Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung: Alles auf einen Blick

Bisher beantragten die Arbeitgeber Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel papiergestützt und die Einzugsstellen stellten sie in derselben Form aus. Das soll sich künftig ändern: Seit dem 1.1.2024 gilt ein elektronisches Antrags- und Ausstellungsverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Die Beantragung ist dann online bzw. digital möglich und du erhältst umgekehrt von der Einzugsstelle eine elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Zuletzt aktualisiert am 23.04.2026
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Definition

Was ist eine (elektronische) Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis über deine Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit in Bezug auf deine Beitragszahlungspflichten als Arbeitgeber und Erfüllung deiner steuerlichen Pflichten. Sie wird besonders bei folgenden Angelegenheiten eingefordert:

  • Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen
  • beim Kauf einer Immobilie
  • Eröffnung eines Gastronomiebetriebs
  • Aufnahme einer Maklertätigkeit
  • im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung

Für Beitragsnachweis- und Beitragszahlungspflichten gemäß Sozialgesetzbuch ist nun eine elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung verfügbar, die du als PDF-Datei erhältst.

Wenn du das Nachkommen deiner Steuerpflichten belegen möchtest, ist eine elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung derzeit nicht ausreichend. Du kannst deine Bescheinigung zumeist online beantragen, erhältst dieses Formular allerdings von der Gemeinde oder dem Finanzamt dann gedruckt per Post.

Abschließend noch ein Hinweis zur Formularbezeichnung:  Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt nennt sich offiziell „Bescheinigung in Steuersachen“. Dies ergibt sich aus einem Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.01.2014 zu § 1 der Abgabenordnung (IV A 3 – S 0062/14/10002).

Achtung

Änderung zur elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung 2024 bezüglich Sozialversicherungsträger

Seit dem 1. Januar 2024 wird nach § 108b SGB IV beim Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung auf ein elektronisches Verfahren gesetzt

Das heißt: Arbeitgeber beantragen ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung auf elektronischem Wege. Die Einzugsstelle wiederum stellt ihrerseits die Unbedenklichkeitsbescheinigung in elektronischer Form zu Verfügung.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen liegt also bei den entsprechenden Einzugsstellen (Krankenkassen bzw. Minijob-Zentrale im Fall von Minijobbern).

Werden Beiträge an mehrere Krankenkassen abgeführt, stellt jede Kasse für sich die Bescheinigung aus. Außerhalb dieses Verfahrens kann bei Bedarf auch die zuständige Berufsgenossenschaft derartige Bescheinigungen ausgeben.

Was wird auf der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung dokumentiert?

Wenn du eine elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Krankenkasse oder Minijobbörse einforderst, gibt die Einzugsstelle auf dem Dokument folgende Informationen:

  • Bestätigung, dass die Einzugsstelle ein entsprechendes Arbeitgeberkonto führt
  • Zahl der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, für die die Einzugsstelle aktuell den Beitrag einzieht
  • Beantwortung der Frage, ob du als Arbeitgeber deine Pflicht zur Beitragsabführung (z. B. Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen) ordnungsgemäß erfüllst

Arten der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Folgende zwei Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen können über das elektronische Verfahren ausgestellt werden:

1. Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vorausgesetzt, dass du als Arbeitgeber deiner Beitragsnachweis- und -zahlungspflichten, die du gegenüber deiner Einzugsstelle hast und hattest, zur rechten Zeit und vollständig nachgekommen bist. 
Maßgebend ist neben der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bescheinigungsausstellung der Zeitraum von sechs Monaten zuvor.

2. Die einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Ausstellung der einfachen Unbedenklichkeitsbescheinigung erhältst du, wenn eine unregelmäßige Erfüllung der Beitragsnachweispflichten oder Beitragszahlungspflichten in der Vergangenheit vorlag und gegenwärtig keine Beitragsrückstände bestehen.

Die elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung wird also in eingeschränkter Form ausgestellt. Im Zuge des ihr eingeräumten, pflichtgemäßen Ermessens entscheidet die Einzugsstelle über die Form der Ausstellung. Die digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt keine Bestätigung über die Richtigkeit der Beitragszahlungen dar.

Info

Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Beitragsstundung möglich

Solltest du den Beitrag stunden und dich an die Stundungsvereinbarung gehalten haben, kannst du dennoch eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten. Die Erfüllung deiner Verpflichtungen prüft hier die Krankenkasse individuell.

Wie forderst du die elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung an?

Bei der Anforderung der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es zwei Möglichkeiten: Du kannst die digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung entweder einmalig oder im Abonnementmodell anfordern
Zudem besteht für den Antragssteller die Option, die Ausstellung der Bescheinigung auch noch in englischer Sprache anzufordern.

1. Einmalige Anforderung über das neue maschinelle Meldeverfahren

Du beantragst die elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung einmalig über das neue maschinelle SV-Meldeportal. Die Rückmeldung läuft ebenfalls elektronisch ab.

2. Anforderung im Abo-Modell

Du forderst die elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung in einem Abo-Modell an. Dabei nimmst du bei der Wahl, wie die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden soll, das Abonnementmodell in Anspruch. Wenn du dich dazu entscheidest, dass die elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung automatisiert ausgestellt werden soll, musst du in Zukunft keinen erneuten Antrag stellen – vorausgesetzt du führst deine Beitragszahlungen weiterhin korrekt ab. Außerdem kannst du festlegen, dass die digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung in einem bestimmten Turnus ausgestellt werden soll.

Bei der Auswahl des Turnus kannst du dich zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen oder einer halbjährigen Ausstellung entscheiden. Zusätzlich anzugeben ist der Beginn des Abonnements. Besteht ein Abo bereits vor dem 1. Januar 2024, muss der Arbeitgeber dieses mit Beginn des digitalen Verfahrens neu beantragen. Sind die Voraussetzungen später weiterhin erfüllt, wird deinem Unternehmen vor Ablauf der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung eine neue Bescheinigung übermittelt.

Info

Laufzeit des Abonnements

Grundsätzlich gibt es keine zeitliche Begrenzung in Bezug auf die Laufzeit des Abonnements. Mithilfe einer elektronischen Meldung kann der Arbeitgeber das Abo zu jeder Zeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen. Entscheidest du dich zu einem Widerruf, beendest du damit das Abo.

Ausstellung der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach elektronischer Anforderung der Bescheinigung prüfen die Einzugsstellen deine Antragsstellung und übermitteln dir das Ergebnis elektronisch zurück. Mögliche Ergebnisse der Prüfung sind:

  • die Zustimmung zur Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • die Ablehnung der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • die Mitteilung im Abonnementmodell darüber, dass das Abonnement beendet wurde

Ist eines der drei Ergebnisse zu Unrecht erfolgt, ist es möglich, dies zu korrigieren. Stimmt die Einzugsstelle der Ausstellung der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung zu, so erhältst du die Bescheinigung im PDF-Datei-Format.

Erfüllst du als Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Beantragung der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung deine gegenüber der Einzugsstelle obliegenden Beitragsnachweis- und Beitragszahlungspflichten nicht, lehnt die Einzugsstelle die Ausstellung der Bescheinigung ab.

Zur Beendigung des Abo-Modells kommt es außerdem, wenn du während der Laufzeit des Abos deiner Beitragsnachweis- und Beitragszahlungspflichten nicht rechtzeitig oder nur unvollständig nachkommst.