Zusammenfassung
Arbeitnehmerrechte im Überblick
- Arbeitgeber müssen die Rechte der Arbeitnehmer kennen.
- Dazu gehören u. a. Arbeitszeitregelungen, Kündigungsrechte, Urlaubsansprüche, sowie Regelungen bei Krankheit des Kindes.
- All das ist in aller Regel im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten.
- Arbeitnehmer müssen innerhalb eines Monats eine schriftliche und unterschriebene Version des Arbeitsvertrags erhalten, der wichtige Angaben enthält, wie:
- Gehalt
- Arbeitszeit
- Kündigungsfristen
- Dieser muss Angaben zu Gehalt, Befristung, Aufgaben, Arbeitszeit und -ort sowie Kündigungsfristen enthalten.
Arbeitsvertrag in Schriftform
Rechtlich gilt: Damit Verträge gültig sind, bedürfen sie nicht der Schriftform – auch mündliche Absprachen sind möglich. Der Arbeitsvertrag bildet allerdings eine Ausnahme. Da Arbeitnehmer ohne diesen weder ihr Arbeitsverhältnis noch damit verbundene Regelungen nachweisen können, gilt hier die Nachweispflicht für Sie als Arbeitgeber. Innerhalb eines Monats müssen Arbeitnehmer eine schriftliche und unterschriebene Version des Arbeitsvertrags erhalten. Dieser muss Angaben zu Gehalt, Befristung, Aufgaben, Arbeitszeit und -ort sowie Kündigungsfristen enthalten.
Arbeitnehmerrechte zur Arbeitszeit
Die Arbeitnehmerrechte zur Arbeitszeit sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts und dienen dem Schutz der Beschäftigten vor übermäßiger Belastung und Ausbeutung. Diese Rechte regeln die zulässige Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Pausenregelungen, Überstundenvergütung und Ruhezeiten. Sie haben das Ziel, eine Balance zwischen den betrieblichen Erfordernissen und den gesundheitlichen sowie sozialen Bedürfnissen der Arbeitnehmer zu schaffen. Die Regelungen sind folgende:
Höchstarbeitszeit
Wie lange Ihre Mitarbeiter maximal arbeiten dürfen, regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Grundsätzlich gilt, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Steigt das Arbeitsaufkommen, sind kurzfristig auch bis zu 10 Stunden täglich erlaubt. Durchschnittlich dürfen 8 Stunden pro Tag in 6 Kalendermonaten jedoch nicht überschritten werden, d. h. für die Zeit, in der mehr gearbeitet wurde, muss ein Ausgleich geschaffen werden.
Pausen
Auch Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden sieht es eine Pauseneinheit von 30 Minuten vor, ab 9 Stunden sind 45 Minuten Pause vorgeschrieben. Nach Feierabend gilt für den oder die Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden.
Überstunden
Als Arbeitgeber können Sie sich in Bezug auf Überstunden ‚absichern‘, indem Sie eine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag festhalten. Andernfalls können Ihre Mitarbeiter die Überstunden ablehnen.
Erreichbarkeit nach Feierabend
Die Freizeit von Beschäftigten dient der Erholung. Nach Feierabend müssen demnach keine beruflichen Anrufe entgegengenommen werden. Wenn der Arbeitsvertrag es nicht anders regelt, darf auch ein Diensthandy abgeschaltet werden.
Wer außerhalb der Arbeitszeiten sich mit der Arbeit weiterhin beschäftigt, unterbricht seine Ruhezeit. Die Arbeitszeit ist dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin anzuerkennen. Wenn eine Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten erfolgen soll, bildet der Bereitschaftsdienst eine Ausnahme.
Arbeitnehmerrechte zur Kündigung
Als Arbeitgeber haben Sie das Recht Mitarbeiter abzumahnen, wenn diese sich etwas haben zu Schulden kommen lassen. Diese müssen sich jedoch nicht kommentarlos damit abfinden. Sie haben das Recht, schriftlich eine Gegendarstellung zu verfassen, die dann der Personalakte beigefügt wird.
Manchmal gestaltet sich ein Arbeitsverhältnis nicht wie gewünscht. Kündigungen sind für Sie als Arbeitgeber jedoch nicht so einfach durchzusetzen. Es müssen triftige personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebliche Gründe vorliegen. Das gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate bei Ihnen beschäftigt sind oder wenn Ihr Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt – nur dann unterstehen sie dem gesetzlichen Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Mitarbeiter in der Probezeit können ohne Angabe von Gründen entlassen werden, sofern die Kündigung dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entspricht. Sie dürfen Mitarbeiter also nicht aufgrund ihrer Religion, ihres Alters oder Geschlechts kündigen.
Arbeitnehmerrechte zum Urlaub
Ihre Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser liegt bei 4 Wochen im Jahr und richtet sich danach, zu wie viel Prozent Ihre Mitarbeiter angestellt sind. Bei einer 5-Tage-Woche in Vollzeit stehen dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin 20 Tage Urlaub zu, bei einer 3-Tage-Woche in Teilzeitarbeit sind es 12 Tage. Es ist möglich im Arbeitsvertrag einen längeren Urlaubsanspruch zu vereinbaren. Beschäftigen Sie Mitarbeiter mit einer Behinderung, können diese bis zu 5 Tage mehr Urlaub einfordern.
Krankheit im Urlaub
Werden Beschäftigte im Urlaub krank, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die attestierten Tage gelten als Krankheitstage und dürfen nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden.
Tipp: Verwenden Sie ein Arbeitsvertrag Muster, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte in Ihrem Vertrag enthalten sind.
Arbeitnehmerrechte bei Krankheit des Kindes
Dürfen Mitarbeiter zu Hause bleiben, um das kranke Kind zu versorgen? Arbeitnehmerrechtlich gilt Folgendes: Arbeitnehmer dürfen pro Jahr und Kind 5 Tage zu Hause bleiben, um ein erkranktes Kind zu betreuen, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist und keine weitere Person die Pflege übernehmen kann. Auch muss der Arzt die notwendige Betreuung bescheinigen.
Ausnahmen: Gesetzlich Versicherte können bis zu 10 Tage geltend machen, Alleinerziehende bis zu 20 Tage im Jahr.