Warum eine D&O Versicherung abschließen?
Eine Directors and Officers (D&O) Versicherung sorgt dafür, dass Ihr berufliches Risiko als Geschäftsführer nicht zu einem persönlichen Risiko wird. Denn es handelt sich um eine Vermögenshaftpflichtversicherung, die auch Rechtsschutz bietet. Das heißt: Im Schadensfall müssen Sie nicht uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften. Daher hat die D&O Versicherung eine große Bedeutung für Sie als Geschäftsführer.
Ausreichende Deckungssumme bei Ihrer D&O-Versicherung als Gesellschafter oder Geschäftsführer
Die Wahl der richtigen Deckungssumme ist bei einer D&O Versicherung wichtig, wobei die Ermittlung der angemessenen Höhe schwierig ist. Je höher die Deckungssumme, desto höher fällt die Prämie aus. Sie wird zudem nach den Risiken der Organtätigkeit bestimmt und kann je nach Branche stark variieren. Unabhängig von der Art der Tätigkeit sollte die Deckungssumme mindestens 2 Mio. Euro betragen.
Nachhaftung und Rückwärtsversicherung
Bei der D&O-Versicherung für Geschäftsführer gilt das sogenannte Claims-Made-Prinzip. Das bedeutet, zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung muss Versicherungsschutz bestehen. Die Anspruchserhebung kann zeitlich deutlich nach der Pflichtverletzung erfolgen, weil beispielsweise die Gesellschafterversammlung erst Jahre später den Verstoß aufdeckt. Besteht zu diesem Zeitpunkt keine D&O-Versicherung für den (gewerblichen) Geschäftsführer oder geschäftsführenden Gesellschafter mehr, besteht auch kein Versicherungsschutz mehr, selbst wenn zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung noch eine D&O-Versicherung bestand.
Deshalb ist es für Sie als Geschäftsführer wichtig, dass Sie folgende Dinge beachten, wenn Sie für die Haftung eine entsprechende Versicherung abschließen wollen:
- Vereinbaren Sie eine entsprechende Nachhaftung bzw. Nachmeldefrist.
- Wechseln Sie den Versicherer, schließen Sie beim neuen Versicherer eine Rückwärtsversicherung für solche Risiken ab.
Info
Praxis-Beispiel: Späte Entdeckung einer Pflichtverletzung
Im Jahr 2007 bestand eine D&O-Versicherung für den Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung entdeckt 2010 eine Pflichtverletzung aus dem Jahr 2007. Die Folge: Es bestand zwar in der Vergangenheit für die Geschäftsführerhaftung eine Versicherung, jedoch nicht mehr 2010, als die Gesellschafterversammlung den Anspruch geltend macht. Ist in diesem Fall keine Nachhaftung vereinbart worden, muss der D&O-Versicherer nicht mehr leisten.
Die Fristen für Nachhaftung sind höchst unterschiedlich. Häufig werden 1 - 3 Jahre, selten ein längerer Zeitraum, angeboten.
Wird erstmals ein D&O-Versicherungsvertrag von einem Geschäftsführer abgeschlossen, bieten viele Versicherer ggf. gegen gesonderte Prämien ebenfalls eine Rückwärtsversicherung an. Erfasst werden dann Pflichtverletzungen vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Die Rückwärtsversicherung tritt nach den üblichen Bedingungen nur dann ein, wenn die Pflichtverletzung unbekannt ist und auch nicht hätte bekannt sein müssen. In der Regel sind also nur Pflichtverletzungen in der D&O-Versicherung versichert, die der Geschäftsführer nach Vertragsabschluss begangen hat. Liegt der Verstoß in der Vergangenheit, wird er aber jetzt erst entdeckt und geltend gemacht, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Achtung
Claims-Made- und Verstoßprinzip gelten nicht einheitlich
Es gibt eine Kombination von Claims-Made- und Verstoßprinzip, wie es dem Versicherer gerade passt. Sowohl die Pflichtverletzung als auch die Geltendmachung müssen grundsätzlich während der Laufzeit eintreten.
Nachhaftung für ausgeschiedene Geschäftsführer
Von der Beendigung des D&O-Versicherungsvertrages zu unterscheiden ist das Ausscheiden eines GmbH-Geschäftsführers oder Gesellschafter-Geschäftsführers. Ist er noch leitender Angestellter, wäre er weiterhin versicherte Person. Anders sieht es jedoch aus, wenn er ganz aus den Diensten bzw. aus dem Kreis der versicherten Personen ausgeschieden ist. Dies ist der Fall, wenn die Person in Rente geht oder das Unternehmen gewechselt hat. Auch in diesem Fall ist es notwendig, eine Nachmeldefrist zu vereinbaren oder ausdrücklich zu regeln, dass auch für ehemalige Organmitglieder und die gegen sie gerichteten Ansprüche Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden besteht. Hier gibt es in der Praxis eine Nachhaftung bis zu 5 Jahren nach der Pensionierung bzw. dem Ausscheiden des betreffenden Geschäftsführers.
Vorsicht beim Gesellschafterwechsel in der GmbH
Durch die steigenden Versicherungsschäden aus solchen Manager-Haftungsfällen versuchen die Versicherer, ihre Risiken zu begrenzen und bestimmen immer mehr Ausschlussgründe im Kleingedruckten. Neueste Variante: In der Police wird eine Klausel zur Anzeigepflicht bei einem „Kontrollwechsel“ im Unternehmen verlangt.
Im Klartext: Wird die GmbH verkauft und erhält neue Gesellschafter, findet damit ein anzeigepflichtiger Kontrollwechsel statt. Unterlässt es der Geschäftsführer, dies seiner D&O-Versicherung zu melden, gefährdet oder verliert er damit den Versicherungsschutz.
Achtung: Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine solche Anzeigepflicht nur, wenn mit dem Eigentümerwechsel tatsächlich eine Risikoerhöhung für den Versicherer eintritt (BGH, Urteil vom 12.9.2012, IV ZR 171/11). Ist aber eine solche Anzeigepflicht ausdrücklich für jeden Fall des Kontrollwechsels vorgesehen, dann müssen Sie dieser nachkommen.
Tipp
Prüfen Sie das Kleingedruckte in Ihrer D&O-Versicherung
Als Geschäftsführer sind Sie also gut beraten, wenn Sie bei einem Eigentümerwechsel die Vorgaben in Ihrer D&O-Police prüfen und im Zweifel den Wechsel an die Versicherung melden.
Verzicht auf Anfechtung und Rücktrittsrechte des Versicherers
Für Sie als Geschäftsführer sind D&O-Versicherungen empfehlenswert, die vorsehen, dass der Versicherer auf gesetzliche Rücktritts- und Anfechtungsrechte verzichtet. Der Grund: Bei der Antragsaufnahme oder -verlängerung werden eine Reihe von Risikofragen gestellt. Zum Beispiel werden die Bilanz, die Umsatzzahlen oder die Art der Tätigkeit abgefragt. Machen Sie hierbei falsche Angaben, kann der Versicherer unter bestimmten Umständen zurücktreten oder den Vertrag wegen Arglist anfechten. Der Vertrag wird dann zurückabgewickelt, bei der Arglistanfechtung ist er sogar nichtig. Besonders dramatisch ist die Situation dann, wenn nur eine versicherte Person die falsche Angabe getätigt hat, nun aber infolge Nichtigkeit des gesamten Vertrages sämtliche versicherten Personen ohne Versicherungsschutz dastehen.
Tipp
Ein Verzicht lohnt sich!
Ein Verzicht auf Anfechtung und Rücktrittsrechte kann äußerst sinnvoll sein. Allerdings ist dann in der Praxis vorgesehen, dass dieser Ausschluss nicht gegenüber der versicherten Person gilt, die die falschen Angaben im Versicherungsantrag oder bei der Verlängerung getätigt hat.
Rechtsschutz bei Aufrechnung
Besonders komfortabel sind D&O-Versicherungen für Geschäftsführer, bei denen auch Versicherungsschutz besteht, wenn die Gesellschaft sich durch Aufrechnung beim Geschäftsführer bereits befriedigt hat. In der Praxis bilden diese allerdings noch die seltene Ausnahme.
Versicherer darf Zahlungen erst mit Abschluss des Verfahrens verweigern
Weil ein Geschäftsführer im Strafverfahren um Steuerhinterziehung dem Versicherer nicht die gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellte, weigerte dieser sich, die in der Zwischenzeit angefallenen Kosten für den Rechtsanwalt zu übernehmen (hier: 15.000 EUR). Dazu das Oberlandesgericht (OLG) Hamm: "Im Rahmen des Deckungsprozesses ist mit Blick auf die versprochene Leistung nur entscheidend, dass der Geschäftsführer die Tat bestreite. Dann müssten die Kosten der Verteidigung zunächst übernommen werden und könnten gegebenenfalls nach einer Verurteilung zurückgefordert werden". Im Klartext: Der Versicherer muss in Vorauszahlung treten (OLG Hamm, Urteil v. 13.7.2023, 20 U 64/22).
Der D&O-Versicherer begründete die Zahlungsverweigerung damit, dass der Geschäftsführer nicht für Auskünfte zur Verfügung stand, keine Einsicht in die Strafverfahrensakte ermöglicht und keinen Einblick in die Verteidigerhandakte gestattet habe. Fazit: Der Versicherer hat keinen Anspruch auf Einsicht zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens gegen den Geschäftsführer.
Ist für GmbH-Geschäftsführer eine D&O-Versicherung bei einer Insolvenz sinnvoll?
Die Rechtsprechung ist nicht sehr umfangreich, wenn es um das Thema Insolvenz und D&O-Versicherung geht. Eine Absicherung kann jedoch bei jeder Gelegenheit eine sich lohnende Investition sein. Denn Sie dient auch im Rahmen einer Insolvenz bei der Innenhaftung gegenüber GmbH und Insolvenzverwalter als Sicherheit für Führungskräfte.
Aber aufgepasst: Dazu gibt es ein wichtiges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dort heißt es: "Der Haftungsanspruch gemäß § 64 GmbH-Gesetz ist mit dem versicherten Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Vermögensschadens nicht vergleichbar. Es handele sich vielmehr um einen Ersatzanspruch eigener Art, der allein dem Interesse der Gläubigergesamtheit eines insolventen Unternehmens dient" (OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.7.2018, 1-4/93/16).
Achtung: Veranlassen Sie als Geschäftsführer z. B. Zahlungen der GmbH nach Ablauf der 3-bzw. 6 Wochen-Frist (§ 15a InsO) – solange haben Sie Zeit, nach Vorliegen der Insolvenzkriterien (Illiquidität, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen – haften Sie persönlich gegenüber der GmbH (§ 64 GmbH-Gesetz). Die D&O-Vermögensschaden-Versicherung deckt dieses Risiko grundsätzlich nicht ab. Nur wenn dieser Vorgang (Verstoß gegen § 64 GmbHG) ausdrücklich in der Police aufgeführt ist, muss der Versicherer den Schaden übernehmen.
Definition
Was ist Innenhaftung?
Ein Geschäftsführer haftet im Ernstfall auch gegenüber der eigenen GmbH. Dies nennt sich Innenhaftung. Unter Außenhaftung versteht man die Haftung gegenüber Dritten. In beiden Fällen hilft die D&O-Versicherung Ihnen als Geschäftsführer.
Der Zeitraum eines Antragseingangs für ein Insolvenzverfahren beeinträchtigt Ihre D&O-Versicherung als Geschäftsführer nicht. Achten Sie aber darauf, bevor Sie eine solche Versicherung abschließen, dass der Vertrag keine insolvenzabhängige Lösungsklausel beinhaltet. Diese ist zwar unwirksam, dennoch gibt es Versicherungen, die sich darauf berufen wollen. Probleme können Sie allerdings dann bekommen, wenn Sie mit Ihren Beiträgen in Rückstand geraten. Dies kann mitunter dazu führen, dass die Versicherung den Vertrag kündigt.