Zusammenfassung
Differenzbesteuerung im Überblick
- Bei bestimmten Waren und Gütern können Unternehmer die Differenzbesteuerung anwenden.
- Das führt dazu, dass auf das Gut oder die Ware weniger Steuern gezahlt werden müssen.
- So soll verhindert werden, dass die gleiche Ware mehrfach besteuert wird.
- Um die Differenzbesteuerung anwenden zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen.
- Bei der Ware muss es sich um ein bewegliches Gut handeln.
- Außerdem muss die Ware ohne Vorsteuerabzug, also zum Beispiel von einer Privatperson oder einem Kleinunternehmer, gekauft worden sein.
- Darüber hinaus muss die Ware im Inland oder innerhalb der EU erworben worden sein.
Definition
Was ist Differenzbesteuerung?
Bei der Differenzbesteuerung wird im Vergleich zur Regelbesteuerung nicht der gesamte Umsatz versteuert. Vielmehr, wird bei der Differenzbesteuerung nur die Differenz besteuert. Und zwar die Differenz zwischen dem gezahlten Einkaufpreis und dem Wiederverkaufspreis.
Mit dieser Art der Besteuerung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass für ein Produkt oder ein Gut nicht mehrmals Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Unternehmer müssen lediglich die Summe berechnen, auf die noch keine Umsatzsteuer gezahlt wurde und für diese Summe Umsatzsteuer erheben.
Die Regelungen zur Differenzbesteuerung finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) in Paragraph 25a.
Wann können Unternehmer die Differenzbesteuerung anwenden?
Unternehmer können die Differenzbesteuerung jedoch nur dann anwenden, wenn sie ein bewegliches Gut wiederverkaufen. Das ist die wichtigste Voraussetzung, um die Differenzbesteuerung anwenden zu können. Zu diesen sogenannten beweglichen, körperlichen Gegenständen gehören zum Beispiel:
- Antiquitäten
- Sammlerstücke
- Kunstgegenstände
- Gebrauchtwagen
Achtung
Das gilt beim Wiederverkauf von Edelsteinen und Edelmetallen
Für den Wiederverkauf von Edelsteinen und Edelmetallen darf die Differenzbesteuerung nicht angewendet werden.
Daneben müssen aber noch weitere Kriterien gelten, damit Unternehmer die Differenzbesteuerung anwenden dürfen:
1. Sie gelten als Wiederverkäufer
Mit dem Ausdruck „Wiederverkäufer“ ist gemeint, dass Sie als gewerblicher Händler Gegenstände erwerben und diese weiterverkaufen. Denkbar ist zum Beispiel, dass Sie Sammlerstücke ankaufen, diese restaurieren und dann mit einem Aufschlag weiterverkaufen.
Auch andere gewerbliche Tätigkeiten, bei denen gebrauchte Gegenstände weiterverkauft werden, fallen unter den Begriff Wiederverkäufer. So zählen zum Beispiel Veranstalter von Versteigerungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, auch zu den Wiederverkäufern.
2. Sie kaufen von einer Privatperson oder Kleinunternehmer
Sie als Unternehmer können die Differenzbesteuerung nur dann anwenden, wenn Sie das Produkt oder die Ware von einer Privatperson oder einem Kleinunternehmer (also ohne Umsatzsteuer, da die Steuerbefreiung gilt) gekauft haben. Das Produkt oder die Ware muss also ohne Vorsteuerabzug verkauft worden sein.
Klassisches Beispiel für die Differenzbesteuerung ist der Kauf eines gebrauchten Autos. Nehmen wir an, Sie betreiben einen Autohandel und kaufen von einer Privatperson ein Auto an. Da die Privatperson nicht umsatzsteuerpflichtig ist, zahlen Sie für den Ankauf des Gebrauchtwagens keine Umsatzsteuer.
Damit haben Sie eine weitere Voraussetzung erfüllt, um die Differenzbesteuerung anwenden zu dürfen.
3. Sie kaufen die Ware im Inland oder innerhalb der EU an
Die Regelungen der Differenzbesteuerung haben Grenzen – ganz physische. So können Sie als Unternehmer diese Art der Besteuerung nur anwenden, wenn Sie den Pkw in Deutschland oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ankaufen.
4. Sie müssen die Ware für das Unternehmen kaufen
Es reicht nicht aus, Wiederverkäufer zu sein, um die Differenzbesteuerung grundsätzlich anwenden zu dürfen. Sie müssen die Ware für Ihr Unternehmen und damit für Ihre geschäftliche Tätigkeit kaufen.
5. Sie müssen nicht zwingend gebrauchte Gegenstände verkaufen
Es hat sich zwar eingebürgert, von der Differenzbesteuerung in Bezug auf Gebrauchtwaren zu sprechen. Das ist insofern nachvollziehbar, als die Mehrzahl derjenigen Gegenstände, auf die die Differenzbesteuerung angewendet werden kann, gebraucht sind.
Hält man sich jedoch eng an die Vorschrift, müssen Sie nicht zwingend Gebrauchtwaren verkaufen, um die Differenzbesteuerung zu nutzen. Es reicht aus, wenn es sich bei dem Gegenstand um einen körperlichen, beweglichen Gegenstand handelt, dessen Wert sich zwischen dem ursprünglichen Kauf und dem Verkauf verändert hat. Bei der Ware handelt es sich daher in der Regel um sogenannte Gebrauchsgüter.
Was bedeutet Differenzbesteuerung für den Käufer?
Für Käufer ist die Differenzbesteuerung eine gute Nachricht. Denn diese Art der Besteuerung führt dazu, dass sie wesentlich weniger Umsatzsteuer zahlen müssen. Sie müssen schließlich nur auf die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer) zahlen. Das bedeutet eine Kostenersparnis.
Wie wird bei der Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer berechnet?
Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen, um die Differenzbesteuerung anzuwenden, müssen Sie natürlich wissen, welche Schritte zu tun sind, um zu dem richtigen Ergebnis zu kommen:
1. Gesamtdifferenz oder Einzeldifferenz bilden
Wenn die Summe der Waren bzw. Güter, die in dem Zeitraum, der betrachtet wird, nicht über 500 Euro liegt, ist es möglich, die Gesamtdifferenz zu bilden, um die Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung zu bestimmen. Wird dieser Betrag überschritten, müssen Sie die sogenannte Einzeldifferenz bilden, also jeden Gegenstand separat berechnen.
Der Rechenweg ist in beiden Szenarien gleich. Denn die Differenz wird bei der Gesamtdifferenz ermittelt, indem Sie alle Einkäufe im Besteuerungszeitraum zusammenrechnen und ebenso alle Verkäufe, also Verkaufspreise im Besteuerungszeitraum addieren. Die Erlöse werden von den Einkäufen abgezogen – und schon haben Sie die Gesamtdifferenz.
Wenn Sie diesen Rechenweg für nur eine Ware durchführen, also den Einkaufspreis von dem Verkaufspreis abziehen, erhalten Sie die Einzeldifferenz.
Bei dem Differenzbetrag handelt es sich um einen Bruttobetrag, aus dem die Umsatzsteuer herauszurechnen ist.
2. Steuersatz anwenden
Wenden Sie die Differenzbesteuerung an, werden die Waren grundsätzlich mit 19 % versteuert. Auch Waren, wie zum Beispiel Kunstgegenstände oder Sammlungsstücke, die in der Regel einem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, werden gemäß der Differenzbesteuerung mit 19 % versteuert.
3. Rechnung ausstellen
Im Gegensatz zu herkömmlichen Rechnungen darf bei einer Rechnung nach der Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden. Bei Privatpersonen mag das noch egal sein. Wichtig wird diese Regelung jedoch dann, wenn Sie als Unternehmer an einen anderen Unternehmer liefern. Denn der dürfte die Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen. Kann er aber nicht, da die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird.
Stattdessen gehört folgender Hinweis (oder eine Variante davon) unbedingt auf die Rechnung: „Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.“
Achtung
Diese Angaben gehören auf die Rechnung
Bei der Differenzbesteuerung müssen Sie an folgende zusätzliche Angaben auf der Rechnung achten:
- Verkaufspreis des Gegenstandes
- Einkaufspreis des Gegenstandes
- Bemessungsgrundlage, auf die sich die Differenzbesteuerung bezieht
- Vermerk mit dem Hinweis auf die Sonderregelungen für das jeweilige Gut
- bei Kunstgegenständen: Marge des Gegenstandes (sofern nicht die Gesamtdifferenz angewendet wird)
4. Lieferkosten separat ausweisen
Sollten Sie Versandkosten, die nicht differenzbesteuert sind, in Rechnung stellen, müssen Sie eine neue, zweite Rechnung für die Versandkosten ausstellen. Da die ursprüngliche Rechnung differenzbesteuert ist, können Sie diese beiden Arten der Besteuerung nicht auf einer Rechnung mischen.
In diesem Fall müssen Sie Ihrem Kunden eine zweite, regelbesteuerte Rechnung ausstellen, die nur die Kosten für den Versand ausweist.
Achtung
Kfz-Reparaturkosten und die Differenzbesteuerung
Gerade wenn es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, kommt es immer wieder vor, dass zusätzlich zum Preis für den Erwerb noch Reparaturkosten anfallen. Diese Kosten dürfen Sie im nächsten Schritt jedoch nicht abziehen.
Konkret bedeutet das, dass Kfz-Reparaturkosten sich nicht auf die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage auswirken.