Was ist die SCHUFA?
Die SCHUFA, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ist keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen, das kreditrelevante Auskünfte über die Bonität von Verbrauchern und Unternehmen sammelt und weitergibt.
Gegründet wurde die SCHUFA 1927 in Berlin, um Zahlungserfahrungen, die Unternehmen mit ihren Kunden gemacht haben, zu dokumentieren und auf Wunsch an andere Unternehmen, die Teil der SCHUFA sind, weiterzugeben. Heute sitzt die SCHUFA in Wiesbaden und liefert den rund 10.000 angeschlossenen Firmen und Vertragspartnern Informationen über Identität und Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Zu den Vertragspartnern gehören unter anderem Banken, Sparkassen, Energieversorger, Telekommunikationsgesellschaften und Handelsunternehmen. Wie schon bei der Gründung der SCHUFA speichern die Vertragspartner und angeschlossenen Unternehmen auch heute Informationen über Verbraucher. Diese Informationen leiten sie an die SCHUFA weiter. So verwaltet die SCHUFA heute Daten von 68 Millionen Personen und 6 Millionen Unternehmen. Und täglich liefert die SCHUFA 460.000 Datensätze an Vertragspartner oder Verbraucher.
Was ist der SCHUFA-Score?
Der SCHUFA-Score gibt an, wie kreditwürdig eine Privatperson oder ein Unternehmen – beispielsweise eine GmbH oder eine KG – ist. Bei der SCHUFA wird anhand unterschiedlicher Faktoren und Merkmale berechnet, ob diese in der Lage und gewillt sind, ihren Verbindlichkeiten fristgerecht nachzukommen. Es geht hier also nicht nur um die Zahlungsfähigkeit eines potenziellen Kunden, Geschäftspartners oder Kreditnehmers, sondern auch um seine Zahlungswilligkeit. Der SCHUFA-Score ist eine Auskunft, die auf Basis eines statistisch-mathematischen Verfahrens berechnet wird.
Info
Neuer SCHUFA-Score für Verbraucher ab März 2026
Seit dem 17. März 2026 gibt es einen neuen SCHUFA-Score für Verbraucher, den sie jederzeit kostenlos über ihren SCHUFA-Account abrufen können. Der Score bewertet die Kreditwürdigkeit der Verbraucher auf einer Skala von 100 bis 999 – je höher der Wert, desto besser ist die Bonität und Zahlungssicherheit. Im Vergleich zum alten Score ist er deutlich transparenter: Er basiert nur noch auf 12 klar benannten Kriterien, die nachvollziehbar erklärt werden. So können Verbraucher Ihren Score einfach nachrechnen und aktiv beeinflussen.
Welche Daten sammelt und speichert die SCHUFA?
Die SCHUFA speichert personenbezogene Daten, die Auskunft geben können über das Zahlungsverhalten und die Vertragstreue von Verbrauchern. Da die SCHUFA darüber hinaus auch Informationen über die Bonität von Unternehmen anbietet, werden nicht nur Informationen über die Unternehmen selbst gespeichert. Vielmehr werden diese Daten mit Informationen über die Entscheider oder die Inhaber dieser Unternehmen gesammelt und mit den Firmendaten kombiniert.
Zu den Daten, die bei der SCHUFA über Privatpersonen gesichert sind, gehören:
- Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (frühere Anschriften)
- Informationen über Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten
- Informationen über fällige oder mehrfach angemahnte Zahlungen und ihrer Erledigung
- Identitäts- oder Bonitätstäuschungen etwa bei Online-Einkäufen
- Informationen aus öffentlichen Bekanntmachungen und Verzeichnissen
- die von der SCHUFA berechneten Scorewerte
Für die Berechnung der Scorewerte nutzt die SCHUFA keine Informationen über:
- Vermögen und Einkommen
- Marketingdaten
- Beruf
- Lebenseinstellungen oder Mitgliedschaften
- Familienstand
- Nationalität
Woher hat die SCHUFA die Daten?
Personenbezogene Daten, die bei der SCHUFA gespeichert werden, stammen in der Regel von den Vertragspartnern, also von Banken, Stromversorgern, Telekommunikationsanbieter oder verschiedenen Handelsunternehmen. Genehmigt also beispielsweise eine Bank einen Ratenkredit eines Kunden und dieser zahlt ihn nicht termingerecht zurück, leitet das Geldinstitut die entsprechenden Informationen an die SCHUFA weiter.
Solche Daten dürfen allerdings nur weitergeleitet werden, wenn der Kunde dem auch zustimmt. Außerdem wertet die SCHUFA Daten aus öffentlichen Quellen aus. Das können Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte oder gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen sein. Ebenfalls nur mit der Einwilligung des Kunden darf die SCHUFA dessen Namen, Geburtsdatum und Anschrift sowie frühere Adressen speichern.
Was prüft die SCHUFA?
Die SCHUFA prüft die Daten der Verbraucher, die von den unterschiedlichen Vertragspartnern weitergeleitet werden, nicht. Allerdings gibt es bei der SCHUFA verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Dazu zählen Datenanalysen, Plausibilitätschecks oder Dateninventuren, die in Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern durchgeführt werden.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass Verbraucher selbst fehlerhafte Daten melden können. Der Hinweis auf fehlerhafte Daten sollte schriftlich erfolgen und wenn möglich Nachweise liefern, die den Sachverhalt untermauern. Nach einer Prüfung bei dem Unternehmen, das die Daten geliefert hat, werden diese bei der SCHUFA gegebenenfalls korrigiert. Häufig werden diese Korrekturen innerhalb von zwei Tagen vorgenommen. Der Verbraucher erhält anschließend einen aktualisierten Überblick über seine bei der SCHUFA gesicherten Daten.
Wie lange speichert die SCHUFA die Daten?
Die SCHUFA speichert personenbezogene Daten eine bestimmte Zeit lang. In der Regel sind das drei Jahre nach ihrer Erledigung. Hat also ein Verbraucher seinen Ratenkredit termingerecht zurückbezahlt, werden Informationen zu diesem Vorgang drei Jahre nach der letzten Ratenzahlung gelöscht. Abweichend davon können Daten etwa aus Insolvenzverfahren in begründeten Einzelfällen schon vor Ablauf der drei Jahre gelöscht werden. Das gilt auch für die Löschung von Daten etwa aus Schuldnerverzeichnissen. Kann dabei die Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen werden, löscht die SCHUFA die damit verbunden Datensätze.
Wer kann auf die Daten der SCHUFA zugreifen?
Informationen über personenbezogene Daten können die Verbraucher selbst, die SCHUFA-Vertragspartner oder Einzelpersonen anfordern, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn beispielsweise ein Vermieter dem Mieter eine Wohnung zur Miete überlässt und damit ein gewisses wirtschaftliches Risiko eingeht; schließlich könnte der Mieter zahlungsunfähig sein. Für einen Vermieter kann auch der Verbraucher selbst bei der SCHUFA eine sogenannte Bonitätsauskunft (kostenpflichtig) anfordern. Der Verbraucher erhält dann von der SCHUFA ein Zertifikat mit erläuternden Informationen über seine Bonität. Aufgeführt wird dort unter anderem der Scorewert des entsprechenden Verbrauchers.
SCHUFA Selbstauskunft: Den eigenen SCHUFA-Score abfragen
Ihre eigene Kreditwürdigkeit hat im Privat- und Geschäftsleben eine große Bedeutung. Wollen Sie beispielsweise einen Mietvertrag oder einen Handyvertrag abschließen, einen Ratenkredit beantragen oder bei einem Versandhändler bestellen, findet im Hintergrund automatisch die Abfrage Ihres SCHUFA-Scores statt. Dabei werden zum einen personenbezogene Daten übermittelt. Zum anderen Daten über Ihr Zahlungsverhalten sowie Informationen wie die Anzahl Ihrer Konten und Kreditkarten, Kredite, Bürgschaften oder Insolvenzen.
Dieser Abfrage müssen Sie gemäß den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zustimmen. In der Regel ist hier vertragsgemäß die Zustimmung zu den AGB ausreichend. Verweigern Sie Ihre Zustimmung, müssen Sie damit rechnen, als Kunde abgelehnt zu werden. Zwar können Sie einen Kredit auch ohne SCHUFA Auskunft bzw. mit einem negativen SCHUFA-Score beantragen, müssen bei der Konditionsanfrage aber mit schlechten Bedingungen bis hin zur Ablehnung rechnen.
Der neue SCHUFA-Score
Seit dem 17. März 2026 können Privatpersonen ihren neuen SCHUFA-Score jederzeit kostenlos über ihr SCHUFA-Account einsehen. Der Score gibt die Kreditwürdigkeit der Verbraucher auf einer Skala von 100 bis 999 an – je höher der Wert, desto besser ist die Bonität und Zahlungssicherheit. Für mehr Transparenz basiert der Score nur noch auf 12 Kriterien, die nachvollziehbar erklärt werden, sodass Verbraucher ihren Score selbst nachrechnen und besser verstehen können.
Der Score wird auf Basis dieser 12 Kriterien berechnet:
- Zahlungsstörungen
- Alter des ältesten Bankvertrags
- Alter der ältesten Kreditkarte
- Alter der aktuellen Adresse
- Alter des jüngsten Rahmenkredits
- Anzahl Anfragen und Abschlüssen für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen zwölf Monaten
- Anzahl Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen zwölf Monaten
- Aufgenommene Ratenkredite in den vergangenen zwölf Monaten
- Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite
- Kreditstatus
- Immobilienkredit
- Vorliegen einer Identitätsprüfung
Wenn Sie zusätzlich einen Bonitätsnachweis benötigen –beispielsweise für Ihren Vermieter oder bei einer Kreditanfrage bei der Bank –, können Sie ein kostenpflichtiges Zertifikat für einmalig 29,95 € online beantragen. Alternativ können Sie Ihre SCHUFA Bonitätsauskunft auch telefonisch oder per Post bestellen. Sie erhalten Ihr Zertifikat innerhalb von drei Werktagen per Post.
Mit einem kostenpflichtigen„meinSCHUFA-Paket“ können Sie jederzeit einen Bonitätsnachweis als PDF-Download anfordern.
Info
Kostenlose SCHUFA-Datenkopie beantragen
Mit der kostenlosen SCHUFA-Datenkopie erhalten Sie eine Übersicht über alle Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert sind. Zusätzlich erfahren Sie, woher die Daten stammen und an wen sie in den letzten 12 Monaten weitergeleitet wurden.
Wie können Sie den SCHUFA-Score eines Unternehmens abfragen?
Es ist nicht nur ärgerlich, wenn Ihre Kunden oder Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen und Sie regelmäßig Zahlungserinnerungen und Mahnungen verschicken müssen. Gerade Einzelunternehmer, Freiberufler, Freelancer oder kleine Unternehmen haben meist kein finanzielles Polster, auf das sie bei Zahlungsausfall zurückgreifen können. So geraten Sie schnell in die Lage, selbst ihre Rechnungen nicht mehr begleichen zu können. Um dieses Szenario zu vermeiden, können Sie vor Vertragsabschluss eine SCHUFA-Auskunft über Unternehmen einholen, um deren Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu prüfen und Ihr finanzielles Risiko zu minimieren. Bei einer negativen SCHUFA-Auskunft steht es Ihnen frei, Kunden oder Geschäfts- oder Vertragspartner abzulehnen.
- Die Kreditprüfung für Unternehmen können Sie über die SCHUFA-Unternehmensauskunft abfragen.
- Um Zugriff auf die SCHUFA-Unternehmensauskunft zu erhalten, können Sie entweder
- eine einmalige, kostenpflichtige Auskunft über ein Unternehmen (28,50 €) beantragen oder
- ein kostenpflichtiges „meineSCHUFA-premium“-Paket online bei der SCHUFA abschließen.
Tipp
SCHUFA-Branchenscore abfragen
Gleiche Scorewerte – beispielsweise bei Banken und im stationären Handel – können abweichende Risikoeinschätzungen zur Folge haben. Daher bietet die SCHUFA neben dem Bonitätsscore eines Unternehmens auch einen branchenspezifischen Score an.