Zusammenfassung
Differenzbesteuerung im Überblick
- Bei bestimmten Waren und Gütern können Unternehmer die Differenzbesteuerung anwenden.
- Das führt dazu, dass auf das Gut oder die Ware weniger Steuern gezahlt werden müssen.
- So soll verhindert werden, dass die gleiche Ware mehrfach besteuert wird.
- Um die Differenzbesteuerung anwenden zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen.
- Bei der Ware muss es sich um ein bewegliches Gut handeln.
- Außerdem muss für eine Differenzbesteuerung die Ware ohne Vorsteuerabzug beim Käufer, also zum Beispiel von einer Privatperson oder einem Kleinunternehmer, gekauft worden sein.
- Darüber hinaus muss die Ware im Inland oder innerhalb der EU erworben worden sein.
Definition
Was ist Differenzbesteuerung?
Bei der Differenzbesteuerung wird im Vergleich zur Regelbesteuerung nicht der gesamte Umsatz versteuert. Vielmehr, wird bei der Differenzbesteuerung nur die Differenz besteuert. Und zwar die Differenz zwischen dem gezahlten Einkaufpreis und dem Wiederverkaufspreis.
Mit dieser Art der Besteuerung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass für ein Produkt oder ein Gut nicht mehrmals Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Unternehmer müssen lediglich die Summe berechnen, auf die noch keine Umsatzsteuer gezahlt wurde und für diese Summe Umsatzsteuer erheben.
Die Differenzbesteuerung erfolgt nach §25a im Umsatzsteuergesetz (UstG). Umsatzsteuergesetz (UStG).
Wann können Unternehmer die Differenzbesteuerung anwenden?
Unternehmer können die Differenzbesteuerung jedoch nur dann anwenden, wenn sie ein bewegliches Gut wiederverkaufen. Das ist die wichtigste Voraussetzung, um die Differenzbesteuerung anwenden zu können. Zu diesen sogenannten beweglichen, körperlichen Gegenständen gehören zum Beispiel:
- Antiquitäten
- Sammlerstücke
- Kunstgegenstände
- Gebrauchtwagen
Achtung
Das gilt beim Wiederverkauf von Edelsteinen und Edelmetallen
Für den Wiederverkauf von Edelsteinen und Edelmetallen darf die Differenzbesteuerung nicht angewendet werden.
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG findet bei einem Verkauf an Unternehmer nur dann Anwendung, wenn weitere Kriterien erfüllt sind:
1. Sie gelten als Wiederverkäufer
Mit dem Ausdruck „Wiederverkäufer“ ist gemeint, dass Sie als gewerblicher Händler Gegenstände erwerben und diese weiterverkaufen. Denkbar ist zum Beispiel, dass Sie Sammlerstücke ankaufen, diese restaurieren und dann mit einem Aufschlag weiterverkaufen.
Auch andere gewerbliche Tätigkeiten, bei denen gebrauchte Gegenstände weiterverkauft werden, fallen unter den Begriff Wiederverkäufer. So zählen zum Beispiel Veranstalter von Versteigerungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, auch zu den Wiederverkäufern.
2. Sie kaufen von einer Privatperson oder Kleinunternehmer
Sie als Unternehmer können die Differenzbesteuerung nur dann anwenden, wenn Sie das Produkt oder die Ware von einer Privatperson oder einem Kleinunternehmer (also ohne Umsatzsteuer, da die Steuerbefreiung gilt) gekauft haben. Für die Differenzbesteuerung muss das Produkt oder die Ware also ohne Abzug der Vorsteuer verkauft worden sein.
Klassisches Beispiel für die Differenzbesteuerung ist der Kauf eines gebrauchten Autos. Nehmen wir an, Sie betreiben einen Autohandel und kaufen von einer Privatperson ein Auto an. Da die Privatperson nicht umsatzsteuerpflichtig ist, zahlen Sie für den Ankauf des Gebrauchtwagens keine Umsatzsteuer.
Damit haben Sie eine weitere Voraussetzung erfüllt, um die Differenzbesteuerung anwenden zu dürfen.
3. Sie kaufen die Ware im Inland oder innerhalb der EU an
Die Regelungen der Differenzbesteuerung haben Grenzen – ganz physische. So können Sie als Unternehmer diese Art der Besteuerung nur anwenden, wenn Sie den Pkw in Deutschland oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ankaufen.
4. Sie müssen die Ware für das Unternehmen kaufen
Es reicht nicht aus, Wiederverkäufer zu sein, um die Differenzbesteuerung grundsätzlich anwenden zu dürfen. Sie müssen die Ware für Ihr Unternehmen und damit für Ihre geschäftliche Tätigkeit kaufen.
Die Differenzbesteuerung kann also unter Umständen auch bei der Veräußerung von Anlagevermögen gebucht werden. Wichtig ist dabei, dass der zu verkaufende Gegenstand hierfür zumindest nachrangig auch zum Zwecke der Wiederveräußerung beschafft worden ist.
5. Sie müssen nicht zwingend gebrauchte Gegenstände verkaufen
Es hat sich zwar eingebürgert, von der Differenzbesteuerung in Bezug auf Gebrauchtwaren zu sprechen. Das ist insofern nachvollziehbar, weil die Mehrzahl derjenigen Gegenstände, auf die die Differenzbesteuerung angewendet werden kann, gebraucht sind.
Hält man sich jedoch eng an die Vorschrift, müssen Sie nicht zwingend Gebrauchtwaren verkaufen, um die Differenzbesteuerung zu nutzen. Es reicht aus, wenn es sich bei dem Gegenstand um einen körperlichen, beweglichen Gegenstand handelt, dessen Wert sich zwischen dem ursprünglichen Kauf und dem Verkauf verändert hat. Bei der Ware handelt es sich daher in der Regel um sogenannte Gebrauchsgüter.
Beispiel: Keine Differenzbesteuerung nach einer innergemeinschaftlichen Lieferung
Ein deutscher Wiederverkäufer kauft in Italien ein gebrauchtes Fahrzeug von einem italienischen Kfz-Händler. Auf die Lieferung des italienischen Kfz-Händlers wird die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen angewandt. Der deutsche Wiederverkäufer verkauft dieses Fahrzeug an eine deutsche Privatperson.
Beim deutschen Wiederverkäufer liegt zunächst ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Die Umsatzsteuer hierauf ist gleichzeitig als Vorsteuer abziehbar. Der Verkauf des Fahrzeugs unterliegt zwingend den allgemeinen Regeln; eine Differenzbesteuerung ist bei dieser EU-Lieferung aufgrund des Vorsteuerabzugs nicht zulässig. Der Wiederverkäufer kann keine Differenzbesteuerung in seine Bücher eintragen.
Was bedeutet Differenzbesteuerung für den Käufer?
Für Käufer ist die Differenzbesteuerung eine gute Nachricht. Denn diese Art der Besteuerung führt dazu, dass sie wesentlich weniger Umsatzsteuer zahlen müssen. Sie müssen schließlich nur auf die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer) zahlen. Das bedeutet eine Kostenersparnis.
Wie wird bei der Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer berechnet?
Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen, um die Differenzbesteuerung anzuwenden, müssen Sie natürlich wissen, welche Schritte zu tun sind, um zu dem richtigen Ergebnis zu kommen:
1. Gesamtdifferenz oder Einzeldifferenz bilden
Wenn die Summe der Waren bzw. Güter, die in dem Zeitraum, der betrachtet wird, nicht über 500 Euro liegt, ist es möglich, die Gesamtdifferenz zu bilden, um die Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung zu bestimmen. Es wird eine sogenannte Gesamtdifferenzbesteuerung angewendet. Wird dieser ein Betrag von 500 Euro überschritten, müssen Sie die sogenannte Einzeldifferenz bilden, also jeden Gegenstand separat berechnen.
Der Rechenweg ist in beiden Szenarien gleich. Denn die Differenz wird bei der Gesamtdifferenz ermittelt, indem Sie alle Einkäufe im Besteuerungszeitraum zusammenrechnen und ebenso alle Verkäufe, also Verkaufspreise im Besteuerungszeitraum addieren. Die Erlöse werden von den Einkäufen abgezogen – und schon haben Sie die für die Differenzbesteuerung relevante Gesamtdifferenz.
Wenn Sie diesen Rechenweg für nur eine Ware durchführen, also den Einkaufspreis von dem Verkaufspreis abziehen, erhalten Sie die Einzeldifferenz.
Bei dem Differenzbetrag handelt es sich um einen Bruttobetrag, aus dem die Umsatzsteuer herauszurechnen ist.
Info
Differenzbesteuerung und Umsatzsteuervoranmeldung
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung muss für jeden Voranmeldungszeitraum gesondert die Gesamtdifferenz berechnet werden. Haben Sie diesen Zahlbetrag ermittelt, buchen Sie ihn qua der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG auf das Konto 1780 (SKR 03) oder 3820 (SKR04).
Buchen Sie auf das Konto SKR03, orientieren Sie sich an der Prozessgliederung. Hierbei sind die Konten nach den Geschäftsprozessen in Ihrem Unternehmen gegliedert. Vor allem kleine Unternehmen, Dienstleister und Handwerksbetriebe bedienen sich dieser Kontenstruktur.
Nach der Differenzbesteuerung folgt die Buchung der ermittelten Gesamtdifferenz in der Umsatzsteuervoranmeldung auf das Konto SKR04. Bedienen Sie sich der Abschlussgliederung, also der Kontenstruktur, die sich an den gesetzlichen Vorgaben für die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung orientiert.
2. Steuersatz anwenden
Wenden Sie die Differenzbesteuerung an, werden die Waren grundsätzlich mit 19 % versteuert. Auch Waren, wie zum Beispiel Kunstgegenstände oder Sammlungsstücke, die in der Regel einem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, werden gemäß der Differenzbesteuerung mit 19 % versteuert.
3. Rechnung ausstellen
Im Gegensatz zu herkömmlichen Rechnungen darf bei einer Rechnung nach der Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden. Bei Privatpersonen mag das noch egal sein. Wichtig wird diese Regelung jedoch dann, wenn Sie als Unternehmer an einen anderen Unternehmer liefern. Denn der dürfte die Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen. Kann er aber nicht, da die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird.
Stattdessen gehört folgender Hinweis (oder eine Variante davon) unbedingt auf die Rechnung: „Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.“
Achtung
Diese Angaben gehören auf die Rechnung
Bei der Differenzbesteuerung müssen Sie folgende zusätzliche Angaben auf der Rechnung eintragen:
- Verkaufspreis des Gegenstandes
- Bemessungsgrundlage, auf die sich die Differenzbesteuerung bezieht
- Vermerk mit dem Hinweis auf die Sonderregelungen für das jeweilige Gut
- bei Kunstgegenständen: Marge des Gegenstandes (sofern nicht die Gesamtdifferenz angewendet wird)
Info
Aufzeichnungen für das Finanzamt sind weiter gefasst
Der Wiederverkäufer, der Umsätze von Gebrauchtgegenständen nach § 25a UStG versteuert, hat grundsätzlich für jeden Gegenstand getrennt für das Finanzamt aufzuzeichnen:
- den Verkaufspreis oder den Wert
- den Einkaufspreis
- die Bemessungsgrundlage
Diese Aufzeichnungspflicht ist erfüllt, wenn sich aus der Buchhaltung der Einkaufspreis ersehen lässt.
4. Lieferkosten separat ausweisen
Sollten Sie Versandkosten, die nicht differenzbesteuert sind, in Rechnung stellen, müssen Sie eine neue, zweite Rechnung für die Versandkosten ausstellen. Da die ursprüngliche Rechnung differenzbesteuert ist, können Sie diese beiden Arten der Besteuerung nicht auf einer Rechnung mischen.
In diesem Fall müssen Sie Ihrem Kunden eine zweite, regelbesteuerte Rechnung ausstellen, die nur die Kosten für den Versand ausweist.
Achtung
Kfz-Reparaturkosten und die Differenzbesteuerung
Gerade wenn es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, kommt es immer wieder vor, dass zusätzlich zum Preis für den Erwerb noch Reparaturkosten anfallen. Diese Kosten dürfen Sie im nächsten Schritt jedoch nicht abziehen.
Konkret bedeutet das, dass Kfz-Reparaturkosten sich nicht auf die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage auswirken.