Private Steuerprüfung: Wer aufpassen muss und was geprüft wird

Mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat der Finanzminister seit 2010 ein Instrument zur Verfügung, das auch systematische Steuerprüfungen bei privaten Steuerzahlern möglich macht. Und zwar dann, wenn der Steuerzahler mehr als 500.000 EUR positives Einkommen im Jahr zu versteuern hat – ohne Anrechnung und Abzug von Verlusten.

Zuletzt aktualisiert am 13.05.2026
© Michael Bamberger

Steuerprüfung des Finanzamts von Privatpersonen - wann wird sie gemacht?

Eine besondere Begründung – also ein bestimmter Prüfungsanlass – ist nicht notwendig. Alleine der Tatbestand des Gutverdienens rechtfertigt den staatlichen Einblick in private Sphären.

Achtung: Wähne dich nicht zu früh auf der sicheren Seite
Wenn du einmal die Grenze überschritten hast und später wieder unter 500.000 EUR sinkst, streicht das Finanzamt dich nicht sofort vom Prüfungsplan. Eine Außenprüfung ist in den folgenden fünf Jahren noch möglich. Diese Frist verlängert sich auf 10 Jahre, falls du Steuern hinterzogen hast.

Eine Steuerprüfung in deinen Privaträumen bzw. zu deinen privaten Besteuerungsunterlagen ist aber auch dann möglich, wenn ein „begründeter“ Verdacht für einen Steuerstrafbestand vorliegt. Beispielsweise dann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass du Steuern hinterzogen hast und die Behörden sicherstellen wollen, dass steuerrelevante Unterlagen nicht beiseite geschafft werden. Spektakulärster Fall in dieser Hinsicht war die Durchsuchung des Privathauses des Ex-Postchefs Zumwinkel, dessen private Räume in den frühen Morgenstunden und unter den Augen der Presse durchsucht wurden.

So agierst du souverän bei der privaten Steuerprüfung

Es gilt also generell, vorbeugend zu handeln - z. B. bei den Belegen. Gutverdienende müssen alle privaten Belege, die für die steuerliche Beurteilung von Bedeutung sind, über 6 Jahre aufbewahren. Mehr noch: Weist du z. B. keine (steigenden) Zinseinkünfte aus, musst du belegen können, dass du dein Einkommen anderweitig ausgegeben hast – z. B. auf Reisen (Belege aufbewahren). Anschlussprüfungen sind hierbei möglich.

Tipp

Praxis-Tipp: Sichere deinen PC/Notebook gegen den Prüfer

Für die Außenprüfung können auch elektronische Daten herangezogen werden. Im Klartext: Der Prüfer hat Zugang zu deinem privaten PC oder Notebook bzw. kann die Herausgabe von elektronischen Daten verlangen – und juristisch durchsetzen. Stelle sicher, dass finanzamtsrelevante Informationen und andere private Daten auf dem PC deutlich getrennt werden – zu den privaten Daten hat der Betriebsprüfer nämlich keinen Zugriff. Der Zugriff beschränkt sich auf steuerlich relevante Daten.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn deine Steuerbescheide für Jahre, die für dich steuerlich abgehakt sind, vom Finanzamt lediglich „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ ergangen sind. Diese sind noch nicht rechtskräftig.

Du bist also gut beraten, Unterlagen aus diesen Steuerjahren auch weiterhin aufzubewahren, um deine steuerlichen Verhältnisse auch später noch beweisen zu können.

Tipp

Die wichtigsten Fragen zum Thema

Damit du dir schnell einen Überblick verschaffen kannst, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur privaten Steuerprüfung zusammengefasst.

1. Wie wahrscheinlich ist eine Steuerprüfung bei Privatpersonen?

Eine steuerliche Außenprüfung bei Privatpersonen ist nur zulässig, wenn die oder der Steuerpflichtige hohe Einkünfte hat.

2. Was wird bei einer privaten Steuerprüfung kontrolliert?

Bei der Steuerprüfung prüft das Finanzamt deine Angaben zu sämtlichen Steuerarten – also Umsatzsteuer, Einkommenssteuer etc. Die meisten Steuerprüfungen werden bei Großbetrieben durchgeführt, deutlich weniger bei Mittel- und Kleinbetrieben.

3. Kann das Finanzamt auf mein Konto schauen?

Seit 2005 ist es Behörden erlaubt, einen Kontenabruf zu starten – aber nur dann, wenn Steuerpflichtige keine ausreichenden Angaben zu ihren Einkommensverhältnissen geben können oder möchten.