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Überwachung des Privatnutzungsverbots
Früher zeigten sich die Finanzämter streng, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern / Geschäftsführern einen Firmenwagen zur Verfügung stellte und die Privatnutzung ausdrücklich im Arbeitsvertrag verbot. Ohne eine nachweislich erfolgte regelmäßige Überwachung dieses Privatnutzungsverbots wurde ohne Vorliegen eines Fahrtenbuchs automatisch eine Privatnutzung des Firmenwagens unterstellt.
Nach aktueller Rechtslage haben die Richter des Bundesfinanzhofs jedoch klargestellt, dass ohne Überwachung des Privatnutzungsverbots das Finanzamt nicht automatisch eine arbeitsrechtliche Ignorierung dieses Verbots unterstellen darf. Es müssen schon mehr Anhaltspunkte und Indizien für eine Privatnutzung sprechen, bevor das Finanzamt trotz Privatnutzungsverbot einen geldwerten Vorteil ansetzt. Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich an das Privatnutzungsverbot für den Dienstwagen halten und auf Nummer Sicher gehen möchten, dass kein geldwerter Vorteil zu versteuern ist, sollten
- ein Fahrtenbuch führen oder
- nachweisen, dass die GmbH die Einhaltung des Privatnutzungsverbots regelmäßig überwacht.
Die Überwachung des Privatnutzungsverbots für den Dienstwagen kann folgendermaßen nachgewiesen werden:
- durch Schlüsselabgabe bei der Sekretärin bei Dienstschluss oder
- durch eine monatliche Unterschrift des Gesellschafter-Geschäftsführers, mit der er bestätigt, den Pkw nicht privat genutzt zu haben.
- Wichtig: Im Haushalt des Gesellschafter-Geschäftsführers sollte es ein weiteres Fahrzeug geben, das für Privatfahrten genutzt werden kann.
Achtung
Privatnutzungsverbot für den Dienstwagen klar definieren
Fehlt eine Klausel zum Privatnutzungsverbot im Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag oder ist dieses Privatnutzungsverbot für den Dienstwagen nicht klar genug definiert, kann das Finanzamt automatisch davon ausgehen, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer den Dienstwagen auch privat nutzt und darf einen geldwerten Vorteil besteuern.
Zusammenfassung
Das Privatnutzungsverbot des Firmenwagens muss auf jeden Fall in den Arbeitsvertrag
Die Urteile des Bundesfinanzhofs verdeutlichen, dass ein Privatnutzungsverbot der GmbH im Anstellungsvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers ein Muss ist, um die Besteuerung einer Privatnutzung des Dienstwagens zu vermeiden.