Was ist Liebhaberei und wann spricht das Finanzamt davon?

Stell dir vor: Du machst dich selbstständig, verdienst aber jahrelang kein Geld. Die anfallenden Ausgaben machst du jedoch steuersparend geltend. Das kann das Finanzamt stutzig machen. Wenn du als Steuerpflichtiger nämlich eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübst, kann das Finanzamt diese als sogenannte Liebhaberei einstufen. In dem Fall wird die Tätigkeit der privaten Lebensführung zugeordnet. Das heißt: Verluste kannst du dann schlimmstenfalls rückwirkend nicht mehr steuerlich geltend machen.

Zuletzt aktualisiert am 29.10.2025
Kein Gewinn – und plötzlich kein Unternehmen mehr? Wenn das Finanzamt keine Gewinnerzielungsabsicht erkennt, wird deine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft. Das bedeutet: Du bist raus aus dem Steuerrecht – mit klaren Konsequenzen. ✔️ 00:00 – Was bedeutet Liebhaberei für Selbstständige? ✔️ 00:32 – Wann stuft das Finanzamt deine Tätigkeit um? ✔️ 00:45 – Wie du mit einem Businessplan gegensteuerst ✔️ 01:24 – Rückzahlung, Zinsen und Steuerbescheid-Anpassung ✔️ 01:36 – Fazit: Wie du deine Selbstständigkeit absicherst Kurz gesagt: Wer keine Gewinne plant oder zeigen kann, riskiert steuerlich alles. Mehr Infos dazu findest du hier: https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/liebhaberei-finanzamt/ Abonniere unseren Kanal, um immer auf dem neusten Stand zu bleiben! 🔔 #lexware #lexwarewissen #liebhaberei #selbstständigkeit #steuerrecht #businessplan #gewinnerzielung #kmu #freiberufler #steuerfalle #steuertipps

Definition

Was bedeutet Liebhaberei beim Finanzamt und ab wann wird sie unterstellt?

Die Definition des Duden für den Begriff lautet folgendermaßen: Liebhaberei ist eine „meist künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, die jemand als Autodidakt[in] mit Freude und Eifer […] ausübt, ohne damit Geld verdienen zu wollen“. Anders ausgedrückt: Nur wenn du erfolgreich bist und regelmäßig Geld auf dein Konto fließt, musst du Steuern zahlen.

Liebhaberei beim Finanzamt

Das Finanzamt geht von Liebhaberei aus, wenn du mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste machst und du nichts dagegen unternimmst, die schlechte Ertragslage zu verbessern. 

Im Steuerrecht bezeichnet Liebhaberei Tätigkeiten, die steuerlich unberücksichtigt bleiben sollen. Das Finanzamt kann dir dann vorwerfen, dass du mit Absicht keine Gewinne aus deiner Tätigkeit erzielen willst. Man spricht von mangelnder Gewinnerzielungsabsicht

Für dich als Unternehmer kann das durchaus vorteilhaft sein, vor allem, wenn du in einer Krise steckst: Solltest du mal in einem Jahr Miese machen, musst du keine Steuern zahlen und Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Man nennt dies Verlustausgleich. Allerdings kommt es immer häufiger vor, dass die Verlustregelung ausgenutzt wird. Also führt das Finanzamt oft eine genaue Prüfung durch, ob es sich um Liebhaberei handelt oder nicht. 

Da Liebhaberei aus Steuersicht häufig eine Tätigkeit beschreibt, die man nur aus privater Hingabe oder Neigung ausführt, werden zum Beispiel gerne folgende Dinge dazugezählt: 

  • Blumenzucht
  • Imkerei
  • Jagd
  • gelegentliche Vermietungen 

Info

Konkretes Beispiel für Liebhaberei

Angenommen, deine Auftragslage als Freiberufler oder Selbstständiger im IT-Bereich ist gut und du hast ein solides Einkommen. Außerdem besitzt du eine kleine Ferienwohnung am See, die dem privaten Bereich zuzuordnen ist. 

Da du selbst nur sporadisch vor Ort bist, vermietest du diese gelegentlich, quasi hobbymäßig. Doch das reicht nicht aus. Du machst mit dem Vermietungsangebot Verluste. Allerdings hast du durch die Ferienwohnung weiterhin laufende Fixkosten

Du könntest nun auf die Idee kommen, den Verlust aus dem Vermietungsbetrieb mit deinem beruflichen Einkommen zu verrechnen. Die Steuerlast würde sich im Erfolgsfall verringern – und der Staat würde indirekt einen Teil der Kosten für dein Hobby übernehmen. 

Dem hat jedoch das Finanzamt einen Riegel vorgeschoben und Liebhaberei für steuerlich irrelevant erklärt, solange es dir an einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Im Umkehrschluss heißt das: 

Willst du als Vermieter bei der Steuererklärung Verluste geltend machen, musst du beweisen, dass du tatsächlich Gewinne erzielen wolltest. 

Info

Beispiel für Liebhaberei aus der Vermietung

Wenn du eine Wohnung kaufst, die vollständig durch einen Kredit finanziert wird, und diese vermietest, kann dies als Liebhaberei gelten. Das gilt dann, wenn die Vermietung über einen längeren Zeitraum keinen Gewinn abwirft. Beispielsweise zeigt eine Prognoserechnung, dass erst nach 10 Jahren ein Gesamtüberschuss erzielt wird, da du zunächst die Kosten der Fremdfinanzierung abbezahlen musst. Solange kein Gewinn entsteht, wird die Vermietung als Liebhaberei eingestuft.

Info

Liebhaberei kannst du nicht von der Steuer absetzen

Liebhaberei bleibt grundsätzlich ohne steuerliche Bedeutung. Du kannst die Verluste nicht in deiner Steuererklärung eintragen.

Selbstständige Arbeit und Liebhaberei

Nicht immer ist es wirklich nur eine Tätigkeit aus „privater Hingabe“, die das Finanzamt als Liebhaberei einstuft. Es gibt freiberufliche Arbeitsfelder, die eine lange Anlaufphase brauchen, bis sie endlich Gewinn abwerfen – und dabei handelt es sich nicht bloß um schlichte Hobbys. 

Besonders in den Anfängen sind Verluste keine Seltenheit. Künstler etwa haben oft damit zu kämpfen: Sie bemühen sich redlich, mit ihren Werken Geld zu verdienen, haben aber lange Anlaufzeiten, bis schwarze Zahlen auf dem Kontoauszug stehen. Das Gute: Solange die Anlaufzeit nicht abgeschlossen ist, erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) deine unternehmerische Tätigkeit als Steuerpflichtiger an, auch wenn sie von Beginn an nur zu Verlusten geführt hat. 

Oft verdienen Menschen, die sich im kreativen oder wissenschaftlichen Bereich selbstständig machen, ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch eine Festanstellung. Verluste aus der Selbstständigkeit werden dadurch ausgeglichen, sodass das Unternehmen keinen Gewinn erzielt. Solche Unternehmen werden häufig „nebenher betrieben“. Es gibt daher auch keine Bemühungen, die Verluste zu verringern – man spricht also von Liebhaberei.

Liebhaberei und das Gewerbe

Auch gewerbliche Unternehmen können als Liebhaberei eingestuft werden. Ein Gewerbeschein ist für jedes Unternehmen erforderlich, das mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Wichtig ist hierbei zu wissen, ab welchem Betrag pro Monat du ein Gewerbe anmelden musst. Wenn jedoch keine Absicht besteht, Gewinne zu erzielen, benötigst du keinen Gewerbeschein. 

Selbstständige Tätigkeiten ohne Gewerbe

Selbstständige Tätigkeiten sind somit auch ohne die Gewerbeanmeldung möglich. Wichtig ist dabei, dass du mit deinen Tätigkeiten keine regelmäßige Gewinnerzielungsabsicht verfolgst. Bei einmaligen Dienstleistungen ohne Gewerbe ist beispielsweise kein Gewerbeschein erforderlich, und du kannst für die erbrachte Leistung dennoch eine Rechnung schreiben. Beim Schreiben einer Rechnung ohne Gewerbe solltest du darauf achten, dass alle obligatorischen Angaben enthalten sind. Dazu zählen: 

  • Name und Adresse von dir und dem Kunden

  • Datum der Leistungserbringung

  • Beschreibung der Dienstleistung

  • Betrag

Nach wie vielen Jahren spricht das Finanzamt von Liebhaberei?

Hast du dich gerade selbstständig gemacht, so lässt dir das Finanzamt ausreichend Zeit, um dich zu etablieren und erfolgreich am Markt zu platzieren. Als sogenannte „betriebsspezifische Anlaufzeit“ gilt ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren

Das Finanzamt lässt also einige Jahre an Verlust zu, bevor es Liebhaberei vermutet, und es handelt auch nicht bei jedem Fall gleich. Nach einer gewissen Zeit erwartet der Fiskus dann allerdings Anpassungen und Umstrukturierungsmaßnahmen, die zu mehr Einnahmen führen (können). 

Geschieht dies nicht, solltest du dich fragen, ob deine Tätigkeit wirklich dazu geeignet ist, in Zukunft Gewinne zu erzielen. Und dann musst du mit einer Einstufung deiner Tätigkeit als Liebhaberei rechnen. 

Was sind für das Finanzamt Anzeichen, dass du Liebhaberei betreibst?

Der Übergang zwischen Liebhaberei und steuerlich relevanter Tätigkeit ist fließend. Man kann nicht pauschal sagen, ab wann eine Tätigkeit Liebhaberei ist und wann nicht (mehr). Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall darüber und betrachtet die Umstände. Hellhörig wird das Finanzamt aber bei diesen Anzeichen: 

  • Obwohl du mit deiner Tätigkeit dauerhaft Verluste machst, arbeitest du in derselben Form weiter.
  • Du hast keinerlei Maßnahmen ergriffen, endlich Geld mit der Tätigkeit zu verdienen.
  • Es sind keine Anstrengungen zu erkennen, die aussichtsreich wären, deinen Umsatz anzukurbeln. 

Hakt das Finanzamt also nach und geht bei deiner Tätigkeit von Liebhaberei aus, dann musst du glaubhaft machen und gegebenenfalls nachweisen, dass dem nicht so ist. Das kann beispielsweise ein Businessplan sein oder eine Darstellung, dass deine bisherigen Pläne nicht aufgegangen sind (z.B. durch unerwartete Kosten). Wichtig ist dabei, dass du deinen Einsatz verdeutlichst.

Beispiel: Im Falle einer künstlerischen Tätigkeit heißt das: 

  • Deine Ausbildung oder der Abschluss beweisen, dass du Künstler bist.
  • Die künstlerische Tätigkeit ist deine alleinige Existenzgrundlage.
  • Du vermarktest deine Werke professionell – zum Beispiel bei Ausstellungen oder in Galerien.
  • Du arbeitest in einem Atelier.
  • Du wurdest bereits in einschlägiger Literatur erwähnt.
  • Manchmal verdienst du etwas Geld mit deinen Werken. 

Solltest du nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit ausüben, dann sieht der Bundesfinanzhof diese in den folgenden Fällen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei an: 

  • Du machst über Jahre hinweg (also auf Dauer) Verluste und arbeitest nicht auf einen Totalgewinn hin. Ein Totalgewinn ist die Summe deiner Umsätze minus die Summe deiner Kosten, die während der gesamten Laufzeit der Tätigkeit entstanden sind.
  • Du nimmst nur an wenigen Ausstellungen teil.
  • Du bemühst dich nicht aktiv und kannst nicht beweisen, dass du deine Einkünfte steigern möchtest. 

Steuererklärung: Was sind die Folgen von Liebhaberei durch das Finanzamt?

Wenn das Finanzamt bei dir Liebhaberei vermutet, etwa weil gerade in einer Anlaufphase als Gründer die Frage nach deiner Gewinnerzielungsabsicht noch ungeklärt ist, dann bedeutet das: 

  • Du musst deine Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung eintragen. Die Steuer wird dann als Vorsichtsmaßnahme im Steuerbescheid nach § 165 AO vorläufig festgesetzt.
  • Dass das Finanzamt eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) vermutet, kann dem Erläuterungstext des Steuerbescheids entnommen werden.
  • Bleibt es dabei, dass du auch in den weiteren Jahren in den roten Zahlen hängen bleibst, passt das Finanzamt wegen Liebhaberei jeden dafür relevanten Steuerbescheid rückwirkend an und ändert diesen.
  • Die Folge: Es können hohe Steuernachzahlungen drohen. Das Finanzamt verrechnet nämlich für die Liebhaberei bei den Rückzahlungen die aufgelaufenen Verluste mit anderen Einkünften – und zwar zuzüglich Zinsen! Um das zu verhindern, kannst du eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen. Ob diese Auskunft erteilt wird, liegt allerdings im Ermessen des Finanzamts und sie ist gebührenpflichtig.

Tipp

Bewahre alle Belege auf

Dokumentiere als Selbstständiger deine Gewinnerzielungsabsicht gewissenhaft! Sammle Belege, Dokumente und sonstige Beweise, die gegen eine Einstufung als Liebhaberei dienen können. 

Damit du deine Belege immer digital zur Hand hast, verwende eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office. Mit dieser behältst du deine Einnahmen und Ausgaben perfekt im Blick.

Liebhaberei und Umsatzsteuer

Auch wenn deine Liebhaberei steuerlich meist keine Rolle spielt, solltest du die Umsatzsteuer im Blick behalten. Diese wird fällig, wenn ihr Unternehmen im Vorjahr mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich über 100.000 Euro liegt. 

Bei der Liebhaberei wären sie normalerweise davon befreit. Doch seit 2021 gilt, dass auch ein Betrieb, der als Liebhaberei gilt, umsatzsteuerpflichtig sein kann, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird.

Beispielsweise wärst du ab einem Vorjahresumsatz von 26.000 Euro und Ausgaben von 27.000 Euro trotz fehlendem Gewinn umsatzsteuerpflichtig, da der Umsatz die Kleinunternehmergrenze überschreitet.

Info

Bleibt eine Tätigkeit die das Finanzamt als Liebhaberei beurteilt hat immer eine solche?

Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Wenn sich die Umstände in deiner Situation persönlich und beruflich verändern, dann beurteilt das Finanzamt auch die Einschätzung der Liebhaberei neu.