Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

Einkünfte aus Kapitalerträgen unterliegen der Abgeltungssteuer. Dazu zählen Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien, Anleihen oder Fonds. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie die Abgeltungssteuer funktioniert, wann sie fällig wird und wie Sie diese reduzieren oder zurückholen können.

Zuletzt aktualisiert am 23.02.2026

Zusammenfassung

Abgeltungssteuer im Überblick

  • Die Abgeltungssteuer fällt auf alle Kapitalerträge an. Zum Kapitalvermögen gehören z. B. Zinsen bzw. Zinserträge, Kursgewinne und Dividenden. All diese Erträge sind steuerpflichtig.
  • Die Abgeltungssteuer wird oft Synonym mit der Kapitalertragsteuer verwendet und beträgt pauschal 25 %. Auf die Abgeltungssteuer müssen Sie ebenfalls die Kirchensteuer zahlen. Daraus ergibt sich eine gesamte Steuerschuld von 27,82 % bzw. 27,99 %.
  • Zwar wurde der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent aller Steuerzahler abgeschafft. Bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wird allerdings nach wie vor für alle Steuerzahler zusätzlich ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % fällig.
  • Um weniger Steuern zu zahlen, sollten Sie bei Ihrer Bank oder dem Broker einen Freistellungsauftrag hinterlegen. Bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro/2.000 Euro (ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler) bleiben Kapitalerträge so unbesteuert.
  • In verschiedenen Fällen können Sie sich die ans Finanzamt abgeführte Abgeltungssteuer zurückholen. Dafür füllen Sie die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung aus und das Finanzamt prüft, ob Sie zu viel gezahlt haben.
  • Sie können die Abgeltungssteuer komplett umgehen, wenn Sie bei der Gewinnausschüttung klug vorgehen. 

Definition

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und fällt auf alle Kapitalerträge an. Sie beträgt pauschal 25 Prozent und wird häufig synonym zur Kapitalertragsteuer verwendet. Durch den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und die Kirchensteuer kann sich eine Gesamtsteuerlast auf bis zu 27,99 Prozent ergeben.

Um die Abgeltungssteuer zu reduzieren, kann bei der Bank ein Freistellungsauftrag erstellt werden:

  • Sparer-Pauschbetrag für Ledige: 1.000 Euro
  • Sparer-Pauschbetrag für gemeinsam veranlagte Paare: 2.000 Euro

Durch eine kluge Gestaltung von Gewinnausschüttungen kann die Abgeltungssteuer in bestimmten Fällen sogar ganz vermieden werden.

Wie hoch sind die Abgeltungssteuern?

Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25 % auf die Kapitalerträge. Dabei wird für die Berechnung der Abgeltungssteuer die Summe aller Kapitalerträge herangezogen. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag (Soli). Normalerweise wird der Soli erst ab einer jährlichen Einkommensteuer von 20.350 Euro bei Alleinstehen und ab 40.700 Euro bei zusammenveranlagten Partnern fällig. Kapitalerträge fallen jedoch nicht unter diese Regelung. Für sie fällt immer der Solidaritätszuschlag an.

Zu einer weiteren Erhöhung der Abgeltungssteuer kommt es, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind. Dann kommen je nach Bundesland 8 bzw. 9 % Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer hinzu. Diese ist allerdings nicht auf die Kapitalerträge, sondern auf die Abgeltungssteuer fällig. Daraus ergeben sich folgende Gesamtsteuerlasten:

  • 26,38 % ohne Kirchensteuer
  • 27,82 % mit Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg
  • 27,99 % mit Kirchensteuer in allen anderen Bundesländern

Welche Einnahmen unterliegen der Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer fällt auf folgende Kapitalerträge an:

  • Aktien: Kursgewinne und Dividenden
  • Anleihen: Zinserträge und Kursgewinne
  • ETFs: Ausschüttungen und Kursgewinne, bei Altanlagen vor 2009 gelten besondere Regelungen
  • Bankeinlagen: Zinsen, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten
  • Dachfonds: ab dem 31. Dezember 2008 gekaufte Fonds
  • Kapitallebensversicherungen: ab 2005, Laufzeit von mehr als 12 Jahren
Infografik von Lexware zur Darstellung von Beispiele Abgeltungssteuer

Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Es gibt zwei ähnliche Geschäfte, die dennoch nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Diese sind: 

  • Geschlossene Fonds: Sie zählen zu den unternehmerischen Einkünften.
  • Devisengeschäfte: Sie unterliegen gesonderten steuerlichen Regelungen.

Da diese Einkünfte nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, müssen sie in der privaten Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.

Info

Wie läuft die Abgeltungssteuer bei Zinsen, Aktien und Anleihen?

Auf alle Kapitalerträge fällt Abgeltungssteuer an. Sie wird von Banken automatisch abgeführt.

Info

Abgeltungssteuer und Steuererklärung

Meist ist keine Angabe zur Abgeltungssteuer in der Steuererklärung nötig, weil die Bank die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Soli und ggf. Kirchensteuer direkt ans Finanzamt abführt. Die Anlage KAP ist nur erforderlich, etwa bei ausländischen Depots ohne Steuerabzug, fehlendem Kirchensteuerabzug oder wenn Ihr Steuersatz unter 25 Prozent liegt und Sie die Günstigerprüfung nutzen.

Wie kann man die Abgeltungssteuer vermeiden?

Die Abgeltungssteuer lässt sich nicht immer vollständig vermeiden, aber mit den richtigen Maßnahmen deutlich reduzieren oder umgehen:

  • Freistellungsauftrag nutzen
  • Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
  • Buy-and-Hold-Strategie
  • Günstigerprüfung in der Steuererklärung
  • Gewinnausschüttungen strategisch planen

Tipp

Ist die Steuer nur bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrags fällig?

Sie sind nur dann zur Zahlung der Abgeltungssteuer verpflichtet, wenn Sie durch die Einnahmen durch Dividenden einen bestimmten Freibetrag bzw. Sparer-Pauschbetrag überschreiten.

Ihre Einkünfte liegen unterhalb der Freigrenze und Sie möchten eine Befreiung der Abgeltungssteuer beantragen? Dann stellen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut. Es ist der einfachste Weg, den Freibetrag für die Kapitalertragsteuer zu nutzen.

Alternativ können Sie auch beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und diese bei der Bank hinterlegen lassen.

Info

Altersentlastungsbetrag

Hat ein Steuerzahler im Jahr vor Einbehalt der Abgeltungsteuer seinen 64. Geburtstag gefeiert, steht ihm für Kapitalerträge ein Altersentlastungsbetrag zu. Da die Bank diese Steuerermäßigung nicht berücksichtigt, muss eine Anlage KAP ausgefüllt und mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Sonderfall: Ausländische Kapitalerträge

Die Abgeltungssteuer von 25 % gilt auch bei ausländischen Kapitalerträgen. Allerdings wird die Steuer hierfür nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Stattdessen müssen Sie die Kapitalerträge für die Abgeltungssteuer in der Steuererklärung angeben. Das tun Sie in der Anlage KAP in Zeile 15.

Kapitalertragsteuer vs. Abgeltungssteuer

Die Kapitalertragsteuer war der Vorgänger der heutigen Abgeltungssteuer. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde die Steuer auf Kapitalerträge automatisch abgegolten.

Wer muss keine Abgeltungssteuer zahlen?

In der Regel muss jeder Steuerpflichtige die Abgeltungssteuer zahlen. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, bei denen die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Keine Abgeltungsteuer fällt in folgenden Fällen an:

  • Kapitalerträge gehören zum Betriebsvermögen.
  • Die Zahlungen beim Schuldner sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten und gleichzeitig sind die Gläubiger nahestehende Personen.
  • Die Einnahmen stammen aus Darlehen, der Gläubiger oder eine ihm nahestehende Person ist mit mehr als 10 % beteiligt und die Zahlungen sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten.

Info

Wie verhält es sich mit der Abgeltungssteuer bei einem Wohnsitz im Ausland?

Personen mit Wohnsitz im Ausland, die weiterhin Kapitalerträge aus Deutschland beziehen, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Oft kennen Banken die Ausländereigenschaft nicht und die Steuer wird einbehalten. Diese kann im Nachgang zurückerstattet werden.

Wie bekomme ich die Abgeltungssteuer zurück?

Wurde der Freistellungsauftrag vergessen, kann die Abgeltungssteuer zurückgeholt werden. Bei einer automatischen Abführung der Steuer wird die Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Die Anlage KAP behebt den Fehler, woraufhin das Finanzamt die Beträge anpasst und anschließend korrekt abführt.

Bei Privatdarlehen führen Banken die Abgeltungssteuer nicht automatisch ab. Sie müssen diese selbst in der Anlage KAP angeben, damit das Finanzamt die Steuer korrekt berechnet.

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag , können Sie über die Günstigerprüfung zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückfordern.

Info

Haltedauer von Wertpapieren beeinflusst den Steuersatz

Verluste aus Kapitalanlagen werden steuerlich geltend gemacht und mit Gewinnen verrechnet, um die Steuerlast zu mindern. Dabei ist die Haltedauer von Wertpapieren besonders wichtig. Für Wertpapiere, die nach einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten verkauft werden, gilt ein anderer steuerlicher Ansatz als für kurzfristig gehaltene Anlagen. Eine strategische Haltedauer kann somit zu erheblichen Steuervorteilen führen.

Bei eventuellen Nachfragen vonseiten des Finanzamts reicht in der Regel die Jahresbescheinigung der Bank als Nachweis aus. Diese erhalten Sie meist automatisch. Sollte das nicht der Fall sein, fordern Sie sie einfach bei Ihrem Kreditinstitut an.

Zusammenfassung

Das Wichtigste zum Schluss

Die Abgeltungssteuer fällt auf alle Kapitalerträge an und kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Dies erfolgt über die Anlage KAP. Durch Freistellungsaufträge, wie den Sparer-Pauschbetrag oder eine strategische Gestaltung von Gewinnausschüttungen, lässt sich die Steuerlast reduzieren. Altanlagen vor 2009 und Sonderfälle wie Privatdarlehen oder ausländische Kapitalerträge werden gesondert behandelt.