Beteiligungsvertrag

Fast alle Gründer sind irgendwann darauf angewiesen, ihr Start-up durch Beteiligung eines Investors mit dem nötigen Kapital auszustatten. Die Details einer solchen Finanzspritze werden in einem Beteiligungsvertrag geregelt. Was dieser beinhaltet und welche Arten der Beteiligung es gibt, haben wir hier für dich zusammengetragen.

Zuletzt aktualisiert am 25.02.2025

Zusammenfassung

Beteiligungsvertrag im Überblick

  • Ein Beteiligungsvertrag regelt die Teilhabe eines Investors an einem Start-up und sichert Rechte und Pflichten.
  • Inhaltlich umfasst er u. a. die Beteiligungsquote, Zahlungsmodalitäten und Garantien.
  • Sinn und Zweck von Beteiligungsverträgen ist es, Erstinvestoren bei neuen Anteilsverkäufen zu schützen und Mitbestimmungs- sowie Mitverkaufsrechte festzulegen.
  • Sie beeinflussen Geschäftsführerdienstverträge und den Gesellschaftsvertrag.
  • Ein Beteiligungsvertrag braucht keine Beurkundung, die Satzung jedoch schon.

Definition

Was ist ein Beteiligungsvertrag?

Ein Beteiligungsvertrag regelt die Teilhabe eines Investors an einem Start-up. Er enthält wichtige Informationen für die Vertragspartner und stellt die Rechtssicherheit für beide Seiten sicher. Alle Eventualitäten lassen sich über diese Verträge klären. Die genaue Definition von Rechten und Pflichten bildet eine zentrale Grundlage für künftige Entscheidungen im Unternehmen sowie bezüglich zukünftiger Finanzierungsrunden.

Was beinhaltet ein Beteiligungsvertrag im engeren Sinn?

Häufig kommen Standardverträge zur Anwendung, in denen die Investoren ihre Vorstellungen und Werte verankern, um ihr Investment bestmöglich abzusichern und zu maximieren. Du solltest einen solchen Vertrag keinesfalls vorschnell unterschreiben, sondern dich juristisch beraten lassen, um deinen eigenen Rechten genügend Raum zu verschaffen.

Ein Beteiligungsvertrag im engeren Sinne beinhaltet unter anderem folgende Elemente:

1. Beteiligungsregelungen

Wie hoch sind der Kaufpreis des Unternehmens und die Beteiligungsquote des Investors? Der Anteil des Investments wirkt sich auf die Stimmrechtsverhältnisse der Gesellschafter aus. Davon hängt ab, ob der Investor als Gesellschafter den oder die Gründer bei Entscheidungen bezüglich des Start-ups überstimmen kann.

Zu welchem Zeitpunkt sind Zahlungen zu leisten? Manchmal werden Geldleistungen auch mit dem Erreichen von Meilensteinen verknüpft. Meist liegt der große finanzielle Teil des Investments nicht in der Beteiligung selbst, sondern in regelmäßigen Zahlungen in Gesellschafterdarlehen oder Kapitalrücklagen.

2. Garantien

Investoren können im Beteiligungsvertrag unterschiedlichste Garantien von den Gründern verlangen. Diese können sich auf die ordnungsgemäße Errichtung der Gesellschaft oder den Bestand der Geschäftsanteile (Title-Garantien) beziehen, aber auch auf den operativen Geschäftsbetrieb.

Du solltest genau hinschauen, was du garantierst, da du gegebenenfalls persönlich haftest. Es empfiehlt sich außerdem, eine Begrenzung der Rechtsfolgen, beispielsweise eine Haftungshöchstsumme, zu vereinbaren.

3. Schutz vor Verwässerung

Nimmt ein Start-up im Rahmen einer Anschlussfinanzierung eine Kapitalerhöhung vor, indem es weitere Unternehmensanteile an neue Investoren veräußert, kann das eine Verwässerung zur Folge haben. Das Stammkapital des Unternehmens vergrößert sich, wodurch sich Beteiligungsquote des Erstinvestors verringert. Der Verwässerungsschutz räumt Investoren der ersten Stunde das Recht ein, bei der nächsten Finanzierungsrunde Anteile zum Nennwert zu übernehmen und so diesen Nachteil auszugleichen.

Was beinhaltet ein Beteiligungsvertrag im weiteren Sinn?

Neben dem Beteiligungsvertrag im engeren Sinne gibt es den Beteiligungsvertrag im weiteren Sinne, der folgende Regelungen einschließt:

Gesellschaftervereinbarung/Satzung

Die Satzung regelt das künftige Miteinander von Gründern und Investoren. Sie ist beim Handelsregister einzureichen und öffentlich einsehbar. Deshalb werden besondere Regeln zum Teil in einer gesondert abzuschließenden Gesellschaftervereinbarung festgelegt. In dieser spielen vor allem folgende Punkte eine Rolle:

  • Mitbestimmungs- und Mitverkaufsrechte
  • Liquidationspräferenz
  • Vesting-Klauseln

Mitbestimmungsrechte ermöglichen es Investoren, die wesentlichen Maßnahmen im Unternehmen zu kontrollieren und zu beeinflussen. Steht dem Investor nicht schon wegen seiner Beteiligungsquote ein Vetorecht bei Gesellschafterbeschlüssen zu, inkludiert die Satzung bestimmte, den Gesellschaftern zugewiesene Aufgaben, für die eine besondere Mehrheit erforderlich ist. Beispiele hierfür sind:

  1. Die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers
  2. Die Zustimmung zu Verfügungen über Unternehmensanteile

Zudem kann die Satzung Veräußerungsbeschränkungen enthalten, damit Dritte nicht ohne das Einverständnis bereits bestehender Gesellschafter ebenfalls Teilhaber werden können.

Ist geplant, das Start-up später zu veräußern (Exit), kommt Mitverkaufsrechten und -pflichten eine große Bedeutung zu. Diese berechtigen bzw. verpflichten Gesellschafter, die mit weniger als 50 Prozent am Unternehmen beteiligt sind, ihre Anteile zu denselben Konditionen wie die Mehrheitsgesellschafter zu verkaufen.

Liquidationspräferenz

Unter diesem Stichwort lassen sich Investoren eine gesonderte Stellung für den Fall eines Exits oder einer Liquidation verankern. Diese besteht darin, dass sie als erste einen im Vorfeld festgelegten Wert ausgezahlt bekommen, ehe die Restsumme an weitere Investoren und die Gründer entsprechend der Höhe der Beteiligung ausgegeben wird.

Vesting-Klauseln

Vesting-Regelungen schützen Investoren bei einem frühzeitigen Austritt eines Gründers aus einem Unternehmen vor finanziellen Nachteilen. In der Praxis wird häufig zwischen Good-Leaver- und Bad-Leaver-Klauseln unterschieden.

Info

Unterschied zwischen Good-Leaver- und Bad-Leaver-Klauseln

Als Good Leaver werden Fälle bezeichnet, in denen der Grund für das Ausscheiden nicht bei dem Betroffenen selbst liegt (z. B. bei Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit). Dieser erhält in aller Regel den Marktwert seiner Beteiligung, der sich nach dem Verkehrswert berechnet.

Hat der Gründer den Austritt hingegen selbst verursacht, beispielsweise durch ordentliche Kündigung, kommen die Bad-Leaver-Regelungen zur Anwendung. Nach diesen verliert er seine Anteile und erhält dafür lediglich eine Abfindung entsprechend dem Buchwert.

Einfluss des Beteiligungsvertrags auf Verträge und Ordnungen

Sowohl Geschäftsführerdienstverträge als auch die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung spielen im Gerüst des Beteiligungsvertrages eine große Rolle. Die Dienstverträge der Gesellschafter regeln das Verhältnis in der Geschäftsführung untereinander, bei denen es sich häufig um die Unternehmensgründer handelt. Der Geschäftsführerdienstvertrag kann den Lebensunterhalt der Gründer sichern, da Investoren meist keine direkten Zahlungen an diese leisten, sondern über Kapitalerhöhungen in das Start-up einsteigen.

Die bestehende Geschäftsordnung wird meist ebenfalls angepasst. Sie dient vor allem dazu, zustimmungspflichtige Maßnahmen zu regeln, zu deren Änderung die Geschäftsführung nicht ohne die Zustimmung der Gesellschafterversammlung berechtigt ist.

Häufige Inhalte von Geschäftsführerdienstverträgen und Geschäftsordnungen

Folgende Inhalte sind häufig Bestandteil von Geschäftsführerdienstverträgen und Geschäftsordnungen:

Wettbewerbsverbot

Ein in einem Geschäftsführerdienstvertrag festgelegtes Wettbewerbsverbot gilt sowohl für die Zeit als Geschäftsführer als auch nach Verlassen des Start-ups. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot erstreckt sich für gewöhnlich auf eine Dauer von bis zu zwei Jahren. Während dieser Zeit erhält der ausgeschiedene Geschäftsführer eine Karenzentschädigung, die bis zu 50 Prozent der zuletzt bezogenen Vergütungen betragen kann.

Mit dem Wettbewerbsverbot stellen Investoren sicher, dass:

  • Gründer des Start-ups, in das sie investieren, zeitgleich kein weiteres Unternehmen aufbauen, das in Wettbewerb zum besagten Start-up stehen würde.
  • Gründer nicht kurzfristig aus dem Start-up ausscheiden, um ein Konkurrenzunternehmen aufzubauen.

Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung

Um die Geschäftsführung besser unter Kontrolle zu halten, werden bestimmte Geschäfte einem Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung unterstellt. Zwar sind Maßnahmen, die gegen diesen Vorbehalt verstoßen, nach außen trotzdem wirksam. Jedoch macht sich der Geschäftsführer gegenüber dem Start-up schadenersatzpflichtig. Welche Geschäfte der Zustimmungsvorbehalt betrifft, hängt vom Unternehmen ab und ist meist Verhandlungssache.

Gesellschaftsvertrag

Steigt ein Investor in ein Start-up ein, ist eine Anpassung des bestehenden Gesellschaftsvertrags erforderlich. Dabei werden vor allem die neuen Besitzverhältnisse abgebildet. Eine solche Änderung ist grundsätzlich dem Handelsregister zu melden.

Sofern nicht explizit im Beteiligungsvertrag geregelt, werden hier auch die Mitverkaufspflichten definiert. Darüber hinaus können im Gesellschaftsvertrag folgende Punkte festgehalten werden:

  • Quoren (Mindestanzahl der an einer Abstimmung teilnehmenden Personen)
  • Informationspflichten für Maßnahmen wie Kapitalerhöhungen
  • Das Bestellen und Abberufen von Geschäftsführern

Voraussetzungen für einen Beteiligungsvertrag

Vor dem Aufsetzen eines Beteiligungsvertrags steht zunächst eine umfassende Prüfung deines Unternehmens sowie seiner Finanzkennzahlen an. Innerhalb dieses auch als Due Diligence Prüfung bezeichneten Prozesses werden vor allem die wirtschaftlichen, finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Verhältnisse analysiert.

Besteht nach der Überprüfung seitens der Investoren weiterhin Interesse an deinem Start-up, geht es an das Aushandeln des Term Sheets mit den maßgeblichsten Bedingungen für das Investment. Dieses Diskussions- und Arbeitspapier bildet die verbindliche Grundlage für die Formulierung des Beteiligungsvertrags.

Stehen mehrere Investoren zur Auswahl, folgt nach dem Festlegen der wichtigsten Konditionen die Entscheidung für einen davon. Anschließend kannst du den Vertrag aufsetzen. Zur Vereinfachung kannst du für den Beteiligungsvertrag Muster aus dem Internet verwenden. Besser ist jedoch immer ein individuell auf deine Bedürfnisse und Ansprüche zugeschnittener Vertrag.

Info

Bedarf der Beteiligungsvertrag einer notariellen Beurkundung?

Einen Beteiligungsvertrag selbst brauchst du nicht vom Notar beurkunden zu lassen, da du ihn nicht beim Handelsregister einreichen musst. Um den Besuch beim Notar kommst du aber dennoch nicht herum, da der Beteiligungsvertrag im weiteren Sinne die Satzung enthält, die im Handelsregister einzutragen ist und daher beglaubigt werden muss.

Welche Arten der Beteiligung/Finanzierung gibt es?

Für die Finanzierung von Start-ups stehen Investoren verschiedene Beteiligungsmodelle zur Auswahl. Welches davon infrage kommt, richtet sich nach der Höhe der Kapitaleinlage und dem gewünschten Ausmaß der Mitbestimmung.

Gesellschafter

Benötigst du eine Finanzspritze und erhoffst dir zugleich die Unterstützung eines erfahrenen Fachmanns, dessen Mitwirkung du bei wichtigen Entscheidungen ausdrücklich wünschst, empfiehlt sich eine Beteiligung als Mitgesellschafter.

Stille Gesellschafter

Diese Variante bietet sich an, wenn du eine Investition brauchst, dir aber weniger Einmischung erhoffst. Der Investor wird dauerhaft am Unternehmen beteiligt sein und einige Mitbestimmungsrechte bei besonders schwerwiegenden Entscheidungen haben, das Start-up aber nicht als Gesellschafter nach außen hin vertreten.

Partiarisches Darlehen

Brauchst du Kapital, legst aber Wert auf eine minimale Einmischung, eine befristete Beteiligungsgewährung und willst keine Änderung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse, ist dieses Modell die richtige Wahl. Investoren, die eine geringe Beteiligung akzeptieren, investieren allerdings meist verhältnismäßig kleine Summen.

Treugeber

Als Treugeber handelnde Investoren wollen meist größeren Einfluss auf dein Unternehmen haben, jedoch nicht gegenüber anderen Gesellschaftern oder nach außen in Erscheinung treten. Sie haben ein indirektes Beteiligungsrecht und werden von einem als Gesellschafter agierenden Treuhänder vertreten.

Welche Probleme können beim Erstellen des Beteiligungsvertrags auftreten?

Selbst wenn bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Einbindung des Investors getroffen wurde, kann der Beteiligungsvertrag noch scheitern. Ein wesentliches Thema ist diesbezüglich die Bewertung des Unternehmens, über die nicht selten Uneinigkeit besteht. Ebenso können sich einzelne Regelungen wie Garantien oder der Verwässerungsschutz für Gründer als untragbar erweisen.

Auch wenn du das in Aussicht gestellte Kapital dringend benötigst, solltest du dich nicht auf einen Deal einlassen, bei dem du kein gutes Gefühl hast. Ebenso wenig solltest du bis auf den letzten Cent verhandeln, da du sonst am Ende ohne Investor dastehen könntest. Lass den Beteiligungsvertrag vor der Unterzeichnung am besten von einem Anwalt prüfen und informiere dich genau, welche Folgen die getroffenen Vereinbarungen für dich haben. Mach dich außerdem vorab mit dem in diesem Zusammenhang genutzten Vokabular vertraut und trau dich, in Verhandlungsgesprächen im Zweifelsfall nachzufragen, wenn Investoren mit Fachausdrücken „um sich werfen“.