Steuertipp: Was studierende Gesellschafter-Geschäftsführer beachten sollten

Geschäftsführerverträge mit einer angemessenen Geschäftsführervergütung, die den strengen Blicken des Finanzamts standhalten, sind problemlos, wenn die Konditionen sich in der Bandbreite der Studien zu Geschäftsführer-Gehältern bewegen. Doch funktioniert das auch, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer auf einmal beschließt, wieder die Schulbank zu drücken?

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2023
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Ein typischer Fall aus der Praxis

Die Maier-Huber-GmbH, an der die Gesellschafter Maier und Huber zu jeweils 50% beteiligt sind, hat bereits mehrere Betriebsprüfungen unbeschadet überstanden. Die Geschäftsführer-Gehälter sind wasserdeicht und war nie Grund für Beanstandungen des Betriebsprüfers. Doch bei einer aktuellen Prüfung stuft das Finanzamt das Gehalt von Gesellschafter-Geschäftsführer Müller auf einmal teilweise als verdeckte Gewinnausschüttung ein. Hintergrund ist, dass Müller seit einem Jahr neben der Arbeit studiert.

Gesellschafter-Geschäftsführer-Student muss Ausbildungsdienstvertrag abschließen

Leider ist das Finanzamt hier im Recht. Denn wer nebenberuflich studiert, fehlt regelmäßig bei der Arbeit und kann ergo auch nicht mehr 100 % der bisher erledigten Arbeiten schaffen. Die Fehlzeiten müssen sich auf das Gehalt auswirken. Ohne Gehaltskürzungen trotz Studiums liegt deshalb anteilig eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

In der Praxis empfiehlt sich hier der Abschluss eines Ausbildungsdienstvertrags. In diesem Vertrag sollte festgehalten werden, wie sich Fehlstunden aufgrund von Präsenzsemestern während der Arbeitszeit auf die Höhe des Gehalts auswirken. Ohne Kürzung der Geschäftsführervergütung droht automatisch eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Achtung: Das Finanzamt interessiert sich übrigens nicht nur für den studierenden Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern auch für dessen in der GmbH angestellte Familienmitglieder oder andere nahestehenden Personen. Auch bei ihnen müssen in einem Ausbildungsdienstvertrag Gehaltskürzungen wegen des Studiums vereinbart werden. Ohne Vereinbarung droht wiederum eine verdeckte Gewinnausschüttung.

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