Zusammenfassung
Zusammenfassung: Aktiengesellschaft
Um eine AG in einer Zusammenfassung darzustellen, helfen die folgenden Punkte:
- Eine AG ist eine Rechtsform für Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft
- Zur Gründung ist ein Mindestkapital von 50.000 Euro notwendig (Grundkapital)
- Die Haftung ist auf das Gesamtvermögen beschränkt
- Eine AG besteht zwingend aus drei Organen: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung
Definition
Was ist eine Aktiengesellschaft?
Die AG ist eine Rechtsform für Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Die Gesellschafter haften also nicht mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das ist der Unterschied zur Personengesellschaft, wo es kein Trennungsprinzip gibt und eine unmittelbare persönliche Haftung der Gesellschafter über die eingezahlte Kapitaleinlage hinaus besteht.
Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt. Diese sind im Regelfall übertragbar.
Als Kapitalgesellschaft ist die AG eine juristische Person. Das bedeutet, dass diese Form der Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, also Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Die AG nimmt folglich selbst am Rechtsverkehr teil.
Wie funktioniert die AG?
Der Aufbau einer Aktiengesellschaft ist in drei Bereiche unterteilt, die jeweils unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Die drei Organe der Aktiengesellschaft und deren Zuständigkeiten sind:
Vorstand:
- Leitung der AG
- bestehend aus mind. 1 Person (CEO und CFO), hat die Gesellschaft mehrere Vorstandsmitglieder, sind diese gleichberechtigt.
- Geschäftsführungsorgan der AG, d.h. übt Funktion der Geschäftsführung aus
- zuständig für operatives Geschäft
- Mitglieder werden vom Aufsichtsrat bestimmt (agieren jedoch unabhängig davon)
- Vertretung der AG nach außen
Aufsichtsrat (AR):
- Überwachungs- und Kontrollorgan des Vorstands
- Bestellung und Berufung des Vorstands
- bestimmt z.B. den Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte für den Vorstand
- keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Vorstand
- bekommt jederzeit Zugang zu den Büchern (Kontrollfunktion)
- wenn Mitbestimmungsrecht für die AG gilt: Arbeitnehmer haben Einfluss auf die Zusammensetzung des AR
Hauptversammlung (HV):
- Vertretung der Aktionäre
- Aktionäre können über die HV-Beschlussvorlagen zustimmen oder ablehnen
- Entscheidung über Verwendung des Jahresgewinns, Entlastung des Vorstands oder Befragungen des Managements
- keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Vorstand
- Keine Einflussnahme auf die operativen Unternehmensabläufe
- Mitbestimmungsrecht der einzelnen Aktionäre wird je nach Höhe der Aktienanteile bestimmt
- findet einmal pro Jahr statt
Die Eigenschaften einer AG
Bei einer AG handelt es sich um eine juristische Person, die vor Gericht klagen und verklagt werden kann, dabei aber durch den Vorstand vertreten wird. Ihre Haftung ist, wie auch bei allen Kapitalgesellschaften, auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Eine Aktiengesellschaft benötigt ein Mindestkapital von 50.000 Euro, das dauerhaft zur Verfügung stehen muss, damit Gläubiger im Bedarfsfall darauf zugreifen können. Dieses Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt, die üblicherweise frei handelbar (fungibel) sind – also verkauft oder gekauft werden können. Interessant ist auch die Frage, ob eine AG an der Börse sein muss. Denn die Aktien müssen nicht zwangsläufig an der Börse gehandelt werden, denn für einen Börsengang gelten spezielle Voraussetzungen.
Bei den meisten Aktiengesellschaften gehört das Kapital vielen Aktionären, die durch ihre Investitionen Anteile an der AG erwerben und damit Anspruch auf Dividenden haben. Die AG ist daher besonders attraktiv für Unternehmen mit einem hohen Kapitalbedarf, da sie durch den Verkauf von Aktien leichter an finanzielle Mittel kommen. Das Hauptziel der AG liegt darin, das Vermögen der Gesellschaft zu mehren und die Kapitalbasis durch die Beteiligung vieler Aktionäre zu stärken.
Info
Beispiele für eine Aktiengesellschaft
Die 40 bekanntesten börsennotierten Unternehmen in Deutschland finden Sie im Deutschen Aktien-Index (DAX). Dazu zählen unter anderem:
Adidas, Deutsche Telekom, Bayer, Volkswagen, Siemens und Zalando.
Die bekannteste AG war höchstwahrscheinlich Bertelsmann, die seit 2012 als Bertelsmann SE & Co. KGaA firmiert.
Wie gründen Sie eine Aktiengesellschaft?
Um eine AG zu gründen, stehen Ihnen vier Wege offen:
- Neugründung einer AG (auch als Joint Venture)
- Abspaltung zur Neugründung, wenn ein Unternehmensteil abgetrennt und in einer neu gegründeten AG betrieben wird
- Formwechsel einer bereits bestehenden Gesellschaft, die ihre bisherige Rechtsform in die der AG ändert
- Verschmelzung, wenn zwei oder mehr bestehende Gesellschaften zu einer AG verschmolzen werden
Wer kann eine AG gründen?
Eine AG-Gründung kann erfolgen durch:
- natürliche Personen: d.h. von einer Privatperson oder mehreren Privatpersonen (auch eine Einzelperson kann eine AG gründen)
- juristische Personen: z.B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- rechtsfähige Personengesellschaften: z.B. Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Info
Die kleine AG
Seit der Novellierung des Aktienrechts gibt es für eine AG keine Mindestanzahl an Gründern mehr. Der Aufbau einer AG kann auch als Einzelperson erfolgen, die sog. „kleine AG“, auch als „Ein-Mann-AG“ bzw. „Ein-Personen-AG“ bezeichnet. Bei dieser speziellen Form der AG sind Sie gleichzeitig Gründer und Vorstand. Sie brauchen drei weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat, die aber nicht Mitgründer sein müssen.
Achtung
„Ein-Personen-AG“ nicht mit der „Ich-AG“ verwechseln!
Die Ich-AG ist ein Einzelunternehmen, dessen Gründer eine arbeitslose Person ist und einen Existenzgründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat. Sie gründen also als Einzelperson ein Einzelunternehmen, das aber nicht zur Rechtsform Aktiengesellschaft zählt und daher auch keine Ein-Personen-AG oder kleine AG ist.
AG-Kapital: Eigenkapital, Grundkapital, Stammkapital, Mindestkapital
Zum Schutz der Gläubiger ist bei Kapitalgesellschaften ein Grundvermögen vorgeschrieben. Dieses hat – je nach Art der Kapitalgesellschaft – eine spezielle Bezeichnung:
- Bei der GmbH heißt es Stammkapital. Es ist bei GmbH-Gründung als Einlage von mindestens 25.000 Euro von den Gesellschaftern zu erbringen (§ 5 Abs. 1 GmbHG).
- Bei der AG ist es das Grundkapital, das in Aktien zerlegt ist und mindestens 50.000 Euro beträgt (§ 7 AktG). Es wird entweder in Nennbetrags- oder Stückaktien ausgegeben. Stückaktien sind am Grundkapital der Gesellschaft mit gleichem Anteil beteiligt, während Nennbetragsaktien einen absoluten Anteil verbrieft.
Einlagen der Gesellschafter
Die Voraussetzung zur AG-Gründung ist, dass alle Gesellschafter ein gemeinsames Vermögen von 50.000 Euro aufweisen können. Einlagen können Sie leisten durch:
- Bareinlagen, d.h. Einzahlung von Beträgen, die dem Ausgabebetrag der Aktien entsprechen
- Sacheinlagen, d.h. bewegliche oder unbewegliche Sachen sowie Rechte und Forderungen, z. B. Gebäude, Maschinen oder Nutzungsrechte
Info
Was ist bei Sacheinlagen zu beachten?
Wenn Sie sich als Gesellschafter durch Sacheinlagen an der AG beteiligen wollen, bringen Sie Vermögensgegenstände in die Gesellschaft ein (z.B. Gebäude, Beteiligungen), die die Haftungsmasse vermehren. Der Wert entspricht einer bestimmten Zahl an Aktien, was bei der Einbringung festgesetzt werden muss.
Daher können nur solche Vermögensgegenstände eine Sacheinlage sein, die einen feststellbaren wirtschaftlichen Wert haben. Nicht notwendig ist hingegen, dass es sich bei der Sacheinlage um eine „Sache“ im Sinne von § 90 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handelt. Das Aktiengesetz regelt, dass der Wert der Sacheinlage grundsätzlich durch einen externen Gründungsprüfer festzustellen ist.
Neugründung einer AG in 11 Schritten
Die Basis für die Gründung bietet der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag, in dem die Frage, wer die AG leitet, sowie die Gewinnverteilung definiert sind. Die Neugründung einer Aktiengesellschaft erfolgt in mehreren Schritten:
- Vorgründungsgesellschaft: Einleitung der Gründungsphase in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder offene Handelsgesellschaft für das Handelsgewerbe
- Satzung: Verfassen eines Gründungsprotokolls nach §23 AktG (beinhaltet Gründer, Aktienübernahmen nach § 29 AktG und eingezahlten Betrag). Im Rahmen der Beurkundung sollten Rechtsgrundlagen, Unternehmens- bzw. Firmenname, Firmensitz sowie Geschäftskonto enthalten sein.
- Zeichnung der Aktien: Sobald die Satzung finalisiert ist, zeichnen die Gründer alle Aktien im Verhältnis zu ihrer Beteiligung an der AG. Hiermit verbunden ist die Pflicht für alle Gründer, ihre Einlagen auf das Geschäftskonto der AG einzuzahlen.
- Vorgesellschaft: Auch bekannt als Vor-Aktiengesellschaft, Vor-AG bzw. AG in Gründung, entsteht mit der notariellen Beurkundung der Satzung
- Aufsichtsrat: Bestellung und Abschlussprüfung für das erste Geschäftsjahre nach § 30 AktG
- Vorstand: bestellt durch den Aufsichtsrat, fordert die Einlagen ein
- Gründungsbericht: Erstellung durch den Vorstand und Prüfung durch den Aufsichtsrat (ggf. zusätzliche Prüfung durch den Gründungsprüfer)
- Handelsregister: Anmeldung und Eintragung der AG als juristische Person
- Prüfung: durch das Registergericht. Bei Erfüllung aller im AktG zur Gründung vorgesehenen Voraussetzungen, erfolgt die Eintragung der AG in das Handelsregister, was zur Beendigung der Vor-AG und mit dem Wechsel von der GbR bzw. OHG in die AG einhergeht
Die AG ist nun entstanden und als weitere Schritte folgen nun: - Gewerbeanmeldung
- Finanzamt: Anmeldung der AG
Tipp
Satzung sorgfältig auf Bedürfnisse abstimmen
Was hier sehr einfach klingt, hat mitunter weitreichende Folgen: Eine Änderung der Satzung ist ziemlich aufwändig. Denn hierfür muss eine Hauptversammlung einberufen werden. Außerdem bedarf jede Satzungsänderung der notariellen Beurkundung, was zu Mehraufwand und -kosten führt. Deshalb sollte nicht übereilt eine Satzung gemacht, sondern die Regelungen der Satzung sollten wirklich ausreichend abgewogen und auf die konkreten Bedürfnisse der AG abgestimmt werden – am besten mit einem auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt.
Gewinnverteilung der Aktiengesellschaft
Die erwirtschafteten Gewinne werden entsprechend der Geschäftsanteile der Anteilseigner (Aktionäre) verteilt: Je mehr Aktien Sie als Aktionär halten, umso höher ist Ihre Gewinnbeteiligung. Der je Aktie jährlich an den Aktionär ausgeschüttete Bilanzgewinn ist die Dividende.
Info
Wie lange dauert die Gründung einer Aktiengesellschaft?
Gerade wenn es darum geht, ein neues Unternehmen ins Leben zu rufen, spielt der zeitliche Aspekt ebenfalls eine Rolle. Die Dauer einer AG-Gründung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann deswegen unterschiedlich lang sein. Besteht z.B. Beratungsbedarf bei der Firma oder der Satzung usw., dann dauert die Gründung länger, denn Sie brauchen mehr Zeit, um die Voraussetzungen für die Eintragung im Handelsregister zu erfüllen. Verzögerungen können auch eintreten, wenn Sie nicht sofort einen Notartermin erhalten.
Vor- und Nachteile einer AG
Im Vergleich zu anderen Rechtsformen bietet die AG insbesondere folgende Vor- und Nachteile:
Vorteile der AG
- Aktien lassen sich einfacher übertragen als z.B. Gesellschaftsanteile einer GmbH, zu deren Übertragung eine notarielle Beurkundung erforderlich ist (Zeit- und Kostenaufwand)
- Durch schnelles Wachstum besonders beliebt bei Großunternehmen oder Betrieben in neuen Wirtschaftszweigen
- weitere Kapitalbeschaffung durch Ausgabe weiterer Aktien einfach möglich - im Vergleich zur Fremdfinanzierung über Kredite, die eine umfangreiche Prüfung voraussetzt
- aufgrund des höheren Grundkapitals höhere Kreditwürdigkeit
- Langlebigkeit, da die Existenz der AG nicht durch deren Eigentümer bedingt ist
- hohe Unternehmenskontinuität: d. h. auch bei Gesellschafterwechsel ist der Bestand der Gesellschaft nicht gefährdet und bei Tod eines Aktionärs besteht kein Risiko, da die Unternehmensanteile auf die Erben übergehen
- hohe Mitarbeiterbindung möglich, z. B. durch Ausgabe von Belegschaftsaktien
- Möglichkeit der Unterstützung durch Kleinanleger (d. h. diese werden am Gewinn beteiligt, müssen aber nicht für Schulden haften)
- Haftungsbegrenzung: Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, d. h. Gründer haften nicht unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen (z. B. bei der GbR)
Nachteile der AG
- höhere Gründungskosten: z. B. im Vergleich zur Gründung einer GmbH oder UG
- höherer Beratungsaufwand: z. B. im Vergleich zur GmbH, da das Aktiengesetz (AktG) viel umfangreicher ist als das GmbH-Gesetz und beim Aktienrecht ein auf Handels-und Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt angeraten ist, wohingegen bei einfachen Fällen der GmbH fachlicher Rat vom Steuerberater oftmals ausreicht
- Ausschluss von Gesellschaftern nicht möglich: die AG kann sich ihre Gesellschafter (Anteilseigner/Aktionäre) nicht aussuchen, wohingegen diese Möglichkeit bei der GmbH durch im Gesellschaftsvertrag definierte Ausschlussgründe besteht
- dezentralisierte Verantwortung, da die Führung auf die drei Organe der AG (Aufsichtsrat, Vorstand, Hauptversammlung) verteilt ist und Aufgaben mit längeren Entscheidungswege verbunden sind
Info
Gründungsprüfung
Um über die Ordnungsmäßigkeit bestimmter Gründungsvorgänge Gewissheit zu erlangen, sieht das Aktienrecht folgende Gründungsprüfungen vor:
- § 33 Abs. 1 AktG: interne Gründungsprüfung durch Organe der Gesellschaft (Vorstand und Aufsichtsrat).
- § 33 Abs. 2 AktG: gesetzlich vorgeschriebene Gründungsprüfungen durch besondere Gründungsprüfer.
Buchführung in der Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaften sind als Formkaufmann zur doppelten Buchführung verpflichtet, müssen jährlich eine Bilanz erstellen und zum Ende des Geschäftsjahres das Inventar führen – diese Aspekte bilden gemeinsam den Jahresabschluss, den jede AG veröffentlichen muss. Dieser ist in vier Schritte unterteilt:
- Aufstellung: Zum Jahresabschluss gehören nach HGB die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Lagebericht und Erklärung zum Corporate Governance Kodex.
- Prüfung: Für mittelgroße und große Unternehmen besteht eine Prüfpflicht durch einen vereidigten Buchprüfer, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- Feststellung: Der AG-Vorstand legt dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss vor und entscheidet über die Gewinnverwendung.
- Offenlegung: Den Jahresabschluss muss die AG innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Wie akribisch der Jahresabschluss genau sein muss, ist von der Größe der Gesellschaft abhängig.
Kleine AG
Merkmale
In zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren gelten mindestens zwei dieser Bedingungen:
- Bilanzsumme ist kleiner als 4.840.000 Euro
- Jahresumsatz ist kleiner als 12.000.000 Euro
- Weniger als durchschnittlich 50 Arbeitnehmer
Pflichten
- Zusammengefasste Bilanz
- Anhang (GuV nicht nötig)
Mittelgroße AG
Merkmale
In zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren gelten mindestens zwei dieser Bedingungen:
- Bilanzsumme zwischen 4.840.000 Euro und 19.250.00 Euro
- Jahresumsatz zwischen 12.000.000 Euro und 38.500.000 Euro
- Durchschnittlich 50 bis 250 Arbeitnehmer
Pflichten
- Jahresabschluss
- Anhang
- Lagebericht
- Bericht des Aufsichtsrats
- Erklärung zum Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG)
- Gewinnverwendungsvorschlag
- Prüfung von Jahresabschluss & Lagebericht durch vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer
Große AG
Merkmale
In zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren gelten mindestens zwei dieser Bedingungen:
- Bilanzsumme ist größer als 19.250.00 Euro
- Jahresumsatz größer 38.500.000 Euro
- Mehr als 250 Arbeitnehmer
Pflichten
- Jahresabschluss
- Anhang
- Lagebericht
- Bericht des Aufsichtsrats
- Erklärung zum Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG)
- Gewinnverwendungsvorschlag
- Prüfung von Jahresabschluss & Lagebericht durch vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer
Gemeinsam mit dem Lagebericht der Wirtschaftlichkeit der AG muss die Buchhaltung entsprechend transparent für die Öffentlichkeit sein. Das bedeutet, dass die Aktiengesellschaft aufgrund ihrer Publizitätspflicht folgende Aufstellungen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen muss:
- Jahresabschluss
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Diese Veröffentlichungspflichten orientieren sich an festen Terminen und formalen Kriterien, die bei dem Börsengang eingehalten werden müssen und die Buchhaltung mit neuen Anforderungen versehen.
Pflichten einer AG gegenüber ihren Aktionären
Abgesehen von den Abläufen und Grundsätzen, die Sie bei der Aktiengesellschaft im Rahmen der Gründung kennen sollten, gelten für die AG auch einige Verpflichtungen gegenüber ihren Anteilseignern. Das Aktiengesetz gesteht den Aktionären verschiedene Rechte zu, beispielsweise:
- Rechte zur Hauptversammlung (HV): z. B. Teilnahme an der Hauptversammlung oder Ergänzung der Tagesordnung, Stimmrecht, Auskunftsrecht
- Rechte hinsichtlich der Beschlüsse der Hauptversammlung: z. B. gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit getroffener Beschlüsse
- Rechte zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Unternehmensleitung: z. B. Erzwingung einer Haftungsklage gegen den Aufsichtsrat oder Vorstand
- Rechte hinsichtlich von Vermögensinteressen: z.B. Anspruch auf Gewinne, Aktienkapital oder Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen
Europäische Aktiengesellschaft: Societas Europaea
Die Societas Europaea (SE) ist eine eigenständige, übernationale Rechtsform im europäischen Gemeinschaftsgebiet, die es seit 2004 gibt. Da sie Ähnlichkeiten zur Aktiengesellschaft aufweist, wird sie auch als „Europa AG“ oder „Europäische Aktiengesellschaft“ bezeichnet.
Sie kann auf verschiedene Weisen entstehen:
- Gründung durch Verschmelzung
- Gründung einer Holding-SE
- Gründung einer Tochter-SE
- Formwechsel in eine SE
- Errichtung durch eine fertige Vorratsgesellschaft
Info
Für wen eignet sich die Rechtsform der SE?
In Deutschland ansässige Aktiengesellschaften unterliegen ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl der unternehmerischen Mitbestimmung und sind in ihrer unternehmerischen Gestaltungsfreiheit dadurch begrenzt. Mittelständische, international tätige Unternehmen, die der Mitbestimmung unterliegen, können diesen mitbestimmungsrechtlichen Status „einfrieren“, wenn sie die Rechtsform der SE wählen.