Definition
Was ist Altersteilzeit?
Mit der Altersteilzeit (ATZ) ist ein gleitender Übergang zwischen Berufsleben und Ruhestand möglich. Altersteilzeit-Modelle werden in vielen Betrieben angeboten und sind in Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträgen festgehalten. Allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit.
Gehalt in Altersteilzeit berechnen
Das Einkommen während der Altersteilzeit zu ermitteln, ist schnell und einfach möglich. Dazu sind lediglich folgende Angaben nötig:
- Brutto-Einkommen bei Vollzeitbeschäftigung des in Rente gehenden Arbeitnehmers
- Arbeitsstunden pro Woche aktuell
- Arbeitsstunden in Teilzeit
Info
Berechnung der ATZ mit Teilzeitrechner möglich?
Möchten Sie einen Teilzeitrechner für die Berechnung nutzen? Dann sollten Sie wissen, dass der Rechner nicht mit Aufstockung arbeitet. Das bedeutet, Sie müssen im Anschluss noch
den Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers hinzurechnen. Der beläuft sich auf mindestens 20 Prozent des in Altersteilzeit gezahlten Bruttoentgelts. Daraus ergeben sich maximal 70 Prozent des pauschalisierten Nettoarbeitsentgelts. Hinzu kommt eine Aufstockung der Rentenversicherung auf das Niveau von 90 Prozent des Vollzeitgehalts.
Tipp
Höhe des Aufstockungsbetrags unterliegt dem Unternehmen
Per Gesetz ist lediglich geregelt, dass der Aufstockungsbetrag mindestens 20 Prozent betragen muss. Als Unternehmen können Sie auch einen höheren Betrag ansetzen.
Zusätzlich zu dieser Angabe benötigen Sie das aktuelle Bruttogehalt Ihres Arbeitnehmers, um die Altersteilzeit zu berechnen. Weiterhin sind diese Besteuerungsgrundlagen wichtig:
- Steuerklasse: Welcher Steuerklasse der Arbeitnehmer unterliegt, finden Sie mit einem Blick auf die Lohnabrechnung heraus. Wenn Sie unsere Buchhaltungssoftware Lexware buchhaltung nutzen, können Sie diese Info auch in den Stammdaten sehen.
- Kinderfreibeträge: Bei den Steuerklassen I bis IV werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
- Kirchensteuer: Ist der Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig, wird diese ebenfalls einkalkuliert.
Zudem müssen Sie das Bundesland berücksichtigen, da es für einzelne Bundesländer verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen zur Rentenversicherungspflicht gibt.
Zusätzlich brauchen Sie Angaben zur Sozialversicherung. An dieser Stelle sind Informationen zu Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen notwendig. Zudem ist es wichtig, ob der Arbeitnehmer kinderlos ist.
Tipp
Steuerfreie Aufstockungsbeträge
Laut §3 Nr. 28 EStG sind die Aufstockungsbeiträge steuerfrei. Allerdings unterliegen diese dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die steuerfreien Einkünfte nicht besteuert werden. Sie werden allerdings berücksichtigt, um den angemessenen Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte zu ermitteln.
Verschiedene Modelle zur Berechnung von Altersteilzeit
Als Unternehmen stehen Ihnen zwei verschiedene Modelle zur Verfügung, mit denen Sie die Altersteilzeit für Ihre Arbeitnehmer umsetzen können. Das sind das Blockmodell und das Gleichverteilungsmodell.
Tipp
Halbe Arbeitszeit nicht gleich halbes Gehalt
Bei beiden Modellen ergibt sich ein Vorteil für den Arbeitnehmer. Er arbeitet zwar 50 Prozent weniger, bekommt aber mehr als die Hälfte des Lohns. Möglich macht das der Aufstockungsbetrag.
Altersteilzeit nach dem Blockmodell berechnen
Bei der Altersteilzeit nach dem Blockmodell wird in Arbeitsphase und Freistellungsphase unterteilt. Beschäftigte arbeiten die Hälfte des vereinbarten Zeitraums in Vollzeit und den Rest gar nicht. Sie erhalten für den gesamten Zeitraum ein Teilzeit-Gehalt.
Beispiel: Berechnung nach dem Blockmodell
Entscheiden sich Arbeitnehmer für eine Altersteilzeit von 4 Jahren, arbeiten Sie 2 Jahre in Vollzeit weiter, erhalten aber nur das Teilzeit-Gehalt. In den restlichen 2 Jahren arbeiten Sie gar nicht.
Altersteilzeit nach dem Gleichverteilungsmodell berechnen
Anders sieht das bei der Anwendung des Gleichverteilungsmodells für die Altersteilzeit aus. Für einen vereinbarten Zeitraum reduziert sich die Arbeitszeit um 50 Prozent. Hat ein Arbeitnehmer bisher 40 Stunden gearbeitet, wird er während der Altersteilzeit nur noch 20 Stunden arbeiten.
Voraussetzungen: Wann ist Altersteilzeit möglich?
Ob Sie Ihren Mitarbeitern eine Altersteilzeit ermöglichen können, unterliegt einigen Kriterien. Diese sind im Altersteilzeitgesetz festgehalten. Nur Arbeitnehmer, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Altersteilzeit:
- Alter: Ab der Vollendung des 55. Lebensjahres besteht die Möglichkeit in Altersteilzeit zu gehen.
- Zeit bis zur Rente: Bis zum regulären Renteneintritt des Arbeitnehmers müssen es noch mindestens 3 Jahre sein. So bleibt Ihnen als Betrieb ausreichend Vorlaufzeit, bis ein Beschäftigter in den Ruhestand geht.
- Sozialversicherungspflichtige Zeiten: Vor der Vereinbarung einer Altersteilzeit muss ein Arbeitnehmer mindestens 1.080 Kalendertage (3 Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosigkeit werden mitgerechnet.
Tipp
Individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Altersteilzeit muss sich auf einen Zeitraum erstrecken, der mit dem Beginn der Altersrente endet. Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird ein individueller Zeitrahmen vereinbart. Üblich sind 3 - 6 Jahre.