ESRS: Was für Unternehmen wichtig ist

Seit ihrem Inkrafttreten haben die zwölf European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einen verbindlichen Rahmen für die Unternehmensberichterstattung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung etabliert. Für alle Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, sind diese Standards verbindlich. Erfahren Sie hier, wieso künftig immer mehr Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen sein werden – und wieso sich KMU am besten schon jetzt mit den ESRS auseinandersetzen sollten.

Zuletzt aktualisiert am 31.10.2025
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Was versteht man unter den European Sustainability Reporting Standards ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben Unternehmen einen einheitlichen Rahmen vor, in dem sie ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung gestalten müssen. Entwickelt wurden diese Standards von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – mit dem Ziel, die Berichterstattung zu standardisieren sowie transparent und konsistent zu gestalten. Die ESRS umfassen spezielle Vorgaben zu ökologischen, sozialen sowie governance-bezogenen Aspekten (ESG) und richten sich an Unternehmen, die unter die EU-Richtlinie CSRD fallen.

Unternehmen, die ESRS implementieren, werden ihrer Verantwortung gerecht – gegenüber Stakeholdern und gegenüber der Gesamtgesellschaft: Sie stellen messbare und klare KPIs zum ökologischen und sozialen Impact ihrer Wertschöpfungskette bereit. Das fördert zum einen Investorenvertrauen und treibt zum anderen den Einsatz nachhaltigerer Geschäftsstrategien an. Unterm Strich sind die ESRS ein Motor für Unternehmen, um sich in einem nach Nachhaltigkeit strebenden Wirtschaftsumfeld zu positionieren – und sich selbst positiv in diese Richtung zu entwickeln.

Info

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?

Die CSRD ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie stellt gesetzliche Anforderungen zum Umfang der Berichterstattung und legt unter anderem fest, welche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Die ESRS sind die European Sustainability Reporting Standards. Diese operationalisieren die gesetzlichen Vorgaben aus der CSRD und definieren die, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfolgen hat. Die ESRS wurden von der European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG, erarbeitet.

Für wen sind die ESRS verpflichtend?

Die ESRS richten sich – und zwar verpflichtend – an Unternehmen, die von der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) betroffen sind. Darunter fallen Unternehmen, die beide Kriterien kumulativ erfüllen:

  • mindestens 450 Millionen Euro Umsatz
  • eine Mitarbeiterzahl von 1.000 oder mehr.

Achtung

CSRD: EU-Kommission lockert Berichtspflichten für Unternehmen

Mit dem Beschluss 16. Dezember 2025 hat die EU EU-Kommission eine die Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen auf den Weg gebracht. Sowohl die CSRD als auch die ESRS wurden dabei abgeschwächt und geändert:

  • Der Adressatenkreis der CSRD wurde eingeschränkt. Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. Euro sind von der Berichtspflicht betroffen.
  • Der Starttermin wurde für die meisten Unternehmen auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben.
  • Die europäischen Berichtsstandards ESRS wurden vereinfacht: Nun sind bis zu 89 % weniger Datenfelder erforderlich.
  • Die Einführung der geplanten branchenspezifischen Berichtsstandards (ESRS Set 2) erfolgt nicht.

CSRD: Die Bedeutung für KMU

Zwar sind KMU nicht direkt von der CSRD betroffen. Es kann jedoch sein, dass sie dennoch Informationen bereitstellen müssen – und zwar dann, wenn sie Teil der Lieferkette eines CSRD-pflichtigen Unternehmens sind. Diese Abfrage darf nicht über den Umfang der sogenannten Voluntary SME Standards (VSME) hinausgehen. Das ist ein Berichtsstandard, den unter anderem KMU nutzen können, um freiwillig Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen.

Exkurs: Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU – ESRS VSME und ESRS LSME erklärt

Die Begriffe VSME (Voluntary European Sustainability Reporting Standards for SME) und LSME-ESRS (European Sustainability Reporting Standards for Listed SME) bezeichnen spezifische Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (englisch SME oder deutsch KMU) in der EU.

  • VSME – Freiwillig für nicht börsennotierte KMU: Der Voluntary SME Standard ist vollständig freiwillig und richtet sich an nicht börsennotierte KMU. Unternehmen können selbst entscheiden, ob und wann sie nach diesem Standard berichten.​
  • LSME-ESRS – Aktuell nicht verpflichtend (Änderung durch Omnibus): Ursprünglich war geplant, dass börsennotierte KMU ab 2026 verpflichtend nach LSME-ESRS berichten müssen. Durch den Omnibus-Beschluss vom 16. Dezember 2025 wurde diese Verpflichtung jedoch gestrichen. Börsennotierte KMU können nun freiwillig nach VSME oder LSME-ESRS berichten – eine Verpflichtung existiert nicht mehr.

Diese Standards bauen modular aufeinander auf und sind somit eng miteinander verbunden, da sie beide darauf abzielen, eine konsistente und transparente Berichterstattung über Nachhaltigkeitspraktiken zu fördern. Jedoch basieren sie auf unterschiedlichen Verpflichtungsgraden. Verglichen mit den ESRS sind sie weniger umfangreich und einfacher gehalten.

Ähnlich wie beim Lieferkettengesetz könnte die Verpflichtung großer Unternehmen auf KMU abstrahlen und diese so indirekt von der Berichtspflicht betreffenn (Trickle-Down-Effect). Die VSME könnten also mittelfristig für alle kleinen und mittleren Unternehmen relevant werden – um ihre Nachhaltigkeitsanstrengungen transparent zu machen. Ziel der VSME ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zu harmonisieren. Zudem könnten durch die bereitgestellten Nachhaltigkeitsinformationen individuelle Anfragen oder Fragebögen – beispielsweise im Rahmen von Kredit- oder Auftragsvergaben – entbehrlich werden.

Was muss nach den ESRS berichtet werden?

Wie schon erwähnt, handelt es sich bei den ESRS um Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Reporting umfasst dabei Daten, die über die bloße Finanzkennzahlen hinausgehen: ökologische, soziale und governance-bezogene Informationen.. Diese unter der Abkürzung ESG Aspekte betreffen die gesellschaftliche Verantwortung und die Nachhaltigkeit eines Unternehmens – und gehören zu den Pflichtangaben eines Nachhaltigkeitsberichts nach der CSRD mittels der ESRS:

  • Umwelt (Enviromental): Angaben zu Emissionen, Ressourcenverbrauch und Abfallwirtschaft sowie Biodiversität.
  • Soziales (Social): Daten und Fakten zu Arbeitnehmerrechten, Inklusion, Vielfalt und Arbeitsbedingungen.
  • Governance: Prozesse und Unternehmensstrukturen hinsichtlich Ethik und Unternehmensführung, Datenschutz sowie Korruptionsbekämpfung.

Nach aktuellem Leitfaden sind darüber hinaus folgende übergreifende Standards verpflichtend:

  • ESRS 1: Allgemeine Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • ESRS 2: Allgemeine Offenlegungen, einschließlich der Governance-Strukturen, Strategien, Richtlinien, Ziele und Risikomanagementprozess im Bezug auf Nachhaltigkeit.

Zusätzlich gibt es sektorspezifische und themenbezogene Standards, die ebenfalls verpflichtend sein können – abhängig von der Branche und den spezifischen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen eines Unternehmens. Mit den ESG-Kriterien sind jedoch die meisten themenbezogenen Standards abgedeckt.

Die detaillierten sowie die verpflichtenden Standards können sich im darüber hinaus im Laufe der Zeit weiterentwickeln. Unternehmen sollten daher stets die neuesten Informationen und Leitlinien der EU und relevanter Aufsichtsbehörden prüfen, um sicherzustellen, dass die aktuellen Vorschriften eingehalten werden.

Tipp

ESRS & GRI: Wie korrespondieren die Reporting-Standards?

Die GRI-Standards (Global Reporting Initiative) stellen den umfassenden globalen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Sie sind international anerkannt und werden weltweit von Organisationen aus verschiedenen Sektoren und Größen angewendet. Der Fokus richtet sich dabei auf die Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder

Die ESRS richten sich – innerhalb dieses Rahmens – entlang der EU-Richtlinien aus.  Sie finden also nur EU-weit Anwendung und sollen eine gesetzeskonforme, harmonisierte Berichterstattung ermöglichen.

Wie sich die ESRS auf Unternehmen auswirken

Klar ist: Es wird Unternehmen Anstrengungen kosten, den Anforderungen der ESRS gerecht zu werden. Die Einführung dieser Standards zwingt demnach nicht nur deutsche, sondern alle europäischen Unternehmen, die eigenen Nachhaltigkeitspraktiken systematisch zu erfassen, zu analysieren und zu dokumentieren. Doch dieser Zwang führt zu positivem Output: Langfristig werden sich Umgang und Verwaltung der Ressourcen verbessern. Gleichzeitig ist es auch eine Chance, das Vertrauen von Kunden und Investoren zu fördern – und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Mit der Einhaltung der ESRS kommunizieren KMU die Übernahme von Verantwortung für Umwelt- und Sozialaspekte. Gleichzeitig identifizieren sie dadurch langfristige Risken. Gerade in Märkten, die zunehmend sensibel auf Nachhaltigkeitsthemen reagieren, verbessert das die Positionierung enorm. Alles in allem wird die Implementierung der ESRS die Marktposition und damit die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Das Image der Firma steigt.