Was ist der Existenzgründerzuschuss?
Der Existenzgründerzuschuss ist auch als Existenzgründungszuschuss oder schlicht Gründungszuschuss bekannt. Er gehört zu den staatlichen Fördermitteln für Arbeitslose, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen.
Da Arbeitslose für gewöhnlich nicht selbst über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, ein Unternehmen zu gründen - und auch keinen Kredit von der Bank bekommen - kann stattdessen ein Zuschuss vom Arbeitsamt beantragt werden.
Einen Anspruch auf den Zuschuss für Existenzgründer gibt es nicht mehr. Bis ins Jahr 2011 wurde der Gründungszuschuss mehr oder weniger automatisch bewilligt. Damals hieß es noch Überbrückungsgeld, war jedoch vom Prinzip her mit dem Existenzgründerzuschuss vergleichbar. Aktuell müssen Sie einen Antrag auf den Existenzgründerzuschuss stellen und werden zuerst zu einer Beratung zur Existenzgründung geladen.
Bei dieser Beratung durch einen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, wird dann entschieden, ob du für einen Existenzgründerzuschuss infrage kommst. Es liegt also immer im Ermessen der Sachbearbeitung, ob du die Förderung erhältst oder nicht.
Die Chancen dafür sind vor allem davon abhängig, ob das Arbeitsamt einen Grund findet, dir die Zuschüsse nicht zu bewilligen. Man könnte also sagen, die Beweispflicht liegt bei der Arbeitsagentur. Generell ist das Arbeitsamt vor allem daran interessiert, freie Arbeitsstellen zu vermitteln, anstatt Fördermittel zur Verfügung zur stellen.
Vorbereitungen für den Antrag auf den Existenzgründerzuschuss
Bereitest du dich gut vor, erhöhen sich die Chancen, dass dir die Zuschüsse bewilligt werden. Auch die Art deiner Selbstständigkeit kann dabei von Bedeutung sein. Schaffe beispielsweise mit deinem Unternehmen neue Arbeitsplätze, ist das immer ein gutes Argument für die Förderung deiner Selbstständigkeit. Willst du einfach nur weg vom Arbeitsamt, gehen dir vermutlich schnell die Argumente aus.
Dein erster Schritt sollte sein, ein Konzept zu erstellen, dass du dem Arbeitsamt vorlegen kannst. Eine Idee zu haben, reicht nicht aus, um die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit zu überzeugen. Damit bekommst du nicht einmal das Beratungsgespräch.
Als Gründer musst du vor allem wissen, welche Art der Gründung du anstrebst. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Du kannst ein Start-Up gründen, eine Unternehmensgesellschaft gemeinsam mit anderen Gesellschaftern, ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen oder Franchise nutzen. Dazu kommt auch die Wahl der Unternehmensform wie beispielsweise Kleinunternehmen, Einzelunternehmen oder Gewerbe. Du musst dir im Klaren darüber sein, was genau du vorhast und welche Rechtsform du für dein Unternehmen wählst.
Du kannst deine Chancen erhöhen, indem du dich selbst im Vorfeld um eine externe Gründungsberatung kümmern. Diese ist zwar mit Kosten verbunden, unter Umständen werden diese aber auch vom Amt übernommen. Dann bekommst du einen Vermittlungsschein und kannst dir einen Coach suchen oder einen Termin bei einer Gründungsberatung machen. So bekommst du alle wichtigen Informationen, die du benötigst, um ein Unternehmen zu gründen. Ebenso wird dir auch dabei geholfen, einen Businessplan zu erstellen, den du bei deinem Antrag für den Existenzgründerzuschuss vorlegen kannst.
Du solltest dich auch auf das Gespräch mit dem Arbeitsamt vorbereiten. Probe ein paar Aussagen ein oder lasse dich von einem Coach Strategien geben, die dir helfen, deine Standpunkte zu vermitteln.
Außerdem musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt einen Zuschuss für Existenzgründer beantragen zu können.
Info
Wer darf den Existenzgründerzuschuss beantragen?
Nach § 93 Sozialgesetzbuch III (SGB III) antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden.
Voraussetzungen für einen Existensgründerzuschuss vom Arbeitsamt
Der Gründungszuschuss stammt speziell von der Agentur für Arbeit. Du musst also die Arbeitsagentur davon überzeugen, dass es sinnvoll für das Arbeitsamt ist, deine Idee für ein Unternehmen durch Förderungen zu unterstützen.
Vor allem musst du diese Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt für einen Existenzgründungszuschuss berücksichtigt zu werden:
- Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I. Dafür musst du mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Arbeitslose, die ALG II oder Bürgergeld beziehen, dürfen den Existenzgründerzuschuss also nicht in Anspruch nehmen. Du hast jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf das sogenannte Einstiegsgeld zu stellen, um Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu erhalten.
- Dein Anspruch auf ALG I besteht noch für mindestens 150 Tage. Bist du mit deinem Antrag zu spät dran, wird er nicht bewilligt. Da macht das Arbeitsamt auch keine Ausnahme.
- Durch die Selbstständigkeit hast du einen neuen Hauptberuf und beenden dementsprechend deine Arbeitslosigkeit. Es reicht also nicht, sich nebenberuflich selbstständig zu machen.
- Die Möglichkeit für langfristigen Erfolg deines Geschäftsmodells wird durch eine fachkundige Stelle bescheinigt. Das können beispielsweise Banken, die IHK oder die HWK sowie Fachverbände sein.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass du die notwendigen Kompetenzen und Fachkenntnisse aufweisen, um sich mit deinem Geschäftsmodell selbstständig zu machen. Dazu gehören Berufserfahrung, Ausbildungen in den angestrebten Berufszweigen und auch eine gewisse Mentalität, die aufzeigt, dass u es ernst meinst. All diese Aspekte werden während eines Beratungsgesprächs bewertet.
Den Existenzgründerzuschuss kannst du nur aus der Arbeitslosigkeit heraus beantragen. Du bist beispielsweise irgendwo angestellt und kündigst deinen Job, um einen Zuschuss für Existenzgründer zu beantragen, wird das nicht funktionieren. In dem Fall erhältst du zunächst eine dreimonatige Sperre für das Arbeitslosengeld. Erst, wenn du ALG I bekommen, kannst du auch einen Antrag auf den Existenzgründerzuschuss stellen.
Auch Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate bereits einen Existenzgründerzuschuss erhalten haben, dürfen diesen nicht erneut beantragen. Wegen besonderer Gründe kann von dieser 24-monatigen Frist allerdings auch abgewichen werden. Dies ist jedoch eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters im Arbeitsamt.
Wird dir der Existenzgründerzuschuss bewilligt, musst dich die Agentur für Arbeit über deine Situation auf dem Laufenden halten. Nach sechs Monaten musst du das Arbeitsamt informieren, wie die Selbstständigkeit verläuft.
Tipp
Nachweis der selbstständigen Tätigkeit
Deine selbstständige Tätigkeit kannst du beispielsweise durch eine Gewerbeanmeldung nachweisen. Wenn du im handwerklichen bzw. handwerksnahen Bereich arbeitest, kannst du den Nachweis über eine Bestätigung der Handwerkskammer (Eintrag im Gewerberegister) erbringen.
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit kannst du deine Selbstständigkeit gemäß § 18 EstG durch die Anzeige beim zuständigen Finanzamt nachweisen.
Höhe und Dauer des Existenzgründerzuschusses
Die Dauer des Zuschusses beläuft sich vorerst auf sechs Monate. Dieser Zeitraum ist die sogenannte Grundförderung. Deshalb musst du dich nach dieser Zeit auch bei der Agentur für Arbeit melden und darüber informieren, wie der Stand der Dinge ist.
Nach diesen sechs Monaten bekommst du normalerweise keine weiteren Zuschüsse und musst mit deinem Unternehmen auf eigenen Beinen stehen. Generell lässt sich aber bis 15 Monate lang Fördergeld vom Arbeitsamt beantragen.
Die Höhe des Existenzgründerzuschusses besteht für den Zeitraum von sechs Monaten aus dem vorherigen ALG I und zusätzlichen 300 Euro pro Monat.
Nach den sechs Monaten entfällt die Zahlung des ALG I, sofern die Selbstständigkeit so weit fortgeschritten ist, dass der Selbstständige davon leben kann. Die zusätzlichen 300 Euro können aber noch für weitere neun Monate als Unterstützung beantragt werden (sogenannte Aufbauförderung). Sie sind im Grunde für die soziale Versicherung vorgesehen.
Info
Auszahlungstermin für den Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss wird nach der Genehmigung durch die Agentur für Arbeit ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise monatlich im Voraus. Nach der Bewilligung erhältst du eine schriftliche Mitteilung über den Zuwendungsbescheid, der auch die genauen Auszahlungstermine enthält.
Typischerweise wird der erste Betrag zum Beginn des Monats nach der Genehmigung überwiesen. Erfolgt beispielsweise der Bescheid im März, startet die erste Zahlung ab April.
Info
Ist der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt steuerfrei?
Da der Existenzgründerzuschuss eine staatliche Unterstützung darstellt, sind die Beträge nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Darüber hinaus unterliegt der Gründungszuschuss auch nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EstG). Du musst diese also nicht in der berücksichtigen. Das gilt dementsprechend auch für die Umsatzsteuer im Zusammenhang mit den Zuschüssen. Vorauszahlungen, Nachzahlungen oder Rückzahlungen sind nicht möglich.
Alternativen zum Existenzgründerzuschuss
Wie bereits erwähnt, kannst du den Existenzgründerzuschuss nur dann beantragen, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und dir das ALG I noch mindestens für 150 Tage zusteht. Dazu kommen andere Voraussetzungen, die wir bereits in diesem Artikel besprochen haben.
Kannst du diese Voraussetzungen nicht erfüllen und der Existenzgründerzuschuss ist für dich keine Option, hast du noch die Möglichkeit, eine Alternative anzustreben. Dabei gibt es ebenfalls niemals eine Garantie auf Bewilligung, aber ein Versuch ist es immer wert.
Es gibt noch andere Fördermittel, die du beispielsweise auch als Angestellter beantragen kannst, wenn du vorhast, deinen Job zu kündigen und dich selbstständig zu machen.
Eine Möglichkeit ist der KfW-Gründerzuschuss. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Bank, die sich darauf spezialisiert, junge Unternehmen und Start-ups finanziell zu fördern. Dafür gibt es bei der KfW unterschiedliche Modelle. Diese beginnen bei einem Zuschuss von bis zu 125.000 Euro und reichen bis zu einem Kredit von über 25 Millionen Euro für kleinere und mittlere Unternehmen.
Der IHK Existenzgründerzuschuss wird von der Industrie- und Handelskammer zur Verfügung gestellt und richtet sich ebenfalls an Arbeitslose, die in die Selbstständigkeit übergehen möchten Die Angebote der Handelskammer variieren und sind von der zuständigen Kammer des Bundeslandes oder auch der Region abhängig.
Voraussetzungen sind in der Regel, dass das Unternehmen im entsprechenden Bundesland gegründet wird und einem der durch die IHK vertretenen Kammerberufe angehört. Die sonstigen Anforderungen entsprechen im Grunde denen der Agentur für Arbeit. Du musst also auch hier ein Konzept und einen Businessplan vorbereiten, um einen Termin mit der IHK zu vereinbaren.
Info
Was ist der Unterschied zwischen Existenzgründerzuschuss und Einstiegsgeld?
Der Existenzgründerzuschuss steht ausschließlich Personen zu, die Arbeitslosengeld I beziehen. Wer hingegen das Bürgergeld erhält, kann diesen Zuschuss nicht bekommen. Anstelle dessen gibt es das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II für Personen, die Leistungen nach SGB II bekommen und als erwerbsfähig gelten. Unter "erwerbsfähige Leistungsberechtigte" fallen Menschen, die arbeiten können und Anspruch auf Bürgergeld haben.
Eine vorherige Arbeitslosigkeit ist für das Einstiegsgeld nicht nötig. Die Förderung kann direkt nach Qualifikationsmaßnahmen oder der Elternzeit beginnen. Qualifikationsmaßnahmen sind zum Beispiel von der Arbeitsagentur bezahlte Kurse, um Langzeitarbeitslose für den Arbeitsmarkt fit zu machen.
Gründungszuschuss trotz Festanstellung
Wenn du planst, deinen aktuellen Job zu verlassen und dich selbstständig zu machen, solltest du unbedingt Folgendes beachten. Kündigst du selbst, verhängt das Arbeitsamt eine Sperrfrist bzw. Sperrzeit und du erhältst erst einmal drei Monate kein Arbeitslosengeld. In dieser Zeit kannst du aber dein Unternehmen gründen und den Gründungszuschuss trotz Sperrzeit bereits beantragen. Die Höhe des Existenzgründerzuschusses ändert sich durch die Sperrzeit nicht, du bekommst ihn nur später.
Meldest du deine mögliche Arbeitslosigkeit sofort bei der Agentur für Arbeit und beantragst Arbeitslosengeld. Für den Gründungszuschuss musst du nämlich mindestens einen Tag arbeitslos sein.
Die Agentur für Arbeit wird versuchen, dir einen neuen Job zu vermitteln, denn das ist ihre Hauptaufgabe. Wenn du in einem gefragten Beruf arbeitest, besteht ein Vermittlungsvorrang. Das heißt, das Arbeitsamt versucht eher, dich an eine neue Stelle zu vermitteln anstatt in die Selbstständigkeit und gewährt somit keinen Zuschuss. Um trotzdem einen Existenzgründerzuschuss zu erhalten, müssen deine Gründe für die Selbstständigkeit also sehr überzeugend sein.
Darf man mit einem Gründungszuschuss im Nebenerwerb angestellt tätig sein?
Unter bestimmten Voraussetzungen darfst du einer Nebentätigkeit oder einem Minijob nachgehen. Diese Tätigkeit darf jedoch nur einen geringen zeitlichen Rahmen von maximal 15 Stunden pro Woche einnehmen. Das Ziel ist, dass deine selbstständige Arbeit, die mit dem Existenzgründerzuschuss unterstützt wird, im Vordergrund bleibt.
Die Nichtbeachtung dieser Regel kann deine Förderung gefährden und zur Rückforderung des Zuschusses führen. Eine gleichzeitige Vollzeitbeschäftigung neben dem mit dem Gründungszuschuss geförderten Projekt ist daher ausgeschlossen. Um auf der sicheren Seite zu sein, klärst du den Umfang deiner Nebentätigkeit und die damit voraussichtlich erzielten Einnahmen stets im Voraus mit der Agentur für Arbeit ab.
Achtung
Antragsformulare vor der Existenzgründung abholen
Du musst die Antragsformulare für den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt abholen, bevor du mit der Existenzgründung startest. Ansonsten verfällt dein Anspruch auf den Zuschuss.
Antrag auf Existenzgründerzuschuss: Diese Unterlagen brauchst du
Für die Beantragung des Existenzgründerzuschusses benötigst du Folgendes:
- die ausgefüllten Antragsunterlagen
- eine aussagekräftige Beschreibung des Gründungsvorhabens (am besten erstellst du hierfür einen Businessplan)
- Lebenslauf inklusive ggf. notwendiger Befähigungsnachweise
- Tragfähigkeitsbescheinigung, d.h. die fachkundige Stellungnahme
- Angaben zur Selbstständigkeit der Tätigkeit
- ggf. notwendige Erlaubnis oder Zulassung bzw. Genehmigungen
Wo und wann kannst du den Antrag auf Existenzgründerzuschuss stellen?
Du kannst den Antrag auf den steuerfreien Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur einreichen, die in deinem Bereich zuständig ist. Dies ist erst möglich, nachdem du offiziell arbeitslos geworden bist, also mindestens einen Tag Arbeitslosigkeit hinter dir hast.
Es ist nicht zulässig, den Antrag zu stellen, solange du dich noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befindest - auch wenn bereits die Kündigung ausgesprochen wurde und du dich in der Kündigungsfrist befindest, egal ob du selbst gekündigt hast oder du gekündigt wurdest.
Die Frage, ob eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld ausgesprochen wird, hängt von anderen Faktoren ab, hat aber keinen Einfluss auf die Höhe oder Dauer des Existenzgründerzuschusses. Bei einer Genehmigung durch die Arbeitsagentur erhältst du den Zuschuss unter den gleichen Bedingungen wie Personen, die bereits länger arbeitslos sind.
Wann kann der Existenzgründerzuschuss abgelehnt werden?
Der Antrag auf Gründungszuschuss wird bei folgenden Sachverhalten abgelehnt:
- Du bist nicht arbeitslos.
- Du bist zwar arbeitslos, aber hast weniger als 150 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld.
- Dir fehlt die persönliche Eignung, weil beispielsweise ein schädlicher Eintrag in deinem Führungszeugnis steht.
- Dir fehlt das entsprechende fachliche Wissen.
- Das Geschäftsmodell ist nicht tragfähig.
- Eine Nebentätigkeit in zu großem Umfang.
- Deine Eigenleistungsfähigkeit ist ausreichend, d. h. du verfügst über ausreichende finanzielle Mittel für die Existenzgründung.
Neben diesen allgemeinen Bedingungen können auch weitere, individuell unterschiedliche Gründe zu einer Ablehnung des Existenzgründerzuschusses führen.
Beispiel: Individuelle Gründe zu einer Ablehnung des Existenzgründerzuschusses
Du hast eine Berufsausbildung abgeschlossen, warst zwischenzeitlich arbeitslos und planst nun, den Familienbetrieb zu übernehmen. In solchen Fällen ist eine Betriebsübernahme oft auch ohne staatliche Förderung durch Existenzgründerzuschuss möglich, etwa durch Aufnahme von Krediten. Der Staat sieht es in dieser Konstellation nicht als seine Verantwortung, mit finanzieller Unterstützung einzugreifen. Stattdessen wird von dir erwartet, dass du die Initiative zur Fremdfinanzierung deiner Selbstständigkeit ergreifst.
Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt – und jetzt?
Wenn dein Antrag auf den Existenzgründerzuschuss abgelehnt wird, liegt dies daran, dass die notwendigen Voraussetzungen nach Einschätzung des Arbeitsamtes nicht erfüllt sind. Im Ablehnungsbescheid werden dir die Gründe detailliert mitgeteilt.
Du hast das Recht, binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheids dagegen Widerspruch einzulegen. Solltest du Möglichkeiten sehen, die fehlenden Voraussetzungen zu beheben, solltest du dies tun und die aktualisierten Unterlagen erneut einreichen. Falls du dir unsicher bist, kannst du auch rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.
Tipp
Von Gründercoach unterstützen lassen
Ein häufiger Grund für Ablehnungen ist ein unzureichender Businessplan. Eine effektive Vorbereitung und eine überzeugende Präsentation deines Vorhabens sind daher essenziell. Ein professioneller Gründungscoach oder Berater kann dich optimal auf das Gespräch mit dem Arbeitsamt vorbereiten und dir helfen, deinen Businessplan zu verbessern. Du kannst dafür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für eine kostenfreie Beratung beantragen, um deine Chancen auf einen Existenzgründerzuschuss zu erhöhen.
Gründungszuschuss an die Arbeitsagentur zurückzahlen
Der Existenzgründerzuschuss dient der Förderung der Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus und ist kein Darlehen. Du musst ihn also nicht zurückzahlen, solange du dich an die festgelegten Regeln halten. Eine wichtige Regel dabei ist, dass deine neue selbstständige Tätigkeit im Zentrum deiner beruflichen Aktivitäten stehen muss. Solltest du gegen diese Regel verstoßen, kann das Arbeitsamt eine Rückzahlung des Gründungszuschusses fordern.
Eine Rückzahlungsforderung riskierst du auch, wenn du dich zwar selbstständig machst, aber deine Tätigkeit von der Geschäftsrichtung abweicht, die du bei der Beantragung des Existenzgründerzuschusses angegeben haben.
Wenn du den Zuschuss zum Beispiel als freiberuflicher Journalist beantragt hast, du aber später als Ernährungsberater tätig wirst, stimmt das nicht mit deinem ursprünglichen Antrag überein. Auch wenn du argumentierst, dass deine Arbeit als Ernährungsberater zur Akquise für journalistische Beiträge dient, gilt dies nicht. Änderungen deiner Geschäftstätigkeit müssen bereits bei der Antragstellung des Zuschusses klar angegeben werden.
Es geht nicht nur darum, deine Arbeitslosigkeit durch irgendeine selbstständige Tätigkeit zu beenden, sondern darum, dass du dein ausgewähltes Geschäftsziel nachhaltig und selbstständig verfolgst. Deine Selbstständigkeit muss daher immer dem Geschäftszweck entsprechen, für den du den Existenzgründerzuschuss erhalten hast.