Was ist die Rürup-Rente?
Die Basisrente – nach ihrem Mitentwickler Bert Rürup umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt – gibt es in Deutschland seit 2005. Es handelt sich um eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Entwickelt wurde sie vor allem als Alternative zur Riester-Rente, insbesondere für Personen, die keine Riester-Förderung erhalten können (z. B. viele Selbstständige, Freiberufler oder Geschäftsführer). Grundsätzlich steht die Rürup-Rente aber allen Erwerbstätigen offen, also auch Angestellten oder Beamten.
Als Produkt gehört die Basisrente zur sogenannten Basisvorsorge. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Sparer im Alter eine lebenslange monatliche Rente. Eine Einmalauszahlung des Kapitals ist nicht vorgesehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente beruht die Rürup-Rente jedoch auf einem privaten Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen oder Fondssparer. Die staatliche Förderung besteht hier in Form von erheblichen Steuervorteilen: Ein Großteil der eingezahlten Beiträge kann jährlich als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, was die Steuerlast senkt.
Für wen ist die Rürup-Rente interessant?
Insbesondere folgende Personen(gruppen) nutzen häufig die Basisrente als Altersvorsorge:
- Freiberufler (z. B. Ärzte, Steuerberater, Journalisten, Architekten)
- Gewerbetreibende / Selbstständige (ohne obligatorische gesetzliche Rentenversicherung)
- Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH-Geschäftsführer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind)
- Abhängig Beschäftigte mit höherem Einkommen (die ihre Steuerlast reduzieren möchten)
Tipp
Auch Angestellte profitieren
Auch wenn die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige konzipiert wurde, können alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten sie nutzen – beispielsweise als Alternative zur Riester-Rente. Gerade gutverdienende Arbeitnehmer können von der steuerlichen Förderung profitieren, sofern sie die Rürup-Rente anstelle oder zusätzlich zur Riester-Rente besparen.
Wie funktioniert die Basisrente?
Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen Sie zunächst einen Basisrenten-Vertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Dabei entscheiden Sie, wie hoch Ihre regelmäßigen Beiträge bzw. die Sparrate ausfallen soll. Ab Vertragsbeginn zahlen Sie diese Beiträge in der Ansparphase monatlich oder jährlich ein. Während der Ansparphase dürfen Sie bis zur steuerlichen Höchstgrenze einzahlen – 2025 liegt dieser Betrag für Alleinstehende beispielsweise bei 29.344 Euro pro Jahr. Es gibt verschiedene Gestaltungsformen der Basisrente, unter anderem:
- Klassische Basisrente mit oder ohne Hinterbliebenenschutz: Eine Rentenversicherung, die je nach Vereinbarung im Todesfall vor Rentenbeginn eine Rente an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder vorsieht. Ohne Hinterbliebenenschutz verfällt das Kapital im Todesfall vor Rentenbeginn (bzw. kommt der Versichertengemeinschaft zugute).
- Fondsgebundene Basisrente: Die Beiträge fließen in Investmentfonds. Diese Variante bietet höhere Renditechancen, aber auch Schwankungsrisiken. Oft gibt es Kombinationen, z. B. Garantieprodukte, bei denen ein Teil des Guthabens sicher verzinst und der Rest in Fonds investiert wird.
- Sofortbeginnende Rürup-Rente (Sofortrente): Einmalzahlung eines größeren Betrags, der direkt in eine Rentenzahlung umgewandelt wird. Diese Option wählen z. B. ältere Sparer kurz vor Rentenbeginn, um sofort eine zusätzliche Rente zu erhalten.
- Basisrente mit zusätzlicher Berufsunfähigkeitsversicherung: Manche Anbieter koppeln eine Berufsunfähigkeitsrente an den Vertrag. Davon raten Verbraucherschützer jedoch ab, da die Kombination teuer und unflexibel ist.
Die Ansparphase endet üblicherweise mit dem Eintritt ins Rentenalter (frühestens ab 62Jahren, je nach Vertrag sogar später).
Ab Rentenbeginn startet die Auszahlungsphase: Aus dem angesparten Kapital zahlt der Versicherer Ihnen eine lebenslange monatliche Leibrente. Die genaue Höhe der Rente hängt vom angesparten Kapital, den erwirtschafteten Erträgen und dem bei Vertragsbeginn oder Rentenbeginn garantierten Rentenfaktor ab. (Der Rentenfaktor gibt an, wieviel Rente Sie pro 10.000 Euro Kapitalsumme erhalten. Ein hoher Rentenfaktor ist vorteilhaft – er sorgt für eine höhere monatliche Rente. Schwache Rentenfaktoren reduzieren dagegen die ausgezahlte Rente und sind daher ein Kritikpunkt bei manchen Rürup-Tarifen.)
Während der Ansparphase genießen Sie steuerliche Vorteile (siehe unten) und müssen auch Erträge und Wertsteigerungen im Vertrag nicht versteuern. Erst die ausgezahlte Rente in der Rentenphase unterliegt der Einkommensteuer – und auch dann nur anteilig, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente.
Für wen lohnt sich die Basisrente und worin bestehen die Vorteile?
Die Basisrente steht zwar jedem offen, wirklich lohnen tut sie sich aber vor allem für Personen, die hohe Steuervorteile erzielen oder keine andere staatlich geförderte Altersvorsorge nutzen können. Daher sind Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer klassische Zielgruppen. Diese Personengruppen erhalten keine Arbeitgeberzuschüsse zur Altersvorsorge und haben meist keinen direkten Anspruch auf Riester-Förderung, sodass die steuerlich geförderte Rürup-Rente eine der Optionen darstellt.
Auch Angestellte mit überdurchschnittlichem Einkommen können von Rürup profitieren, da sie durch hohe Einzahlungen viel Steuern sparen und sich so zusätzlich fürs Alter absichern. Je höher der persönliche Steuersatz und je mehr man einzahlt, desto stärker wirkt der Steuervorteil der Basisrente.
Im Vergleich zu ungeförderten privaten Sparformen oder manch anderer Vorsorge bietet die Basisrente folgende Vorteile:
- Steuerliche Förderung: Beiträge zur Rürup-Rente können jährlich bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. 2025 sind es 29.344 Euro (Ledige) bzw. 58.688 Euro (Verheiratete gemeinsam). Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen erheblich – insbesondere Selbstständige mit hohem Gewinn und Spitzenverdiener profitieren (beispielsweise führt ein Jahresbeitrag von 20.000 Euro bei einem Spitzensteuersatz von ~42 % zu rund 8.400 Euro Steuerersparnis).
- Lebenslange Rentenzahlung: Wie bei der gesetzlichen Rente erhält der Sparer eine Leibrente, die nicht aufgebraucht werden kann. Dieses Langlebigkeitsrisiko trägt der Versicherer. Sie können also nicht „100 Jahre alt werden und dann ohne Geld dastehen“ – die Rente läuft, solange Sie leben.
- Flexible Beitragsgestaltung: Innerhalb der steuerlichen Grenzen können Einzahlungen flexibel gestaltet werden. Viele Verträge erlauben einmalige Zuzahlungen (z. B. am Jahresende, um Steuervorteile voll auszuschöpfen) oder auch das Reduzieren/Erhöhen der laufenden Beiträge. In finanziellen Engpässen kann man die Beitragszahlung oft pausieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen.
Aber Achtung: Bei Beitragsfreistellung fallen weiterhin Verwaltungskosten an, die vom Guthaben abgezogen werden. Es empfiehlt sich deshalb, die Beiträge nur in Ausnahmefällen dauerhaft auszusetzen. - Steuerfreie Erträge in der Ansparphase: Alle Kapitalerträge, Zinsen und Kursgewinne innerhalb des Vertrags sind steuerlich privilegiert – sie werden während der Laufzeit nicht besteuert. Das ermöglicht einen ungestörten Zinseszinseffekt über Jahre oder Jahrzehnte.
- Insolvenz- und Hartz-IV-Schutz: Das in einer Rürup-Rente angesparte Kapital ist Insolvenz geschützt und wird in der Regel auch nicht auf Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) angerechnet. Da eine vorzeitige Auszahlung ausgeschlossen ist, gilt es rechtlich als zweckgebundene Altersvorsorge und bleibt im Falle von Arbeitslosigkeit unangetastet. Das schützt Sparer davor, erst ihre Altersvorsorge aufzubrauchen, bevor sie staatliche Unterstützung erhalten.
Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, die hohe Summen fürs Alter zurücklegen wollen, können durch die Steuerentlastung einen größeren Effekt erzielen als mit ungefördertem Sparen. Auch gutverdienende Angestellte, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente einen steueroptimiertenBaustein für die Altersvorsorge zu haben.
Tipp
Lassen Sie sich beraten
Natürlich ist jeder Fall individuell – Einkommen, Steuerklasse, Familienstand, Alter und andere Faktoren spielen eine Rolle. Es empfiehlt sich, vor Abschluss einer Basisrente eine gründliche Beratung durchführen zu lassen, um das persönliche Potenzial abzuschätzen. Einen unabhängige Berater finden Sie beim Bundesverband der Rentenberater e.V.
Welche Voraussetzungen sind bei der Rürup-Rente zu beachten?
Bevor Sie sich für einen Rürup-Vertrag entscheiden, sollten Sie prüfen, ob vertragliche und gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Bedingungen stellen sicher, dass der Vertrag als Basisrente zertifiziert wird und Sie die Beiträge steuerlich geltend machen können:
- Zertifizierter Vertrag: Der Rürup-Vertrag muss vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein. Achten Sie darauf, dass das Angebot die Kriterien des Altersvorsorgezertifizierungsgesetzes erfüllt – gängige Versicherer haben für ihre Basisrenten jedoch in aller Regel eine Zertifizierung.
- Frühester Rentenbeginn mit 62: Die Rente darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen (bei neueren Verträgen; für vor 2012 abgeschlossene Verträge gilt noch 60 Jahre). Eine vorzeitige Auszahlung oder Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. Das angesparte Kapital steht also vor Renteneintritt nicht zur Verfügung.
- Keine einmalige Kapitalauszahlung: Zum Rentenbeginn muss eine Leibrente gezahlt werden. Ein Kapitalwahlrecht – also das Entnehmen eines Teilbetrags oder des gesamten Kapitals als Einmalzahlung – ist gesetzlich nicht vorgesehen. Man erhält das Guthaben ausschließlich in Form monatlicher Renten.
- Höchstbeitrag einhalten: Die steuerlich absetzbaren Beiträge pro Jahr sind gedeckelt (aktuell ca. 27.565 Euro für 2024, 100 % absetzbar; für 2025 siehe oben ca. 29.344 Euro). Einzahlungen über diesem Höchstbetrag sind zwar möglich, bringen aber keine weiteren Steuervorteile. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren steht der Höchstbetrag pro Person zu – beide Ehepartner können also jeweils den Maximalbetrag nutzen.
- Ausschluss der Vererbbarkeit (eingeschränkte Hinterbliebenenversorgung): Ansprüche aus der Rürup-Rente sind grundsätzlich nicht frei vererbbar. Stirbt der Sparer, bevor die Rente beginnt, verfällt das Kapital normalerweise. Allerdings kann man vertraglich einen Hinterbliebenenschutz einschließen – z. B. eine Rentengarantiezeit ab Rentenbeginn oder eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn. In solchen Fällen erhalten Ehepartner oder Kinder (unter 25 Jahren) eine Rente aus dem Vertrag. Wichtig: Jede Hinterbliebenenoption verursacht Kosten oder mindert den Rentenfaktor, was die eigene Rente entsprechend reduziert. Ohne expliziten Hinterbliebenenschutz gehen nicht unterhaltsberechtigte Erben leer aus.
Zusammengefasst richten sich diese Voraussetzungen weniger an Sie persönlich, sondern an die Vertragsgestaltung. Sie sollen sicherstellen, dass die Rürup-Rente tatsächlich als Altersvorsorge dient – daher kein frühzeitiger Zugriff, keine Kapitalauszahlung und nur eingeschränkte Vererbung. Nur Verträge, die all diese Bedingungen erfüllen, werden gefördert (d. h. steuerlich begünstigt).
Rürup-Rente: Besteuerung, Beispielrechnung und Sonderfall für Gesellschafter-Geschäftsführer
Besteuerung der Rürup-Rente in der Rentenphase
In der Auszahlungsphase müssen Rürup-Rentner ihre Rente mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Allerdings bleibt ein Teil der Rente steuerfrei – wie groß dieser Teil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 % der Rürup-Rente versteuern, während 16,5 % der Auszahlung steuerfrei bleiben. Der zu versteuernde Rentenanteil steigt jedoch jährlich um 0,5 Prozentpunkte. Ab 2058 (und für spätere Rentenjahrgänge) unterliegen 100 % der Rürup-Rente der Besteuerung, es gibt dann keinen steuerfreien Anteil mehr.
Zusammengefasst: Je später der Rentenbeginn, desto höher der steuerpflichtige Anteil der Rürup-Rente. Die Steuern fallen dabei mit dem individuellen Steuersatz an, sodass Personen mit hoher Rente entsprechend mehr versteuern als Personen mit niedrigerer Rente.
Beispiel: Beginnt die Rürup-Rente im Jahr 2025, sind 83,5 % jeder Rentenzahlung steuerpflichtig. Bei 1.000 Euro Rente monatlich müssten davon 835 Euro versteuert werden, 165 Euro blieben steuerfrei. Würde der Rentenbeginn erst 2040 liegen, läge der steuerpflichtige Anteil bereits bei 90 % der Rente, und ab 2058 wären volle 100 % steuerpflichtig.
Steuerliche Wirkung: Beispielrechnung für Rürup-Beiträge
Die Rürup-Rente bietet bereits in der Einzahlungsphase erhebliche Steuervergünstigungen. Beiträge zur Rürup-Rente können bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abgesetzt werden, was das zu versteuernde Einkommen mindert. Wie groß die Steuerersparnis ausfällt, hängt maßgeblich vom Einkommen und Steuersatz des Sparers ab – je höher das Einkommen und der persönliche Steuersatz, desto größer der steuerliche Vorteil.
Zur Veranschaulichung eine Beispielrechnung: Ein alleinstehender Sparer mit 120.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, der monatlich 1.000 Euro in einen Rürup-Vertrag einzahlt (also 12.000 Euro im Jahr), kann rund 5.487 Euro Einkommensteuer pro Jahr sparen. Diese Ersparnis entspricht etwa 46 % der eingezahlten Beiträge.
Zum Vergleich: Bei einem niedrigeren Einkommen von z. B. 70.000 Euro und ebenfalls 12.000 Euro Jahresbeitrag würde die Steuerersparnis ca. 4.846 Euro betragen (knapp 40 %). Man erkennt daran, dass Gutverdiener überproportional vom Steuervorteil profitieren, weil für die letzten Einkommensanteile ein höherer Grenzsteuersatz gilt. Das Finanzamt „beteiligt“ sich also bei Top-Verdienern nahezu zur Hälfte an den Rürup-Beiträgen in Form der Steuerersparnis.
Info
Höchstbetrag für Sonderausgaben beachten
Es gilt ein jährlicher Höchstbetrag (2025: 29.344 Euro für Alleinstehende, 58.688 Euro für Verheiratete) für als Sonderausgaben absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgungswerken werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet – dadurch verringert sich der noch für Rürup absetzbare Betrag entsprechend. Wer die vollen Steuervorteile nutzen möchte, sollte daher prüfen, ob und in welcher Höhe noch absetzbarer Spielraum für Rürup-Beiträge besteht. Überzahlungen über den Höchstbetrag hinaus bringen keinen zusätzlichen Steuervorteil.
Sonderfall für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
Auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) – also Geschäftsführer, die Mehrheitseigner ihrer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) sind – können eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschließen. Obwohl sie sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige gelten (keine Rentenversicherungspflicht), sind sie weiterhin Angestellte ihrer Firma und können aus diesem Anstellungsverhältnis heraus eine bAV-Zusage erhalten, die steuerlich anerkannt wird. Für beherrschende GGF gelten bei Einrichtung einer bAV zwar einige besonders strenge Anforderungen (z. B. Angemessenheit der Versorgungsleistungen, Finanzierung, Insolvenzsicherung), aber grundsätzlich steht ihnen die bAV als Vorsorgeweg offen.
Anrechnung der bAV auf den Rürup-Höchstbetrag
Wichtig zu beachten: Die Kombination von bAV und Rürup-Rente kann für einen beherrschenden GGF steuerliche Einschränkungen mit sich bringen. Obwohl die bAV nicht unmittelbar Teil der „Basisversorgung“ wie die gesetzliche Rente ist, gibt es eine spezielle Regelung des Gesetzgebers bzw. der Rechtsprechung, die verhindert, dass GGF doppelt maximale Steuervorteile ausschöpfen. Konkret hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine abgeschlossene bAV für einen alleinigen GGF den absetzbaren Höchstbetrag der Rürup-Rente um einen fiktiven gesetzlichen Rentenbeitrag kürzt. Seit 2008 ist gesetzlich geregelt, dass beherrschende GGF mit bAV nicht mehr den vollen Rürup-Höchstbeitrag als Sonderausgabe geltend machen können, selbst wenn keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente vorliegen. Vereinfacht gesagt betrachtet das Finanzamt in so einem Fall einen Teil des Rürup-Steuerfreibetrags als „verbraucht“ durch die bestehende bAV-Versorgung.
Für die Praxis bedeutet das: Hat ein GGF bereits eine betriebliche Altersvorsorge eingerichtet, verringert sich der maximal abzugsfähige Betrag für Rürup-Beiträge. Wie groß die Kürzung ist, hängt vom Einzelfall ab (maßgeblich ist die Höhe des hypothetischen Beitrags, den der GGF in die gesetzliche Rentenversicherung hätte zahlen müssen).
Ein Beispiel aus früheren Jahren: Bei einem alleinigen GGF mit bAV wurde der damalige Rürup-Höchstbetrag von 20.000 Euro um 13.200 Euro gekürzt, sodass nur noch 8.800 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden konnten. Zwar haben sich die absoluten Beträge mit den Jahren geändert (2025 liegt der Höchstbetrag für Alleinstehende bei 29.344 Euro), doch das Prinzip bleibt gleich.
GGF sollten also unbedingt beachten: Wenn parallel zur privaten Rürup-Rente auch eine bAV besteht, kann die bAV die absetzbaren Rürup-Beiträge spürbar reduzieren. Die Finanzverwaltung kürzt in solchen Fällen automatisch den abziehbaren Betrag, ohne den Steuerpflichtigen gesondert zu informieren. Es besteht die Gefahr, dass man „zu viel“ in Rürup einzahlt, weil man annimmt, den vollen Höchstbetrag nutzen zu können – der überschießende Teil der Beiträge bleibt dann aber ohne steuerliche Wirkung. Daher reicht für GGF oft ein Überblick über die steuerliche Behandlung und die gegenseitige Anrechnung von bAV und Rürup, um böse Überraschungen zu vermeiden. Im Zweifel sollte man fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um die optimale Aufteilung zwischen bAV und Rürup-Beiträgen zu finden und die Steuervorteile beider Vorsorgewege bestmöglich auszuschöpfen.
Eine betriebliche Altersvorsorge kann für einen beherrschenden GGF äußerst attraktiv sein, da sie in der Einzahlungsphase steuerfrei bzw. -begünstigt ist und vom Unternehmen finanziert werden kann. Gleichzeitig bietet die Rürup-Rente zusätzliche Vorsorge mit Steuervorteilen für selbstständige Geschäftsführer. Beide Wege können kombiniert werden, doch ist auf die steuerlichen Wechselwirkungen zu achten – insbesondere die Kürzung des Rürup-Sonderausgabenabzugs bei bestehender bAV. Mit sorgfältiger Planung können GGF beide Vorsorgeformen nutzen und trotzdem die steuerlich geförderten Höchstbeiträge optimal ausreizen. Die Kenntnis der aktuellen Regeln (Stand 2025) und ggf. professionelle Beratung stellen sicher, dass sowohl Rürup-Rente als auch bAV voll zur finanziellen Absicherung im Alter beitragen, ohne dass Steuervorteile verschenkt werden.
Nachteile der Rürup-Rente
So attraktiv die Steuerersparnis und die lebenslange Rente auch sind, die Rürup-Rente hat einige Nachteile, über die Sie sich im Klaren sein sollten. Diese ergeben sich vor allem aus den starren gesetzlichen Vorgaben und der Produktgestaltung durch Versicherer:
- Keine Flexibilität und Verfügbarkeit: Ein Rürup-Vertrag ist nicht kündbar, und das angesparte Kapital steht vor Rentenbeginn nicht zur Verfügung. Es gibt kein Kapitalwahlrecht – das angesparte Guthaben kann nicht vorzeitig entnommen werden, auch nicht teilweise. Wer etwa vor der Rente ein Haus kaufen oder in Notlagen auf das Ersparte zugreifen möchte, kann dies mit einer Basisrente nicht tun. Das Geld ist bis zur Rente gebunden und wird dann nur als monatliche Rente ausgezahlt. Dadurch ist die Rürup-Rente deutlich unflexibler als z. B. ein ETF-Fondssparplan, bei dem man jederzeit an das investierte Geld herankommt.
- Hohe Kosten bei vielen Anbietern: Rürup-Verträge werden oft von Lebensversicherern angeboten und beinhalten nicht selten Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Rendite schmälern. Insbesondere Provisionsgebundene Tarife können hohe Effektivkosten aufweisen. Eine jährliche Kostenquote von unter 1% gilt schon als „gigantisch wenig“ – viele Produkte liegen darüber. Diese laufenden Kosten werden auch dann vom Vertragsguthaben abgezogen, wenn Sie den Vertrag beitragsfrei stellen. Bei ungenügendem Ertrag kann das Guthaben durch Gebühren im Zeitverlauf sogar schrumpfen. Achten Sie daher auf kostengünstige Tarife (Stichwort Nettotarife oder Honorartarife ohne Abschlussprovision) und transparente Kosten.
- Niedrige Rentenfaktoren und Überschussbeteiligung: Die endgültige Rentenhöhe bei Rürup hängt stark vom Rentenfaktor ab, der vom Versicherer garantiert wird. Einige Anbieter kalkulieren eher konservativ und bieten niedrigere garantierte Rentenfaktoren. Da eine Rürup-Rente zwingend verrentet wird, bedeutet ein schlechter Rentenfaktor eine spürbar niedrigere monatliche Rente für den Sparer. Zwar können Überschüsse und Fondsrenditen die Rente erhöhen, dies ist jedoch nicht garantiert. Vergleichen Sie daher die garantierten Rentenfaktoren verschiedener Angebote – Unterschiede sind hier extrem wichtig und können sich im Alter deutlich auswirken.
- Bedingte Vererbbarkeit: Ohne Zusatzvereinbarungen ist das angesparte Rürup-Kapital nicht vererbbar. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, verfällt das Guthaben in der Regel (bzw. es kommt der Versichertengemeinschaft/Versicherer zugute). Nur Ehegattenkönnen und auch das nur mit entsprechendem vertraglichem Hinterbliebenenschutz Leistungen erhalten. Zwar lassen sich Hinterbliebenenrenten oder Garantiezeiten gegen Mehrkosten einschließen, doch reduziert jede Absicherung für den Todesfall die eigene Rentenhöhe. Eine freie Begünstigung (etwa zugunsten volljähriger Kinder über 25, die nicht mehr in Ausbildung sind) ist nicht möglich. Im Klartext: Wer früh verstirbt und keine begünstigten Hinterbliebenen hat, dessen Erspartes bleibt beim Versicherer.
- Steuerliche Nachversteuerung im Alter: Was ein Vorteil in der Ansparphase ist, kehrt sich im Rentenbezug als Nachteil teilweise um. Die steigende Besteuerung der Renten bedeutet, dass insbesondere jüngere Sparer später ihre gesamte Rürup-Rente versteuern müssen. Für niedrige Einkommen im Alter kann dies spürbar sein. Zudem gibt es – anders als bei Riester – keine staatlichen Zulagen oder Boni für Kindererziehung. Die Förderung erfolgt rein über die Steuer und wirkt somit vor allem bei höheren Einkommen optimal.
- Keine schnelle Wechselmöglichkeit: Hat man einmal einen Rürup-Vertrag abgeschlossen, ist ein Anbieterwechsel schwierig. Ein Übertrag des angesparten Kapitals zu einem anderen Anbieter ist gesetzlich nicht so einfach vorgesehen wie z.B. bei Riester. Manche Versicherer erlauben einen Vertragswechsel zwar, oft ist dies aber mit Gebühren verbunden. Praktisch bedeutet das: man ist auf die langfristige Leistungsfähigkeit und Fairness des gewählten Anbieters angewiesen. Enttäuscht der Versicherer (etwa durch geringe Überschussbeteiligung), kann man nicht einfach das Kapital nehmen und woanders hingehen.
Diese Nachteile der Basisrente sollten in jede Entscheidung einfließen. Die Basisrente ist unflexibel und bindet Kapital langfristig, zudem hängen ihre Leistungen stark vom gewählten Tarif ab. Dafür bietet sie Steuervorteile in der Ansparphase und eine planbare Rente. Ob die Vorteile überwiegen, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Präferenz (Steuersparen vs. Flexibilität, Sicherheitsbedürfnis vs. Renditechance, Versorgungsbedarf für Hinterbliebene etc.) ab.
Gibt es Alternativen zur Rürup-Rente?
Selbstverständlich sind weder Selbstständige, Unternehmer noch Freiberufler verpflichtet, ausgerechnet einen Rürup-Vertrag abzuschließen. Je nach individueller Lage können alternative Formen der Altersvorsorge sinnvoll oder sogar vorteilhafter sein.
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Selbstständige, die nicht per Gesetz rentenversicherungspflichtig sind, können dennoch auf Antrag der Deutschen Rentenversicherung beitreten und freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Dies bietet einige Vorteile: Die Beiträge sind flexibel wählbar zwischen einem geringen Mindest- und einem Höchstbeitrag (ca. 103 Euro bis 1.497 Euro pro Monat in 2025) und können monatlich oder jährlich entrichtet werden. Durch solche freiwilligen Beiträge erwerben Sie Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, inkl. möglicher Leistungen wie Erwerbsminderungsrente (Berufsunfähigkeitsabsicherung) und Hinterbliebenenrente nach fünf Jahren Beitragszeit.
Die gesetzliche Rente bietet zudem planbare, inflationsangepasste Rentenzahlungen und ist umlagefinanziert (kein Anlagerisiko). Nachteilig sind hier ggf. geringere Renditen und keine Kapitalvererbbarkeit über den Ehegatten hinaus. Dennoch kann die freiwillige GRV gerade für sicherheitsorientierte Selbstständige eine überlegenswerte Alternative sein – zumal auch diese Beiträge steuerlich abzugsfähig sind (sie fallen unter denselben Höchstabzugsbetrag wie Rürup).
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Wer als Arbeitnehmer tätig ist (oder als Unternehmer bei seiner GmbH angestellt ist) kann über den Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Formen für GGFs sind z.B. Pensionszusage (Direktzusage) oder Unterstützungskasse. Beiträge zur bAV fließen aus dem Bruttoeinkommen und sind steuerfrei. Für Selbstständige ohne Angestelltenstatus ist bAV nur relevant, wenn sie in eigener Firma als Geschäftsführer angestellt sind – dann können sie sich selbst eine Pensionszusage einrichten. Achtung: Wie oben beschrieben, beißen sich bAV und Rürup steuerlich etwas, da die steuerlichen Förderungshöchstbeträge miteinander verrechnet werden.
Als Entweder-oder-Strategie kann bAV für GGF jedoch sehr attraktiv sein, weil Beiträge als Betriebsausgabe abgesetzt werden und somit zusätzlich Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sparen können. Außerdem kann im Gegensatz zur Basisrente das Vermögen auch vererbt werde, als auch als Kapitalzahlung oder Ratenzahlung (z. B. 10 Jahresraten) ausbezahlt werden. Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist dies wesentlich attraktiver und kann als Königsweg für die Zielgruppe bezeichnet werden.
Private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung
Natürlich gibt es zahlreiche Möglichkeiten, privat fürs Alter zu sparen, ohne an Vorgaben wie bei Riester oder Rürup gebunden zu sein. Hierzu zählen z. B. fondsgebundene Rentenversicherungen (Schicht 3), klassische Kapitallebensversicherungen oder ganz frei Fondssparpläne/ETF-Sparpläne.
Ein großer Vorteil ungeförderter Vorsorgeprodukte ist die hohe Flexibilität: Sie können jederzeit über das angesparte Kapital verfügen oder Auszahlungen flexibel gestalten. Beispielsweise erlaubt ein ETF-Fondssparplan jederzeit Entnahmen, und die Kosten solcher Direktinvestments sind meist sehr gering. Auch sind Sie nicht gezwungen, eine Rente zu beziehen – Sie könnten im Alter auch Entnahmen nach Bedarf tätigen oder das Restvermögen an Erben übertragen.
Die Renditechancen bei langfristigen Fondsanlagen (z.B. weltweit gestreute Aktien-ETFs) sind historisch hoch und schlagen oft die Rendite klassischer Rentenversicherungen. Allerdings gibt es keine unmittelbaren Steuervorteile während der Ansparphase – Kapitalerträge werden (abzüglich Freibetrags) der Abgeltungsteuer unterworfen. Zudem tragen Sie das Anlagerisiko selbst. Eine fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert die Fondsanlage mit dem Vorteil einer Verrentung und steuerlicher Schubumkehr (keine Abgeltungsteuer während der Laufzeit), hat aber wiederum interne Kosten und oft niedrigere Flexibilität als ein reiner Fondsparplan.
Zusammengefasst lohnt es, Alternativen sorgfältig zu prüfen. Rürup punktet vor allem mit Steuervorteilen und Schutz vor Pfändung oder Verwertung, Riester mit Zulagen (sofern berechtigt), gesetzliche Rente mit Sicherheit und Zusatzleistungen, bAV ist für Gesellschafter-Geschäftsführer der Königsweg, während private Fondsanlagen maximale Freiheit und hohe Ertragschancen bieten. Vielfach kann eine Kombination sinnvoll sein – etwa freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente für die Basisabsicherung, zusätzlich ein privates ETF-Depot für flexibles Sparen und für GGFs eine betriebliche Altersversorgung mit einem ETF-Depot über die GmbH. Welche Variante die beste ist, hängt stark von persönlicher Situation, Steueroptimierung, Risikoneigung und Zielen ab.
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Über den Autor
Lothar Eller ist Honorar-Finanzanlagenberater, gerichtlich zugelassener Rentenberater für betriebliche Altersversorgung und Honorar-Versicherungsberater. Er berät Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, Ärzte und Freiberufler auf dem Gebiet der privaten und betrieblichen Altersversorgung als auch bei der betrieblichen und privaten Vermögensanlage. Seine Kenntnisse gibt er als Fachautor seit 2023 auch bei Lexware weiter. Mehr Informationen finden Sie unter: www.ellerconsulting.de