Was ist die Rürup-Rente?
Den Begriff Rürup-Rente haben viele schon einmal gehört. Aber was ist die Rürup-Rente genau? Im Folgenden geben wir einen Überblick.
Die Basisrente, nach dem Ökonomen Bert Rürup umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt, gibt es hierzulande seit 2005. Es handelt sich um eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Geschaffen wurde die Basisrente vor allem als Alternative zur Riester-Rente, insbesondere für Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige oder Geschäftsführer. Grundsätzlich haben allerdings sämtliche abhängige Beschäftigte die Möglichkeit, sich für einen sogenannten Rürup-Vertrag zu entscheiden. Besonders interessant ist die Basisrente für folgende Personen:
- Freiberufler
- Gewerbetreibende / Selbstständige
- Geschäftsführer
- Abhängig Beschäftigte mit höheren Einkommen
Die Förderung besteht bei der Basisrente darin, dass ein großer Anteil der in den Vertrag eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
Tipp
Alternative zur Riester-Rente für abhängig Beschäftigte
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung können nicht nur Selbstständige oder Geschäftsführer von Unternehmen die Rürup-Rente beanspruchen. Alle abhängig Beschäftigten haben die Möglichkeit, von der staatlichen Förderung – mitunter als Alternative zur Riester-Rente – zu profitieren.
Wie funktioniert die Basisrente?
Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen Sie zunächst einen Rürup-Vertrag abschließen. Dabei entscheiden Sie sich unter anderem auch dafür, wie hoch die monatliche Sparrate sein soll. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Ansparphase, innerhalb derer Sie die von Ihnen gewählten Beiträge einzahlen. Grundsätzlich stehen bei der Rürup-Rente die folgenden vier Varianten zur Verfügung:
- Basisrente mit Hinterbliebenenschutz
- Basisrente ohne Hinterbliebenenschutz
- Sofortrente
- Fondsgebundene Basisrente
Die Ansparphase endet für gewöhnlich mit Ihrem Eintritt in den Ruhestand, sodass dann daran die Auszahlungsphase startet. Die bis dato gezahlten Beiträge können Sie bis zu einem bestimmten Betrag als Sonderausgaben innerhalb der Steuererklärung angeben.
Für wen lohnt sich die Basisrente und worin bestehen die Vorteile?
Zwar steht die Basisrente auf der einen Seite jedem offen, auch abhängig Beschäftigten. Lohnenswert ist diese Form der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge allerdings in erster Linie für Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer und abhängig Beschäftigte mit einem überdurchschnittlichen Einkommen. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Rente insbesondere deshalb interessant, weil diese – sofern sie von der Rentenversicherungspflicht befreit sind – keine Ansprüche auf die Riester-Förderung besitzen. Gleiches trifft auf Freiberufler zu, wie zum Beispiel:
- Apotheker
- Steuerberater
- Journalisten
- Architekten
- Ärzte
Für diese Personen hat die Basisrente mehrere Vorteile, die manchmal in der Summe sogar umfangreicher als bei der Riester-Rente ausfallen können. Exakt deshalb entscheiden sich nicht wenige abhängig Beschäftigte ebenfalls für die Rürup-Rente. Zu den allgemeinen Vorteilen der Basisrente zählen insbesondere:
- Staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen
- Zahlung einer lebenslangen Leibrente
- Flexibles Ansparen möglich
- Erträge und Wertsteigerung in der Ansparphase müssen nicht versteuert werden
- Keine Anrechnung des angesammelten Kapitals bei Hartz IV bzw. Bürgergeld
Absetzen können Sie die Beiträge zur Rürup-Rente bis zu einem Höchstbetrag, auf den im weiteren Verlauf des Beitrags noch eingegangen wird. Auf jeden Fall überwiegen insbesondere für Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige und Geschäftsführer die Rürup-Renten-Vorteile meistens gegenüber den möglichen Nachteilen.
Welche Voraussetzungen sind bei der Rürup-Rente zu beachten?
Bevor Sie sich für einen Rürup-Vertrag entscheiden, sollten Sie prüfen, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dann können Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Voraussetzungen sind:
- Zertifizierung des ausgewählten Vertrages durch das Bundeszentralamt für Steuern.
- Basisrente darf nicht vor Vollendung Ihres 62 Lebensjahres starten.
- Beiträge bewegen sich innerhalb des Höchstbetrages von aktuell 27.565 Euro.
- Keine Vererbbarkeit der Ansprüche aus dem Vertrag, d. h. die Ansprüche sind nicht auf Hinterbliebene übertragbar.
Die Voraussetzungen beziehen sich demnach weniger auf Sie als Sparer, sondern vielmehr auf die Vertragsinhalte und vertraglichen Vereinbarungen.
Wie wird die Rürup-Rente versteuert?
Eines der interessantesten Themen im Zusammenhang mit der Basisrente ist die Versteuerung der Rürup-Rente. Hier ist zwischen der Ansparphase und der Rentenphase zu differenzieren. Innerhalb der Ansparphase gilt grundsätzlich, dass Sie die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend machen können. Allerdings gibt es eine Deckelung der abzugsfähigen Beträge. Derzeit beläuft sich der Höchstbetrag auf 27.565 Euro. Davon sind 100 Prozent absetzbar. Eine Wertsteigerung innerhalb des Vertrages müssen Sie während der Ansparphase nicht versteuern.
Innerhalb der Rentenphase verhält es sich ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente. Das bedeutet, dass nur ein Teil der monatlichen Rente, die zur Auszahlung gelangt, steuerpflichtig ist. Das gilt zumindest bis zum Jahre 2040. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, wird zu Beginn der Rentenauszahlung festgelegt. Hier gilt leider, dass der zu zahlende Anteil immer weiter steigt, je später die erste Rentenauszahlung erfolgt.
Info
Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd
In der Ansparphase können Sie einen Großteil der Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben steuermindernd angeben. In der Auszahlphase hingegen müssen Sie – wiederum einen Großteil – der Ihnen zufließenden Rentenbezüge versteuern.
Gibt es Alternativen zur Rürup-Rente?
Selbstverständlich sind Sie, beispielsweise als Selbstständiger, Geschäftsführer oder Freiberufler, nicht dazu verpflichtet, sich für einen Rürup-Vertrag zu entscheiden. Grundsätzlich gibt es mehrere Alternativen, insbesondere:
- Riester-Rente
- Betriebliche Altersvorsorge
- Private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung
Die Riester-Rente kommt allerdings nur für abhängige Beschäftigte und sozialversicherungspflichtige Selbstständige/Freiberufler infrage. Gleiches gilt für eine betriebliche Altersvorsorge, denn dazu müsste es einen Arbeitgeber geben. Manchmal ist die nicht staatlich geförderte, private Altersvorsorge eine echte Alternative. Sie kann aufgrund teilweise sehr guter Renditen sogar in der Summe lohnenswerter sein. Zu nennen sind hier beispielsweise eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein Fondssparplan.
Beispielrechnung zur Rürup-Rente
Am Ende unseres Beitrages möchten wir Ihnen anhand einer kurzen Beispielrechnung verdeutlichen, wie viel Steuern vielleicht auch Sie durch die Beiträge in die Basisrente einsparen können. Dazu gehen wir von folgenden Zahlen aus:
Monatlicher Sparbeitrag: 200 Euro
Satz Sonderausgabenabzug: 100 Prozent
Bruttoeinkommen: 60.000 Euro
Sparanteil (steuersenkend): 200 Euro
Steuerersparnis pro Monat: ca. 80 Euro
Im Beispiel erzielen Sie ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro und zahlen monatlich 200 Euro in den Vertrag ein. Davon können Sie den gesamten Betrag als Sonderausgaben steuersenkend ansetzen. In der Summe sparen Sie – abhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz – etwa 80 Euro pro Monat an Steuern ein.