Dienstvertrag

Ein Dienstvertrag liegt nach § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor, wenn Vertragsparteien eine Leistung gegen Zahlung einer Vergütung vereinbart haben. Für Sie als Solo-Selbstständiger ist dieses Thema wichtig, da Sie selbstständige Dienste für Kunden als Leistung erbringen. Wir erklären, was man zum Dienstvertrag wissen muss.

Zuletzt aktualisiert am 07.09.2023
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Zusammenfassung

Dienstvertrag im Überblick

Ein Dienstvertrag liegt in folgenden Fällen vor:

  • wenn kein bestimmtes Ergebnis und kein bestimmter Erfolg geschuldet wird, sondern nur eine Arbeitsleistung, ein Dienst oder eine Tätigkeit.
  • wenn Ihr Anspruch auf Entlohnung bzw. Vergütung unabhängig von einem konkreten Erfolg für Ihren Auftraggeber besteht.
  • wenn der Anspruch auf Entlohnung bzw. Vergütung entsteht, sobald die Arbeitsleistung, der Dienst bzw. die Tätigkeit vollständig erbracht ist.
  • wenn der Auftraggeber das Erfolgsrisiko trägt.

Definition

Was ist ein Dienstvertrag?

Definieren wir zuerst, den Gegenstand dieser Vertragsform: Leistungen können Dienste jeder Art sein. Die bekanntesten Dienstverträge sind Arbeitsverträge. Aber ein Dienstleistungsvertrag ist nicht immer gleich ein Arbeitsvertrag. Auch Behandlungsverträge mit niedergelassenen Ärzten, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen sind Dienstverträge. Und wenn Sie einen Anwalt beauftragen, schließen Sie ebenfalls einen Dienstvertrag ab.

Wenn Sie einen Vertrag über Ihre selbstständigen Dienste mit einem Kunden schließen, dann handelt es sich hier in vielen Fällen um einen Dienst- oder Werkvertrag. In diesem werden die Rahmenbedingungen geklärt, wie z. B.:

  • Urlaub
  • Vergütung
  • Nutzungsrechte für die erbrachte Leistung
  • Kündigung

Er ist einem Arbeitsvertrag eines angestellten Mitarbeitenden ähnlich, regelt aber Ihre freie Mitarbeit im Unternehmen des Auftraggebers.

Welche Leistungen können einen Dienstvertrag begründen?

Vertragsgegenstand können Leistungen oder Dienste aller Art sein – sofern sie nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen.

Beispiele für Leistungen in Dienstverträgen und die Art des jeweiligen Dienstvertrages:

  • Arbeitsleistung:Arbeitsvertrag
  • Ärztliche Behandlung:Behandlungsvertrag mit niedergelassenen Ärzten, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen
  • Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Telekommunikationsleistungen: Mobilfunkvertrag, Vertrag über Internet/DSL
  • Nachhilfe, Sprachunterricht, Reitstunden usw.: Unterrichtsvertrag

Keine Leistungen von Dienstverträgen, sondern von Werkverträgen sind beispielsweise:

  • Architektenleistungen sowie Leistungen von Statikern, z. B. Tragwerksplanung
  • Durchführen von Reparaturen oder Instandsetzungen
  • Erstellung von Gutachten
  • Erstellung von Software, z. B. Business Software

Tipp

Bedenken Sie das Risiko der Scheinselbstständigkeit

Damit Sie nicht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit geraten, sollten Sie beim Schließen eines Dienstvertrages sehr bewusst vorgehen und am besten eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Welche Formvorschriften müssen Sie beachten?

Der Dienstvertrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann auch mündlich, d. h. ohne schriftliche Fixierung, geschlossen werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber die Schriftform, um im Streitfall beweisen zu können, was konkret vereinbart wurde.  Mit einem unterschriebenen Dienstvertrag sind Sie also immer auf der sicheren Seite.

Dienstverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die Vertragsparteien regeln, ob sie ein Dauerschuldverhältnis, z. B. in einem Angestelltendienstvertrag, oder ein in zeitlicher Hinsicht befristetes Arbeitsverhältnis eingehen möchten. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es besondere Anforderungen im Arbeitsrecht, die zu beachten sind.

Info

Wann gilt man als selbstständig?

In einem Dienstvertrag ist die Leistung selbstständiger Dienste geregelt – gemäß § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). In § 611 a BGB finden Sie die Regelung unselbstständiger Dienste. Relevant für die Beurteilung ist die Frage, ob Selbstständigkeit vorliegt oder nicht. Als selbstständig gelten diejenigen, die ihre Tätigkeit und ihre Arbeitszeit frei gestalten können. Darüber hinaus bestimmt die Eigenart der Tätigkeit den Grad der Selbst- oder Unselbstständigkeit.

Inhalt: Was gehört in einen Dienstvertrag?

Folgende Regelungen können – je nach Vertragszweck – im Dienstvertrag enthalten sein:

  • Art und Umfang der Leistung (Leistungsgegenstand)
  • Dauer (Leistungszeit) und Leistungstermin
  • Ort, an dem die Leistung zu erbringen ist (Leistungsort)
  • Höhe der Vergütung (Entgelt), Zahlungstermine, sonstige Zahlungsmodalitäten
  • Haftung
  • Regelungen zu Vertragsänderungen (z. B. Schriftformerfordernis)
  • Vertragsbeendigung bzw. -auflösung (z. B. Beendigung durch Zeitablauf, Kündigung)

Darüber hinaus gibt es –  je nach vertraglich geschuldeter Leistung bzw. Vertragszweck – weitere unterschiedliche Regelungstatbestände.
Beim Arbeitsvertrag wird beispielsweise geregelt, ob der Mitarbeiter einer Nebentätigkeit nachgehen darf bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Nebentätigkeit zulässig ist. Diesen Regelungstatbestand gibt es natürlich nicht bei einem Dienstvertrag, den Sie als freier Mitarbeiter abschließen würden. Denn wenn Sie z. B. als Arzt arbeiten, haben Sie  typischerweise eine Vielzahl von Patienten.

Es hängt also immer vom konkreten Einzelfall ab, was im Dienstvertrag geregelt werden muss.

Welche Rechte und Pflichten gelten für einen Dienstvertrag?

Grundsätzlich gilt: Beim Dienstvertrag schulden Sie eine Arbeitsleistung, Dienste oder eine Tätigkeit. Wenn diese erbracht sind, besteht die Pflicht, Sie dafür zu vergüten oder zu entlohnen.

Je nach konkreter Vertragsausgestaltung sind Sie berechtigt oder nicht, sich zur Erbringung der Leistung, des Dienstes oder der Tätigkeit externen Personen zu bedienen. Sie müssen also nicht selbst tätig werden, wenn Sie dies so im Vertrag ausgehandelt haben. Gegebenenfalls ist aber ein Subunternehmervertrag notwendig, wenn Sie die Leistung nicht allein erbringen. Ihre Entlohnung bzw. Vergütung richtet sich nach dem Zeit- oder Arbeitsaufwand. Sie wird fällig, wenn Sie die Leistung, den Dienst oder die Tätigkeit erbracht haben.

Achtung

Sie haften für Ihre Leistungen

Auch beim Dienstvertrag müssen Sie sorgfältig und nach dem Stand der Technik arbeiten. Denn Ihr Auftraggeber hat nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen einen Gewährleistungsanspruch bei etwaigen Mängeln gegen Sie. Sie sind also nicht von der Haftung befreit, und Schlechtleistung kann rechtliche Folgen für Sie haben.

Wann schließen Sie einen Dienstvertrag ab?

Ob Sie einen Dienst- oder einen Werkvertrag abschließen, hängt von den Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls ab.

Bieten Sie Unterrichtsleistungen an – z. B. als Sprach- oder Nachhilfelehrer – wird ein Dienstvertrag vorliegen. Denn Sie schulden dann nur eine Leistung, also die Erbringung von Sprach- oder Nachhilfe- stunden, aber eben keinen konkreten Erfolg. Ob Ihr Unterricht erfolgreich für die Schüler ist und sie beispielsweise eine Prüfung bestehen – darauf kommt es nicht an, wenn ein Dienstvertrag geschlossen wurde. Der Dienstvertrag verpflichtet Sie nur, Unterrichtsleistungen zu erbringen. Aber eben nicht dazu, dass der Schüler später eine Prüfung besteht.

Schulden Sie hingegen konkrete Erfolge, liegt ein Werkvertrag vor und kein Dienstvertrag.

Was unterscheidet den Dienstvertrag von anderen Verträgen wie Werkvertrag?

Im Gegensatz zum Dienstvertrag ist es für den Werkvertrag typisch, dass ein Erfolg, also ein bestimmtes Ergebnis, geschuldet wird.

Beispiele für Werk- und Dienstverträge:

  • Ein Softwareentwickler, der mit der Programmierung einer App beauftragt ist, muss diese genau so wie vertraglich vereinbart liefern. Denn der Softwareentwicklungsvertrag ist ein Werkvertrag.
  • Hingegen schulden Rechtsanwälte im Mandatsvertrag keinen bestimmten Erfolg. Daher ist dieser ein Dienstvertrag. Sie vertreten Mandanten in einem Rechtsstreit, aber sie sind nicht dazu verpflichtet, einen bestimmten Erfolg herbeizuführen. Denn ob in einem Rechtsstreit die Klage gewonnen oder verloren wird, ist nicht Gegenstand des Dienstvertrags. Der Anwalt muss das Mandat sorgfältig bearbeiten und die aktuelle Rechtsprechung kennen, aber er schuldet kein bestimmtes Ergebnis in einem Rechtsstreit.
  • Ebenso ist ein Arztbehandlungsvertrag ein Dienstvertrag: Der behandelnde Arzt  muss medizinische Standards einhalten und haftet für Kunstfehler, aber er schuldet keinen konkreten Behandlungserfolg. Ob der Patient nach der Behandlung gesund wird, ist vertraglich nicht geschuldet.

Fragen Sie sich jetzt, ob ein Werkvertrag eher Vor- oder Nachteile im Vergleich zu einem Dienstvertrag bietet? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Bewertung immer vom Einzelfall abhängig ist.

Da es auch gemischte Verträge gibt mit Elementen sowohl aus dem Dienst- als auch aus dem Werkvertragsrecht, muss immer eine genaue Prüfung erfolgen. Allein die Tatsache, dass ein Vertrag als Dienstvertrag bezeichnet wird, macht ihn nicht automatisch zu einem solchen.

Es kommt vielmehr darauf an, was die Vertragspartner beabsichtigt haben. So mancher Dienstvertrag kann sich im Nachhinein als Werkvertrag entpuppen und umgekehrt. Um hier keine bösen Überraschungen zu erleben, ist eine Rechtsberatung sinnvoll.

Info

Unterschied zwischen Dienst- und Kaufvertrag

Beim Kaufvertrag erfolgt ein Tausch von Ware gegen Geld. Beim Dienstvertrag hingegen wird eine Leistung erbracht und keine Ware geliefert.

Wann ist eine Prüfung des Dienstvertrags durch eine Rechtskanzlei sinnvoll?

Eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist immer sinnvoll und empfehlenswert. Denn anders als beim Kaufvertrag über z. B. eine Kaffeemaschine bringt jeder Dienstvertrag Rechte und Pflichten mit sich, deren Nichteinhaltung erhebliche rechtliche Folgen haben kann. Der Dienstvertrag hat in der Regel aufgrund der geschuldeten Leistungserbringung eine ganz andere Tragweite als ein Kaufvertrag. Hier sollten Sie nicht an der falschen Stelle sparen und mit der Erstellung bzw. Prüfung einen Anwalt beauftragen, anstatt ungeprüft Muster aus dem Internet zu verwenden.