebsstätte (regelmäßiger Arbeitsweg, z. B. Büro).
  • Es wird grundsätzlich nur die einfache Strecke (ein Weg) angesetzt.
  • Pauschal aktuell 0,38 € pro Kilometer – unabhängig vom Verkehrsmittel.
  • Arbeitnehmer setzen die Entfernungspauschale als Werbungskosten an, Selbständige als Betriebsausgaben.
  • Für Dienstreisen/gelegentliche Fahrten zu Kundenterminen: Kilometerpauschale für tatsächlich gefahrene Kilometer mit 0,30 € pro Kilometer.
  • Ausnahme: Behindertenbedingte Fahrtkostenpauschale – unter bestimmten Voraussetzungen sind Hin- und Rückfahrt möglich.
  • Höchstbetrag: 4.500 € pro Kalenderjahr, wenn der Weg zu Fuß oder mit Verkehrsmitteln ohne eigenen PKW zurückgelegt wird.

Definition

Was ist die Fahrtkostenpauschale?

Arbeitnehmer können für Fahrten zwischen der eigenen Wohnung und der Tätigkeitsstätte Fahrtkosten absetzen. Für Dienstreisen oder gelegentliche Fahrten zu Kundenterminen bietet sich ebenso die Kilometerpauschale an. Mit der Fahrtkostenpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte kann man nur die einfache Strecke geltend machen.

Die Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr begrenzt, sofern der Weg zu Fuß oder mit anderen Verkehrsmitteln als mit dem eigenen PKW zurückgelegt wird.

Fahrtkostenpauschale berechnen: So funktioniert es

Zunächst musst du den einfachen Arbeitsweg berechnen. Das ist die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Dabei musst du mit der kürzesten Strecke ohne Umwege kalkulieren. Das gilt auch, wenn du einer Fahrgemeinschaft angehörst. Du musst zwingend den direkten Weg eintragen. Jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft darf die Fahrtkosten für seine Strecke geltend machen. Hier empfiehlt es sich, die einfache Entfernung in Kilometer anhand eines Online-Routenplaners zu ermitteln. Eine längere Strecke darf dann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie verkehrsgünstiger ist, du also dein Ziel schneller erreichst als mit der eigentlich kürzeren Verbindung.

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Nur die einfache Fahrt gilt

Bei der Berechnung der Entfernungspauschale zählt nur die einfache Wegstrecke. Die Rückfahrt wird nicht berücksichtigt.

Bei der Berechnung darfst du nur die Anzahl der Arbeitstage angeben, an denen du deinen Arbeitsplatz auch wirklich aufgesucht hast. Urlaubs- und Krankheitstage sowie Homeoffice-Tage ziehst du ab.
Bei einer 5-Tage-Woche werden in der Regel 230 Tage anerkannt. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 280 Tage. Wenn du mehr Arbeitstage angibst, musst du einen entsprechenden Nachweis (aussagekräftige Aufzeichnungen) erbringen.

Tipp

Fahrtkostenpauschale: Fast jedes Verkehrsmittel zählt

Generell spielt bei der Berechnung der Kosten das Verkehrsmittel keine Rolle. Wenn du den Weg zur Arbeit mit Bus und Bahn, dem eigenem Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Bike oder zu Fuß zurücklegst, kannst du die Fahrtkostenpauschale nutzen. Reisen mit dem Flugzeug sind jedoch ausgenommen.

Die Höhe der Fahrtkostenpauschale wird inzwischen unabhängig von der Länge der Strecke für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb berechnet. Sie liegt bei 0,38 Euro pro Kilometer. Dabei wird immer mit vollen Kilometern gerechnet.

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Beispielfall Entfernungspauschale

Bei der Berechnung der Fahrtkostenpauschale 2026 werden die zurückgelegten Kilometer immer abgerundet. Hast du dein Büro an 180 Tagen im Jahr aufgesucht und der Weg dorthin beträgt 15,8 Kilometer, ergibt sich folgende Rechnung:

(15 km x 0,38 Euro) x 180 Tage = 1.026 Euro

Die Fahrtkostenpauschale kannst du mit bis zu 4.500 Euro geltend machen – entweder als Werbungskosten oder, wenn du selbstständig bist, als Betriebsausgaben. Nutzt du ein Auto, darfst du auch höhere Kosten absetzen. Nachgewiesene höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können ebenfalls vollumfänglich abgesetzt werden.

Fahrtkostenpauschale für Selbstständige: Diese Voraussetzungen gelten

Selbstständige können die Fahrtkostenpauschale nur nutzen, wenn ihre Betriebsstätte getrennt vom Wohnraum liegt. Die Fahrten müssen außerdem im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen. Das ist z. B. gegeben, wenn ein Selbstständiger jeden Tag in das Café pendelt, das er betreibt. Die Fahrtkostenpauschale kann dann als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Fahrtkostenpauschale bei Behinderung

Willst du eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale geltend machen, hast du die Möglichkeit die tatsächlich gefahrenen Kilometer anzugeben. Das ist nicht nur für die einfache Strecke möglich und von Bedeutung, sondern auch für die Hin- und Rückfahrt. Dafür gibt es allerdings einige Voraussetzungen:

  • Grad der Behinderung liegt bei mindestens 70 oder
  • Grad der Behinderung liegt bei 50 mit dem Merkzeichen G bzw. aG im Schwerbehindertenausweis

Tipp

Auch der Weg zu Fuß zählt

Bei der Entfernungspauschale spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel du nutzt. Selbst den Weg, den du zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegst, kannst du bei der Steuer als Fahrtkostenpauschale angeben.

Wo muss ich die Fahrtkostenpauschale eintragen?

Um die Fahrtkostenpauschale beim Finanzamt geltend zu machen, musst du die Daten bei der Einkommensteuererklärung angeben. Als Selbstständiger kannst du hierfür die Anlage EÜR ausfüllen. Die Zeilen 68-73 in der Anlage EÜR sind für die Angaben über Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrkosten vorgesehen. In Zeile 73 kannst du die Entfernungspauschale eintragen.

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Entfernungspauschale, Pendlerpauschale oder Kilometerpauschale?

Die Begriffe Entfernungspauschale und Pendlerpauschale werden im Alltag meist synonym verwendet. Gemeint ist jeweils die steuerliche Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beziehungsweise bei Selbstständigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Dabei wird grundsätzlich nur die einfache Strecke berücksichtigt, also nicht die Hin und Rückfahrt.
Davon zu unterscheiden ist die Kilometerpauschale. Sie gilt nicht für den regelmäßigen Arbeitsweg, sondern für beruflich veranlasste Fahrten, zum Beispiel zu Kundenterminen, Dienstreisen, Weiterbildungen oder Messen. Hier zählen die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Kurz gesagt: Für den täglichen Weg zur Arbeit gilt die Entfernungspauschale, für einzelne berufliche Fahrten außerhalb dieses Arbeitswegs die Kilometerpauschale.

Besondere Fälle rund um die Fahrtkostenpauschale

Kilometerpauschale bei Dienstreisen

Wenn du gelegentlich Kunden oder Veranstaltungen, wie Messen oder Weiterbildungen, besuchst, kannst du diese Fahrtkosten ebenfalls absetzen. In diesem Fall gilt die Kilometerpauschale, bei der die tatsächlich gefahrenen Kilometer zählen. 

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Berechnung am Beispiel einer Dienstreise

Unternimmst du eine Dienstreise und legst dabei 45 km zurück, lautet die Rechnung: 
45 km x 0,30 Euro = 13,50 Euro

Mehrere Wohnungen

Bei mehreren Wohnungen zählt für die Entfernungspauschale der Lebensmittelpunkt. Die weiter entfernte Wohnung wird nur anerkannt, wenn sie als Hauptwohnung gilt und du dort den Großteil deines Alltags verbringst. Eine Ferienwohnung, die du nur am Wochenende oder während des Urlaubs nutzt, zählt daher nicht.

Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung

Bei doppelter Haushaltsführung kannst du Familienheimfahrten ebenfalls über die Entfernungspauschale absetzen. Die Höchstgrenze von 4.500 Euro gilt hier nicht – stattdessen zählen die tatsächlichen Kosten, auch wenn sie darüber liegen.
Die Regelungen zu Entfernungen und der Anzahl der Fahrten bleiben unverändert.

Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers für Familienheimfahrten werden auf die Entfernungspauschale angerechnet und verringern diese entsprechend.

Mobilitätsprämie als Alternative zur Fahrtkostenpauschale

Die Mobilitätsprämie ist eine Alternative zur Entfernungspauschale – gedacht für Menschen mit geringem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags. Da sie keine Einkommensteuer zahlen, bringt ihnen die Entfernungspauschale keinen steuerlichen Vorteil.

Um die Prämie zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arbeitsweg muss mindestens 21 Kilometer lang sein und die errechnete Prämie muss mindestens 10 Euro betragen. Die Berechnung funktioniert so: Ausgangspunkt ist die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer – aber nur, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt. Von diesem Betrag werden 14 Prozent als Prämie ausgezahlt.

Wichtig: Die Mobilitätsprämie muss über die Steuererklärung beantragt werden. Wer bisher keine Steuererklärung abgegeben hat, muss das künftig jedes Jahr nachholen, um die Prämie zu erhalten.

Die ursprüngliche Befristung bis 2026 wurde inzwischen aufgehoben – die Mobilitätsprämie bleibt dauerhaft bestehen.

Fahrtkostenpauschale: Das Wichtigste zum Schluss

Die Fahrtkostenpauschale vereinfacht die steuerliche Absetzung von Fahrtkosten zur Arbeit. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Gilt für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte.
  • Nur die einfache Strecke wird berücksichtigt.
  • Gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
  • Ohne eigenen PKW gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr.
  • Arbeitnehmer tragen die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten ein; Selbstständige als Betriebsausgaben. Fahrtkosten für Dienstreisen werden dagegen über die Kilometerpauschale abgerechnet.

FAQs zur Fahrtkostenpauschale

Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale?

 

Derzeit beträgt die Pauschale 0,38 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Was ist der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Kilometerpauschale?

 

Die Entfernungspauschale gilt für den Arbeitsweg, die Kilometerpauschale für Dienstreisen und Kundentermine.

Ist ein Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?

 

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Fahrtkostenzuschuss steuerfrei sein – er wird jedoch auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Wo trage ich die Fahrtkosten ein?

 

In der Einkommensteuer: Arbeitnehmer in Anlage N, Selbständige in der Anlage EÜR.

Was gilt bei Jobticket und Tankgutschein?

 

Ein Jobticket oder Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Sie mindern dann jedoch den Betrag, den Arbeitnehmer als Entfernungspauschale in der Steuererklärung ansetzen können.

Ein Tankgutschein kann ebenfalls steuerfrei sein, wenn er als Sachbezug gewährt wird und die monatliche Freigrenze eingehalten wird. Er ist aber kein Teil der Entfernungspauschale, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.