Definition
Was ist eine Mini-GmbH?
Die Mini-GmbH als „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ist eine Variante der GmbH mit einem entscheidenden Unterschied:
Die Mini-GmbH kann mit einem reduzierten Stammkapital ab 1 EUR gegründet werden. Daher wird sie auch 1-Euro-GmbH genannt.
Gründung einer Mini-GmbH
Diese Besonderheit des reduzierten Stammkapitals der Mini-GmbH ist auch der wesentliche Grund, warum vor allem Existenzgründer auf diese Rechtsform zurückgreifen. Denn unter Anwendung des Musterprotokolls sind die Gründungskosten im Vergleich zu einer GmbH deutlich reduziert.
Die Mini-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch verpflichtet, aus künftigen Gewinnen das gesetzlich vorgesehene Mindestkapital einer „normalen“ GmbH anzusammeln. Ist auf diese Art und Weise das Stammkapital auf 25.000 EUR angewachsen, wird aus der UG (haftungsbeschränkt) eine „normale“ GmbH. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Gesellschaft den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen.
Nachteil der Mini-GmbH
Ein Imageproblem bleibt der Mini-GmbH jedoch – zu Recht: Mit dem zwingend erforderlichen Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ wird der deutliche Hinweis im Rechtsverkehr gegeben, dass in der Regel nur eine sehr geringe Kapitalausstattung vorhanden ist. Das führt dazu, dass im Falle einer Haftung bei einer Mini-GmbH der Gläubiger leer ausgeht.
In der UG (haftungsbeschränkt) dürfte daher ein Kredit für die Mini-GmbH bei einer Bank oder eine Belieferung auf Rechnung in der Regel nur mit einer zusätzlichen Absicherung der Gläubiger durch eine Privathaftung des Gesellschafters möglich sein.
Erfahrungen mit dem Musterprotokoll
Der Gesetzgeber hat in der Anlage zu § 2 Abs. 1a des GmbH-Gesetzes zwei Musterprotokolle für die schnelle Gründung einer Einpersonen-Gesellschaft und einer Mehrpersonen-Gesellschaft mit maximal drei Gesellschaftern zur Verfügung gestellt. Diese enthalten neben dem Gesellschaftsvertrag auch die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste.
Vorteile einer Gründung mit dem Musterprotokoll
- Die Texte liegen fertig und rechtssicher vor.
- Die Beurkundung durch den Notar erfolgt schneller und kostengünstiger als bei Gründung mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag.
Der Nachteil des Musterprotokolls
Die Gründung einer Mini-GmbH mit Musterprotokoll ist nur dann möglich, wenn keinerlei Änderungen des im Musterprotokoll vorgesehenen Gesellschaftsvertrags stattfinden.
Achtung
In der Praxis zeigt sich, dass das Musterprotokoll zumindest bei mehreren Gesellschaftern nicht ausreicht, um den Vertrag interessengerecht abzufassen.
Wichtige Vereinbarungen bei der Gründung einer Mini-GmbH
In diesen Fällen sollten in der Satzung einer Mini-GmbH nämlich neben den Regelungen im Musterprotokoll mindestens auch zu folgenden Punkten Vereinbarungen aufgenommen werden:
- Was soll mit dem Anteil eines verstorbenen Gesellschafters passieren?
- Was soll mit der Gesellschaft passieren, wenn einer der Gesellschafter nicht mehr weiter machen möchte und die Gesellschaft kündigt?
- Was passiert, wenn über das Vermögen eines der Gesellschafter das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Gläubiger in den Anteil die Zwangsvollstreckung betreibt?
Zwar greifen bei Verwendung des Musterprotokolls in diesen Fällen dann die gesetzlichen Regeln, doch sind dort diese Fälle nicht unbedingt so geregelt, wie die Gesellschafter es eigentlich gerne hätten und wie es für die Gesellschaft im Einzelfall am sinnvollsten ist.
Die Besprechung mit einem Notar ist da ein gutes Hilfsmittel, um die eigenen Wünsche auszuloten – sie unterbleibt aber bei einer Beurkundung des Musterprotokolls, da hier ja keine Abweichungen möglich sind.
Info
Die Gründung einer Mini-GmbH mit Musterprotokoll ist in der Praxis tatsächlich nur in den Fällen der Ein-Personen-Gründung sinnvoll.
Achtung: Gesellschafter-Geschäftsführer einer Mini-GmbH im Fokus
Bei der Mini-GmbH führen die Sachbearbeiter im Finanzamt bzw. die Betriebsprüfer deutlich strengere Kontrollen als bei einer normalen GmbH durch. Im Fokus sind sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der Mini-GmbH.
Der Grund liegt in einer Besonderheit der Mini-GmbH. Im Gegenzug dafür, dass die Stammeinlage nur 1 EUR betragen kann, müssen jährlich mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden. Klettert diese Stammeinlage bzw. Stammkaiptal auf 25.000 EUR, kann eine Kapitalerhöhung beschlossen werden, um zur normalen GmbH zu wechseln.
Das Finanzamt unterstellt deshalb, dass möglicherweise die Zahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer überhöht sein könnten, um die Bildung der Rücklage zu verhindern.
Die Prüfer und Sachbearbeiter des Finanzamts checken bei Vertragsbeziehungen zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) deshalb vor allem die Einhaltung der Fremdvergleichsgrundsätze.
Mit anderen Worten: Es werden Anhaltspunkte dafür gesucht, dass die Mini-GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer zu viel bezahlt hat oder dass dieser für Lieferungen oder Leistungen weniger bezahlen musste als ein Fremder.
Tipp
Geschäftsnachweise aufbewahren
Sorge also gerade bei Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für Nachweise, dass die Zahlungen der Höhe nach angemessen sind und bewahre diese Unterlagen mit deinen Vertrags- und Geschäftsunterlagen auf. Ohne die Beweismittelvorsorge zum Fremdvergleich bei Vertragsabschluss oder bei Vertragsanpassungen hast du schlechte Karten, dass die Prüfer die Zahlungen zwischen dir und deiner GmbH beanstandungslos durchwinken.